Daten
Kommune
Merzenich
Größe
158 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
28.04.17, 11:14
Aktualisiert
28.04.17, 11:14
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
36/2017
Verantwortlicher Fachbereich: FB 3
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Thomas Lüssem
Aktenzeichen: 622.00
Datum: 23.04.2017
Vorgesehene Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Termin:
11.05.2017
Gemeinderat
18.05.2017
Betreff / TOP:
Städtebauliche Entwicklung der Ortschaft Golzheim; Anfrage gemäß § 34
Landesplanungsgesetz (LPIG) - Erteilung des Prüfauftrages an die Verwaltung
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt:
Die Verwaltung wird beauftragt die Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz an die
Bezirksregierung Köln zu stellen, ob eine Änderung des Flächennutzungsplanes von
„Flächen für die Landwirtschaft“ in „Flächen für den Gemeinbedarf“ und
„Wohnbauflächen“ mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung grundsätzlich
vereinbar ist.
Fachausschuss und Gemeinderat werden von der Verwaltung über das Ergebnis der
Anfrage informiert um dann über die weitere Vorgehensweise zu beraten.
Die weiteren Planungsschritte werden dann gemäß des Wohnungsbaupolitischen
Gesamtkonzeptes zwischen Politik und Verwaltung abgestimmt.
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage
Der Gemeinde Merzenich werden aktuell zwei landwirtschaftliche Flächen zum Erwerb
angeboten. Die Flächen liegen unmittelbar nördlich und südlich der Ahrburg am östlichen
Ortsrand der Ortschaft Golzheim.
Die nördlich der Ahrburg gelegene Fläche Gemarkung Golzheim, Flur 3, Nr. 203 hat eine
Gesamtgröße von 13.157 m². Hiervon wird der Gemeinde derzeit der östliche Teilbereich
mit einer Größe von ca. 3.477 m² angeboten. Eine Erwerbsoption für die ganze Parzelle
ist nicht ausgeschlossen. Die südlich angrenzende Fläche Gemarkung Golzheim, Flur 3,
Nr. 212 umfasst 5.017 m². Ein Übersichtsplan ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Strategie/ weitere Vorgehensweise
Aufgrund der Nähe zu den vorhandenen Infrastruktureinrichtungen in Golzheim macht es
aus städtebaulichen Gesichtspunkten Sinn die vorgenannten Flächen zu nutzen, um den
östlichen Ortsrand zu arrondieren und Flächen für den Gemeinbedarf z.B. für die
Errichtung
einer
Kita
sowie
Wohnbauflächen
zur
Schaffung
eines
generationenübergreifenden, barrierefreien Quartiers zu entwickeln.
Beide Flächen sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich als „Flächen für
die Landwirtschaft“ dargestellt.
Daher ist im Vorfeld, als Grundlage für alle weiteren Überlegungen über eine Anfrage bei
der Bezirksregierung Köln abzuklären, ob eine Flächennutzungsplanänderung von
„Flächen für die Landwirtschaft“ in „Flächen für den Gemeinbedarf“ und
„Wohnbauflächen“ gemäß § 34 LPIG mit den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung grundsätzlich vereinbar ist.
In Abhängigkeit von der Entscheidung der Bezirksregierung Köln beraten Politik und
Verwaltung die über weitere Vorgehensweise. Im Falle einer positiven Entscheidung
werden alle weiteren Planungsschritte gemäß des Wohnungsbaupolitischen
Gesamtkonzeptes abgestimmt.
Sollte die Entscheidung der Bezirksregierung negativ ausfallen, besteht die Möglichkeit
die Flächen als Tauschflächen für die Entwicklung anderer Flächen im Gemeindegebiet
zu nutzen.
Die Entscheidung über den Flächenerwerb wird in einem gesonderten Vorgang behandelt
und dem Gemeinderat zu Entscheidung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
X nein
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein
Kostenträger:
2
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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3