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Beschlussvorlage (Anlage 2 - Zuwendungsbescheid vom 21.12.2016)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
2,1 MB
Datum
09.03.2017
Erstellt
06.02.17, 15:52
Aktualisiert
06.02.17, 15:52

Inhalt der Datei

4 Bezirksregierung Köln Gemeinde Merzenich 27. 22Z.-21:116 II 4( MIK Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Gegen Empfangsbekenntnis Gemeinde Merzenich -Der BürgermeisterValdersweg 1 52399 Merzenich • G4A- ttL (/‘ 4 1- Datum: 21.12.2016 Seite 1 von 7 Aktenzeichen: 33.31-2.1.1-16-113-Gr Auskunft erteilt: Frau Grunewald kerstin.grunewald@bezregkoeln.nrw.de Zimmer: 277 Telefon: (0221) 147 - 2585 Fax: (0221) 147 - 4181 Zuwendungsbescheid (Projektförderung) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung vom 27.01.2016 — SMBL 7817 in der aktuellen Fassung Ihr Antrag vom 13.10.2016, eingegangen am 28.10.2016 Aktenzeichen der LVVK: ILE-000581504-16-001 Maßnahme: Erstellung eines DIEK für den Ortsteil Merzenich Anlagen: E] Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden ANBest-G • E Auszahlungsantrag einschl. Belegliste (wird nachgereicht) Blumenthalstraße 33, 50670 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn bis Reichenspergerplatz Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchertag: donnerstags: 8:30-1500 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) Landeskasse Düsseldorf: Landesbank Hessen-Thüringen EAnzeige Maßnahmebeginn IBAN: Ei Rechtsbehelfsverzicht DE34 3005 0000 0000 0965 60 EAnhang III der Verordnung (EU) 808/2014 der Kommission vom 17. Juli 2014 (Publizitätsvorschriften) Zahlungsavise bitte an zent- BIC: WELADEDDXXX ralebuchungsstelle@ brk.nrw.de 1. 1. Bewilligung Auf Ihren obengenannten Antrag bewillige ich Ihnen für die Zeit vom 01.01.2017 bis 30.11.2017 (Bewilligungszeitraum) eine Zuwendung in Höhe von 17.915,63 Euro (in Buchstaben: Siebzehntausendneunhundertfünfzehn 63/100 Euro) Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10,50667 Köln Telefon: (0221) 147 —0 Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Köln An der Zuwendung ist die Bundesrepublik Deutschland sowie das Land Nordrhein-Westfalen über den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes mit einem Betrag in Höhe von 7.166,27 € und die Europäische Union mit einem Betrag in Höhe von 10.749,37 €, finanziert aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gemäß der VO (EG) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013 (LE-Priorität 6: Förderung der sozialen lnklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten) beteiligt. • 2. Zur Durchführung folgender Maßnahme Erstellung eines Dorfinnenentwicklungskonzeptes für den Ortsteil Merzenich Mit der Maßnahme ist innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides in wesentlichen Teilen zu beginnen, anderenfalls bleibt der Widerruf vorbehalten. 3. Finanzierungsart/-höhe Die Zuwendung wird in der Form der Anteilfinanzierung in Höhe von 75 von Hundert zu zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 23.887,50 Euro als Zuschuss gewährt (Höchstbetrag 17.915,63 Euro, gemäß Ziffer 1). 4. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben • Die Gewährung der Zuwendung erfolgt auf Grundlage der Antragsangaben und des im Antrag aufgeführten Finanzierungsplans. