Daten
Kommune
Merzenich
Größe
1,1 MB
Datum
18.05.2017
Erstellt
28.04.17, 11:14
Aktualisiert
28.04.17, 11:14
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Bebauungsplan
Nr. C 24a „Nördlich Merzpark“
Teil B
UMWELTBERICHT
ALS ERGEBNIS DER UMWELTPRÜFUNG
Aufgestellt:
Februar 2017
geändert 19. April 2017
Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Reepel
Schweringstraße 1
52349 Düren
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“
INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
3
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
3
4
4
5
7
Inhalt der Umweltprüfung
Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes
Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen
Berücksichtigung des Umweltschutzes in Fachgesetzen
Übergeordnete Pläne
2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN
8
2.1. Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Durchführung der Planung
2.1.1. SCHUTZGUT MENSCH
2.1.2. SCHUTZGUT PFLANZEN UND TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT
2.1.3. SCHUTZGUT BODEN
2.1.4. SCHUTZGUT WASSER
2.1.5. SCHUTZGUT KLIMA/ LUFT
2.1.6. SCHUTZGUT LANDSCHAFT
2.1.7. SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER
2.1.8. WECHSELWIRKUNGEN
2.1.9. WEITERE BELANGE DES UMWELTSCHUTZES
2.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung
der Planung
15
3. EINGRIFFSREGELUNG
16
8
8
10
11
12
12
13
14
14
15
3.1. Relevante Biotoptypen
16
3.2. Bilanzierung
17
3.3. Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs und der Maßnahmen
zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen
18
4. VERMEIDUNG, VERMINDERUNG UND AUSGLEICH
19
4.1. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
4.2. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
19
19
5. ZUSÄTZLICHE ANGABEN
20
5.1. Technische Verfahren
5.2. Hinweise auf Schwierigkeiten
5.3. Monitoring
20
20
20
6. ZUSAMMENFASSUNG
20
7. ANHÄNGE
22
7.1. Quellen
7.2. Gesetzliche Grundlagen
7.3. Pläne
22
23
24
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
2
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“
1.
EINLEITUNG
Der Rat der Gemeinde Merzenich hat in seiner Sitzung am 07.07.2016 über die
weitere Wohnbauentwicklung in der Gemeinde beraten und die Aufstellung des
Bebauungsplans Merzenich C 24a (nördlich Merzpark) gemäß § 2 Baugesetzbuch
(BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB im Wege des beschleunigten Verfahrens
beschlossen. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Entwicklung von dringend erforderlichen Wohnbauflächen im Zentralort
Merzenich, nördlich des Merzparks, zu schaffen und zu sichern.
Der Rat der Gemeinde Merzenich hat mit dem Aufstellungsbeschluss unmittelbar die
Offen-legung beschlossen. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird
gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Die städtebauliche Entwicklung eines
Wohnbereichs für ca. 15 Bauplätze ist durch die 17. Änderung des
Flächennutzungsplans bauleitplanerisch vorbe-reitet. Der Bebauungsplan wird
gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB befreit zwar von der Umweltprüfung, nicht aber von der
materiellen Pflicht, die Umweltbelange in der Abwägung zu berücksichtigen. Da im
Fall des Bebauungsplans C 24a die Prüfung des Artenschutzes und die
Untersuchung von Vorkommen der Bodendenkmalpflege (beide Belange unterliegen
nicht der Abwägung) unumgänglich sind und darüber hinaus die Belange des
Schallschutzes einer fachlichen Betrachtung bedürfen, soll trotz Anwendung des
beschleunigten Verfahrens eine "freiwillige" Umweltprüfung durchgeführt werden.
Der sich hieraus ergebende Umweltbericht stellt die Fortschreibung des Umweltberichts der 17. Änderung des Flächennutzungsplans unter besonderer Betrachtung
des Bebauungsplangebietes C 24a dar. Die Öffentlichkeit ist dann anhand der
Umweltprüfung und des Umweltberichts in der Lage, die Umweltauswirkungen der
Planung nachzuvollziehen.
1.1.
Inhalt der Umweltprüfung
-
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes
einschließlich der Beschreibung der Festsetzung des Plans mit Angaben über
Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des Vorhabens
-
Darstellung der, in Gesetzen und Plänen festgesetzten Ziele des Umweltschutzes,
die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die
Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden
-
Darstellung grundlegender und übergeordneter Planwerke
-
Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung
-
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen.
-
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele
und der räumliche Geltungsbereich des Plans zu berücksichtigen sind.
-
Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren
bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
3
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“
Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, z.B. technische Lücken oder
fehlende Kenntnisse
-
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring)
-
Zusammenfassung der gemachten Angaben
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung liegt ein besonderes Augenmerk auf
der Ausgestaltung der Maßnahmen des Lärmschutzes zum Erreichen gesunder
Wohnverhältnisse, der Umsetzung einer landschaftsbildverträglichen Einbindung der
Bebauung sowie der Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes.
Weitere bedeutende Aspekte sind Maßnahmen zur Vermeidung von
Beschädigungen archäologisch interessanter Objekte, zur Minimierung von
Bodenzerstörungen schutzwürdiger Böden auf das unbedingt erforderliche Maß
sowie zur Vermeidung von Störungen der Grundwasserneubildung.
Der Schwerpunkt liegt hier auf der Beurteilung der Wirksamkeit der vorgesehenen
Maßnahmen und des Umfangs verbleibender Umweltauswirkungen unter
Berücksichtigung festgesetzter Maßnahmen.
1.2.
Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes
Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes sind:
o Verbesserung des allgemeinen Wohnungsangebotes,
o Verbesserung der Ausnutzung der bestehenden Infrastruktureinrichtungen,
welche insbesondere für die Umsiedlung von Morschenich – Neu errichtet
wurden.
1.3.
Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen
Das insgesamt ca. 7.845 m² große Plangebiet umfasst das Flurstück 73, in der Flur
30, Gemarkung Merzenich und wird als Ackerfläche genutzt.
Die Fläche befindet sich östlich des Ortsrandes von Merzenich, südlich des Bebauungsplangebietes C 24 „Merzpark“ und westlich einem landwirtschaftlichen Gehöft
bzw. der Landesstraße 264. Im Norden folgen Ackerflächen und einzelne Bebauung.
Festgesetzt wird ein „Allgemeines Wohngebiet“, das sich mit seinen baulichen
Festsetzungen an denen der umgebenden Bebauung orientiert. Festgesetzt wird
eine Grundflächenzahl von 0,4 bei 1-geschossiger Bebauung. Diese kann um 50 %
überschritten werden.
