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Mitteilungsvorlage (Anlage 2 - Kommentar des ISG zur Stellungnahme Merzenich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
242 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
09.03.17, 15:39
Aktualisiert
09.03.17, 15:39
Mitteilungsvorlage (Anlage 2 - Kommentar des ISG zur Stellungnahme Merzenich)

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Inhalt der Datei

ISG | WEINSBERGSTRASSE 190 | 50825 KÖLN Kommunale Pflegebedarfsplanung nach § 7 APG NRW im Kreis Düren Kommentar zur Stellungnahme der Gemeinde Merzenich vom 23.06.2016 Im Berichtsentwurf des ISG zur kommunalen Pflegebedarfsplanung nach § 7 APG NRW (Stand 19.05.2016) wurde dem Kreis Düren die Option einer verbindlichen kommunalen Bedarfsplanung empfohlen. Die Gemeinde Merzenich hat beschlossen, dieser Empfehlung nicht zu folgen. Daher nennen wir noch einmal die Gründe, die aus fachlicher Sicht für die Nutzung der Möglichkeit sprechen, die weitere Entwicklung des stationären Pflegeangebots zu steuern:  Ambulant vor stationär: Eine vollstationäre Pflege ist nicht nur in der Regel eine kostenintensive Versorgungsform, sondern wird auch von den Betroffenen und ihren Angehörigen nur als letzte Möglichkeit gesehen. Daher fordern die einschlägigen Bundes- und Landesgesetze SGB XI und APG NRW, dass alle erforderlichen Möglichkeiten auf- und auszubauen sind, um durch professionelle ambulante und teilstationäre Versorgung sowie informelle Unterstützung einen Verbleib des Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen.  Derzeit hohe Versorgungsdichte: Der Kreis Düren ist im Bereich der stationären Pflege sehr gut ausgestattet, die Versorgungsdichte liegt mit 20,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren deutlich über dem Landesdurchschnitt (17,2 Plätze je 100 Ältere) und dem Bundesdurchschnitt (18,7 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren).  Keine Überlastung: Die Auslastung der Einrichtungen liegt bei durchschnittlich 95%, was noch keine Überlastung anzeigt. Der Wanderungssaldo von stationär Pflegebedürftigen über die Kreisgrenzen hinweg ist ausgeglichen. In Zukunft sollte aus fachlicher Sicht die stationäre Versorgung durch den weiteren Ausbau vorstationärer Pflege- und Wohnangebote entlastet werden. Damit der Kreis Düren dies erreichen und die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ entsprechend steuern kann, wird empfohlen, für den Bereich der stationären Pflege von der Option einer verbindlichen Pflegeplanung nach § 7 Abs. 6 Satz 1 APG NRW Gebrauch zu machen. Köln, den 24.06.2016 Dr. Dietrich Engels - Institutsleitung - ISG INSTITUT FÜR SOZIALFORSCHUNG UND GESELLSCHAFTSPOLITIK GMBH Weinsbergstraße 190, 50825 Köln T 0221 130 655-0 F 0221 21 52 67 M info@isg-institut.de www.isg-institut.de Amtsgericht Köln HRB61917 Geschäftsführer: Dr. Dietrich Engels und Dr. Michael Fertig UST-Id.Nr.: DE215102355 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE45 3705 0198 1901 4074 76 BIC: COLSDE33