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wurden wie folgt ermittelt: Gesamtausgaben laut Antrag (brutto): Davon nicht zuwendungsfähig - Mwst.: zuwendungsfähige Ausgaben Eigenanteil Bewilligte Zuwendung (75 °/0): 28.426,13 4.538,63 23.887,50 5.971,87 17.915,63 Abweichungen hinsichtlich der Gesamtsumme bedürfen meiner Zustimmung. Wesentliche Änderungen bzw. Abweichungen vom Antrag oder Kostenänderungen bei der Durchführung der Maßnahme sind der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Datum: 21.12.2016 , Seite 2 von 7 Bezirksregierung Köln Datum: 21.12.2016 Seite 3 von 7 5. Finanzierungsplan und Bewilligungsrahmen Die Bereitstellung des Zuwendungsbetrages ist wie folgt vorgesehen: 2017 € Bewilligte Zuwendung (75 `)/0): • 2018 € 2019 € 17.915,63 6. Auszahlung 6.1. Antrag und Zahlung Abweichend von Ziffer 1.4 ANBest-G zu § 44 Landeshaushaltsordnung erfolgt die Auszahlung der Zuwendung bzw. von Zuwendungsteilbeträgen ausschließlich aufgrund bereits geleisteter Zahlungen im Erstattungsverfahren. Dem Auszahlungsantrag sind die Originalrechnungsbelege und Zahlungsnac weise (z. B. Kontoauszüge, Quittungen,_ quittierte Rechnun-gen) beizufügen. Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen ---Angäberri- Lind Anlagen enthalten: Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung, Zahlungsbeweis und bei Gegenständen den Verwendungszweck). Darüber hinaus gehende gern. Ziffer 6.2 ANBest-G zur Baurechnung zählende Unterlagen können zu Prüfzwecken erforderlich sein und sind auf Aufforderung nachzureichen. • Nur für bis zum 15.11.2017 bei der Bezirksregierung Köln eingereichte Anträge auf Auszahlung kann eine Zahlung gewährleistet werden. Danach eingehende Anträge stehen wegen des Kassenschlusses bzw. Ablauf des Bewilligungszeitraums unter dem Vorbehalt einer Änderung dieses Bescheids, welche eine Kürzung der bewilligten Zuwendung zur Folge haben kann. Die Zahlung wird auf die von Ihnen mit der Beantragung einer Unternehmernummer angegebene Bankverbindung geleistet. Änderungen der Anschrift und/oder der Bankverbindung sind der für Ihrein Anschrift/Sitz zuständigen Kreisstelle beim Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter mitzuteilen. Dieser Bescheid ist rechtsbehelfsfähig. Die Auszahlung kann gemäß ANBest-G erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist (nach Ablauf eines Monats nach Zustellung). Sie können die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie der Bewilligungsbehörde gegenüber schriftlich erklären, dass Sie auf die Einlegung eines Rechtsbehelfes verzichten. Gesamt € 17.915,63 Bezirksregierung Köln 4r ,V Datum: 21.12.2016 Seite 4 von 7 6.2 Sanktionsregelung Unterschreitet der durch die Bewilligungsbehörde festgestellte Auszahlungsbetrag den von Ihnen beantragten Auszahlungsbetrag um mehr als 10 °/0, ist eine Sanktion erforderlich. • Zusätzlich zur Kürzung auf den festgestellten Auszahlungsbetrag wird der Unterschiedsbetrag als Sanktion abgezogen. Diese Sanktionsregelung erfolgt gemäß Artikel 63 der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 der EUKommission vom 17. Juli 2014. Bei Verpflichtungs- und Auflagenverstößen (u. a. Vergabeverstößen) werden gemäß Art. 35 der Verordnung (EU) 640/2014 der EUKommission zusätzliche Sanktionen verhängt. Einmal gekürzte oder sanktionierte Beträge dürfen bei späteren Teilzahlungen im gleichen Vorhaben nicht ausgezahlt werden. Dies hat zur Folge, dass der bewilligte Zuwendungsbetrag nach erfolgten Kürzungen und / oder Sanktionen mittels Änderungsbescheides um die gekürzten und / oder sanktionierten Beträge zu reduzieren ist. Nebenbestimmungen 1. Die beigefügten ANBest-G sind Bestandteil dieses Bescheides. Hierzu wird folgendes bestimmt: • 1.1 Aufbewahrungspflichten Abweichend von den ANBest-G sind die Originalbelege von Ihnen bis zum 31.12.2021 aufzubewahren und für Prüfzwecke vorzuhalten. Der Bewilligungsbehörde ist der Aufbewahrungsort mitzuteilen. 