Daten
Kommune
Merzenich
Größe
221 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
08.05.17, 17:06
Aktualisiert
08.05.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
45/2017
Verantwortlicher Fachbereich: FB 3
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Vorgesehene Beratungsfolge:
Gemeinderat
Sachbearbeiter: Sarah Bücker
Aktenzeichen: 622.21
Datum: 04.05.2017
Termin:
18.05.2017
Betreff / TOP:
Dringlichkeitsentscheidung: Beteiligung der Gemeinde Merzenich an der "Aktion
pro Eigenheim"
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Dringlichkeitsentscheidung vom 14.03.2017 zur Beteiligung der Gemeinde Merzenich an der „Aktion pro Eigenheim“ wird gemäß § 60 (1) Satz 3 GO
NW genehmigt.
2. Ein individuelles Förderprogramm der Gemeinde Merzenich für Familien wird
im Rahmen des Wohnungsbaupolitischen Gesamtkonzepts (Drs. 35/2017)
beraten.
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Der Gemeinderat hat die Verwaltung in Verbindung mit der Kaufpreisfestsetzung für das
Baugebiet C24a (Drs. 3/2017) mit der Prüfung beauftragt, ob durch den kurzfristigen Beitritt der Gemeinde zu dem Netzwerk „Aktion pro Eigenheim“ die daraus für junge Familien
resultierenden Fördermöglichkeiten bereits für C 24 a umgesetzt werden können.
Sinn und Zweck der „Aktion pro Eigenheim“ (www.aktion-pro-eigenheim.de):
Bei der Aktion handelt es sich nicht um ein staatliches Förderprogramm. Die Aktion ist als
„Kompass“ bzw. „Baulotse“ für Bauherren zu verstehen. Ein Informationsangebot in dem
Internetportal soll Bauherren begleiten und helfen, Risiken beim Hausbau zielsicher zu
umschiffen.
Finanziert wird die Plattform von einer Vielzahl von privaten Partnern aus dem Bereich
der Bau- und Finanzbranche. Betreiber der Plattform ist laut Impressum ein Marketingunternehmen aus Baden-Baden (marketeam creativ GmbH).
Baugeld vom Bürgermeister:
Das Portal beinhaltet auch eine Förderübersicht von Kommunen für bauwillige Familien.
Über die Eingabe der Postleitzahl erhält man eine Übersicht der Kommunen, die beim
Hausbau, Hauskauf oder bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit der Förderung unterstützen. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität.
Im Kreis Düren haben sich die Gemeinden Niederzier und Titz mit ihren jeweiligen Förderprogrammen registriert (laut Recherche im Portal am 15.03.2017):
Niederzier
Titz
Nachlass für Kinder bis 14 Jahren in Höhe von 5 €/m2 - maximal 15 €/m2
Antragsberechtigt: Bauinteressenten mit Kindern
Förderung mit mind. 3 Kindern. In 2010 Kaufpreis 105,20 €/m2,
in 2011 Kaufpreis 109,90 €/m2 in 2012 Kaufpreis von 114,80
€/m2, ab 2013 Kaufpreis von 120,00 €/m2
Antragsberechtigt: Familien mit mindestens 3 Kindern unter 18
Jahren – Haushalte in denen 3 Generationen leben
Eine telefonische Nachfrage am 15.03.2017 bei den Gemeinden hat ergeben, dass die
oben genannten Förderungen bereits seit Jahren in allen Baugebieten Anwendung finden. Jedoch führt das Angebot nicht zu einem Überdurchschnittlich hohen Zuwachs an
Familien im Gemeindegebiet.
Bewertung aus Sicht der Verwaltung:
Die „Aktion pro Eigenheim“ bündelt lediglich individuelle Förderprogramme der Kommunen. Die Aktion gibt den Kommunen keine Vorgaben bzw. Leitlinien an die Hand. Da es
keine Refinanzierung der kommunalen Förderprogramme gibt, fällt es in die Verantwortung der Kommunen bzw. Gemeinderäte, welche Förderung sie sich „leisten“ wollen.
Für die Gemeinde Merzenich hat sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Entscheidung
über den Verkaufspreis C24a mehrheitlich auf einen Grundstückspreis festgelegt und
Familien mit Kindern bei den Vergabekriterien bevorzugt.
Würde man beispielsweise eine Fördersumme pro Kind von 1.000 € ansetzen, hätte dies
für das Baugebiet C24a eine Mindereinnahme von bis zu 39.000 € für den Haushalt 2017
zur Folge. Folgt man dagegen dem Vorschlag der SPD-Fraktion (z.B. Kinderbonus in Höhe von 5,00 € je m2 und Kind), würde dies die Einnahmen im Haushalt sogar bis zu
95.000 € schmälern.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, ein individuelles Förderprogramm für Familien im
Rahmen des Wohnungsbaupolitischen Gesamtkonzepts in den nächsten Sitzungsrunden
des Gemeinderates zu beraten. Die Abwicklung des Baugebiets C24a sollte - wie vom
Gemeinderat am 09.03.2017 beschlossen - durchgeführt werden.
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Aufgrund des zeitnahen Beginns des Bewerbungsverfahrens konnte die Entscheidung zu
einem individuellen Förderprogramm für Familien nur im Wege der Dringlichkeit gem. §
60 (1) Satz 2 GO NW beschlossen werden.
Abstimmungsergebnis:
Insgesamt stimmten die Fraktionsvorsitzenden mit 3 Stimmen für den Beschlussvorschlag (Anlage 1). 1 Fraktion stimmte dagegen und 1 enthielt sich der Entscheidung. Die
jeweiligen Rückläufe sind als Anlage 2 beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
Kostenträger:
nein, weil Vorschlag per Dringlichkeitsentscheidung abgelehnt wurde.
ja
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein
Investitionen Kostenträger
011111000 Liegenschaftsverwaltung
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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