Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
12.03.10, 21:22
Aktualisiert
12.03.10, 21:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
30/2010
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BdR Büro des Rates
Auskunft erteilt:
Frau Patruck / Frau Sunkovsky
Telefon:
05208/991-105 05208/991-114
Datum:
12. März 2010
Ortsrecht
hier: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde
Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Rat
Termin
05.11.2009
Rat
16.12.2009
Rat
18.02.2010
Haupt- und Finanzausschuss
18.03.2010
Rat
25.03.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP haben mit Schreiben vom 4. November
2009 die Einrichtung eines Ältestenrates beantragt. Der ursprüngliche Antrag wurde sodann zur Ratssitzung
am 16. Dezember 2009 nochmals modifiziert (Antrag vom 15. Dezember 2009). In der o. g. Sitzung bestand
allerdings Einigkeit, die Angelegenheit zunächst zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu verweisen.
In seiner letzten Sitzung am 18. Februar 2010 hat sich der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe nunmehr
abschließend mit der Thematik beschäftigt und die Einrichtung eines Ältestenrates - wie im Antrag vom 15.
Dezember 2009 dargestellt – beschlossen. Daraus ergibt sich folgende Änderung der Geschäftsordnung für
den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe:
Artikel 1
1. Die Nr. 2 a der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:
2. Durchführung der Ratssitzungen
a) Allgemeines
§ 6 Öffentlichkeit der Ratssitzungen
§ 7 Vorsitz
§ 8 Ältestenrat
§ 9 Beschlussfähigkeit
§ 10 Befangenheit von Mitgliedern des Rates
§ 11 Teilnahme an Sitzungen
-2-
2. Die bisherigen Paragraphen 11 bis 33 der Inhaltsübersicht werden die Paragraphen 12 bis 34.
3. Nach § 7 wird folgender § 8 eingefügt:
§ 8 Ältestenrat
(1) Zusammensetzung und Vorsitz des Ältestenrates
1. Der Ältestenrat wird besetzt mit je zwei Vertretern je Fraktion, einem Vertreter je Gruppe bzw.
Einzelratsmitglied, sowie dem Bürgermeister.
2. Den Vorsitz hat der Bürgermeister.
(2) Aufgaben des Ältestenrates
1. Der Ältestenrat berät den Bürgermeister in organisatorischen Fragen der Tagesordnung und des
Ganges der Verhandlungen des Rates und der beschließenden Ausschüsse.
2. Der Ältestenrat wird zur Vermittlung und zu Schlichtungen hinzugezogen.
3. Der Ältestenrat befasst sich nicht mit Themen, die laut Zuständigkeitsordnung einem der Ausschüsse
oder dem Rat zugeordnet sind.
(3) Organisation des Ältestenrates
1. Der Bürgermeister beruft den Ältestenrat ein, wenn es die Geschäfte erfordern oder mindestens zwei
seiner Mitglieder die Einberufung beantragen. Die Einberufung erfolgt schriftlich oder elektronisch. Die
Frist für die Einberufung wird auf 3 volle Tage festgelegt.
2. Der Ältestenrat ist beratungsfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
3. Die Beratungen des Ältestenrates sind nicht öffentlich.
4. Die Sitzungen werden protokolliert und in das Ratsinformationssystem gestellt.
4. Die bisherigen Paragraphen 8 bis 33 werden zu den Paragraphen 9 bis 34.
Artikel 2
Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
der Gemeinde Leopoldshöhe in der o. a. Fassung zu ändern.
Schemmel