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Beschlussvorlage (Anlage 4 Begründung Teil B Umweltbericht)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
1,1 MB
Datum
18.05.2017
Erstellt
28.04.17, 11:14
Aktualisiert
28.04.17, 11:14

Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Bebauungsplan Nr. C 24a „Nördlich Merzpark“ Teil B UMWELTBERICHT ALS ERGEBNIS DER UMWELTPRÜFUNG Aufgestellt: Februar 2017 geändert 19. April 2017 Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Reepel Schweringstraße 1 52349 Düren Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“ INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 3 4 4 5 7 Inhalt der Umweltprüfung Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen Berücksichtigung des Umweltschutzes in Fachgesetzen Übergeordnete Pläne 2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN 8 2.1. Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung 2.1.1. SCHUTZGUT MENSCH 2.1.2. SCHUTZGUT PFLANZEN UND TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT 2.1.3. SCHUTZGUT BODEN 2.1.4. SCHUTZGUT WASSER 2.1.5. SCHUTZGUT KLIMA/ LUFT 2.1.6. SCHUTZGUT LANDSCHAFT 2.1.7. SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER 2.1.8. WECHSELWIRKUNGEN 2.1.9. WEITERE BELANGE DES UMWELTSCHUTZES 2.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 15 3. EINGRIFFSREGELUNG 16 8 8 10 11 12 12 13 14 14 15 3.1. Relevante Biotoptypen 16 3.2. Bilanzierung 17 3.3. Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs und der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen 18 4. VERMEIDUNG, VERMINDERUNG UND AUSGLEICH 19 4.1. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 4.2. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten 19 19 5. ZUSÄTZLICHE ANGABEN 20 5.1. Technische Verfahren 5.2. Hinweise auf Schwierigkeiten 5.3. Monitoring 20 20 20 6. ZUSAMMENFASSUNG 20 7. ANHÄNGE 22 7.1. Quellen 7.2. Gesetzliche Grundlagen 7.3. Pläne 22 23 24 GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 2 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“ 1. EINLEITUNG Der Rat der Gemeinde Merzenich hat in seiner Sitzung am 07.07.2016 über die weitere Wohnbauentwicklung in der Gemeinde beraten und die Aufstellung des Bebauungsplans Merzenich C 24a (nördlich Merzpark) gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB im Wege des beschleunigten Verfahrens beschlossen. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von dringend erforderlichen Wohnbauflächen im Zentralort Merzenich, nördlich des Merzparks, zu schaffen und zu sichern. Der Rat der Gemeinde Merzenich hat mit dem Aufstellungsbeschluss unmittelbar die Offen-legung beschlossen. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Die städtebauliche Entwicklung eines Wohnbereichs für ca. 15 Bauplätze ist durch die 17. Änderung des Flächennutzungsplans bauleitplanerisch vorbe-reitet. Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB befreit zwar von der Umweltprüfung, nicht aber von der materiellen Pflicht, die Umweltbelange in der Abwägung zu berücksichtigen. Da im Fall des Bebauungsplans C 24a die Prüfung des Artenschutzes und die Untersuchung von Vorkommen der Bodendenkmalpflege (beide Belange unterliegen nicht der Abwägung) unumgänglich sind und darüber hinaus die Belange des Schallschutzes einer fachlichen Betrachtung bedürfen, soll trotz Anwendung des beschleunigten Verfahrens eine "freiwillige" Umweltprüfung durchgeführt werden. Der sich hieraus ergebende Umweltbericht stellt die Fortschreibung des Umweltberichts der 17. Änderung des Flächennutzungsplans unter besonderer Betrachtung des Bebauungsplangebietes C 24a dar. Die Öffentlichkeit ist dann anhand der Umweltprüfung und des Umweltberichts in der Lage, die Umweltauswirkungen der Planung nachzuvollziehen. 1.1. Inhalt der Umweltprüfung - Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes einschließlich der Beschreibung der Festsetzung des Plans mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des Vorhabens - Darstellung der, in Gesetzen und Plänen festgesetzten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden - Darstellung grundlegender und übergeordneter Planwerke - Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung - Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. - In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Plans zu berücksichtigen sind. - Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 3 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“ Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse - Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) - Zusammenfassung der gemachten Angaben Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung liegt ein besonderes Augenmerk auf der Ausgestaltung der Maßnahmen des Lärmschutzes zum Erreichen gesunder Wohnverhältnisse, der Umsetzung einer landschaftsbildverträglichen Einbindung der Bebauung sowie der Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes. Weitere bedeutende Aspekte sind Maßnahmen zur Vermeidung von Beschädigungen archäologisch interessanter Objekte, zur Minimierung von Bodenzerstörungen schutzwürdiger Böden auf das unbedingt erforderliche Maß sowie zur Vermeidung von Störungen der Grundwasserneubildung. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Beurteilung der Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen und des Umfangs verbleibender Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung festgesetzter Maßnahmen. 1.2. Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes sind: o Verbesserung des allgemeinen Wohnungsangebotes, o Verbesserung der Ausnutzung der bestehenden Infrastruktureinrichtungen, welche insbesondere für die Umsiedlung von Morschenich – Neu errichtet wurden. 1.3. Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen Das insgesamt ca. 7.845 m² große Plangebiet umfasst das Flurstück 73, in der Flur 30, Gemarkung Merzenich und wird als Ackerfläche genutzt. Die Fläche befindet sich östlich des Ortsrandes von Merzenich, südlich des Bebauungsplangebietes C 24 „Merzpark“ und westlich einem landwirtschaftlichen Gehöft bzw. der Landesstraße 264. Im Norden folgen Ackerflächen und einzelne Bebauung. Festgesetzt wird ein „Allgemeines Wohngebiet“, das sich mit seinen baulichen Festsetzungen an denen der umgebenden Bebauung orientiert. Festgesetzt wird eine Grundflächenzahl von 0,4 bei 1-geschossiger Bebauung. Diese kann um 50 % überschritten werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgelegt. Zum angrenzenden Gehöft sind innerhalb eines 1,5 m breiten Streifens lebensraumtypische Gehölze anzupflanzen. Die Erschließung erfolgt über das Baugebiet „Merzpark“ von der Landesstraße L 264. Die Erschließung der Wohnbauflächen wird durch eine Hauptachse mit 2 Stichen gewährleistet. Zum Ürlingsweg soll die Möglichkeit einer Anbindung für Radfahrer und Fußgänger gegeben sein, zwischen dem BP C 24 "Merzpark" setzt der Bebauungsplan eine 60 m² große öffentliche Grünfläche in ca. 3 m Breite fest, trifft jedoch keine Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern. Für die Baumaßnahme werden ca. 0,79 ha Acker beansprucht. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 4 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“ 1.4. Berücksichtigung des Umweltschutzes in Fachgesetzen Bezogen auf die Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind folgende Gesetze für die Bebauungsplanung relevant: Schutzgut Gesetz Mensch Baugesetzbuch Zielaussage „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB).“ Bundesimmissionsschutzge- „Zweck dieses Gesetzes ist es Menschen ... vor schädlichen setz inkl. der Verordnungen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen.“ und Erlasse TA Lärm Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. DIN 18005 Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und –minderung bewirkt werden soll. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ Tiere und Baugesetzbuch Pflanzen Bundesnaturschutzgesetz (Landesnaturschutzgesetz NRW) „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass  die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,  die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,  die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie  die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.“ (§1) „Der Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden, wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren sind und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen.(§ 15) Es ist verboten, 1. Wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 5 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“ nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. Wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten erheblich zu stören; …, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. Wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44 (1)) Boden Baugesetzbuch Bundesbodenschutzgesetz Wasser Baugesetzbuch Wasserhaushaltsgesetz Die nach Landesrecht für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden…können von den Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen….Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht verschlechtert…. (§ 45 (7) BauGB) „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Boden ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Stadt insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenverdichtung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.“ (§ 1a (2) BauGB) Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Wasser ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ „Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Dabei sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 6 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“ Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anders zu berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes, ist zu gewährleisten.“ (§ 1a WHG) Landeswassergesetz Luft Baugesetzbuch Bundesimmissionsschutzgesetz „Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen ... vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“ TA Luft Die TA Luft dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Klima ... (§ 1 Abs. 5 Nr. 7a BauGB).“ § 1 (s. o.). Klima Baugesetzbuch Landschaft und biologische Vielfalt Bundesnaturschutzgesetz (Landesnaturschutzgesetz NRW) 1.5. „Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen und eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erreichen. Die Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen. Dies erfordert die Ordnung des Wasserhaushalts als Bestandteil von Natur und Landschaft und als Grundlage für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und andere Gewässernutzungen.“ (§ 2 LWG) „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Luft ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ Übergeordnete Pläne Der Landesentwicklungsplan (LEP) des Landes NRW (1995) stellte den Bereich um Merzenich als 'Freiraum' dar. Im Regionalplan Köln, TA Aachen liegt die östliche Siedlungsentwicklung von Merzenich außerhalb des „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB). Der Regionalplan stellt an dieser Stelle „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ dar. Für eine Entwicklung der kommunalen Bauleitplanung aus dem Regionalplan ist die Darstellung eines „Allgemeinen Siedlungsbereiches – ASB“ erforderlich. Für die angestrebten Wohnbauflächen wurde von der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 17.10.2014 die Anpassungserklärung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung nach § 34 LPlG bestätigt. Seitens der Bezirksregierung Köln bestehen nunmehr keine Bedenken gegen die Planung. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich (1992) stellt in seiner derzeit gültigen Fassung (17. Änderung) für das Plangebiet „Wohnbaufläche“ dar. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 7 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“ Die Fläche liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes. Es liegen auch keine Schutzgebiete oder schutzwürdige Flächen i.S.d. BNatSchG (Natura 2000, besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft oder Biotopkatasterflächen des LANUV) innerhalb oder im nächsten Umfeld des Änderungsbereichs. Das nächste Naturschutzgebiet befindet sich nordwestlich und westlich von Merzenich entlang der Bahnstrecke Köln-Aachen, das NSG „Vorbahnhofsgelände Düren“ (DN-031). Die Fläche ist ebenfalls im Biotopkataster unter BK-5105-902 registriert. Sonstige Schutzgebiete oder Restriktionsflächen (wie Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, etc.) sind innerhalb des Geltungsbereiches und seines näheren Umfeldes nicht vorhanden. Merzenich liegt in der Erdbebenzone 3 nach der Kategorisierung der DIN 4149. Daher sind hier für Entwurf, Bemessung und Konstruktion von Hochbauten die entsprechenden Maßnahmen der DIN 4149 zu ergreifen bzw. für Objekte mit höherem Sicherheitsniveau weitere einschlägige Regelwerke zu beachten. Im Bereich der Ortslage Merzenich liegen geologische Störungen des Verwerfungssystems des Rurrandes. Innerhalb des Änderungsbereiches verlaufen keine aktiven Störungen. Der Werhahn Sprung, der im Westen durch den Änderungsbereich verläuft, wird vom Geologischen Dienst NW als nicht seismisch aktiv bewertet. 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1. Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung 2.1.1. Schutzgut Mensch Die Flächen des Bebauungsplanes werden intensiv ackerbaulich genutzt, entlang des nördlich gelegenen Ürlingsweges befindet sich eine Gehölzhecke, die eine raumgliedernde und windentschleunigende Wirkung hat. Östlich grenzt ein landwirtschaftliches Gehöft an. So ist im Gebiet mit saisonal auftretenden Immissionen landwirtschaftlicher Bewirtschaftung zu rechnen. Für die Bewohner der nächstgelegen Bebauung stellen das Bebauungsplangebiet und sein Umfeld siedlungsnahen und durch ein Wegenetz erschlossenen Freiraum dar. Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 3 (Untergrundklasse S). Die angrenzende L 264 hat u.a. durch den Umsiedlungsstandort, die Verlegung der A 4 und dem dadurch entstehenden neue Autobahnanschluss eine neue Verkehrsbedeutung mit steigendem Verkehrsaufkommen erhalten (siehe IGEPA Juli 2011). Auswirkungen Mit der Realisierung des Baugebietes gehen landwirtschaftliche Produktionsflächen und siedlungsnaher Freiraum verloren. Im Baugebiet C 24a wird neuer Wohnraum im Nahbereich einer wohnortnahen Versorgungsmöglichkeit und von Senioreneinrichtungen geschaffen. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 8 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“ Um möglichen Immissionskonflikten vorbeugen zu können, wurde zum Bebauungsplan C 24a ein schalltechnisches Gutachten erarbeitet. Der benachbarte landwirtschaftliche Betrieb ist gem. Nr. 1c der TA Lärm eine „nicht genehmigungsbedürftige landwirtschaftliche Anlage“ da keine Tierhaltung beantragt wurde und somit von der Anwendung der TA Lärm ausgenommen. Ein in diesem Sinne geführter Hof ist in der Praxis wenig störend da entstehende Geräuschemissionen wie z.B. Erntearbeiten nicht permanent wirken und demgegenüber auch lange Zeiträume ohne nennenswerte Geräuschemissionen auftreten. Darüber hinaus sind unaufschiebbare Erntearbeiten auch in ruheempfindlichen Zeiten ungehindert durchführbar, da sie durch das Feiertagsgesetz NW und diverse Rechtsprechungen von VGH und OVG NS rechtlich abgesichert sind. Unter Berücksichtigung der im benachbarten Bebauungsplan C 24 festgesetzten Emissionskontingente zeigt das Gutachten, dass keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte aus der gewerblichen Nutzung in der Nachbarschaft auftreten werden. Eine Verkehrslärmbelastung resultiert aus dem Verkehr auf der L 264. Aufgrund der Geräuschbelastung sind innerhalb des Plangebietes die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile gemäß dem Lärmpegelbereich III der DIN 4109-1 zu erfüllen. Durch die Entwicklung des Plangebietes können weniger strenge Anforderungen ausreichend sein, wenn durch Abschirmungen zusätzliche Pegelminderungen auftreten. Liegen Fenster von Schlafräumen in Fassaden,, für die die Anforderungen gemäß dem Lärmpegelbereich III ermittelt wurden, sind fensteröffnungsunabhängige Lüftungen vorzusehen. Dadurch werden im Plangebiet gesunde Wohnbedingungen erreicht. Das Gebiet stellt siedlungsnahen Freiraum dar. Die in diesem Sinne nutzbaren Feldwege werden jedoch nicht überplant sondern bleiben in ihrer Funktion erhalten. Lediglich der offene Blick in die freie Landschaft wird durch die Bebauung künftig verhindert. Im Umfeld stehen mindestens gleichwertige, ausgedehnte Flächen zur Verfügung. Aufgrund der Lage in der Erdbebenzone 3 (Untergrundklasse S) sind bei Entwurf, Bemessung und Konstruktion von Hochbauten die entsprechenden Maßnahmen der DIN 4149:2005-04 zu ergreifen bzw. für Objekte mit höherem Sicherheitsniveau weitere einschlägige Regelwerke zu beachten. Eine Kampfmitteluntersuchung wurde durchgeführt, die Freigabe ist erfolgt. Die Auf-/Abfahrt und das Brückenbauwerk an der Landesstraße zum Umsiedlungsstandort dienen auch der Erschließung der Baugebiete C 24 und C 24a. Damit ist auch eine risikolose Querung der Landesstraße an dieser Stelle möglich. Eine direkte Straßenanbindung an das Wegenetz der Altortschaft wird zunächst nicht hergestellt, so dass auch keine unberechenbaren „Schleichverkehre“ zur Landesstraße oder zum Einkaufszentrum entstehen. Eine Fuß- und Radwegeverbindung wird aus dem Baugebiet hinaus auf den Ürlingsweg hergestellt. Künftig und mit der Entwicklung des Bebauungsplanes C 25 soll auch eine Straßenverbindung zum Hauptort geprüft werden. Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand der 17. Flächennutzungsplanänderung, die u.a. Wohnbauflächen vorbereitet. Zum Ürlingsweg hin steht auf einer eigenen Parzelle eine Gehölzhecke, die nur gering für eine fußläufige Verbindung beeinträchtigt wird, ansonsten erhalten bleibt und somit eine Eingrünungsfunktion für das Baugebiet in nördliche Richtung erfüllt. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 9 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“ Nach bisherigem Kenntnisstand ist die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit bzgl. Luftschadstoffe der 39. BImSchV zu erwarten. Die im Bebauungsplan dargestellten Festsetzungen erfüllen insofern die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. 2.1.2. Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt Der Bebauungsplan und sein Umfeld werden vor allem von intensiv bewirtschafteten strukturarmen landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Im Bereich des BP C 24 haben bereits die Erschließungsmaßnahmen begonnen. Die entsprechenden Bauflächen liegen bisher noch brach. Die ökologische Wertigkeit ist als überwiegend gering zu bezeichnen. Agrarraum besitzt für die Großzahl der heimischen Tierarten eine sehr geringe Lebensraumqualität und weist deshalb insgesamt eine vergleichsweise geringe Artenvielfalt auf. Eine Ausnahme bilden die Feldvogelarten aber auch diese werden aufgrund ihrer Empfindlichkeit gegenüber Gebäude- und Baumkulissen sowie sonstiger Störungen eher nicht anzutreffen sein. Der Feldhamster konnte im Zuge von Begehungen für die Umgebung bisher nicht nachgewiesen werden, was auch dem Ergebnis der Untersuchung zum BP C 23 entspricht. Er ist mit höchster Wahrscheinlichkeit an dieser Stelle ausgestorben. Dem entspricht auch, dass es seit 10 bis 15 Jahren keine Neufunde gibt. In der weiteren Umgebung existieren 2 Vorkommen, eines bei Zülpich, das andere an der Grenze zu den Niederlanden. In der Artenschutzprüfung werden die grundsätzlich in der Börderegion möglichen Feldvogelarten, Fledermäuse und Amphibien mit dem tatsächlich verfügbaren Lebensraum konfrontiert. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Fläche höchstwahrscheinlich nicht als Reproduktionsstandort für planungsrelevante Arten geeignet ist, auch nicht das nahe gelegen Gehölz am Ürlingsweg. Dies hat seinen Grund in den umliegenden Kulissen (Bebauung, Gehölze) und in den möglichen Störungen durch z.B. Hundehalter. Außerdem besteht durch die ortsnahe Lage ein hohes Tötungsrisiko durch Katzen. An Siedlungsnähe angepasste sonstige europäische Vogelarten könnten das Plangebiet bzw. das Gehölz zur Brut nutzen. Die Ackerfläche hat voraussichtlich eine geringe Bedeutung als Nahrungsfläche für z.B. Greifvögel, Eulen und Fledermäuse. Die Bedeutung ist jedoch nicht essentiell. Die linienhafte Gehölzstruktur am Ürlingsweg, die eine Leitfunktion für Fledermäuse haben könnte, bleibt erhalten. Eine Erfüllung der Verbotstatbestände des § 44, Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG kann deshalb ausgeschlossen werden. Das floristische Entwicklungspotential der Ackerfläche ist aufgrund der anhaltenden intensiven Nutzung gering. Raum für eine spontanere Vegetationsentwicklung findet sich nur in den Säumen, vor allem im Zusammenhang mit dem Gehölz am nördlichen Rand. Diese Hecke bleibt erhalten. Auswirkungen Durch die Realisierung der Bebauung werden heutige Ackerflächen in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt. Durch Überbauung und Versiegelung gehen Ackerflächen als Lebensraum verloren, innerhalb von Grünflächen und Gärten kann eine geringe Erhöhung der Artenvielfalt in Bezug auf Tiere und Pflanzen angenommen werden. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 10 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“ Grundsätzlich verlieren die Arten der Feldflur durch die Bebauung im Geltungsbereich und näheren Umfeld direkt durch Flächenverlust Lebensräume. Eine Betroffenheit planungsrelevanter Arten kann im Vorfeld ausgeschlossen werden. Europäische Vogelarten der Siedlungsbereiche sind möglich. Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind einzuhalten.   Gehölze dürfen nur in der brutfreien Zeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar entfernt werden. Ausnahmen können nur unter Beteiligung der Unteren Landschaftsbehörde gemacht werden. Die Gehölzhecke am Ürlingsweg ist vor Beeinträchtigungen infolge der Bautätigkeit gemäß DIN 18 920 zu schützen. Im Zuge der Eingriffsregelung wird vor Satzungsbeschluss ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde Merzenich und der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft zur Umsetzung externer ökologischer Ausgleichsmaßnahmen abgeschlossen. Intern werden eine Grünfläche und eine Gehölzpflanzung auf Flächen gem. § 9 (1) Nr. 25 a BauGB festgesetzt. 2.1.3. Schutzgut Boden Im Agrarraum östlich von Merzenich treten großflächig typische, tiefgründige Parabraunerden auf (L331), die sich aus den Lössablagerungen der Zülpicher Börde/ Erper Lössplatte entwickelt haben. Diese Böden weisen hohe Bodenwertzahlen (5575), eine mittlere Gesamtfilterfähigkeit und eine hohe Erodierbarkeit auf. Vom Geologischen Dienst NRW (GD NW) werden diese Böden als schutzwürdig aufgrund ihrer hohen bzw. sehr hohen natürlichen Fruchtbarkeit, bzw. ihrer Regelungs- und Pufferfunktion bewertet. Die betroffenen Böden sind weitgehend ackerbaulich genutzt. In den anthropogen überprägten Bereichen des Plangebietes spielen Bodengefüge und Stoffhaushalt im Naturhaushalt zwar noch eine wichtige Rolle, diese sind jedoch verändert und der Boden wird durch Bearbeitung und Erosion abgetragen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt kein Hinweis auf Altlastenverdacht vor. Auswirkungen Durch eine Siedlungsentwicklung werden die schutzwürdigen Böden im Änderungsbereich großflächig überbaut und versiegelt, teilweise durch Nutzungsänderung sonstigen Veränderungen unterworfen. Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 im „Allgemeinen Wohngebietes“ kann für Garagen, Nebenanlagen etc. bis auf 0,6 erhöht werden. Im Bebauungsplan wird mittels Festsetzungen das Maß der Bodenzerstörung und schädigung auf das erforderliche Maß beschränkt (Begrenzung der GRZ, Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen in der Bauphase). GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 11 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“ 2.1.4. Schutzgut Wasser Grundwasser Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb eines Gebietes mit weniger ergiebigen Grundwasservorkommen. Durch die Sümpfungsmaßnahmen des heranrückenden Tagebaus sind im Bereich des Untersuchungsgebietes die tieferen Grundwasserschichten betroffen. Oberflächengewässer Das nächstgelegene Gewässer ist der Ellebach, der in etwa 700 m westlich, parallel zur Landesstraße verläuft. Ein Fließ verläuft nördlich, in über 1 km Entfernung. Auswirkungen Mit der Siedlungsentwicklung gehen Versiegelungen einher, so dass Versickerungsflächen bzw. Flächen zur Grundwasserneubildung verloren gehen. Im Rahmen der Entwässerungsplanung für den Umsiedlungsstandort Morschenich– Neu wurden allerdings umfangreiche Kanaltrassen für Schmutz- wie für Niederschlagswasser angelegt, die auch das Plangebiet der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigen. Das hier anfallende Niederschlagswasser soll im freien Gefälle über die gerade gebauten Kanäle zum Regenrückhaltebecken nordöstlich von Morschenich–Neu zugeführt und von dort gedrosselt in eine Vorflut eingeleitet werden. Der Bau eines nur auf das Plangebiet ausgelegten Einzelbeckens ist nicht erforderlich. Die Auswirkungen des Baugebietsanschlusses an das RRB werden im Rahmen der Fortschreibung des Generalentwässerungsplans erfasst und dokumentiert. Das Abwasser wird im Trennsystem der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist mit einem Wiederanstieg des Grundwassers zu rechnen. Im Zuge der Absenkung aber auch beim Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Dies kann bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberflächen (Setzungen) führen. Oberflächengewässer sind durch Planung nicht betroffen. 2.1.5. Schutzgut Klima/ Luft Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum Erper Lössplatte, der sich aufgrund der Leelage zur Eifel mit durchschnittlich ca. 600 mm Jahresniederschlag durch relative Trockenheit auszeichnet. Auch zählt der Raum zu den sonnenreichen und klimatisch milden Gebieten Westdeutschlands. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 1010,5°C, die Winter sind vergleichsweise mild und schneearm, die Sommer vergleichsweise frisch. Die Hauptwindrichtung ist West bis Südwest. Die Ackerflächen stellen nächtliche Kaltluftentstehungsflächen ohne relevante Ausgleichsfunktion für benachbarte Flächen dar. Die geringe Bodenrauhigkeit sichert gute Durchlüftungsbedingungen. Es sind lufthygienische Vorbelastungen durch den Straßenverkehr entlang der L 264 anzunehmen, die durch Verkehrszunahmen resultierend aus der Anschlussstelle Merzenich der BAB 4 angestiegen sind. Aufgrund der guten Austauschbedingungen und der Entfernung zur Straße sind allerdings keine Grenzwertüberschreitungen zu erwarten. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 12 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“ Im Untersuchungsgebiet können Feinstaubbelastungen durch Kumulationswirkungen von Straßenverkehr, heranrückendem Tagebau und ackerbaulicher Nutzung auftreten. Messwerte aus dem Bereich der Ortslage Merzenich liegen nicht vor. Im Jahr 2005 wurde ein Aktionsplan und im Jahr 2012 ein Luftreinhalteplan für den Tagebau Hambach konzipiert, die auf eine Vermeidung von Grenzwertüberschreitungen in der Umgebung des Tagebaus abzielen. Auswirkungen Mit der Realisierung der Bebauung kommt es zu einem Verlust von Kaltluftentstehungsflächen und lokalklimatischen Veränderungen in Richtung siedlungsklimatischer Verhältnisse. Im Baugebiet wird es zu einer relativen Erhöhung der Lufttemperatur durch Aufwärmung bebauter Flächen mit nur geringer Kompensation durch Verdunstungskälte begrünter Flächen kommen. Es kann auf die Erschließungseinrichtungen des BP C 24 „Merzpark“ zurückgegriffen werden. In Bezug auf das globale Klima gem. § 1 Abs. 5 BauGB besteht bei der Bauleitplanung die Möglichkeit, durch die Nutzung erneuerbarer Energien über die gesetzlichen Regelungen hinaus weitergehende Anforderungen an den allgemeinen Klimaschutz zu berücksichtigen. 2.1.6. Schutzgut Landschaft Das Plangebiet befindet sich in einer typischen Bördelandschaft im Naturraum Erper Lößplatte am Siedlungsrand von Merzenich. Die Landschaft ist geprägt durch weite Ackerflächen ohne bzw. mit nur wenigen gliedernden Elementen und einem überwiegend ebenen Relief. Hinter der im Zusammenhang bebauten Ortschaft Merzenich verläuft derzeit ein abschließender Feldweg. Die Bebauung ist zum Weg hin nicht eingegrünt. Östlich davon folgen Ackerflächen mit einzelner landwirtschaftlicher Bebauung und wenig Grüngliederung entlang der Wirtschaftswege, so auch am Ürlingsweg, der nördlich der Eingriffsfläche verläuft. Im Süden erlangte kürzlich der Bebauungsplan Nr. C 24 „Merzpark“ seine Rechtsgültigkeit. Die Erschließungsmaßnahmen werden derzeit durchgeführt, eine Bebauung erfolgte noch nicht. Im weiteren Umfeld spielen auch Windkraftanlagen aufgrund der günstigen Windverhältnisse eine Rolle. Es bestehen zumeist weite Blickbeziehungen über die weiten Ackerflächen der Börde auf die umliegenden Orte, bis in die Voreifel im Südwesten und zum Hambacher Forst bzw. zur Sophienhöhe des Tagebaus Hambach im Nordosten. Auch der Änderungsbereich selbst wird als Ackerfläche genutzt, am Rand zum nördlich verlaufenden Ürlingsweg befindet sich eine Gehölzstruktur. Richtung Osten wird der offene Blick durch den teilweise eingegrünten Fringshof unterbrochen. Vorbelastungen bestehen im weiteren Umfeld durch eine Hochspannungsleitung im Norden (rd. 750 m entfernt) und Windräder im Südwesten und Osten (rd. 1.700 bzw. 1.900 m entfernt) sowie durch die Verkehrstrasse der L 264. Die Erholungseignung der Landschaft ist aufgrund der Vorbelastungen und fehlenden Abwechslung