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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/09 „B 66 - Buchenstraße“ im Ortsteil Asemissen hier: - Aufstellungsbeschluss - Erlass einer Veränderungssperre über den Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 01/09 „B 66 - Buchenstraße“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
19.05.2011
Erstellt
16.05.11, 10:15
Aktualisiert
16.05.11, 10:15
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/09 „B 66 - Buchenstraße“ im Ortsteil Asemissen
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Erlass einer Veränderungssperre über den Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 01/09 „B 66 - Buchenstraße“) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/09 „B 66 - Buchenstraße“ im Ortsteil Asemissen
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Erlass einer Veränderungssperre über den Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 01/09 „B 66 - Buchenstraße“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 62/2011 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 16. Mai 2011 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/09 „B 66 - Buchenstraße“ im Ortsteil Asemissen - Aufstellungsbeschluss hier: - Erlass einer Veränderungssperre über den Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 01/09 „B 66 - Buchenstraße“ Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 19.05.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Sachverhalt ist der Vorlage zu TOP 7 dieser Sitzung zu entnehmen. Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/09 „B 66 Buchenstraße“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die anliegende Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 01/09 „B 66 - Buchenstraße“ als Satzung zu beschließen. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. Schemmel Anlage: - Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 01/09 „B 66 - Buchenstraße“. - Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 01/09 „B 66 - Buchenstraße“. - Satzungstext der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 01/09 „B 66 - Buchenstraße“. -2-