Daten
Kommune
Merzenich
Größe
2,0 MB
Datum
18.05.2017
Erstellt
28.04.17, 12:19
Aktualisiert
28.04.17, 12:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Mitglied der DBU
BSC Merzenich 1970 e.V.
An der Windmühle 40 52399 Merzenich
FB I
Gemeinde Merzenich
Eingang
L
Gemeinde Merzenich
Der Bürgermeister
Valdersweg 1
93 IH
52399 Merzenich
AE
13. Feb. 2017
z.w.V.
Stab
z.d.A.
09.02.2017
Betriebskosten der Spielstätte des BSC Merzenich
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
nach nunmehr knapp einem Jahr liegen die ersten Zahlen der Betriebskosten vor.
Wir stellen nun den Antrag, daß die Gemeinde den BSC Merzenich mit den
daftir vorgesehenen Anteilen unterstützt bzw. bezuschusst.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstan
f
1. Vorsitzender Heinz-Peter Brandt
52399 Merzenich An der Windmühle 40, Tel.: 02421-37325 oder 02421-2231080
heinz-peter.brandegs.provinzial.com
2. Vorsitzender Thomas Coenen
52399 Merzenich
Nordstr. 13
Tel. 01704694515 thomas-coenen@web.de
Geschaftstlihrer: Thomas Koerffer
52399 Merzenich
Lindenstr. la
Tel. 02421-37553 thomas_koerffer@web.de
1
Nutzungsvertrag
zwischen der
Gemeinde Merzenich
Valdersweg 1
52399 Merzenich
- nachstehend "Gemeinde Merzenich" genannt und dem
BSC Merzenich
- nachstehend "Nutzungsberechtigte" genannt §1
Die Gemeinde Merzenich überlässt das in ihrem Eigentum stehende Ladenlokal Lindenstraße 10,
52399 Merzenich, EG hinten links an den Nutzungsberechtigten zur Vereinsnutzung. Die
Nutzfläche beträgt 202 qm.
§2
Die Nutzungsdauer beginnt am 01.03.2016 und endet am 31.12.2018. Wird der Vertrag nicht von
einer der Parteien 3 Monate zum Ende des Jahres gekündigt, verlängert sich der Vertrag
stillschweigend um ein weiteres Kalenderjahr.
Die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt unter Berücksichtigung der in den §§ 3 ff genannten
Verpflichtungen für die Nutzungsberechtigte unentgeltlich.
Die Jahresendabrechnung der Betriebskosten erfolgt nach Vorliegen der erforderlichen
Euro
zu
Unterlagen. Auf diese Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von
zahlen. Diese ist bis zum dritten Werktag eines Monats auf das Konto des Gemeinde Merzenich
Gemeinde Merzenich
Kontoinhaber:
Sparkasse Düren
Bank:
DE08 3955 0110 0001 8024 20
IBAN:
SDUEDE33XXX
BIC:
zu überweisen. Welche Positionen über die Betriebkostenabrechnung abgerechnet werden regelt
der ,5 13.
Nutzungsvertrag Objekt Lindenstraße 10 EG inten links
Suite 1
§3
Es wird darauf hingewiesen, das im Objekt tektonische Störungen bekannt sind.
Bei
dazu
führen,
dass
das
Anwesen
nicht
mehr
für
eine
Nutzung
fortschreitende Schäden kann es
geeignet ist. Sollte dieser Fall eintreten, so kann die Gemeinde Merzenich den Vertrag unter
Einhaltung einer Frist von 3 Monaten kündigen, ohne dass der Nutzungsberechtigten Ansprüche
auf Schadenersatz zustehen, auch wenn die Nutzungsberechtigte Investitionen -gleich welcher
Art- in das Anwesen vorgenommen haben sollte.
