Daten
Kommune
Merzenich
Größe
167 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
09.03.17, 15:39
Aktualisiert
09.03.17, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Mitteilungsvorlage
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
Nr./Drucksache:
M20/2017
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Verantwortlicher Fachbereich: FB 2
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Mario Zeyen
Aktenzeichen: @AKZ@
Datum: 07.03.2017
Vorgesehene Beratungsfolge:
Gemeinderat
Termin:
09.03.2017
Betreff / TOP:
Ergebnisse der bisherigen Geschwindigkeitsmessungen
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Seit August 2016 ist die Gemeinde Merzenich im Besitz zweier Geschwindigkeitsmesstafeln der Firma via traffic controlling gmbH. Eine Messtafel wurde aus Collas-Mitteln ausschließlich für Golzheim beschafft.
Nach einer Testphase (Sammeln von Erfahrungen bezügl. Einstellung und Aufstellung
des Gerätes) konnte inzwischen die Geschwindigkeit des fließenden Straßenverkehrs auf
nachfolgenden Straßen gemessen werden. Auch die nachstehenden Ergebnisse müssen
noch vor diesem Hintergrund betrachtet werden.
Anlass für die Messungen sind in der Regel Beschwerden aus der Bevölkerung. Die Art
der Messung (verdeckt oder offen) sowie die Messplanung erfolgen in enger Abstimmung
mit dem Bezirkspolizisten.
Merzenich:
Am Alten Sportplatz
Händelstraße
In der Lohe
Rather Straße
Steinweg
Golzheim:
Aachener Straße
Buirer Straße
Kölner Straße
Im Hoverfeld
Die Messergebnisse sind als Anlage beigefügt. Diese werden kurzfristig auch wieder auf
der
neuen
Homepage
der
Gemeinde
unter
der
Rubrik
„Leben/Mobilität/Verkehrsmessungen“ zur Verfügung stehen. Mit dieser aktiven Öffentlichkeitsarbeit trägt die Gemeinde u.a. den im Runderlass des Ministeriums für Inneres und
Kommunales NRW festgelegten Zielen Rechnung (MBl.NRW. 2013 S. 201 ff.).
Die Gemeinde wird dem Straßenverkehrsamt und der Polizei die Daten zur Bewertung
übergeben.
Bewertungsmaßstäbe:
Die Gemeinde Merzenich selbst trägt nur Verantwortung für den ruhenden Straßenverkehr. Maßnahmen, die den fließenden Straßenverkehr betreffen, fallen ausschließlich in
die Zuständigkeit des Straßenverkehrsamtes und der Polizei.
Die Messergebnisse der Gemeinde sind eine wichtige Hilfestellung für die Entscheidung
über weitere Maßnahmen zur Reduzierung des allgemeinen Geschwindigkeitsniveaus als
wirksamster Schutz gerade der schwächeren Verkehrsteilnehmer vor schweren Unfallfolgen.
Bei der Entscheidung, ob und wenn ja welche Maßnahmen ergriffen werden, gelten
grundsätzlich nachfolgende Beurteilungsmaßstäbe, die immer auch individuell angepasst
bzw. erweitert werden müssen (Einzelfallbetrachtung). Das Messergebnis an einer stark
befahrenen Straße vor einem Kindergarten (großer Gefahrenpunkt) muss sicherlich anders bewertet werden als die Situation in gering befahrenen Wohnstraße ohne besondere
Gefahrenpunkte.
Höhe der Übertretungen (im Verwarn- und Bußgeldbereich)
Anzahl der Übertretungen (im Verwarn- und Bußgeldbereich)
Die 85%- Geschwindigkeit (sog. V85)
Wenn eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen wird, erhält man eine große Zahl
von Messwerten, oft mehrere tausend. Aus diesen umfangreichen Daten muss nun eine
griffige Zahl ermittelt werden, um das Geschwindigkeitsniveau zu beurteilen.
Dazu ist die „85%- Geschwindigkeit“ einer Straße aufschlussreich. Diese Kennzahl bezeichnet die Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrer eingehalten und von
15% überschritten wird.
Man lässt die sehr schnellen Fahrer außer Betracht und hat damit einen praktisch gut
nutzbaren Indikator.
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Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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