Daten
Kommune
Merzenich
Größe
143 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
28.02.17, 11:13
Aktualisiert
28.02.17, 11:13
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Mitteilungsvorlage
Der Bürgermeister
Nr./Drucksache:
M15/2017
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Verantwortlicher Fachbereich: FB 1
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Vorgesehene Beratungsfolge:
Gemeinderat
Sachbearbeiter: Lothar Klein
Aktenzeichen:
Datum: 24.02.2017
Termin:
09.03.2017
Betreff / TOP:
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Sachverhalt / Begründung:
Mit anliegend beigefügtem Schreiben vom 05.02.2017 hat Herr Frank Abschlag sein
Ratsmandat zum 28.02.2017 niedergelegt.
Herr Abschlag war seit dem 01.06.2014 Mitglied des Gemeinderates und gehörte der
Fraktion „aktiv für Merzenich“ an. Zudem war er seit 01.06.2014 Mitglied in folgenden
Ausschüssen:
1.) Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
2.) Ausschuss Kuratorium Rixen-Stiftung
Als Nachfolger als Ratsmitglied ab 01.03.2017 habe ich nach der Reserveliste der Wählervereinigung „aktiv für Merzenich e.V.“ Herrn Robert Geich festgestellt. Mit meinem
Schreiben vom 22.02.2017 (s. Anlage) habe ich dies Herrn Geich mitgeteilt.
Nach § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister
eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung
ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtung erfolgt mit folgender Formel:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und
meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde…“.
Ggf. mit dem Zusatz der religiösen Beteuerung: „…so wahr mir Gott helfe."
Über die Verpflichtung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Bürgermeister und
vom Ratsmitglied zu unterzeichnen ist.
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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