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Mitteilungsvorlage (Ersatzbestellung Hr. Geich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
103 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
28.02.17, 11:13
Aktualisiert
28.02.17, 11:13
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Inhalt der Datei

Herrn Robert Geich Jahnstraße 14 A 52399 Merzenich Sachgebiet: Wahlen Aktenzeichen: 000-04 Hö/Auskunft erteilt: Herr Höhn Zimmer-Nummer: 34  Zentrale: 02421/399-0  Durchwahl: 150 Telefax: 02421/ 399-299 e-Mail: buergermeister@gemeinde-merzenich.de Merzenich, den 22. Februar 2017 Ersatzbestimmung als Gemeindevertreter Sehr geehrter Herr Geich, Herr Frank Abschlag hat mit Wirkung zum 28.02.2017 sein Ratsmandat niedergelegt. Nach Maßgabe der Reserveliste der Wählervereinigung „aktiv für Merzenich e.V. (aktiv für Merzenich) sind Sie als dessen Nachfolger für den Gemeinderat der Gemeinde Merzenich festgestellt worden. Ich bitte Sie gemäß § 36 des Kommunalwahlgesetzes und § 62 der Kommunalwahlordnung innerhalb einer Woche schriftlich zu erklären, ob Sie die Wahl annehmen. Einen Erklärungsvordruck füge ich diesem Schreiben bei. Ich weiße darauf hin, dass 1. die Wahl, vorbehaltlich der besonderen Regelung in Nummer 5, als angenommen gilt, wenn innerhalb dieser Frist keine Erklärung eingeht, 2. eine Erklärung unter Vorbehalt als Ablehnung gilt, 3. ein Bewerber, der im Wahlbezirk und auf der Reserveliste aufgestellt ist, auch aus der Reserveliste ausscheidet, wenn er die Annahme der Wahl im Wahlbezirk ablehnt, 4. ein Bewerber der Reserveliste, der gleichzeitig als Ersatzbewerber für einen anderen Bewerber aufgestellt ist, auch als Ersatzbewerber ausscheidet, wenn er die Annahme der auf ihn nach der Reihenfolge entfallenen Wahl ausschlägt, 5. der Gewählte, falls auf ihn die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a, c, e oder Abs. 6 des Gesetzes zutreffen, die Beendigung seines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses (§ 13 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 6 Satz 3 des Gesetzes) durch eine schriftliche Bescheinigung des Dienstherrn oder der Gesellschaft, Stiftung oder Anstalt, bei der er beschäftigt ist, nachweisen muss oder, falls auf ihn die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b oder d des Gesetzes zutreffen, durch eine schriftliche - 2- -2Bescheinigung des Dienstherrn nachweisen muss, dass er nicht mehr unmittelbar mit der Ausübung der allgemeinen Aufsicht oder Sonderaufsicht befasst ist, und dass die Wahl als abgelehnt gilt, falls dieser Nachweis nicht bis zum Ablauf der Frist erbracht wird, 6. eine Ablehnung nicht widerrufen werden kann, 7. die Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Merzenich mit dem Eingang der Annahmeerklärung, im Falle der Nummer 1 mit Fristablauf, erworben wird, jedoch nicht vor Ablauf der Wahlperiode der alten Vertretung. Mit freundlichen Grüßen (Gelhausen) Anlagen Auszug aus dem Kommunalwahlgesetz - § 13 Annahmeerklärung