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgelegt.
Zum angrenzenden Gehöft sind innerhalb eines 1,5 m breiten Streifens
lebensraumtypische Gehölze anzupflanzen.
Die Erschließung erfolgt über das Baugebiet „Merzpark“ von der Landesstraße L
264.
Die Erschließung der Wohnbauflächen wird durch eine Hauptachse mit 2 Stichen
gewährleistet.
Zum Ürlingsweg soll die Möglichkeit einer Anbindung für Radfahrer und Fußgänger
gegeben sein, zwischen dem BP C 24 "Merzpark" setzt der Bebauungsplan eine 60
m² große öffentliche Grünfläche in ca. 3 m Breite fest, trifft jedoch keine
Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern.
Für die Baumaßnahme werden ca. 0,79 ha Acker beansprucht.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
4
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“
1.4.
Berücksichtigung des Umweltschutzes in Fachgesetzen
Bezogen auf die Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind folgende
Gesetze für die Bebauungsplanung relevant:
Schutzgut
Gesetz
Mensch
Baugesetzbuch
Zielaussage
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... umweltbezogene Auswirkungen auf den
Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
insgesamt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB).“
Bundesimmissionsschutzge- „Zweck dieses Gesetzes ist es Menschen ... vor schädlichen
setz inkl. der Verordnungen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen
schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen.“
und Erlasse
TA Lärm
Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der
Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche.
DIN 18005
Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die
Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig,
dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber
auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und –minderung bewirkt werden soll.
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes,
insbesondere ... die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen ...
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“
Tiere
und Baugesetzbuch
Pflanzen
Bundesnaturschutzgesetz
(Landesnaturschutzgesetz
NRW)
„Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes
und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und
unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu
entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen,
dass
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
die
Regenerationsfähigkeit
und
nachhaltige
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der
Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer
gesichert sind.“ (§1)
„Der Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt
werden, wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden
oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder in
sonstiger Weise zu kompensieren sind und die Belange des
Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der
Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft
anderen Belangen im Range vorgehen.(§ 15)
Es ist verboten,
1. Wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
5
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“
nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten
oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu
entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. Wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der
europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-,
Aufzucht-,
Mauser-,
Überwinterungsund
Wanderungszeiten erheblich zu stören; …,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden
Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu
entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. Wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten
oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu
entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu
zerstören (§ 44 (1))
Boden
Baugesetzbuch
Bundesbodenschutzgesetz
Wasser
Baugesetzbuch
Wasserhaushaltsgesetz
Die
nach
Landesrecht
für
Naturschutz
und
Landschaftspflege zuständigen Behörden…können von den
Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen
zulassen….Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden
wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich
der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht
verschlechtert…. (§ 45 (7) BauGB)
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes,
insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Boden ... (§ 1
Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“
„Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend
umgegangen werden. Dabei sind zur Verringerung der
zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche
Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Stadt
insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen,
Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenverdichtung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das
notwendige Maß zu begrenzen.“ (§ 1a (2) BauGB)
Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des
Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind
schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden
und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige
Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen
auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen
Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und
Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes,
insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Wasser ... (§ 1
Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“
„Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und
als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind
so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit
und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner
dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen
Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden
Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren
Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine
nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Dabei sind
insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“
Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anders zu
berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt
insgesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des
Klimaschutzes, ist zu gewährleisten.“ (§ 1a WHG)
Landeswassergesetz
Luft
Baugesetzbuch
Bundesimmissionsschutzgesetz
„Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen ... vor schädlichen
Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen
schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“
TA Luft
Die TA Luft dient dem Schutz der Allgemeinheit und der
Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen sowie der Vorsorge gegen schädliche
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen.
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes,
insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Klima ... (§ 1 Abs.
5 Nr. 7a BauGB).“
§ 1 (s. o.).
Klima
Baugesetzbuch
Landschaft
und
biologische
Vielfalt
Bundesnaturschutzgesetz
(Landesnaturschutzgesetz
NRW)
1.5.
„Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen und eine mit
Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame
Verwendung des Wassers zu erreichen. Die Gewässer sind
so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit
und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner
dienen. Dies erfordert die Ordnung des Wasserhaushalts als
Bestandteil von Natur und Landschaft und als Grundlage
für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und
andere Gewässernutzungen.“ (§ 2 LWG)
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes,
insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Luft ... (§ 1 Abs. 6
Nr. 7a BauGB).“
Übergeordnete Pläne
Der Landesentwicklungsplan (LEP) des Landes NRW (1995) stellte den Bereich um
Merzenich als 'Freiraum' dar.
Im Regionalplan Köln, TA Aachen liegt die östliche Siedlungsentwicklung von
Merzenich außerhalb des „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB). Der Regionalplan
stellt an dieser Stelle „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ dar. Für eine
Entwicklung der kommunalen Bauleitplanung aus dem Regionalplan ist die
Darstellung eines „Allgemeinen Siedlungsbereiches – ASB“ erforderlich. Für die
angestrebten Wohnbauflächen wurde von der Bezirksregierung Köln mit Schreiben
vom 17.10.2014 die Anpassungserklärung an die Ziele der Raumordnung und
Landesplanung nach § 34 LPlG bestätigt. Seitens der Bezirksregierung Köln bestehen
nunmehr keine Bedenken gegen die Planung.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich (1992) stellt in seiner derzeit
gültigen Fassung (17. Änderung) für das Plangebiet „Wohnbaufläche“ dar.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
7
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“
Die Fläche liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes. Es liegen auch
keine Schutzgebiete oder schutzwürdige Flächen i.S.d. BNatSchG (Natura 2000,
besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft oder Biotopkatasterflächen
des LANUV) innerhalb oder im nächsten Umfeld des Änderungsbereichs.
Das nächste Naturschutzgebiet befindet sich nordwestlich und westlich von
Merzenich entlang der Bahnstrecke Köln-Aachen, das NSG „Vorbahnhofsgelände
Düren“ (DN-031). Die Fläche ist ebenfalls im Biotopkataster unter BK-5105-902
registriert.
Sonstige Schutzgebiete oder Restriktionsflächen (wie Wasserschutzgebiete,
Überschwemmungsgebiete, etc.) sind innerhalb des Geltungsbereiches und seines
näheren Umfeldes nicht vorhanden.
Merzenich liegt in der Erdbebenzone 3 nach der Kategorisierung der DIN 4149.
