Daten
Kommune
Merzenich
Größe
2,1 MB
Datum
09.03.2017
Erstellt
06.02.17, 15:52
Aktualisiert
06.02.17, 15:52
Stichworte
Inhalt der Datei
4
Bezirksregierung Köln
Gemeinde Merzenich
27. 22Z.-21:116
II
4(
MIK
Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Gegen Empfangsbekenntnis
Gemeinde Merzenich
-Der BürgermeisterValdersweg 1
52399 Merzenich
•
G4A- ttL (/‘ 4 1-
Datum: 21.12.2016
Seite 1 von 7
Aktenzeichen:
33.31-2.1.1-16-113-Gr
Auskunft erteilt:
Frau Grunewald
kerstin.grunewald@bezregkoeln.nrw.de
Zimmer: 277
Telefon: (0221) 147 - 2585
Fax: (0221) 147 - 4181
Zuwendungsbescheid
(Projektförderung)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
einer integrierten ländlichen Entwicklung vom 27.01.2016 — SMBL
7817 in der aktuellen Fassung
Ihr Antrag vom 13.10.2016, eingegangen am 28.10.2016
Aktenzeichen der LVVK: ILE-000581504-16-001
Maßnahme: Erstellung eines DIEK für den Ortsteil Merzenich
Anlagen:
E] Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden ANBest-G
•
E Auszahlungsantrag einschl. Belegliste (wird nachgereicht)
Blumenthalstraße 33,
50670 Köln
DB bis Köln Hbf,
U-Bahn bis Reichenspergerplatz
Telefonische Sprechzeiten:
mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr
Besuchertag:
donnerstags: 8:30-1500 Uhr
(weitere Termine nach Vereinbarung)
Landeskasse Düsseldorf:
Landesbank Hessen-Thüringen
EAnzeige Maßnahmebeginn
IBAN:
Ei Rechtsbehelfsverzicht
DE34 3005 0000 0000 0965 60
EAnhang III der Verordnung (EU) 808/2014 der Kommission vom
17. Juli 2014 (Publizitätsvorschriften)
Zahlungsavise bitte an zent-
BIC: WELADEDDXXX
ralebuchungsstelle@
brk.nrw.de
1.
1. Bewilligung
Auf Ihren obengenannten Antrag bewillige ich Ihnen für die Zeit
vom 01.01.2017 bis 30.11.2017 (Bewilligungszeitraum)
eine Zuwendung in Höhe von
17.915,63 Euro
(in Buchstaben: Siebzehntausendneunhundertfünfzehn 63/100 Euro)
Hauptsitz:
Zeughausstr. 2-10,50667 Köln
Telefon: (0221) 147 —0
Fax: (0221) 147 - 3185
USt-ID-Nr.: DE 812110859
poststelle@brk.nrw.de
www.bezreg-koeln.nrw.de
Bezirksregierung Köln
An der Zuwendung ist die Bundesrepublik Deutschland sowie das Land Nordrhein-Westfalen
über den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes mit einem Betrag in Höhe von 7.166,27 € und die Europäische Union mit einem
Betrag in Höhe von 10.749,37 €, finanziert aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gemäß der VO (EG) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013
(LE-Priorität 6: Förderung der sozialen lnklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten) beteiligt.
•
2. Zur Durchführung folgender Maßnahme
Erstellung eines Dorfinnenentwicklungskonzeptes für den Ortsteil Merzenich
Mit der Maßnahme ist innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides in wesentlichen Teilen zu beginnen, anderenfalls
bleibt der Widerruf vorbehalten.
3. Finanzierungsart/-höhe
Die Zuwendung wird in der Form der Anteilfinanzierung
in Höhe von 75 von Hundert
zu zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 23.887,50 Euro
als Zuschuss gewährt (Höchstbetrag 17.915,63 Euro, gemäß Ziffer 1).
4. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben
•
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt auf Grundlage der Antragsangaben und des im Antrag aufgeführten Finanzierungsplans.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wurden wie folgt ermittelt:
Gesamtausgaben laut Antrag (brutto):
Davon nicht zuwendungsfähig
- Mwst.:
zuwendungsfähige Ausgaben
Eigenanteil
Bewilligte Zuwendung (75 °/0):
28.426,13
4.538,63
23.887,50
5.971,87
17.915,63
Abweichungen hinsichtlich der Gesamtsumme bedürfen meiner Zustimmung. Wesentliche Änderungen bzw. Abweichungen vom Antrag
oder Kostenänderungen bei der Durchführung der Maßnahme sind der
Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Datum: 21.12.2016 ,
Seite 2 von 7
Bezirksregierung Köln
Datum: 21.12.2016
Seite 3 von 7
5. Finanzierungsplan und Bewilligungsrahmen
Die Bereitstellung des Zuwendungsbetrages ist wie folgt vorgesehen:
2017
€
Bewilligte
Zuwendung (75 `)/0):
•
2018
€
2019
€
17.915,63
6. Auszahlung
6.1. Antrag und Zahlung
Abweichend von Ziffer 1.4 ANBest-G zu § 44 Landeshaushaltsordnung
erfolgt die Auszahlung der Zuwendung bzw. von Zuwendungsteilbeträgen ausschließlich aufgrund bereits geleisteter Zahlungen im Erstattungsverfahren.
Dem Auszahlungsantrag sind die Originalrechnungsbelege und Zahlungsnac weise (z. B. Kontoauszüge, Quittungen,_ quittierte Rechnun-gen) beizufügen. Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen ---Angäberri- Lind Anlagen enthalten: Zahlungsempfänger, Grund und Tag
der Zahlung, Zahlungsbeweis und bei Gegenständen den Verwendungszweck). Darüber hinaus gehende gern. Ziffer 6.2 ANBest-G zur
Baurechnung zählende Unterlagen können zu Prüfzwecken erforderlich
sein und sind auf Aufforderung nachzureichen.
•
Nur für bis zum 15.11.2017 bei der Bezirksregierung Köln eingereichte
Anträge auf Auszahlung kann eine Zahlung gewährleistet werden. Danach eingehende Anträge stehen wegen des Kassenschlusses bzw.
Ablauf des Bewilligungszeitraums unter dem Vorbehalt einer Änderung
dieses Bescheids, welche eine Kürzung der bewilligten Zuwendung zur
Folge haben kann.
Die Zahlung wird auf die von Ihnen mit der Beantragung einer Unternehmernummer angegebene Bankverbindung geleistet. Änderungen
der Anschrift und/oder der Bankverbindung sind der für Ihrein Anschrift/Sitz zuständigen Kreisstelle beim Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter mitzuteilen.
Dieser Bescheid ist rechtsbehelfsfähig. Die Auszahlung kann gemäß
ANBest-G erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist (nach Ablauf eines Monats nach Zustellung). Sie können die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides herbeiführen und
damit die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie der Bewilligungsbehörde gegenüber schriftlich erklären, dass Sie auf die Einlegung eines
Rechtsbehelfes verzichten.
Gesamt
€
17.915,63
Bezirksregierung Köln
4r ,V
Datum: 21.12.2016
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6.2 Sanktionsregelung
Unterschreitet der durch die Bewilligungsbehörde festgestellte Auszahlungsbetrag den von Ihnen beantragten Auszahlungsbetrag um mehr als
10 °/0, ist eine Sanktion erforderlich.
•
Zusätzlich zur Kürzung auf den festgestellten Auszahlungsbetrag wird
der Unterschiedsbetrag als Sanktion abgezogen. Diese Sanktionsregelung erfolgt gemäß Artikel 63 der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 der EUKommission vom 17. Juli 2014.
Bei Verpflichtungs- und Auflagenverstößen (u. a. Vergabeverstößen)
werden gemäß Art. 35 der Verordnung (EU) 640/2014 der EUKommission zusätzliche Sanktionen verhängt.
Einmal gekürzte oder sanktionierte Beträge dürfen bei späteren Teilzahlungen im gleichen Vorhaben nicht ausgezahlt werden. Dies hat zur
Folge, dass der bewilligte Zuwendungsbetrag nach erfolgten Kürzungen
und / oder Sanktionen mittels Änderungsbescheides um die gekürzten
und / oder sanktionierten Beträge zu reduzieren ist.
