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Beschlussvorlage (Städtebauliche Entwicklung der Ortschaft Golzheim; Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPIG) - Erteilung des Prüfauftrages an die Verwaltung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
158 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
28.04.17, 11:14
Aktualisiert
28.04.17, 11:14
Beschlussvorlage (Städtebauliche Entwicklung der Ortschaft Golzheim; Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPIG) - Erteilung des Prüfauftrages an die Verwaltung) Beschlussvorlage (Städtebauliche Entwicklung der Ortschaft Golzheim; Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPIG) - Erteilung des Prüfauftrages an die Verwaltung) Beschlussvorlage (Städtebauliche Entwicklung der Ortschaft Golzheim; Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPIG) - Erteilung des Prüfauftrages an die Verwaltung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 36/2017 Verantwortlicher Fachbereich: FB 3 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Thomas Lüssem Aktenzeichen: 622.00 Datum: 23.04.2017 Vorgesehene Beratungsfolge: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Termin: 11.05.2017 Gemeinderat 18.05.2017 Betreff / TOP: Städtebauliche Entwicklung der Ortschaft Golzheim; Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPIG) - Erteilung des Prüfauftrages an die Verwaltung Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt: Die Verwaltung wird beauftragt die Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung Köln zu stellen, ob eine Änderung des Flächennutzungsplanes von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Flächen für den Gemeinbedarf“ und „Wohnbauflächen“ mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung grundsätzlich vereinbar ist. Fachausschuss und Gemeinderat werden von der Verwaltung über das Ergebnis der Anfrage informiert um dann über die weitere Vorgehensweise zu beraten. Die weiteren Planungsschritte werden dann gemäß des Wohnungsbaupolitischen Gesamtkonzeptes zwischen Politik und Verwaltung abgestimmt. Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage Der Gemeinde Merzenich werden aktuell zwei landwirtschaftliche Flächen zum Erwerb angeboten. Die Flächen liegen unmittelbar nördlich und südlich der Ahrburg am östlichen Ortsrand der Ortschaft Golzheim. Die nördlich der Ahrburg gelegene Fläche Gemarkung Golzheim, Flur 3, Nr. 203 hat eine Gesamtgröße von 13.157 m². Hiervon wird der Gemeinde derzeit der östliche Teilbereich mit einer Größe von ca. 3.477 m² angeboten. Eine Erwerbsoption für die ganze Parzelle ist nicht ausgeschlossen. Die südlich angrenzende Fläche Gemarkung Golzheim, Flur 3, Nr. 212 umfasst 5.017 m². Ein Übersichtsplan ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Strategie/ weitere Vorgehensweise Aufgrund der Nähe zu den vorhandenen Infrastruktureinrichtungen in Golzheim macht es aus städtebaulichen Gesichtspunkten Sinn die vorgenannten Flächen zu nutzen, um den östlichen Ortsrand zu arrondieren und Flächen für den Gemeinbedarf z.B. für die Errichtung einer Kita sowie Wohnbauflächen zur Schaffung eines generationenübergreifenden, barrierefreien Quartiers zu entwickeln. Beide Flächen sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Daher ist im Vorfeld, als Grundlage für alle weiteren Überlegungen über eine Anfrage bei der Bezirksregierung Köln abzuklären, ob eine Flächennutzungsplanänderung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Flächen für den Gemeinbedarf“ und „Wohnbauflächen“ gemäß § 34 LPIG mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung grundsätzlich vereinbar ist. In Abhängigkeit von der Entscheidung der Bezirksregierung Köln beraten Politik und Verwaltung die über weitere Vorgehensweise. Im Falle einer positiven Entscheidung werden alle weiteren Planungsschritte gemäß des Wohnungsbaupolitischen Gesamtkonzeptes abgestimmt. Sollte die Entscheidung der Bezirksregierung negativ ausfallen, besteht die Möglichkeit die Flächen als Tauschflächen für die Entwicklung anderer Flächen im Gemeindegebiet zu nutzen. Die Entscheidung über den Flächenerwerb wird in einem gesonderten Vorgang behandelt und dem Gemeinderat zu Entscheidung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja X nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein Kostenträger: 2 Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 3