im Raum als mäßig anzusehen, die Qualität des Landschaftsbildes ist insgesamt gering. Auswirkungen Der Bebauungsplan C 24a „Nördlich Merzpark“ bereitet eine an den BP „Merzpark“ im Norden anschließende Wohnbebauung, mit Anschluss an den bestehenden GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 13 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“ Siedlungsraum und den Fringshof vor. Zum Umsiedlungsstandort Morschenich-Neu besteht eine optische und verkehrstechnische Verbindung. Im Norden ist die Bebauung durch die Gehölzstruktur am Ürlingsweg landschaftsgerecht eingebunden. Das lokale Erscheinungsbild der Agrarlandschaft zwischen Merzenich und der Landesstraße wurde bereits durch die Aufstellung des Bebauungsplanes C 24 „Merzpark“ grundlegend verändert durch den es zu einer Zerschneidung der Landschaft kommt. Dies wird durch die Weiterführung verstärkt. Es gehen Flächen mit mäßiger Erholungseignung und zumeist geringer Landschaftsbildqualität verloren, wie sie im Umfeld in mindestens gleichwertiger Qualität weiterhin großflächig vorhanden sind. Darüber hinaus werden Bauwerke errichtet, die in der offenen Bördelandschaft zu einer weiteren anthropogenen Überprägung beitragen. Durch die vorhandenen Grünstrukturen am Ürlingsweg wird das künftige Baugebiet landschaftsgerecht eingegrünt. 2.1.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Aufgrund der historischen Besiedlung des Börderaums ist bei Erschließungsmaßnahmen in der Regel mit archäologischen Bodenfunden zu rechnen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans C 24a wurde deshalb im Januar 2017 vorsorglich eine archäologische Sondagegrabung durch die Fa. Goldschmidt Archäologie Denkmalpflege, Düren, durchgeführt. Neben zwei neuzeitlichen Drainagegräben, streifenförmigen Wagenspuren, die vermutlich zeitlich preußischen Ursprungs sind sowie zwei Pfostengruben ohne Zusammenhang und ohne Sicherung einer Datierung, wurden keine relevanten Bodenfunde oder –befunde angetroffen. so dass das LVR bereits die Freigabe des Erschließungsbereichs in Aussicht gestellt hat. Auswirkungen Nach den derzeit vorliegenden Informationen des LVR stehen die Erkenntnisse aus den bisherigen Grabungen einer Entwicklung des Standortes als Wohngebiet nicht entgegen. 2.1.8. Wechselwirkungen Zwischen den Schutzgütern des Naturhaushalts besteht ein weitläufiges Netz aus Wechselwirkungen in Form von Stoffkreisläufen (z. B. Wasser, Nähr- und Schadstoffe) sowie eine enge Abhängigkeit von Lebensräumen und ihren Besiedlern (BodenPflanzen, Tiere, etc.). Auch die Aspekte Nutzungs- bzw. Vegetationsstruktur, Landschaftsbild und naturbezogene Erholung sind eng miteinander verbunden. Im Untersuchungsgebiet sind die Wechselwirkungen innerhalb des Naturhaushaltes durch menschliche Aktivitäten (historische Entwaldung des Naturraums, intensive Ackernutzung, etc.) bereits beeinflusst. Für die naturbezogene Erholung liegt keine durch besondere Ausprägung der übrigen Schutzgüter bedingte hervorzuhebende Eignung des Raumes vor. Die relevanten Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander sind schutzgutbezogen berücksichtigt GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 14 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“ 2.1.9. Weitere Belange des Umweltschutzes Das BauGB führt in § 1 Abs. 6 Nr. 7e) – h) weitere Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf, die bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind: e) Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern  wird im Bebauungsplan konkretisiert f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie  Im Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen geregelt, welchen den Anpassungen an den Klimawandel dienen g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts  berücksichtigt soweit relevant; h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden  Berücksichtigung des Luftreinhalteplans Hambach der Bezirksregierung Köln (2012). 2.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Fortführung der derzeitigen Nutzungen ist zunächst nicht mit maßgeblichen Veränderungen des Umweltzustandes zu rechnen. Eine weitere optische und funktionale Anbindung des Umsiedlungsstandortes Morschenich an den Ort Merzenich, wie von der Bezirksregierung Köln gefordert unterbleibt. Weitere Grundstücke für Allgemeines Wohnen werden nicht zur Verfügung gestellt und müssen ggf. an anderer Stelle bereitgestellt werden. Erkenntnisse, die aus der archäologischen Untersuchung resultieren werden nicht gewonnen Langfristig ist, unabhängig von der Planung, nach Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen mit einem Wiederanstieg des Grundwasserspiegels in den tieferen Grundwasserschichten zu rechnen; dies wird jedoch bei einer landwirtschaftlichen Nutzung keine Auswirkungen auf das Gebiet haben. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 15 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“ 3. Eingriffsregelung 3.1. Relevante Biotoptypen Code Bezeichnung Biotopwert Korrektur auf ZUSTAND 3.1 Acker, intensiv bewirtschaftet 2,0 7.2 Gehölzhecke Ürlingsweg 5,0 PLANUNG 1.1 Versiegelte Flächen (Gebäude, Erschließung) 0,0 4.3 Garten, strukturarm 2,0 4.5 Grünfläche 2,0 GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 3,0 16 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“ 3.2. Bilanzierung GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 17 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“ 3.3. Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs und der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen (§ 6, ABS.2 Nr.2 LG NRW) Lage Gemeinde Merzenich Gemarkung Merzenich, Flur 30, Parzelle 73 Gemeinde Merzenich Gemarkung Merzenich, Flur 30, Parzelle 71 Umfang Art des Eingriffs ca. 7.845 m² Entzug einer Ackerfläche Zeitlicher Ablauf Voraussichtlich Ende 2017 ca. 34 m² Entzug von Gehölzen Voraussichtlich Ende einer Hecke am 2017 Ürlingsweg (§ 6, ABS.2 Nr.3 LG NRW) Lage Gemeinde Merzenich Gemarkung Merzenich, Flur 30, Parzelle 73 Ökokonto der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft „Eggersheim – Auf dem Koppmännchen“ Umfang Zeitlicher Ablauf Schutz- bzw. Ausgleichs-maßnahme / Begründung 139 m² Spätestens in der Anpflanzung von Pflanzperiode 2 Jahre Gehölzen an der östlichen nach Baubeginn Grenze zum Fringshof (grundstücksbezogen) 8.982 Ökopunkte Vorgezogene Abschluss eines Maßnahme im Zuge öffentlich-rechtlichen eines Ökokontos Vertrages zwischen der Gemeinde Merzenich und der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 18 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“ 4. Vermeidung, Verminderung und Ausgleich 4.1. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Die Lage am Rande des Siedlungsbereiches ermöglicht grundsätzlich verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Auswirkungen auf die Schutzgüter (z.B. landschaftsbildgerechte Einbindung der Bebauung, ggf. Umsetzung eines passiven Lärmschutzes durch Nutzungsgliederung, Einrichtung ökologisch hochwertiger Grünflächen). Innerhalb des Wohngebietes wird entlang der Grenze zum Fringshof eine 1,5 m breite Gehölzpflanzung auf privaten Flächen gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB festgesetzt um eine optische Trennung zwischen Wohnbebauung und Landwirtschaftlichem Betrieb herbeizuführen. Die landschaftsgerechte Einbindung in nördliche Richtung erfolgt über die bereits vorhandene Hecke am Ürlingsweg. Im Westen geht das Baugebiet direkt in die ursprüngliche Bebauung von Merzenich und im Süden in die künftige Bebauung des Baugebietes C 24 „Merzpark“ über. Durch die Positionierung der Bebauung zwischen Fringshof und dem Ort Merzenich, sowie mindestens 180 m Entfernung zur Landesstraße werden die Schallimmissionen der Landesstraße, wie auch teilweise des Versorgungs- und Nutzungverkehrs vom BP C 24 „Merzpark“ abgeschirmt. Der benachbarte landwirtschaftliche Betrieb ist gem. Nr. 1c der TA Lärm eine „nicht genehmigungsbedürftige landwirtschaftliche Anlage“ Ein für den BP C 24a erstelltes Lärmschutzgutachten zeigt, dass unter Berücksichtigung der im benachbarten Bebauungsplan C 24 festgesetzten Emissionskontingente, keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte aus der gewerblichen Nutzung in der Nachbarschaft auftreten werden. Im Zuge der Artenschutzprüfung ist eine Bauzeitenregelung bezgl. der Rodung von Gehölzen einzuhalten. Diese dürfen nur in der brutfreien Zeit entfernt werden. Die zu erhaltenden Gehölze sind gem. DIN 18 920 zu schützen. Im Plangebiet selbst kann kein ökologischer Ausgleich erfolgen. Der Eingriff löst ein Defizit von 8.982 ökologischen Einheiten aus. Zum externen Ausgleich des Defizites hat die Gemeinde Merzenich von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft aus dem Ökokonto "Eggersheim – Auf dem Koppmännchen" 8.982 Ökopunkte per Vertrag erworben. Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft hat sich verpflichtet dort vorgezogene Kompensationsmaßnahmen im Sinne des § 32 LNatSchG NRW durchzuführen und zu pflegen. Das Ökokonto wird beim Kreis Düren geführt und der externe Ausgleich wird dort entsprechend verbucht. 4.2. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Im Zusammenhang mit der Schaffung des Umsiedlungsstandortes MorschenichNeu, musste sich die Gemeinde Merzenich gegenüber der Bezirksregierung Köln dahingehend verpflichten, dass die weitere Siedlungsflächenentwicklung im Bereich der Ortschaft Merzenich vorrangig auf eine Schließung der Lücke zwischen dem jetzigen Siedlungsschwerpunkt (SSP) und der im Braunkohlenplan ausgewiesenen Umsiedlungsfläche auszurichten ist. Die Bebauung wurde bereits durch die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich vorbereitet. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 19 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“ 5. Zusätzliche Angaben 5.1. Technische Verfahren Der Umweltbericht berücksichtigt die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB. Umfang und Detaillierung wurden endgültig im Zuge der Trägerbeteiligung festgelegt und orientieren sich an der vorliegenden Planung und dem derzeitigen Wissensstand. 5.2. Hinweise auf Schwierigkeiten Alle relevanten und zur Verfügung stehenden Informationsgrundlagen wurden ausgewertet, erhebliche Wissenslücken wurden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die Erstellung entsprechender Gutachten geschlossen. 5.3. Monitoring Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen sind die Überprüfung der sachgerechten Umsetzung und die funktional erwünschte Entwicklung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen. Überprüfung der Vermeidungsmaßnahmen für den Artenschutz Kontrolle der sachgerechten Bergung und Dokumentation archäologischer Fundstücke Kampfmitteluntersuchung Zeitnahe Umsetzung der internen landschaftspflegerischen Maßnahmen Zeitnahe Umsetzung der externen landschaftspflegerischen Maßnahmen 6. Gemeinde Merzenich wird im Bebauungsplan festgesetzt Freigabe erfolgt Gemeinde Merzenich Sicherung durch öffentlich rechtlichen Vertrag (Ökokonto) Zusammenfassung Derzeit wird im Zuge des fortschreitenden Tagebaues Hambach die Ortschaft Morschenich östlich von Merzenich neu angesiedelt. Zwischen der Gemeinde Merzenich und der Bezirksregierung Köln wurde in diesem Zusammenhang eine Vereinbarung getroffen, die kommende Siedlungsentwicklung der Gemeinde vorrangig zur Schließung der Lücke zwischen Merzenich und Morschenich-Neu zu nutzen. Dies wurde mit der Aufstellung der 17. Änderung des FNP in die Wege geleitet und durch den Bebauungsplan C 24 „Merzpark“ erstmalig konkretisiert. Im Rahmen der Änderung des FNP wird gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Diese ermittelt, beschreibt und bewertet frühzeitig, die mit der Realisierung des Bauleitplans zu erwartenden bau-, anlage-, und betriebsbedingten Auswirkungen auf den Menschen und die Umweltschutzgüter. Der vorliegende Umweltbericht beschreibt als gesonderter Teil der Begründung die Ergebnisse der Umweltprüfung. Das Ergebnis dieser Umweltprüfung zum Bebauungsplan C 24a „nördlich Merzpark“ mit den zu erwartenden Umweltauswirkungen und evtl. verbleibende Untersuchungserfordernisse wird nachfolgend in Tabellenform zusammengefasst. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 20 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“ Schutzgut Bedeutung/ Empfindlichkeit/Vorbelastung Auswirkungen Bewertung der Auswirkungen Mensch, seine Gesundheit, Bevölkerung  Landwirtschaftliche Produktionsfläche; Geringe Bedeutung als Erholungsfläche Vorbelastung insbes. durch Landwirtschaft aber auch durch Verkehr  gering  Vermeidungsmaßnahmen zum Erreichen gesunder Wohnverhältnisse in Form von passivem Schallschutz; Insgesamt relativ geringe Bedeutung Keine oder nur geringe Lebensraumfunktion für planungsrelevante Fledermaus- und Feldvogelarten Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit  Verlust und Veränderung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen; Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen während der Bauphase keine Konflikte zu erwarten, Artenschutzbezogene Ausgleichsmaßnahmen nicht notwendig; gering  Hohe Bodenversiegelung durch Bebauung , im Zuge der Eingriffsregelung durch Ausgleichsmaßnahmen kompensierbar. mittel  Schutzwürdigkeit gem. GD NRW;  Verdichtete Bebauung verringert Flächenverbrauch  Geringe Empfindlichkeit des Grundwassers;   Sümpfungsmaßnahmen durch den Braunkohlentagebau Ellebach und Buirer Fließ in knapp 1 km Entfernung  Verlust von Versickerungsflächen und damit Verringerung der Grundwasserneubildungsrate; Beschränkung der Versiegelung auf das erforderliche Maß; Mögliche Bodensetzungen bei Beendigung der Sümpfung   Tiere und Pflanzen   Boden Wasser   Klima/Luft   Landschaft  Kultur- und Sachgüter    Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen; Teilweiser Verlust der Erholungsfunktion gering  Gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in das Buirer Fließ Freilandklima (Kaltluftentstehung) ohne besondere Ausgleichsfunktion; keine maßgeblichen lufthygienischen Vorbelastungen Insgesamt geringe Qualität des Landschaftsbildes  Mittlerer Versiegelungsgrad im WAGebiet. Kleinklimatische Aufheizung des Gebietes, jedoch aufgrund geringer Größe keine Entwicklung einer klimatischen Belastung; gering   Bebauung einer offenen Ackerfläche; Erweiterung des Siedlungsraumes von Merzenich in östliche Richtung und Schließung der Siedlungslücke zwischen Merzenich und dem Umsiedlungsstandort Morschenich-Neu; gering Archäologische Fundstelle von neuzeitlichen Dränagegräben sowie Wagenspuren u. nicht datierbaren Pfostengruben  Überbauung archäologischer Spuren von nur geringer Bedeutung; gering GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 21 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“ 7. Anhänge 7.1. Quellen Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“, Stadtplanung Zimmermann, Köln , Mai 2015 Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „Nördlich Merzpark“, GIS Kreis Düren mbH, Düren, November 2016 FNP Gemeindegebiet Merzenich (inkl. Änderungen), Gemeinde Merzenich (1992) 17. Änderung des FNP, Stadtplanung Zimmermann, Köln, Mai 2015 Faunistische Untersuchung, Erfassung von Feldlerche und Grauammer im Bereich des BP C 23 (neu) östlich von Merzenich (= C 24 „Merzpark“), Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR, Aachen im Mai 2013 Artenschutzvorprüfung (ASP 1), Büro Reepel, Garten- und Landschaftsarchitekten, Düren im Dezember 2016 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“, Garten- und Landschaftsarchitektur Reepel im Januar 2015 Abschlussbericht zur archäologischen Sondagegrabung Merzeniche, BP C24a, NW 2017/1006, Goldschmidt Archäologie u. Denkmalpflege, Düren im Januar 2017 Schalltechnisches Fachgutachten zum Bebauungsplan C 24a der Gemeinde Merzenich, ACCON Köln GmbH, Köln im Januar 2017 Luftreinhalteplan Hambach (Stand Dezember 2012) Bezirksregierung Köln (2012) Regionalplan Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Aachen, Bezirksregierung Köln (2003) Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen, Ewald/ Glässer (1978) Karte der schutzwürdigen Böden. – Auskunftssystem Bodenkarte von NordrheinWestfalen, Bearbeitungsmaßstab 1:50 000, digitale Karte Geologischer Dienst NRW (2004): Landschaftsplan Ruraue (in der Fassung vom 29.09.1984) digitale Darstellung, Kreis Düren (1984); http://geoserver.kreis-dueren.de/GeoDN.html Sachund Grafikdaten zu Schutzgebieten, Biotopkatasterflächen, Planungsrelevanten Arten (MTB, Fundpunkte), Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – LANUV – Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen; Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen, LINFOS (2009-2011): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – LANUV – Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen (März 2008), Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – LANUV (2008) GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 22 Umweltbericht + Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24a „nördlich Merzpark“ 7.2. Gesetzliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl I S. 1722) Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten- vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502) 1998, Stand: zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 31.7.2009 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BundesnaturschutzgesetzBNatSchG) Letzte Neufassung vom 29. Juli 2009, in Kraft getreten am 1. März 2010. Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) Vom 15. November 2016 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz – TA Lärm (1998) Denkmalschutzgesetz (DSchG) Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (mit Stand vom 1.1.2015, Minister für Umwelt-, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (hrsg.) GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 23