2. Ergänzend gelten folgende besondere Nebenbestimmungen: 2.1. Auftragsvergabe Ergänzend zu Ziffer 3 der ANBest-G wird bestimmt: Aufträge dürfen nur nach wettbewerblichen Gesichtspunkten vergeben werden. Dazu sind mindestens drei vergleichbare, schriftliche Angebote einzuholen. Nach der Vergabe eines Auftrags sind dem Dezernat 33 der Bezirksregierung Köln mindestens vorzulegen: • der Vergabevermeryer Kommune, der mindestens folgenden Angaben enthalten sollte: (•1 kv‘ki 1 Bezirksregierung Köln • Datum, Name des Auftraggebers, Unterschrift(en) der zuständigen Person(en) Art und Umfang der zu vergebenden Leistung (geschätzter Auftragswert) - Gewählte Vergabeart Nennung der Bieter - Vergleichbare Aufstellung der eingeholten Angebote - Begründung für die Vergabeentscheidung • das Zuschlagsangebot, • das Auftragsschreiben • die Absagen an nicht berücksichtigte Bieter • erforderliche Verpflichtungserklärungen der ausgewählten Auftragnehmer nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG) 2.2. Anzeige des Maßnahmenbeginns Die Auftragsvergabe ist der Bezirksregierung Köln mit dem beigefügten Vordruck anzuzeigen. 2.3. Prüfinstanzen • Bedienstete des Europäischen Rechnungshofes, der Europäischen Kommission, der Bescheinigenden Stelle, des zuständigen Ministeriums, des Bundesrechnungshofes, des Landesrechnungshofes, der Bezirksregierung Köln (Dezernat 33), des Rechnungsprüfungsamtes und der EG-Zahlstelle beim Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter sind berechtigt, im Rahmen einer örtlichen Überprüfung Grundstücke und Gebäude im erforderlichen Umfang zu betreten und alle für diese Maßnahme relevanten Unterlagen einzusehen. 2.4. Statistische Angaben Zu Zwecken der Evaluierung sind Sie ggf. verpflichtet, weitere noch näher zu bestimmende Angaben im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme auf Anforderung mitzuteilen. 3. Durchführungszeitraum Die Maßnahme ist vom 01.01.2017 bis zum 31.10.2017 durchzuführen. 4. Publizitätsvorschriften Auf die Förderung durch die EU ist entsprechend den Vorgaben in Anhang III Nr. 2.2 der Verordnung (EU) 808/2014 vom 17. Juli 2014 in geeigneter Form hinzuweisen. Datum: 21.12.2016 Seite 5 von 7 Bezirksregierung Köln Im Konzept ist gern. Anhang III Teil 2 Nr. 1 der Verordnung ein textlicher Hinweis auf die Förderung durch den ELER mit Verwendung des Unionslogos vorzusehen. Hinweise: Ich weise darauf hin, dass alle Angaben in Ihrem Antrag, von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängen, subventionserheblich sind im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 1 Landessubventionsgesetz vom 24. März 1977 -SGV.NRW.73. • Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Aachen, Adalbersteinweg 92, 52070 Aachen, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage ist gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln, zu richten. Falls die Frist zur Klageerhebung durch das Verschulden einer von Ihnen bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, so würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden. • Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen — ERVVO VG/FG — vorn 07. November 2012 (GV. NRW. S. 548) eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt. Datum: 21.12.2016 Seite 6 von 7 • Bezirksregierung Köln Datum: 21.12.2016 Seite 7 von 7 IV. Eine Durchschrift dieses Bescheides hat erhalten: E Kreis Düren Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Reinhardt •