§4
Dem Nutzungsberechtigten ist der Zustand des Nutzungsobjektes bekannt. Eine Haftung für
Mängel die aus den in § 3 genannten Umständen herrühren werden ausgeschlossen. Die in § 3
genannten Umstände sowie der entsprechende Haftungsausschluss sind bei der Höhe des
Nutzungsentgeltes berücksichtigt worden.
§5
Die Nutzungsberechtigte übernimmt die Verkehrssicherungspflicht. insbesondere übernimmt sie
die Reinigung der Zuwegung zum Nutzungsobjekt sowie die Räumung der Zuwegung von Schnee
und Eis entsprechend der jeweiligen Ortssatzung in Abstimmung mit den übrigen Nutzern des
Anwesens. Das hierfür erforderliche Material ist von ihr selbst zu stellen. Die Nutzungsberechtigte
verzichtet gegenüber der Gemeinde Merzenich auf Schadenersatzansprüche aller Art und stellt
die Gemeinde Merzenich von eventuellen Ansprüchen Dritter frei.
§6
Die Vertragspartner können den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung,
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. kündigen. wenn der andere Vertragspartner seinen
wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
§7
Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung dieses Vertrages und der Räumung des
Anwesens können gegen die Gemeinde Merzenich nicht geltend gemacht werden. Ebenfalls ist
ein Anspruch auf Gestellung eines Ersatzobjektes -insbesondere im Fall des
Sonderkündigungsrechtes nach § 3- durch die Gemeinde Merzenich ausdrücklich
ausgeschlossen.
§8
Die Nutzungsberechtigte verpflichtet sich, mit Ablauf dieses Vertragsverhältnisses, das
Nutzungsobjekt ordnungsgemäß geräumt an die Gemeinde Merzenich zu übergeben. Im Falle
einer nicht termingerechten Räumung hat sie sämtliche hieraus entstehenden Schäden der
Gemenide Merzenich zu ersetzen.
§9
Mitarbeiter oder Beauftragte der Gemeinde Merzenich dürfen nach Terminabsprache mit dem
Nutzungsberechtigten das Nutzungsobjekt betreten.
Nutzungsvertrag Objekt Lindenstraße 10 EG inten links
Seite 2
§ 10
Das Nutzungsobjekt darf nicht -ganz oder teilweise- an Dritte überlassen werden.
§11
Während der Dauer der Nutzung übernimmt der Nutzungsberechtigte die Kosten der
Schönheitsreparaturen.
Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Anstreichen bzw. Tapezieren der
Wände und Decken sowie der Innentüren, das Lackieren der Heizkörper und Heizrohre und der
Fenster und Außentüren von innen.
In der Regel sind Schönheitsreparaturen durchzuführen
-in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre
-in allen sonstigen Nebenräumen alle 7 Jahre.
Die Nutzungsberechtigte darf Veränderungen am Nutzungsobjekt nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung durch die Gemeinde Merzenich vornehmem. Bei Auszug sind in Absprache mit der
Gemeinde Merzenich derartige Einrichtungen -für Gemeinde Merzenich kostenlos- wieder zu
entfernen.
§ 12
1. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, das Nutzungsobjekt und die gemeinschaftlichen
Einrichtungen und Anlagen pfleglich und schonend zu behandeln. Schäden am Haus und in den
Nutzungsräumen sind der Gemeinde Merzenich unverzüglich anzuzeigen. Für durch verspätete
Anzeige verursachte weitere Schäden haftet der Nutzungsberechtigte.
Die Gemeinde Merzenich wird über Art und Umfang der Reparatur entscheiden und
gegebenenfalls eine Instandsetzung veranlassen.
2. Der Nutzungsberechtigte hat für ordnungsgemäße Reinigung der Mieträume sowie deren
ausreichende Beheizung und Belüftung sowie Schutz der Innenräume vor Frost zu sorgen.