Nebenbestimmungen
1. Die beigefügten ANBest-G sind Bestandteil dieses Bescheides.
Hierzu wird folgendes bestimmt:
•
1.1 Aufbewahrungspflichten
Abweichend von den ANBest-G sind die Originalbelege von Ihnen bis
zum 31.12.2021 aufzubewahren und für Prüfzwecke vorzuhalten. Der
Bewilligungsbehörde ist der Aufbewahrungsort mitzuteilen.
2. Ergänzend gelten folgende besondere Nebenbestimmungen:
2.1. Auftragsvergabe
Ergänzend zu Ziffer 3 der ANBest-G wird bestimmt:
Aufträge dürfen nur nach wettbewerblichen Gesichtspunkten vergeben
werden. Dazu sind mindestens drei vergleichbare, schriftliche Angebote einzuholen.
Nach der Vergabe eines Auftrags sind dem Dezernat 33 der Bezirksregierung Köln mindestens vorzulegen:
•
der Vergabevermeryer Kommune, der mindestens folgenden
Angaben enthalten sollte: (•1
kv‘ki
1
Bezirksregierung Köln
•
Datum, Name des Auftraggebers, Unterschrift(en) der zuständigen Person(en)
Art und Umfang der zu vergebenden Leistung (geschätzter Auftragswert)
- Gewählte Vergabeart
Nennung der Bieter
- Vergleichbare Aufstellung der eingeholten Angebote
- Begründung für die Vergabeentscheidung
•
das Zuschlagsangebot,
•
das Auftragsschreiben
•
die Absagen an nicht berücksichtigte Bieter
•
erforderliche Verpflichtungserklärungen der ausgewählten Auftragnehmer nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
(TVgG)
2.2. Anzeige des Maßnahmenbeginns
Die Auftragsvergabe ist der Bezirksregierung Köln mit dem beigefügten Vordruck anzuzeigen.
2.3. Prüfinstanzen
•
Bedienstete des Europäischen Rechnungshofes, der Europäischen
Kommission, der Bescheinigenden Stelle, des zuständigen Ministeriums, des Bundesrechnungshofes, des Landesrechnungshofes, der
Bezirksregierung Köln (Dezernat 33), des Rechnungsprüfungsamtes
und der EG-Zahlstelle beim Direktor der Landwirtschaftskammer NRW
als Landesbeauftragter sind berechtigt, im Rahmen einer örtlichen
Überprüfung Grundstücke und Gebäude im erforderlichen Umfang zu
betreten und alle für diese Maßnahme relevanten Unterlagen einzusehen.
2.4. Statistische Angaben
Zu Zwecken der Evaluierung sind Sie ggf. verpflichtet, weitere noch
näher zu bestimmende Angaben im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme auf Anforderung mitzuteilen.
3. Durchführungszeitraum
Die Maßnahme ist vom 01.01.2017 bis zum 31.10.2017 durchzuführen.
4. Publizitätsvorschriften
Auf die Förderung durch die EU ist entsprechend den Vorgaben in Anhang III Nr. 2.2 der Verordnung (EU) 808/2014 vom 17. Juli 2014 in geeigneter Form hinzuweisen.
Datum: 21.12.2016
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Bezirksregierung Köln
Im Konzept ist gern. Anhang III Teil 2 Nr. 1 der Verordnung ein textlicher
Hinweis auf die Förderung durch den ELER mit Verwendung des Unionslogos vorzusehen.
Hinweise:
Ich weise darauf hin, dass alle Angaben in Ihrem Antrag, von denen die
Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das
Belassen der Zuwendung abhängen, subventionserheblich sind im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 1 Landessubventionsgesetz vom 24. März 1977 -SGV.NRW.73.
•
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung
Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Aachen,
Adalbersteinweg 92, 52070 Aachen, schriftlich einzureichen oder zur
Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die
Klage ist gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln, zu richten.
Falls die Frist zur Klageerhebung durch das Verschulden einer von
Ihnen bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, so würde deren
Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
•
Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen —
ERVVO VG/FG — vorn 07. November 2012 (GV. NRW. S. 548) eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom
16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt
werden.
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische
Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt.
Datum: 21.12.2016
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Bezirksregierung Köln
Datum: 21.12.2016
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IV. Eine Durchschrift dieses Bescheides hat erhalten:
E Kreis Düren
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reinhardt
•