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Beschlussvorlage (2. Änderung der Richtlinien für die Vereinsförderung in der Gemeinde Merzenich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
264 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
28.04.17, 12:19
Aktualisiert
28.04.17, 12:19
Beschlussvorlage (2. Änderung der Richtlinien für die Vereinsförderung in der Gemeinde Merzenich) Beschlussvorlage (2. Änderung der Richtlinien für die Vereinsförderung in der Gemeinde Merzenich) Beschlussvorlage (2. Änderung der Richtlinien für die Vereinsförderung in der Gemeinde Merzenich) Beschlussvorlage (2. Änderung der Richtlinien für die Vereinsförderung in der Gemeinde Merzenich) Beschlussvorlage (2. Änderung der Richtlinien für die Vereinsförderung in der Gemeinde Merzenich)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister Nr./Drucksache: 27/2017 „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Verantwortlicher Fachbereich: ÖA Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Beate Schauf Aktenzeichen: 371-00 Datum: 28.03.2017 Vorgesehene Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales, Sport- und Kultur Termin: 10.05.2017 Gemeinderat 18.05.2017 Betreff / TOP: 2. Änderung der Richtlinien für die Vereinsförderung in der Gemeinde Merzenich Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales, Sport- und Kultur empfiehlt: 1. Die Richtlinien für die Vereinsförderung in der Gemeinde Merzenich in der Fassung vom 13.12.2012 (Drs. 42/2012), zuletzt geändert am 15.12.2016 (Drs. 83/2016, Anlage 1), werden wie folgt geändert: a. Die Gliederung der Richtlinien wird dahingehend geändert, dass die bisherige Regelung „Sonderzuschüsse“ unter Abschnitt I. Buchstabe d) als neue Nr. 3 unter Abschnitt I. angefügt wird. Das Inhaltsverzeichnis zu Abschnitt I. wird entsprechend erweitert. Die bisherige Nummerierung der Buchstaben e) bis g) wird entsprechend angepasst. b. In der Aufzählung der sporttreibenden Vereine im Ortsteil Merzenich wird der Verein „Let`s Dance Disco Fox e.V. (LDDF)“ angefügt und die Anführung „Sportclub 1919 (Fußball und Tennis) e.V.“ durch die Anführung „Sportclub 1919 (Fußball, Tennis und Badminton) e.V.“ ersetzt. c. Die Regelung „Gemeindesportbund“ unter Abschnitt I. Buchstabe h) wird gestrichen. d. Die Aufstellung der „Betriebskostenzuschüsse für Gebäude“ unter Abschnitt I. Buchstabe f) neu wird um den Verein „Billard-Sportclub Merzenich 1970 e.V. mit einem Zuschussbetrag von 4.035,00 € erweitert. 2. Gemäß Antrag des Turnvereins 1910 Girbelsrath e.V. vom 31.01.2017 (Drs. 21/2017, Anlage 2) wird der Betriebskostenzuschuss für die Maar-Halle um 1.300 € auf 10.730 € erhöht (siehe hierzu auch Drs. 110/2016). (alternativ) 2. Der Antrag des Turnvereins 1910 Girbelsrath e.V. vom 31.01.2017 (Drs. 21/2017, Anlage 2) auf Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für die Maar-Halle wird aus Gleichbehandlungsgründen gegenüber den anderen Zuschussempfängern auf Basis der geltenden Richtlinien zurückgestellt. Die Erhöhung wird im Kontext der Erstellung eines Gesamtkonzepts für Sport und Kultur und der damit verbundenen grundlegenden Überarbeitung der Förderrichtlinien geprüft. 3. Dem Antrag der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft vom 14.01.2017 auf Zuschuss zur Beschaffung einer Auswertungsmaschine (Drs. 22/2017, Anlage 3) wird stattgegeben und ein Zuschuss von 918 € aus Mitteln der Sportförderpauschale bewilligt. 