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Mitteilungsvorlage (Ergebnisse der bisherigen Geschwindigkeitsmessungen)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
167 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
09.03.17, 15:39
Aktualisiert
09.03.17, 15:39
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Mitteilungsvorlage GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister Nr./Drucksache: M20/2017 „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Verantwortlicher Fachbereich: FB 2 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Mario Zeyen Aktenzeichen: @AKZ@ Datum: 07.03.2017 Vorgesehene Beratungsfolge: Gemeinderat Termin: 09.03.2017 Betreff / TOP: Ergebnisse der bisherigen Geschwindigkeitsmessungen Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: Seit August 2016 ist die Gemeinde Merzenich im Besitz zweier Geschwindigkeitsmesstafeln der Firma via traffic controlling gmbH. Eine Messtafel wurde aus Collas-Mitteln ausschließlich für Golzheim beschafft. Nach einer Testphase (Sammeln von Erfahrungen bezügl. Einstellung und Aufstellung des Gerätes) konnte inzwischen die Geschwindigkeit des fließenden Straßenverkehrs auf nachfolgenden Straßen gemessen werden. Auch die nachstehenden Ergebnisse müssen noch vor diesem Hintergrund betrachtet werden. Anlass für die Messungen sind in der Regel Beschwerden aus der Bevölkerung. Die Art der Messung (verdeckt oder offen) sowie die Messplanung erfolgen in enger Abstimmung mit dem Bezirkspolizisten. Merzenich:  Am Alten Sportplatz  Händelstraße  In der Lohe  Rather Straße  Steinweg Golzheim:  Aachener Straße  Buirer Straße  Kölner Straße  Im Hoverfeld Die Messergebnisse sind als Anlage beigefügt. Diese werden kurzfristig auch wieder auf der neuen Homepage der Gemeinde unter der Rubrik „Leben/Mobilität/Verkehrsmessungen“ zur Verfügung stehen. Mit dieser aktiven Öffentlichkeitsarbeit trägt die Gemeinde u.a. den im Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW festgelegten Zielen Rechnung (MBl.NRW. 2013 S. 201 ff.). Die Gemeinde wird dem Straßenverkehrsamt und der Polizei die Daten zur Bewertung übergeben. Bewertungsmaßstäbe: Die Gemeinde Merzenich selbst trägt nur Verantwortung für den ruhenden Straßenverkehr. Maßnahmen, die den fließenden Straßenverkehr betreffen, fallen ausschließlich in die Zuständigkeit des Straßenverkehrsamtes und der Polizei. Die Messergebnisse der Gemeinde sind eine wichtige Hilfestellung für die Entscheidung über weitere Maßnahmen zur Reduzierung des allgemeinen Geschwindigkeitsniveaus als wirksamster Schutz gerade der schwächeren Verkehrsteilnehmer vor schweren Unfallfolgen. Bei der Entscheidung, ob und wenn ja welche Maßnahmen ergriffen werden, gelten grundsätzlich nachfolgende Beurteilungsmaßstäbe, die immer auch individuell angepasst bzw. erweitert werden müssen (Einzelfallbetrachtung). Das Messergebnis an einer stark befahrenen Straße vor einem Kindergarten (großer Gefahrenpunkt) muss sicherlich anders bewertet werden als die Situation in gering befahrenen Wohnstraße ohne besondere Gefahrenpunkte.    Höhe der Übertretungen (im Verwarn- und Bußgeldbereich) Anzahl der Übertretungen (im Verwarn- und Bußgeldbereich) Die 85%- Geschwindigkeit (sog. V85) Wenn eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen wird, erhält man eine große Zahl von Messwerten, oft mehrere tausend. Aus diesen umfangreichen Daten muss nun eine griffige Zahl ermittelt werden, um das Geschwindigkeitsniveau zu beurteilen. Dazu ist die „85%- Geschwindigkeit“ einer Straße aufschlussreich. Diese Kennzahl bezeichnet die Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrer eingehalten und von 15% überschritten wird. Man lässt die sehr schnellen Fahrer außer Betracht und hat damit einen praktisch gut nutzbaren Indikator. 2 Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 3