Der Nutzungsberechtigte haftet der Gemeinde Merzenich für Schäden, die durch die Verletzung
seiner ihm obliegenden Obhuts-, Sorgfalts- und Anzeigepflicht schuldhaft verursacht werden. Er
haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Untermieter, Arbeiter,
Angestellten, Handwerker und Personen, die sich mit seinem Willen in dem Nutzungsobjekt
aufhalten oder ihn aufsuchen, verursacht werden.
Hat der Nutzungsberechtigte oder der vorgenannte Personenkreis einen Schaden an dem
Nutzungsobjekt verursacht, so hat er diesen unverzüglich der Gemeinde Merzenich anzuzeigen.
Der Nutzungsberechtigte hat Schäden, für die er einstehen muss, unverzüglich zu beseitigen.
Kommt er dieser Verpflichtung auch nach schriftlicher Mahnung innerhalb einer angemessenen
Frist nicht nach, so kann die Gemeinde Merzenich die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des
Nutzungsberechtigten vornehmen lassen.
Der Nutzungsberechtigte hat zu beweisen, dass ein Verschulden seinerseits nicht vorgelegen hat.
§13
Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden trägt der Nutzungsberechtigte ohne Rücksicht
auf ein Verschulden bis zu der nachfolgend angegebenen Höhe. Es handelt sich hierbei um die
Nutzungsvertrag Objekt Lindenstraße 10 EG inten links
Seite 3
Instandhaltungskosten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und
häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtungen für Wasser, Strom. Gas, Heiz- und
Kocheinrichtungen sowie Rollläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen und Fenster und
Türverschlüsse.
Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 100,- EUR.
§ 14
Die Nutzungsberechtigte schließt eine angemessene Privathaftpflichtversicherung ab.
Die Gemeinde Merzenich wird jährlich eine Betriebskostenabrechnung erstellen. Hierin sind
folgende Kosten enthalten:
• Kosten Wartungsvertrages für Heizungsanlage
• Kosten für Gas-, Wasser- und Stromverbrauch.
• Grundsteuer
• Schmutzwassergebühr
• Niederschlagsbebühr
• Straßenreinigung
• Müllbeseitigung
• Schornsteinfegergebühren
• Gebäudeversicherung
• Ungezieferbekämpfung
§15
Gerichtsstand ist Düren.
§ 16
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Merzenich,
Der Bürgermeister
Merzenich,
(Unterschrift)
Nutzungsvertrag Objekt Lindenstraße 10 EG inten links
(Unterschrift)
Seite 4
Betriebskostenabrechnung BSC 2016
Nutzung ab 01.03.2016
Gesamtkosten
Umrechnungsfaktor Kosten /Gesamt qm EG / qm BSC
Summe / 532 * 202
Wasser
Gas
Wartung Heizungsanlage
Kein Umrechnungsfaktor
Restmülltonne 601
Strom
.1. Pauschale für leerstehenden vorderen Teil
150 cbm
5279 cbm
446,79 €
3.788,14 €
101,15 €
Anteil 2016 für
EG hinten links
169,65 €
1.438,35 €
38,41 €
Ihr Anteil ab
01.03.16
141,37 €
1.198,63 €
32,01 €
36,30 €
36,30 €
3.104,34 € 2.586,95 €
400,00 €
3884 kWh
2.186,95 €
Umrechnungsfaktor Kosten /Gesamt qm / qm BSC
Summe / 664 * 202
Grundsteuer
Straßenreinigung
Niederschlagswasser
Schmutzwasser
Biotonne 1201
Schornsteinfeger
Versicherung
zu zahlen
20 m ä 1,10 €
1563 qm ä 0,58 €
150 cbm ä 2,50 €
2.044,27 €
22,00 €
906,54 €
525,00 €
63,65 €
207,31 €
1.343,47 €
621,90 €
6,69 €
275,78 €
159,71 €
19,36 €
63,07 €
408,71 €
518,25 €
5,58€
229,82 €
133,09 €
16,14€
52,56€
340,59 €
4.891,28 €