Daher sind hier für Entwurf, Bemessung und Konstruktion von Hochbauten die
entsprechenden Maßnahmen der DIN 4149 zu ergreifen bzw. für Objekte mit
höherem Sicherheitsniveau weitere einschlägige Regelwerke zu beachten.
Im Bereich der Ortslage Merzenich liegen geologische Störungen des Verwerfungssystems des Rurrandes. Innerhalb des Änderungsbereiches verlaufen keine aktiven
Störungen. Der Werhahn Sprung, der im Westen durch den Änderungsbereich
verläuft, wird vom Geologischen Dienst NW als nicht seismisch aktiv bewertet.
2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1.
Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
2.1.1.
Schutzgut Mensch
Die Flächen des Bebauungsplanes werden intensiv ackerbaulich genutzt, entlang des
nördlich gelegenen Ürlingsweges befindet sich eine Gehölzhecke, die eine
raumgliedernde und windentschleunigende Wirkung hat.
Östlich grenzt ein landwirtschaftliches Gehöft an. So ist im Gebiet mit saisonal
auftretenden Immissionen landwirtschaftlicher Bewirtschaftung zu rechnen.
Für die Bewohner der nächstgelegen Bebauung stellen das Bebauungsplangebiet
und sein Umfeld siedlungsnahen und durch ein Wegenetz erschlossenen Freiraum
dar.
Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 3 (Untergrundklasse S).
Die angrenzende L 264 hat u.a. durch den Umsiedlungsstandort, die Verlegung der
A 4 und dem dadurch entstehenden neue Autobahnanschluss eine neue
Verkehrsbedeutung mit steigendem Verkehrsaufkommen erhalten (siehe IGEPA Juli
2011).
Auswirkungen
Mit der Realisierung des Baugebietes gehen landwirtschaftliche Produktionsflächen
und siedlungsnaher Freiraum verloren. Im Baugebiet C 24a wird neuer Wohnraum
im Nahbereich einer wohnortnahen Versorgungsmöglichkeit und von
Senioreneinrichtungen geschaffen.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“
Um möglichen Immissionskonflikten vorbeugen zu können, wurde zum
Bebauungsplan C 24a ein schalltechnisches Gutachten erarbeitet. Der benachbarte
landwirtschaftliche Betrieb ist gem. Nr. 1c der TA Lärm eine „nicht
genehmigungsbedürftige landwirtschaftliche Anlage“ da keine Tierhaltung
beantragt wurde und somit von der Anwendung der TA Lärm ausgenommen. Ein in
diesem Sinne geführter Hof ist in der Praxis wenig störend da entstehende
Geräuschemissionen wie z.B. Erntearbeiten nicht permanent wirken und
demgegenüber auch lange Zeiträume ohne nennenswerte Geräuschemissionen
auftreten. Darüber hinaus sind unaufschiebbare Erntearbeiten auch in
ruheempfindlichen Zeiten ungehindert durchführbar, da sie durch das
Feiertagsgesetz NW und diverse Rechtsprechungen von VGH und OVG NS rechtlich
abgesichert sind.
Unter Berücksichtigung der im benachbarten Bebauungsplan C 24 festgesetzten
Emissionskontingente zeigt das Gutachten, dass keine immissionsschutzrechtlichen
Konflikte aus der gewerblichen Nutzung in der Nachbarschaft auftreten werden.
Eine Verkehrslärmbelastung resultiert aus dem Verkehr auf der L 264. Aufgrund der
Geräuschbelastung sind innerhalb des Plangebietes die Anforderungen an die
Luftschalldämmung der Außenbauteile gemäß dem Lärmpegelbereich III der DIN
4109-1 zu erfüllen. Durch die Entwicklung des Plangebietes können weniger strenge
Anforderungen ausreichend sein, wenn durch Abschirmungen zusätzliche
Pegelminderungen auftreten. Liegen Fenster von Schlafräumen in Fassaden,, für die
die Anforderungen gemäß dem Lärmpegelbereich III ermittelt wurden, sind
fensteröffnungsunabhängige Lüftungen vorzusehen.
Dadurch werden im Plangebiet gesunde Wohnbedingungen erreicht.
Das Gebiet stellt siedlungsnahen Freiraum dar. Die in diesem Sinne nutzbaren
Feldwege werden jedoch nicht überplant sondern bleiben in ihrer Funktion erhalten.
Lediglich der offene Blick in die freie Landschaft wird durch die Bebauung künftig
verhindert. Im Umfeld stehen mindestens gleichwertige, ausgedehnte Flächen zur
Verfügung.
Aufgrund der Lage in der Erdbebenzone 3 (Untergrundklasse S) sind bei Entwurf,
Bemessung und Konstruktion von Hochbauten die entsprechenden Maßnahmen der
DIN 4149:2005-04 zu ergreifen bzw. für Objekte mit höherem Sicherheitsniveau
weitere einschlägige Regelwerke zu beachten.
Eine Kampfmitteluntersuchung wurde durchgeführt, die Freigabe ist erfolgt.
Die Auf-/Abfahrt und das Brückenbauwerk an der Landesstraße zum
Umsiedlungsstandort dienen auch der Erschließung der Baugebiete C 24 und C 24a.
Damit ist auch eine risikolose Querung der Landesstraße an dieser Stelle möglich.
Eine direkte Straßenanbindung an das Wegenetz der Altortschaft wird zunächst
nicht hergestellt, so dass auch keine unberechenbaren „Schleichverkehre“ zur
Landesstraße oder zum Einkaufszentrum entstehen. Eine Fuß- und
Radwegeverbindung wird aus dem Baugebiet hinaus auf den Ürlingsweg hergestellt.
Künftig und mit der Entwicklung des Bebauungsplanes C 25 soll auch eine
Straßenverbindung zum Hauptort geprüft werden.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand der 17. Flächennutzungsplanänderung, die
u.a. Wohnbauflächen vorbereitet. Zum Ürlingsweg hin steht auf einer eigenen
Parzelle eine Gehölzhecke, die nur gering für eine fußläufige Verbindung
beeinträchtigt wird, ansonsten erhalten bleibt und somit eine Eingrünungsfunktion
für das Baugebiet in nördliche Richtung erfüllt.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“
Nach bisherigem Kenntnisstand ist die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der
menschlichen Gesundheit bzgl. Luftschadstoffe der 39. BImSchV zu erwarten.
Die im Bebauungsplan dargestellten Festsetzungen erfüllen insofern die allgemeinen
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
2.1.2.
Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt
Der Bebauungsplan und sein Umfeld werden vor allem von intensiv bewirtschafteten
strukturarmen landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Im Bereich des BP C 24 haben
bereits die Erschließungsmaßnahmen begonnen. Die entsprechenden Bauflächen
liegen bisher noch brach. Die ökologische Wertigkeit ist als überwiegend gering zu
bezeichnen. Agrarraum besitzt für die Großzahl der heimischen Tierarten eine sehr
geringe Lebensraumqualität und weist deshalb insgesamt eine vergleichsweise
geringe Artenvielfalt auf. Eine Ausnahme bilden die Feldvogelarten aber auch diese
werden aufgrund ihrer Empfindlichkeit gegenüber Gebäude- und Baumkulissen
sowie sonstiger Störungen eher nicht anzutreffen sein.
Der Feldhamster konnte im Zuge von Begehungen für die Umgebung bisher nicht
nachgewiesen werden, was auch dem Ergebnis der Untersuchung zum BP C 23
entspricht. Er ist mit höchster Wahrscheinlichkeit an dieser Stelle ausgestorben. Dem
entspricht auch, dass es seit 10 bis 15 Jahren keine Neufunde gibt. In der weiteren
Umgebung existieren 2 Vorkommen, eines bei Zülpich, das andere an der Grenze zu
den Niederlanden.
In der Artenschutzprüfung werden die grundsätzlich in der Börderegion möglichen
Feldvogelarten, Fledermäuse und Amphibien mit dem tatsächlich verfügbaren
Lebensraum konfrontiert. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Fläche
höchstwahrscheinlich nicht als Reproduktionsstandort für planungsrelevante Arten
geeignet ist, auch nicht das nahe gelegen Gehölz am Ürlingsweg. Dies hat seinen
Grund in den umliegenden Kulissen (Bebauung, Gehölze) und in den möglichen
Störungen durch z.B. Hundehalter. Außerdem besteht durch die ortsnahe Lage ein
hohes Tötungsrisiko durch Katzen.
An Siedlungsnähe angepasste sonstige europäische Vogelarten könnten das
Plangebiet bzw. das Gehölz zur Brut nutzen.
Die Ackerfläche hat voraussichtlich eine geringe Bedeutung als Nahrungsfläche für
z.B. Greifvögel, Eulen und Fledermäuse. Die Bedeutung ist jedoch nicht essentiell.
Die linienhafte Gehölzstruktur am Ürlingsweg, die eine Leitfunktion für Fledermäuse
haben könnte, bleibt erhalten.
Eine Erfüllung der Verbotstatbestände des § 44, Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG kann
deshalb ausgeschlossen werden.
Das floristische Entwicklungspotential der Ackerfläche ist aufgrund der anhaltenden
intensiven Nutzung gering. Raum für eine spontanere Vegetationsentwicklung
findet sich nur in den Säumen, vor allem im Zusammenhang mit dem Gehölz am
nördlichen Rand. Diese Hecke bleibt erhalten.
Auswirkungen
Durch die Realisierung der Bebauung werden heutige Ackerflächen in ein
Allgemeines Wohngebiet umgewandelt. Durch Überbauung und Versiegelung
gehen Ackerflächen als Lebensraum verloren, innerhalb von Grünflächen und Gärten
kann eine geringe Erhöhung der Artenvielfalt in Bezug auf Tiere und Pflanzen
angenommen werden.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“
Grundsätzlich verlieren die Arten der Feldflur durch die Bebauung im
Geltungsbereich und näheren Umfeld direkt durch Flächenverlust Lebensräume. Eine
Betroffenheit planungsrelevanter Arten kann im Vorfeld ausgeschlossen werden.
Europäische Vogelarten der Siedlungsbereiche sind möglich. Folgende
Vermeidungsmaßnahmen sind einzuhalten.
Gehölze dürfen nur in der brutfreien Zeit zwischen Anfang Oktober und
Ende Februar entfernt werden. Ausnahmen können nur unter Beteiligung
der Unteren Landschaftsbehörde gemacht werden.
Die Gehölzhecke am Ürlingsweg ist vor Beeinträchtigungen infolge der
Bautätigkeit gemäß DIN 18 920 zu schützen.
Im Zuge der Eingriffsregelung wird vor Satzungsbeschluss ein öffentlich-rechtlicher
Vertrag zwischen der Gemeinde Merzenich und der Stiftung Rheinische
Kulturlandschaft zur Umsetzung externer ökologischer Ausgleichsmaßnahmen
abgeschlossen.
Intern werden eine Grünfläche und eine Gehölzpflanzung auf Flächen gem. § 9 (1)
Nr. 25 a BauGB festgesetzt.
2.1.3.
Schutzgut Boden
Im Agrarraum östlich von Merzenich treten großflächig typische, tiefgründige
Parabraunerden auf (L331), die sich aus den Lössablagerungen der Zülpicher Börde/
Erper Lössplatte entwickelt haben. Diese Böden weisen hohe Bodenwertzahlen (5575), eine mittlere Gesamtfilterfähigkeit und eine hohe Erodierbarkeit auf. Vom
Geologischen Dienst NRW (GD NW) werden diese Böden als schutzwürdig aufgrund
ihrer hohen bzw. sehr hohen natürlichen Fruchtbarkeit, bzw. ihrer Regelungs- und
Pufferfunktion bewertet.
Die betroffenen Böden sind weitgehend ackerbaulich genutzt. In den anthropogen
überprägten Bereichen des Plangebietes spielen Bodengefüge und Stoffhaushalt im
Naturhaushalt zwar noch eine wichtige Rolle, diese sind jedoch verändert und der
Boden wird durch Bearbeitung und Erosion abgetragen.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt kein Hinweis auf Altlastenverdacht
vor.
Auswirkungen
Durch eine Siedlungsentwicklung werden die schutzwürdigen Böden im
Änderungsbereich großflächig überbaut und versiegelt, teilweise durch
Nutzungsänderung sonstigen Veränderungen unterworfen.
Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 im „Allgemeinen Wohngebietes“ kann
für Garagen, Nebenanlagen etc. bis auf 0,6 erhöht werden.
Im Bebauungsplan wird mittels Festsetzungen das Maß der Bodenzerstörung und schädigung auf das erforderliche Maß beschränkt (Begrenzung der GRZ,
Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen in der Bauphase).
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“
2.1.4.
Schutzgut Wasser
Grundwasser
Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb eines Gebietes mit weniger ergiebigen
Grundwasservorkommen. Durch die Sümpfungsmaßnahmen des heranrückenden
Tagebaus sind im Bereich des Untersuchungsgebietes die tieferen
Grundwasserschichten betroffen.
