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Beschlussvorlage (Dringlichkeitsentscheidung: Beteiligung der Gemeinde Merzenich an der "Aktion pro Eigenheim")

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
221 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
08.05.17, 17:06
Aktualisiert
08.05.17, 17:06
Beschlussvorlage (Dringlichkeitsentscheidung: Beteiligung der Gemeinde Merzenich an der "Aktion pro Eigenheim") Beschlussvorlage (Dringlichkeitsentscheidung: Beteiligung der Gemeinde Merzenich an der "Aktion pro Eigenheim") Beschlussvorlage (Dringlichkeitsentscheidung: Beteiligung der Gemeinde Merzenich an der "Aktion pro Eigenheim")

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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 45/2017 Verantwortlicher Fachbereich: FB 3 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Vorgesehene Beratungsfolge: Gemeinderat Sachbearbeiter: Sarah Bücker Aktenzeichen: 622.21 Datum: 04.05.2017 Termin: 18.05.2017 Betreff / TOP: Dringlichkeitsentscheidung: Beteiligung der Gemeinde Merzenich an der "Aktion pro Eigenheim" Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Dringlichkeitsentscheidung vom 14.03.2017 zur Beteiligung der Gemeinde Merzenich an der „Aktion pro Eigenheim“ wird gemäß § 60 (1) Satz 3 GO NW genehmigt. 2. Ein individuelles Förderprogramm der Gemeinde Merzenich für Familien wird im Rahmen des Wohnungsbaupolitischen Gesamtkonzepts (Drs. 35/2017) beraten. Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: Der Gemeinderat hat die Verwaltung in Verbindung mit der Kaufpreisfestsetzung für das Baugebiet C24a (Drs. 3/2017) mit der Prüfung beauftragt, ob durch den kurzfristigen Beitritt der Gemeinde zu dem Netzwerk „Aktion pro Eigenheim“ die daraus für junge Familien resultierenden Fördermöglichkeiten bereits für C 24 a umgesetzt werden können. Sinn und Zweck der „Aktion pro Eigenheim“ (www.aktion-pro-eigenheim.de): Bei der Aktion handelt es sich nicht um ein staatliches Förderprogramm. Die Aktion ist als „Kompass“ bzw. „Baulotse“ für Bauherren zu verstehen. Ein Informationsangebot in dem Internetportal soll Bauherren begleiten und helfen, Risiken beim Hausbau zielsicher zu umschiffen. Finanziert wird die Plattform von einer Vielzahl von privaten Partnern aus dem Bereich der Bau- und Finanzbranche. Betreiber der Plattform ist laut Impressum ein Marketingunternehmen aus Baden-Baden (marketeam creativ GmbH). Baugeld vom Bürgermeister: Das Portal beinhaltet auch eine Förderübersicht von Kommunen für bauwillige Familien. Über die Eingabe der Postleitzahl erhält man eine Übersicht der Kommunen, die beim Hausbau, Hauskauf oder bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit der Förderung unterstützen. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Im Kreis Düren haben sich die Gemeinden Niederzier und Titz mit ihren jeweiligen Förderprogrammen registriert (laut Recherche im Portal am 15.03.2017): Niederzier Titz Nachlass für Kinder bis 14 Jahren in Höhe von 5 €/m2 - maximal 15 €/m2 Antragsberechtigt: Bauinteressenten mit Kindern Förderung mit mind. 3 Kindern. In 2010 Kaufpreis 105,20 €/m2, in 2011 Kaufpreis 109,90 €/m2 in 2012 Kaufpreis von 114,80 €/m2, ab 2013 Kaufpreis von 120,00 €/m2 Antragsberechtigt: Familien mit mindestens 3 Kindern unter 18 Jahren – Haushalte in denen 3 Generationen leben Eine telefonische Nachfrage am 15.03.2017 bei den Gemeinden hat ergeben, dass die oben genannten Förderungen bereits seit Jahren in allen Baugebieten Anwendung finden. Jedoch führt das Angebot nicht zu einem Überdurchschnittlich hohen Zuwachs an Familien im Gemeindegebiet. Bewertung aus Sicht der Verwaltung: Die „Aktion pro Eigenheim“ bündelt lediglich individuelle Förderprogramme der Kommunen. Die Aktion gibt den Kommunen keine Vorgaben bzw. Leitlinien an die Hand. Da es keine Refinanzierung der kommunalen Förderprogramme gibt, fällt es in die Verantwortung der Kommunen bzw. Gemeinderäte, welche Förderung sie sich „leisten“ wollen. Für die Gemeinde Merzenich hat sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Entscheidung über den Verkaufspreis C24a mehrheitlich auf einen Grundstückspreis festgelegt und Familien mit Kindern bei den Vergabekriterien bevorzugt. Würde man beispielsweise eine Fördersumme pro Kind von 1.000 € ansetzen, hätte dies für das Baugebiet C24a eine Mindereinnahme von bis zu 39.000 € für den Haushalt 2017 zur Folge. Folgt man dagegen dem Vorschlag der SPD-Fraktion (z.B. Kinderbonus in Höhe von 5,00 € je m2 und Kind), würde dies die Einnahmen im Haushalt sogar bis zu 95.000 € schmälern. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, ein individuelles Förderprogramm für Familien im Rahmen des Wohnungsbaupolitischen Gesamtkonzepts in den nächsten Sitzungsrunden des Gemeinderates zu beraten. Die Abwicklung des Baugebiets C24a sollte - wie vom Gemeinderat am 09.03.2017 beschlossen - durchgeführt werden. 2 Aufgrund des zeitnahen Beginns des Bewerbungsverfahrens konnte die Entscheidung zu einem individuellen Förderprogramm für Familien nur im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 (1) Satz 2 GO NW beschlossen werden. Abstimmungsergebnis: Insgesamt stimmten die Fraktionsvorsitzenden mit 3 Stimmen für den Beschlussvorschlag (Anlage 1). 1 Fraktion stimmte dagegen und 1 enthielt sich der Entscheidung. Die jeweiligen Rückläufe sind als Anlage 2 beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: Kostenträger: nein, weil Vorschlag per Dringlichkeitsentscheidung abgelehnt wurde. ja jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein Investitionen Kostenträger 011111000 Liegenschaftsverwaltung Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 3