4. Die Erstellung des Gesamtkonzepts für Sport und Kultur erfolgt nach der Inbetriebnahme der neuen Sportanlagen und Gebäude in Morschenich-Neu. Die derzeit geplante gemeinsame Nutzung dieser Anlagen mit dem SC Merzenich ist als erste Stufe dieses Gesamtkonzepts zu verstehen. Die noch ausstehenden Anträge zum Bau einer Veranstaltungs- und Übungshalle analog Pappelschule Hamboch sowie auf Anbringung einer Flutlichtanlage für den Sportplatz Girbelsrath (Drs. 58/2016 und 82/2016) werden in diesem Rahmen aufgegriffen. 5. Die Verwaltung erhält den Auftrag, mit den Fussballvereinen eine Neuregelung der Aufgabenverteilung bezügl. der Rasenschnittarbeiten auf den Sportplätzen abzustimmen. 6. Die aus den Beschlüssen 1 bis 2 entstehenden Mehrausgaben werden in 2017 aus dem Gesamthaushalt gedeckt. Im Haushalt 2018 soll eine entsprechende Aufstockung erfolgen. Sachverhalt / Begründung: Historie: In den Jahren 2011 und 2012 hat eine vom Gemeinderat gebildete Arbeitsgruppe die Richtlinien für die Vereinsförderung in der Gemeinde Merzenich überarbeitet. Diese wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 13.12.2012 beschlossen (Drs. 42/2012). Die erste Änderung erfolgte per Ratsbeschluss am 15.12.2016 (Drs. 83/2016). Aktueller Handlungsbedarf: Zwischenzeitlich haben sich neue Sachverhalte ergeben, die eine weitere Änderung der Richtlinien erforderlich machen:   Seit ca. 1 Jahr nutzt der Billard-Sportclub 1970 e.V. Räumlichkeiten im Hause Lindenstraße 10 als Sportstätte und hat mit Schreiben vom 09.02.2017 (Anlage 4) die Verwaltung um entsprechende Bezuschuss der Betriebskosten gebeten. Klarstellende Regelung über Sonderzuschüsse aus der Sportförderpauschale, ausge- 2   löst durch den Antrag der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft auf Zuschuss zur Beschaffung einer Auswertungsmaschine (Drs. 22/2017). Weitere Aktualisierung der Vereinslisten. Folgeänderungen aufgrund der Auflösung des Gemeindesportbundes (Drs. M99/2016). Grundprinzipien der Vereinsförderung in Merzenich: Die geltenden Förderrichtlinien werden von dem Geist getragen, dass die finanzielle Belastung der Vereine verringert und gleichzeitig Anreize für die Mitglieder im Verein geschaffen werden, dem Vereinszweck nachzukommen und den Verein weiterzuentwickeln. Die Förderung der ortsansässigen Vereine hat von jeher in Merzenich einen hohen Stellenwert. Im Rahmen der geplanten Erstellung des Gesamtkonzepts für Sport und Kultur wird deshalb darauf zu achten sein, dass diesen Maßstäben folgend eine Gleichbehandlung aller Vereine in der Gemeinde Merzenich hergestellt wird. Derzeit müssen Vereine mit eigenen Vereinsheimen einen Eigenanteil zu den Betriebskosten leisten. Demgegenüber stehen Vereine, die gemeindliche Räume kostenlos nutzen. Begründung der vorgeschlagenen Änderungen: Zu 1. a): Aufgrund der bisherigen Gliederungssystematik der Richtlinien konnten bislang nur sporttreibende Vereine in den Genuss eines Sonderzuschusses aus Mitteln der Sportpauschale kommen. Die Fördermaßgaben der Sportpauschale sind jedoch so weit gefasst (Anlage 5), dass eine Förderung des Antrags der St. Sebastianus Schützenbruderschaft (Drs. 22/2017) zulässig wäre Die vorgeschlagene Änderung der Richtlinie soll deshalb diesen Konflikt lösen und zur Gleichbehandlung der Ortsvereine beitragen. Zu 1. b): Seit dem 09.04.2012 besteht der Verein „Let’s Dance Disco Fox e.V“ mit Sitz in Merzenich. Es ist ein kleiner Verein mit 30 Mitgliedern. Die meisten Mitglieder sind aus Merzenich. Trainingsstätte ist die Weinberghalle. Die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins wurde bisher vernachlässigt. Der Verein möchte sich zukünftig in und für die Gemeinde bekannt machen und wird die Öffentlichkeitsarbeit vorantreiben. Gleichzeitig besteht die Hoffnung, dadurch effektiv neue Mitglieder zu werben. Zu 1 c): Folgeänderung aufgrund der Auflösung des Gemeindesportbundes (Drs. M 99/2016). Zu 1. d): Mit Ratsbeschluss vom 22.9.1988 hatte der Gemeinderat beschlossen, den prozentualen Zuschuss zu den Betriebskosten für vereinseigene Gebäude ab dem 01.01.1989 auf 82,5 % der damals nachgewiesenen Betriebskosten festzusetzen. Die Beträge wurden im Jahr 2009 gem. Ratsbeschluss vom 04.06.2009 generell um 15% angehoben. Der BSC Merzenich hat die Betriebskosten für die Sportstätte Lindenstraße 10, Merzenich, mit 4.891,28 € nachgewiesen. Verwaltungsseitig wird deshalb empfohlen, dem Verein ein Zuschuss in Höhe von 4.035 € zu gewähren. Die Deckung der Mehrausgaben bei Kostenträger 08 421 01 00 / Sachkonto 5318015 wird im Gesamthaushalt 2017 aufge- 3 fangen. Zu 2.: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2017 die Beschlussfassung über den Antrag in die nächste Sitzung des ASSK verwiesen. Die vorgenannten Richtlinien zur Vereinsförderung lassen eine Erhöhung des Zuschussbetrages, wie vom TV 1910 Girbelsrath e.V. beantragt, als Einzelfallentscheidung nicht zu. Die aktuellen Beträge wurden in der vergangenen immer gleichmäßig für alle Vereine geändert. Dies gilt auch für die Bezugsgrundlage. In den Richtlinien heißt es dazu: „ [...] erhalten die Vereine folgende pauschalierte Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse: [...] Die Zuschüsse werden nach den seinerzeit ermittelten nachgewiesenen Kosten gewährt.“ Um einen Beitrag zur weiteren Befriedung der Situation zwischen den Vereinen in der Maar-Halle beizutragen, wäre es aus Sicht der Verwaltung vertretbar, in diesem Falle eine Ausnahme zu machen und die Anpassung des Betriebskostenzuschusses für den TV vorzuziehen. Eine generelle Überprüfung und Anpassung der Zuschüsse für alle Vereine muss dann spätestens im Rahmen der Erstellung des Gesamtkonzepts für Sport und Kultur erfolgen. Auch in diesem Fall wird die Verwaltung die Mehrausgaben bei Kostenträger 08 421 01 00 / Sachkonto 5318015 aus dem Gesamthaushalt 2017. Zu 3.: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2017 die Beschlussfassung über den Antrag in die nächste Sitzung des ASSK verwiesen. Vorbehaltlich der Beschlussfassung zu 1. a) ist über den Antrag zu entscheiden. Die Auswertungsmaschine erfüllt die Förderkriterien der Sportpauschale. Zu 4.: Aus Sicht der Verwaltung ist die Erstellung des Gesamtkonzept erst sinnvoll, wenn die Sportanlagen in Morschenich-Neu in Betrieb genommen werden. Zu 5.: Im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gesamtkonzeptes wird die Verwaltung mit den Vereinsvorsitzenden der Fußballvereine Gespräche über Eigenleistungen der Vereine bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Sportanlagen führen. Die knappen personellen Ressourcen des Bauhofes erfordern eine kritische und priorisierende Aufgabenüberprüfung. Hierzu zählen auch die vorgenannten Bereiche. Zu 6.: Der Haushaltsmittel müssen ab dem Haushaltsjahr 2018 bereitgestellt werden. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: x ja Gesamtkosten: jährl. Kosten: Haushaltsmittel stehen bereit: x ja nein jährl. Einnahmen: nein 4 Kostenträger: 08 421 01 00 / Sachkonto Zuschüsse an Sportvereine: 5318015 Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 5