Oberflächengewässer
Das nächstgelegene Gewässer ist der Ellebach, der in etwa 700 m westlich, parallel
zur Landesstraße verläuft.
Ein Fließ verläuft nördlich, in über 1 km Entfernung.
Auswirkungen
Mit der Siedlungsentwicklung gehen Versiegelungen einher, so dass
Versickerungsflächen bzw. Flächen zur Grundwasserneubildung verloren gehen.
Im Rahmen der Entwässerungsplanung für den Umsiedlungsstandort Morschenich–
Neu wurden allerdings umfangreiche Kanaltrassen für Schmutz- wie für
Niederschlagswasser angelegt, die auch das Plangebiet der 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes berücksichtigen. Das hier anfallende Niederschlagswasser
soll im freien Gefälle über die gerade gebauten Kanäle zum Regenrückhaltebecken
nordöstlich von Morschenich–Neu zugeführt und von dort gedrosselt in eine Vorflut
eingeleitet werden. Der Bau eines nur auf das Plangebiet ausgelegten Einzelbeckens
ist nicht erforderlich.
Die Auswirkungen des Baugebietsanschlusses an das RRB werden im Rahmen der
Fortschreibung des Generalentwässerungsplans erfasst und dokumentiert.
Das Abwasser wird im Trennsystem der gemeindlichen Kläranlage zugeführt.
Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist mit einem
Wiederanstieg des Grundwassers zu rechnen. Im Zuge der Absenkung aber auch
beim Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen
möglich. Dies kann bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der
Tagesoberflächen (Setzungen) führen.
Oberflächengewässer sind durch Planung nicht betroffen.
2.1.5.
Schutzgut Klima/ Luft
Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum Erper Lössplatte, der sich aufgrund der
Leelage zur Eifel mit durchschnittlich ca. 600 mm Jahresniederschlag durch relative
Trockenheit auszeichnet. Auch zählt der Raum zu den sonnenreichen und klimatisch
milden Gebieten Westdeutschlands. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 1010,5°C, die Winter sind vergleichsweise mild und schneearm, die Sommer
vergleichsweise frisch. Die Hauptwindrichtung ist West bis Südwest.
Die Ackerflächen stellen nächtliche Kaltluftentstehungsflächen ohne relevante
Ausgleichsfunktion für benachbarte Flächen dar. Die geringe Bodenrauhigkeit sichert
gute Durchlüftungsbedingungen.
Es sind lufthygienische Vorbelastungen durch den Straßenverkehr entlang der L 264
anzunehmen, die durch Verkehrszunahmen resultierend aus der Anschlussstelle
Merzenich der BAB 4 angestiegen sind. Aufgrund der guten Austauschbedingungen
und der Entfernung zur Straße sind allerdings keine Grenzwertüberschreitungen zu
erwarten.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
12
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“
Im
Untersuchungsgebiet
können
Feinstaubbelastungen
durch
Kumulationswirkungen von Straßenverkehr, heranrückendem Tagebau und
ackerbaulicher Nutzung auftreten. Messwerte aus dem Bereich der Ortslage
Merzenich liegen nicht vor. Im Jahr 2005 wurde ein Aktionsplan und im Jahr 2012
ein Luftreinhalteplan für den Tagebau Hambach konzipiert, die auf eine Vermeidung
von Grenzwertüberschreitungen in der Umgebung des Tagebaus abzielen.
Auswirkungen
Mit der Realisierung der Bebauung kommt es zu einem Verlust von
Kaltluftentstehungsflächen und lokalklimatischen Veränderungen in Richtung
siedlungsklimatischer Verhältnisse. Im Baugebiet wird es zu einer relativen Erhöhung
der Lufttemperatur durch Aufwärmung bebauter Flächen mit nur geringer
Kompensation durch Verdunstungskälte begrünter Flächen kommen.
Es kann auf die Erschließungseinrichtungen des BP C 24 „Merzpark“ zurückgegriffen
werden.
In Bezug auf das globale Klima gem. § 1 Abs. 5 BauGB besteht bei der
Bauleitplanung die Möglichkeit, durch die Nutzung erneuerbarer Energien über die
gesetzlichen Regelungen hinaus weitergehende Anforderungen an den allgemeinen
Klimaschutz zu berücksichtigen.
2.1.6.
Schutzgut Landschaft
Das Plangebiet befindet sich in einer typischen Bördelandschaft im Naturraum Erper
Lößplatte am Siedlungsrand von Merzenich. Die Landschaft ist geprägt durch weite
Ackerflächen ohne bzw. mit nur wenigen gliedernden Elementen und einem
überwiegend ebenen Relief.
Hinter der im Zusammenhang bebauten Ortschaft Merzenich verläuft derzeit ein
abschließender Feldweg. Die Bebauung ist zum Weg hin nicht eingegrünt. Östlich
davon folgen Ackerflächen mit einzelner landwirtschaftlicher Bebauung und wenig
Grüngliederung entlang der Wirtschaftswege, so auch am Ürlingsweg, der nördlich
der Eingriffsfläche verläuft. Im Süden erlangte kürzlich der Bebauungsplan Nr. C 24
„Merzpark“ seine Rechtsgültigkeit. Die Erschließungsmaßnahmen werden derzeit
durchgeführt, eine Bebauung erfolgte noch nicht.
Im weiteren Umfeld spielen auch Windkraftanlagen aufgrund der günstigen
Windverhältnisse eine Rolle.
Es bestehen zumeist weite Blickbeziehungen über die weiten Ackerflächen der Börde
auf die umliegenden Orte, bis in die Voreifel im Südwesten und zum Hambacher
Forst bzw. zur Sophienhöhe des Tagebaus Hambach im Nordosten.
Auch der Änderungsbereich selbst wird als Ackerfläche genutzt, am Rand zum
nördlich verlaufenden Ürlingsweg befindet sich eine Gehölzstruktur. Richtung Osten
wird der offene Blick durch den teilweise eingegrünten Fringshof unterbrochen.
Vorbelastungen bestehen im weiteren Umfeld durch eine Hochspannungsleitung im
Norden (rd. 750 m entfernt) und Windräder im Südwesten und Osten (rd. 1.700
bzw. 1.900 m entfernt) sowie durch die Verkehrstrasse der L 264.
Die Erholungseignung der Landschaft ist aufgrund der Vorbelastungen und
fehlenden Abwechslung im Raum als mäßig anzusehen, die Qualität des
Landschaftsbildes ist insgesamt gering.
