Daten
Kommune
Merzenich
Größe
1,8 MB
Datum
18.05.2017
Erstellt
28.04.17, 12:19
Aktualisiert
28.04.17, 12:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Richtlinien für die Vereinsförderung
in der Gemeinde Merzenich
vom 13.12.2012
zuletzt geändert durch Beschluss des Gemeinderates vom 15.12.2016
I. Innerhalb der zu fördernden Vereine wird differenziert zwischen
1. sporttreibenden Vereinen und
2. kulturfördernden Vereinen
zu 1. Sporttreibende Vereine
Zu den sporttreibenden Vereinen gehören grundsätzlich alle Vereine, die dem Deutschen
Sportbund angeschlossen sind. Demnach sind sporttreibende Vereine zur Zeit in der Gemeinde
Merzenich:
Ortsteil Merzenich
Billard-Sportclub 1970 e.V.
Schachverein „Turm" e.V.
Sportschützen "Gut Schuß" e.V.
Sportclub 1919 (Fußball und Tennis) e.V.
Tischtennisclub Merzenich e.V.
Turnverein 1882 e.V.
Ortsteil Golzheim
FC Golzheim (Fußball und Tennis) e.V.
Turnverein Golzheim e.V.
Ortsteil Girbelsrath
Billard-Sportclub 1962 e.V.
FC Rhenania (Fußball und Tennis) e.V.
Turnverein 1910 e.V.
Ortsteil Morschenich
K. K. Klub „VValdesgrün" e.V.
Spielvereinigung 1925 e.V.
a)
Förderung der Jugendarbeit und der Vereinsaktivität
Für die sporttreibenden Vereine wird als Maßstab für die Bezuschussung weiterhin neben der
Jugendarbeit das Merkmal der Aktivität der einzelnen Vereine berücksichtigt. Zu diesem Zweck
wird der Zuschussbetrag nach einem auf diese Kriterien abgestellten Schlüssel ermittelt (Anlage
1).
Die Vereine weisen die in Frage kommende Mitgliederzahl in der Regel durch
Bestandserhebung an den Landessportbund nach. Auf der Basis der hier gemeldeten
Mitgliederzahlen wird der entsprechende Zuschuss berechnet. Die Angaben der Vereine über
Teilnahme an Meisterschaften. Meisterschaftsrunden etc. bedürfen im Zweifelsfall der
Bestätigung durch die Fachverbände.
Stichtag für die Mitgliederzahlen ist jeweils der 01.01. des Jahres, für das der Zuschuss zur
Verfügung gestellt wird. Im Übrigen richtet sich die Berechnung der Punkte nach den
Leistungen des Vorjahres. Die Anträge der sporttreibenden Vereine sind jeweils bis zum
28.02. vorzulegen (Anlage 2.)
Der Gesamtbetrag der von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Förderungsmittel beläuft sich
auf
Euro
13.000,00€
pro Jahr. so lange die Haushaltslage dies zulässt. Die Änderung der Beihilfesumme erfolgt
durch Ratsbeschluss.
b)
Bereitstellung gemeindlicher Sportstätten
Neben diesen jährlichen gemeindlichen Zuschüssen fördert die Gemeinde den Sport vor
allem durch Planung, Bau und Unterhaltung von Sportstätten. Diese stehen den Vereinen
für Sportzwecke zur Verfügung. Ein Entgelt wird hierfür auch weiterhin nicht erhoben.
Soweit die finanzielle Haushaltslage dies nicht mehr zulässt. erfolgt eine Änderung durch
Ratsbeschluss.
Zu den gemeindlichen Unterhaltungskosten der Sportplätze gehören auch die
Trainingsbeleuchtungsanlagen. sofern die Strom- und Unterhaltungskosten sich in einem
vertretbaren Aufwand bewegen.
c)
Zuschüsse zum Bau und zur Unterhaltung von Anlagen (investive
Vereinszuschüsse)
Im Rahmen der bereitstehenden Mittel aus der Sportförderpauschale gewährt die Gemeinde
den sporttreibenden Vereinen auf Antrag Zuschüsse zum Bau und zur Unterhaltung
vereinseigener Sportstätten (dies sind zur Zeit der TV Golzheim und die Marianische
Schützenbruderschaft Golzheim). Diese Zahlung ist gerechtfertigt aus dem Bestreben der
weitgehend gleichmäßigen Kostenbelastungen aller Vereine, da eine Vielzahl von Vereinen
die gemeindeeigenen Sportstätten unentgeltlich benutzen kann. Die Gesamtfinanzierung ist
nachzuweisen.