Auswirkungen
Der Bebauungsplan C 24a „Nördlich Merzpark“ bereitet eine an den BP „Merzpark“
im Norden anschließende Wohnbebauung, mit Anschluss an den bestehenden
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
13
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“
Siedlungsraum und den Fringshof vor. Zum Umsiedlungsstandort Morschenich-Neu
besteht eine optische und verkehrstechnische Verbindung. Im Norden ist die
Bebauung durch die Gehölzstruktur am Ürlingsweg landschaftsgerecht
eingebunden.
Das lokale Erscheinungsbild der Agrarlandschaft zwischen Merzenich und der
Landesstraße wurde bereits durch die Aufstellung des Bebauungsplanes C 24
„Merzpark“ grundlegend verändert durch den es zu einer Zerschneidung der
Landschaft kommt. Dies wird durch die Weiterführung verstärkt.
Es gehen Flächen mit mäßiger Erholungseignung und zumeist geringer
Landschaftsbildqualität verloren, wie sie im Umfeld in mindestens gleichwertiger
Qualität weiterhin großflächig vorhanden sind. Darüber hinaus werden Bauwerke
errichtet, die in der offenen Bördelandschaft zu einer weiteren anthropogenen
Überprägung beitragen.
Durch die vorhandenen Grünstrukturen am Ürlingsweg wird das künftige Baugebiet
landschaftsgerecht eingegrünt.
2.1.7.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Aufgrund
der
historischen
Besiedlung
des
Börderaums
ist
bei
Erschließungsmaßnahmen in der Regel mit archäologischen Bodenfunden zu
rechnen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans C 24a wurde deshalb im Januar
2017 vorsorglich eine archäologische Sondagegrabung durch die Fa. Goldschmidt
Archäologie Denkmalpflege, Düren, durchgeführt.
Neben zwei neuzeitlichen Drainagegräben, streifenförmigen Wagenspuren, die
vermutlich zeitlich preußischen Ursprungs sind sowie zwei Pfostengruben ohne
Zusammenhang und ohne Sicherung einer Datierung, wurden keine relevanten
Bodenfunde oder –befunde angetroffen. so dass das LVR bereits die Freigabe des
Erschließungsbereichs in Aussicht gestellt hat.
Auswirkungen
Nach den derzeit vorliegenden Informationen des LVR stehen die Erkenntnisse aus
den bisherigen Grabungen einer Entwicklung des Standortes als Wohngebiet nicht
entgegen.
2.1.8.
Wechselwirkungen
Zwischen den Schutzgütern des Naturhaushalts besteht ein weitläufiges Netz aus
Wechselwirkungen in Form von Stoffkreisläufen (z. B. Wasser, Nähr- und
Schadstoffe) sowie eine enge Abhängigkeit von Lebensräumen und ihren Besiedlern
(BodenPflanzen, Tiere, etc.). Auch die Aspekte Nutzungs- bzw.
Vegetationsstruktur, Landschaftsbild und naturbezogene Erholung sind eng
miteinander verbunden. Im Untersuchungsgebiet sind die Wechselwirkungen
innerhalb des Naturhaushaltes durch menschliche Aktivitäten (historische
Entwaldung des Naturraums, intensive Ackernutzung, etc.) bereits beeinflusst. Für
die naturbezogene Erholung liegt keine durch besondere Ausprägung der übrigen
Schutzgüter bedingte hervorzuhebende Eignung des Raumes vor. Die relevanten
Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander sind schutzgutbezogen
berücksichtigt
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
14
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“
2.1.9.
Weitere Belange des Umweltschutzes
Das BauGB führt in § 1 Abs. 6 Nr. 7e) – h) weitere Belange des Umweltschutzes,
einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf, die bei der
Bauleitplanung zu berücksichtigen sind:
e)
Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit
Abfällen und Abwässern
wird im Bebauungsplan konkretisiert
f)
die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente
Nutzung von Energie
Im Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen geregelt,
welchen den Anpassungen an den Klimawandel dienen
g)
die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen,
insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts
berücksichtigt soweit relevant;
h)
die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die
durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der
Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht
überschritten werden
Berücksichtigung des Luftreinhalteplans Hambach der Bezirksregierung Köln (2012).
2.2.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung
der Planung
Bei Fortführung der derzeitigen Nutzungen ist zunächst nicht mit maßgeblichen
Veränderungen des Umweltzustandes zu rechnen.
Eine weitere optische und funktionale Anbindung des Umsiedlungsstandortes
Morschenich an den Ort Merzenich, wie von der Bezirksregierung Köln gefordert
unterbleibt.
Weitere Grundstücke für Allgemeines Wohnen werden nicht zur Verfügung gestellt
und müssen ggf. an anderer Stelle bereitgestellt werden.
Erkenntnisse, die aus der archäologischen Untersuchung resultieren werden nicht
gewonnen
Langfristig ist, unabhängig von der Planung, nach Einstellung der
Sümpfungsmaßnahmen mit einem Wiederanstieg des Grundwasserspiegels in den
tieferen Grundwasserschichten zu rechnen; dies wird jedoch bei einer
landwirtschaftlichen Nutzung keine Auswirkungen auf das Gebiet haben.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
15
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“
3.
Eingriffsregelung
3.1.
Relevante Biotoptypen
Code
Bezeichnung
Biotopwert
Korrektur
auf
ZUSTAND
3.1
Acker,
intensiv bewirtschaftet
2,0
7.2
Gehölzhecke Ürlingsweg
5,0
PLANUNG
1.1
Versiegelte Flächen
(Gebäude, Erschließung)
0,0
4.3
Garten, strukturarm
2,0
4.5
Grünfläche
2,0
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
3,0
16
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“
3.2.
Bilanzierung
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
17
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“
3.3.
Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs und der
Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen
(§ 6, ABS.2 Nr.2 LG NRW)
Lage
Gemeinde
Merzenich
Gemarkung
Merzenich, Flur 30,
Parzelle 73
Gemeinde
Merzenich
Gemarkung
Merzenich, Flur 30,
Parzelle 71
Umfang
Art des Eingriffs
ca. 7.845 m² Entzug einer
Ackerfläche
Zeitlicher Ablauf
Voraussichtlich Ende
2017
ca. 34 m² Entzug von Gehölzen Voraussichtlich Ende
einer Hecke am
2017
Ürlingsweg
(§ 6, ABS.2 Nr.3 LG NRW)
Lage
Gemeinde
Merzenich
Gemarkung
Merzenich, Flur 30,
Parzelle 73
Ökokonto der
Stiftung Rheinische
Kulturlandschaft
„Eggersheim –
Auf dem
Koppmännchen“
Umfang
Zeitlicher Ablauf
Schutz- bzw.
Ausgleichs-maßnahme / Begründung
139 m²
Spätestens in der Anpflanzung von
Pflanzperiode 2 Jahre Gehölzen an der östlichen
nach Baubeginn Grenze zum Fringshof
(grundstücksbezogen)
8.982
Ökopunkte
Vorgezogene Abschluss eines
Maßnahme im Zuge öffentlich-rechtlichen
eines Ökokontos Vertrages zwischen der
Gemeinde Merzenich und
der Stiftung Rheinische
Kulturlandschaft
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
18
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“
4.
Vermeidung, Verminderung und Ausgleich
4.1.
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Die Lage am Rande des Siedlungsbereiches ermöglicht grundsätzlich verschiedene
Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Auswirkungen auf die
Schutzgüter (z.B. landschaftsbildgerechte Einbindung der Bebauung, ggf.
Umsetzung eines passiven Lärmschutzes durch Nutzungsgliederung, Einrichtung
ökologisch hochwertiger Grünflächen).
Innerhalb des Wohngebietes wird entlang der Grenze zum Fringshof eine 1,5 m
breite Gehölzpflanzung auf privaten Flächen gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB festgesetzt
um eine optische Trennung zwischen Wohnbebauung und Landwirtschaftlichem
Betrieb herbeizuführen.
Die landschaftsgerechte Einbindung in nördliche Richtung erfolgt über die bereits
vorhandene Hecke am Ürlingsweg. Im Westen geht das Baugebiet direkt in die
ursprüngliche Bebauung von Merzenich und im Süden in die künftige Bebauung des
Baugebietes C 24 „Merzpark“ über.
Durch die Positionierung der Bebauung zwischen Fringshof und dem Ort Merzenich,
sowie mindestens 180 m Entfernung zur Landesstraße werden die
Schallimmissionen der Landesstraße, wie auch teilweise des Versorgungs- und
Nutzungverkehrs vom BP C 24 „Merzpark“ abgeschirmt. Der benachbarte
landwirtschaftliche Betrieb ist gem. Nr. 1c der TA Lärm eine „nicht
genehmigungsbedürftige landwirtschaftliche Anlage“
Ein für den BP C 24a
erstelltes Lärmschutzgutachten zeigt, dass unter
Berücksichtigung der im benachbarten Bebauungsplan C 24 festgesetzten
Emissionskontingente, keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte aus der
gewerblichen Nutzung in der Nachbarschaft auftreten werden.
Im Zuge der Artenschutzprüfung ist eine Bauzeitenregelung bezgl. der Rodung von
Gehölzen einzuhalten. Diese dürfen nur in der brutfreien Zeit entfernt werden. Die
zu erhaltenden Gehölze sind gem. DIN 18 920 zu schützen.
Im Plangebiet selbst kann kein ökologischer Ausgleich erfolgen.
Der Eingriff löst ein Defizit von 8.982 ökologischen Einheiten aus. Zum externen
Ausgleich des Defizites hat die Gemeinde Merzenich von der Stiftung Rheinische
Kulturlandschaft aus dem Ökokonto "Eggersheim – Auf dem Koppmännchen" 8.982
Ökopunkte per Vertrag erworben. Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft hat sich
verpflichtet dort vorgezogene Kompensationsmaßnahmen im Sinne des § 32
LNatSchG NRW durchzuführen und zu pflegen. Das Ökokonto wird beim Kreis
Düren geführt und der externe Ausgleich wird dort entsprechend verbucht.
4.2.
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Im Zusammenhang mit der Schaffung des Umsiedlungsstandortes MorschenichNeu, musste sich die Gemeinde Merzenich gegenüber der Bezirksregierung Köln
dahingehend verpflichten, dass die weitere Siedlungsflächenentwicklung im Bereich
der Ortschaft Merzenich vorrangig auf eine Schließung der Lücke zwischen dem
jetzigen Siedlungsschwerpunkt (SSP) und der im Braunkohlenplan ausgewiesenen
Umsiedlungsfläche auszurichten ist. Die Bebauung wurde bereits durch die
Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich vorbereitet.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
19
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“
5.
Zusätzliche Angaben
5.1.
Technische Verfahren
Der Umweltbericht berücksichtigt die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und §
1a BauGB. Umfang und Detaillierung wurden endgültig im Zuge der
Trägerbeteiligung festgelegt und orientieren sich an der vorliegenden Planung und
dem derzeitigen Wissensstand.
5.2.
Hinweise auf Schwierigkeiten
Alle relevanten und zur Verfügung stehenden Informationsgrundlagen wurden
ausgewertet, erhebliche Wissenslücken wurden unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die Erstellung entsprechender Gutachten
geschlossen.
5.3.
Monitoring
Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen sind die Überprüfung der
sachgerechten Umsetzung und die funktional erwünschte Entwicklung der im
Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen.
Überprüfung der Vermeidungsmaßnahmen für den Artenschutz
Kontrolle der sachgerechten
Bergung und Dokumentation
archäologischer Fundstücke
Kampfmitteluntersuchung
Zeitnahe Umsetzung der internen
landschaftspflegerischen
Maßnahmen
Zeitnahe Umsetzung der externen
landschaftspflegerischen
Maßnahmen
6.
Gemeinde Merzenich
wird im Bebauungsplan
festgesetzt
Freigabe erfolgt
Gemeinde Merzenich
Sicherung durch öffentlich
rechtlichen
Vertrag
(Ökokonto)
Zusammenfassung
Derzeit wird im Zuge des fortschreitenden Tagebaues Hambach die Ortschaft
Morschenich östlich von Merzenich neu angesiedelt.
Zwischen der Gemeinde Merzenich und der Bezirksregierung Köln wurde in diesem
Zusammenhang eine Vereinbarung getroffen, die kommende Siedlungsentwicklung
der Gemeinde vorrangig zur Schließung der Lücke zwischen Merzenich und
Morschenich-Neu zu nutzen. Dies wurde mit der Aufstellung der 17. Änderung des
FNP in die Wege geleitet und durch den Bebauungsplan C 24 „Merzpark“ erstmalig
konkretisiert.
Im Rahmen der Änderung des FNP wird gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine
Umweltprüfung durchgeführt. Diese ermittelt, beschreibt und bewertet frühzeitig,
die mit der Realisierung des Bauleitplans zu erwartenden bau-, anlage-, und
betriebsbedingten Auswirkungen auf den Menschen und die Umweltschutzgüter.