Die Unterhaltungskosten der sonstigen Vereinsheime obliegen grundsätzlich der Gemeinde.
Dies gilt insbesondere für Schönheitsreparaturen in Form von Anstreicherarbeiten aller Art.
Den Vereinen obliegt die Behebung von Bagatellschäden (z. B. Fenster- und Türverschlüsse.
Installationsgeräte. Elektroanlagen usw.) sofern sie einen Betrag von 500.00 € nicht
übersteigen, oder das zumutbare und vertretbare Maß überschreiten. Die Arbeiten sind
fachgerecht auszuführen. Alle darüber hinausgehenden Unterhaltungsarbeiten obliegen der
Gemeinde.
Vor Bewilligung der Zuschüsse durch die Gemeinde darf mit dem Bau noch nicht begonnen bzw.
Aufträge noch nicht erteilt worden sein.
Ein vorheriger Baubeginn/vorherige Auftragsvergabe ist zuschussschädlich. Investitionen sind
auch Geräteanschaffungen. In Sonderfällen können zur Schadensreduzierung Ausnahmen
zugelassen werden, wenn Reparaturarbeiten keinen Aufschub dulden. In diesen Fällen ist die
Verwaltung jedoch unverzüglich zu unterrichten.
d) Sonderzuschüsse
Die
Gemeinde
Merzenich
kann
im
Rahmen
der
bereitstehenden
Mittel
aus
der
Sportförderpauschale weitere Zuschüsse für die Anschaffung von Sportgeräten gewähren. Die
Höhe wird im Einzelfall festgelegt. soll jedoch 30 °A der Anschaffungskosten nicht
überschreiten.
e)Vereinsjubiläen
Bei Vereinsjubiläen erhalten die sporttreibenden Vereine zur Zeit:
JubiläumZuschuss
80.00 Euro
25 Jahre
140,00 Euro
50 Jahre
200,00 Euro
75 Jahre
240,00 Euro
100 Jahre und weitere klassische Jubiläen
Mit der Meldung zu Buchstabe aa) haben die Vereine kundzutun. ob im Laufe des Jahres
Vereinsjubiläen stattfinden. Für die Auszahlung gilt auch hier der Vorbehalt der
Haushaltsmittel.
f) Unterhaltungszuschüsse für Tennisplätze
Da die Gemeinde Merzenich die Sportplätze und Turnhallen den Vereinen kostenlos zur
Verfügung stellt, wird für die Unterhaltung der Tennisplätze ein Pauschalzuschuss in Höhe von
150,00 € jährlich je Tennisplatz den Tennisabteilungen der Fußballvereine gewährt.
Der jährliche Zuschuss wird — vorbehaltlich bereitstehender Haushaltsmittel - wie folgt
festgelegt:
Verein
SC 1919 Merzenich
FC Golzheim
FC Rhenania Girbelsrath
3 Plätze a
3 Plätze a
3 Plätze a
Anzahl der Plätze
150,00€
150,00 €
150,00€
insgesamt:
Zuschuss
450,00€
450,00 €
450,00 €
1.350 00 €
g)Betriebskostenzuschüsse für Gebäude
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von z. Zeit
Euro
47.049,00€
erhalten die Vereine folgende pauschalierte Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse:
Verein
Sportschützen „Gut Schuss" Merzenich
Sportclub — Tennis — Merzenich
Sportclub Merzenich
Marianische Schützenbruderschaft Golzheim
Fußballclub Golzheim
Turnverein Golzheim
Fußballclub Rhenania Girbelsrath
Turnverein Girbelsrath
Gebäude
Schießsportheim
Tennisheim
Sportheim
Schützenhalle
Sportheim
Turnhalle
Sportheim
Maar-Halle
Zuschuss
Euro
862,00€
2.300,00 €
7.648,00 €
1.495,00 €
3.968,00 €
9488,00€
4.600.00 €
9.430,00 €
St. Lambertus Schützenbruderschaft Morsch.
K. K. Klub ..VValdes•rün" Morschenich
Spielverein Morschenich
Schützenheim
Schießsportheim
Sportheim
insgesamt:
1.220,00€
2.300,00€
3.738,00 €
47.049,00 €
Die Zuschüsse werden nach den seinerzeit ermittelten nachgewiesenen Kosten gewährt.