Der vorliegende Umweltbericht beschreibt als gesonderter Teil der Begründung die
Ergebnisse der Umweltprüfung.
Das Ergebnis dieser Umweltprüfung zum Bebauungsplan C 24a
„nördlich
Merzpark“ mit den zu erwartenden Umweltauswirkungen und evtl. verbleibende
Untersuchungserfordernisse wird nachfolgend in Tabellenform zusammengefasst.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
20
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“
Schutzgut
Bedeutung/ Empfindlichkeit/Vorbelastung
Auswirkungen
Bewertung der
Auswirkungen
Mensch, seine
Gesundheit,
Bevölkerung
Landwirtschaftliche
Produktionsfläche;
Geringe Bedeutung
als Erholungsfläche
Vorbelastung insbes.
durch Landwirtschaft
aber auch durch
Verkehr
gering
Vermeidungsmaßnahmen zum Erreichen
gesunder Wohnverhältnisse in Form von
passivem Schallschutz;
Insgesamt relativ
geringe Bedeutung
Keine oder nur
geringe
Lebensraumfunktion
für planungsrelevante
Fledermaus- und
Feldvogelarten
Böden mit hoher
natürlicher
Fruchtbarkeit
Verlust und Veränderung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen;
Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen während der Bauphase keine
Konflikte zu erwarten, Artenschutzbezogene Ausgleichsmaßnahmen nicht
notwendig;
gering
Hohe Bodenversiegelung durch Bebauung ,
im Zuge der Eingriffsregelung durch
Ausgleichsmaßnahmen kompensierbar.
mittel
Schutzwürdigkeit
gem. GD NRW;
Verdichtete Bebauung verringert
Flächenverbrauch
Geringe
Empfindlichkeit des
Grundwassers;
Sümpfungsmaßnahmen durch den
Braunkohlentagebau
Ellebach und Buirer
Fließ in knapp 1 km
Entfernung
Verlust von Versickerungsflächen und
damit Verringerung der Grundwasserneubildungsrate; Beschränkung der
Versiegelung auf das erforderliche Maß;
Mögliche Bodensetzungen bei Beendigung
der Sümpfung
Tiere und Pflanzen
Boden
Wasser
Klima/Luft
Landschaft
Kultur- und
Sachgüter
Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen;
Teilweiser Verlust der Erholungsfunktion
gering
Gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in das Buirer Fließ
Freilandklima (Kaltluftentstehung) ohne
besondere
Ausgleichsfunktion;
keine maßgeblichen
lufthygienischen
Vorbelastungen
Insgesamt geringe
Qualität des
Landschaftsbildes
Mittlerer Versiegelungsgrad im WAGebiet. Kleinklimatische Aufheizung des
Gebietes, jedoch aufgrund geringer Größe
keine Entwicklung einer klimatischen
Belastung;
gering
Bebauung einer offenen Ackerfläche;
Erweiterung des Siedlungsraumes von
Merzenich in östliche Richtung und
Schließung der Siedlungslücke zwischen
Merzenich und dem Umsiedlungsstandort
Morschenich-Neu;
gering
Archäologische Fundstelle von
neuzeitlichen
Dränagegräben sowie
Wagenspuren u. nicht
datierbaren Pfostengruben
Überbauung archäologischer Spuren von
nur geringer Bedeutung;
gering
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
21
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“
7.
Anhänge
7.1.
Quellen
Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“, Stadtplanung Zimmermann, Köln ,
Mai 2015
Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „Nördlich Merzpark“, GIS Kreis Düren mbH,
Düren, November 2016
FNP Gemeindegebiet Merzenich (inkl. Änderungen), Gemeinde Merzenich (1992)
17. Änderung des FNP, Stadtplanung Zimmermann, Köln, Mai 2015
Faunistische Untersuchung, Erfassung von Feldlerche und Grauammer im Bereich
des BP C 23 (neu) östlich von Merzenich (= C 24 „Merzpark“), Raskin
Umweltplanung und Umweltberatung GbR, Aachen im Mai 2013
Artenschutzvorprüfung (ASP 1), Büro Reepel, Garten- und Landschaftsarchitekten,
Düren im Dezember 2016
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24
„Merzpark“, Garten- und Landschaftsarchitektur Reepel im Januar 2015
Abschlussbericht zur archäologischen Sondagegrabung Merzeniche, BP C24a, NW
2017/1006, Goldschmidt Archäologie u. Denkmalpflege, Düren im Januar 2017
Schalltechnisches Fachgutachten zum Bebauungsplan C 24a der Gemeinde
Merzenich, ACCON Köln GmbH, Köln im Januar 2017
Luftreinhalteplan Hambach (Stand Dezember 2012) Bezirksregierung Köln (2012)
Regionalplan Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Aachen, Bezirksregierung
Köln (2003)
Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen, Ewald/ Glässer
(1978)
Karte der schutzwürdigen Böden. – Auskunftssystem Bodenkarte von NordrheinWestfalen, Bearbeitungsmaßstab 1:50 000, digitale Karte Geologischer Dienst NRW
(2004):
Landschaftsplan Ruraue (in der Fassung vom 29.09.1984) digitale Darstellung, Kreis
Düren (1984); http://geoserver.kreis-dueren.de/GeoDN.html
Sachund
Grafikdaten
zu
Schutzgebieten,
Biotopkatasterflächen,
Planungsrelevanten Arten (MTB, Fundpunkte), Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW – LANUV –
Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen; Vorkommen, Erhaltungszustand,
Gefährdungen, Maßnahmen, LINFOS (2009-2011): Landesamt für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz NRW – LANUV –
Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW,
Recklinghausen (März 2008), Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
NRW – LANUV (2008)
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
22
Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“
7.2.
Gesetzliche Grundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
20. Oktober 2015 (BGBl I S. 1722)
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) - Gesetz zum Schutz vor schädlichen
Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten- vom 17. März 1998 (BGBl. I
S. 502) 1998, Stand: zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 31.7.2009
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BundesnaturschutzgesetzBNatSchG) Letzte Neufassung vom 29. Juli 2009, in Kraft getreten am 1. März
2010.
Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz –
LNatSchG NRW) Vom 15. November 2016
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Sechste Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz – TA Lärm (1998)
Denkmalschutzgesetz (DSchG) Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im
Lande Nordrhein-Westfalen (mit Stand vom 1.1.2015, Minister für Umwelt-,
Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (hrsg.)
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
23