Zu 2. Kulturfördernde Vereine
Als kulturfördernde Vereine gelten Vereine, welche im Interesse der Gemeinde positive
Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Als solche Vereine kommen in Betracht:
Ortsteil Merzenich
Verein für Kultur und Denkmal Merzenich e.V.
Freunde der Musik e.V.
Geschichts- und Heimatverein e.V.
Gruppe „Regenbogen"
Karnevalsgesellschaft „Jonge vom Berg" e.V.
Kinderchor _St. Laurentius"
Gospelchor
Kirchenchor St. Laurentius
Miteinander und Füreinander e.V.
St. Sebastianus Schützenbruderschaft e.V.
Tambourcorps Spielvereinigung 1923 e.V.
Merzenich Event e.V.
Ortsteil Golzheim
Karnevalsgesellschaft "Mir hahle Poohl" e.V.
Marianische Schützenbruderschaft e.V.
Tambourcorps
e.V. Golzheim
aktiv e.V.
Ortsteil Girbelsrath
Karnevals- und Bühnenfreunde 1925 e.V.
Ortsteil Morschenich
Kath. Pfarrjugend
St. Lambertus-Schützenbruderschaft e.V.
a) Förderung nach dem Maß der Öffentlichkeitsarbeit
Unter dem Vorbehalt bereitstehender Haushaltsmittel werden diese kulturfördernden
Vereine nach dem Maß der in der Öffentlichkeitsarbeit ausstrahlenden Arbeit bezuschusst.
Kriterium für die Ermittlung des Maßes der Öffentlichkeitsarbeit ist die Mitgliederzahl des
jeweiligen Vereins.
Es erhalten Vereine
j
Anzahl der Mitad.gigithuss
60,00 Euro
bis 50 Mitglieder
80,00 Euro
von 51 bis 100 Mitglieder
110,00 Euro
130,00 Euro
155,00 Euro
60,00 Euro
von 101 bis 150 Mitglieder
von 151 bis 200 Mitglieder
von 201 und mehr
mindestens jedoch
b) Förderung Karnevalsvereine
Für die Karnevalsvereine wird eine Sonderregelung getroffen. Wenn ein Karnevalsumzug im
Ortsteil stattfindet, erhalten sie zusätzlich je angefangene 500 Einwohner den Gegenwert für
einen Zentner Bonbons, wobei der Kaufpreis hierfür mit zur Zeit
LUF°
100,00€
je Zentner angenommen wird.
c) Meldepflicht
Bis zum 28.02 eines Jahres haben die Vereine den Zuschuss zu beantragen und
dabei darzulegen. wie viele Mitglieder per 01.01. vorhanden waren und ob im Laufe
des Jahres Vereinsjubiläen stattfinden. Der Gesamtbetrag der für die
kulturfördernden Vereine ermittelten Zuschüsse wird vorweg vom Haushaltsansatz
abgezogen.
d) Vereinsjubiläen
Jubiläum
Zuschuss
25 Jahre
50 Jahre
75 Jahre
100 Jahre u. weitere klassische Jubiläen
80,00 Euro
140,00 Euro
200,00 Euro
240,00 Euro
Insoweit erfolgt eine Gleichbehandlung der sport- und kulturtreibenden Vereine.
II. Sonstige Vereine
Eine Bezuschussung der sonstigen Vereine findet nicht statt. Hierbei wird davon
ausgegangen. dass diese Vereine eine Öffentlichkeitsarbeit nicht betreiben und
stattdessen das Hobby im Vordergrund steht. Bei diesen Vereinen handelt es sich um
geschlossene Mitgliederverbände.
III. Gegenseitige Abhängigkeit der Zuschusshöhen
Es besteht eine wechselseitige Abhängigkeit zwischen den an die sporttreibenden und an die
kulturfördernden Vereine zu zahlenden Zuschüsse und zwar wie folgt:
Der im Haushaltsplan festgesetzte Zuschussbetrag darf nicht überschritten werden. Steigt
die Gesamtsumme der an die kulturfördernden Vereine zu zahlenden Zuschüsse, so hat
des eine entsprechende Reduzierung der Gesamtsumme des Zuschusses für die
sporttreibenden Vereine zur Folge. Sinken auf der anderen Seite die an die
kulturfördernden Vereine zu zahlenden Zuschüsse, so erhöht sich die Gesamtsumme der
an die sporttreibenden Vereine zu zahlenden Zuschüsse entsprechend. Dabei sind auch
die Ehrengaben aus Anlass von Vereinsjubiläen zu berücksichtigen.