Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
13 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
12.03.10, 21:22
Aktualisiert
12.03.10, 21:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Begründung zur 15. Änderung des Bebauungsplan Nr. 06/03 „Askamp“
der Gemeinde Leopoldshöhe
Gebiet
Der Änderungsbereich befindet sich im Kreuzungsbereich der K 5 Neu und der Herforder
Straße (Ortsteil Leopoldshöhe). Die Fläche wird im Westen und im Norden durch diese
beiden Straßen umschlossen.
Die Änderung betrifft den westlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/03 „Askamp“. Sie
wird im einzelnen wie folgt eingegrenzt:
Flurstücke 1252, 1254, 1255, 1259, 1260, 1325 bis 1333, 1426 bis 1428, 1456 bis 1458 und
1492 tlw. , Flur 2, Gemarkung Leopoldshöhe,
Gebietsgröße Änderungsbereich: ca. 9.000 m²
Die 15. Änderung des Bebauungsplan Nr. 06/03 „Askamp“ besteht aus einem
Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5.000, der zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1 : 1.000,
der zugehörigen Legende und dieser Begründung.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Änderungsbereich
als Wohnbaufläche dar. Die vorliegende Planung stimmt inhaltlich mit der Darstellung des
wirksamen Flächennutzungsplanes überein.
Veranlassung und Bedürfnis
Die derzeitigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sehen in dem
betreffenden Bereich eine zweigeschossige geschlossene Bauweise vor. Das bedeutet
eine Aneinanderreihung von Gebäuden mit einer Gesamtbreite >= 50 Meter. Die im
Jahre 2000 geplanten Reihenhäuser werden in der heutigen Zeit am Immobilienmarkt
nicht mehr nachgefragt. Für die Vermarktung erschwerend erweisen sich die
notwendigen privaten Erschließungsflächen parallel zur Herforder Straße. Bei dem
bisherigen Konzept stellen diese Verkehrsflächen, die für die Erschließung der
Reihenhausgrundstücke und für die Ausweisung von Kfz – Stellplätzen bzw. Garagen
notwendig sind und von den Anwohnern anteilig übernommen bzw. erworben werden
müssen, einen erheblichen Anteil an der Gesamtfläche dar.
Da zur Zeit ein Interesse an Grundstücken mit einer freistehenden Bebauung besteht,
soll eine Änderung des Bebauungsplans zugunsten einer offenen Bauweise erfolgen.
Weiterhin soll der östlich verlaufende Weg die Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter
Bereich“ erhalten.
15. Änderung des Bebaungsplanes „06/03 Askamp“
Umweltbelange
Durch die Änderungen im Plangebiet ergeben sich keine schädlichen Umwelteinwirkungen
bzw. Eingriffe in Natur und Landschaft, die über die normale Versiegelung der Grundstücke
und die bereits rechtskräftigen Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes
hinausgehen. Auch andere, über das bestehende Maß der Beeinträchtigungen
hinausgehende Eingriffe wie z. B. Landschaftsbild, Klima etc. sind nicht zu erwarten.
Neue Parzellierung und Erschließung
Von den geplanten 6 Einzelgrundstücken werden 4 über den Anne-Frank-Weg
erschlossen – davon wiederum 2 über eine neu anzulegende private Anliegerstraße,
die am Wendehammer des Anne-Frank-Weges anschließt.
Ver- und Entsorgungsleitungen
Die vorhandenen Stutzen für Regen- und Schmutzwasser im öffentlichen
Erschließungsbereich des Anne-Frank-Weges können auch zukünftig genutzt werden.
Ein Eingriff in die gepflasterte öffentliche Fläche ist nicht notwendig. Bereits
vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen auf den Baugrundstücken werden
entsprechend der Neuplanung rückgebaut; Ergänzungen erfolgen über die neu zu
erstellende private Anliegerstraße.
Kosten der Umlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen, die auf Änderungen am
bestehenden Erschließungssystem zurückzuführen sind, trägt die Wohnbau Lemgo
eG.
Erschließung während der Bauphasen
Zur Entlastung der Anwohner des Anne-Frank-Weges durch Baustellenverkehr aber
auch zur Schonung der Straßenoberflächen ist beabsicht, die Abwicklung der
Baumaßnahmen über die noch vorhandene Baustraße parallel zur Herforder Straße
durchzuführen. Sowohl die Erstellung der privaten Anliegerstraße als auch die
Hochbaumaßnahmen selbst sollen über diese Baustraße abgewickelt werden.
Müllentsorgung
Das Konzept der Müllentsorgung kann beibehalten werden. Die öffentliche Fläche des
Wendehammers im Anne-Frank-Weg wurde seiner Zeit vergrößert, um u.a.
Müllfahrzeugen das Wenden zu ermöglichen. Den Anwohnern des privaten
Stichweges ist es – ähnlich den Anwohnern des Anne-Frank-Weges - zumutbar, ihre
Mülltonnen bis zum Entladeplatz im Wendhammer zu transportieren.
Gemeinde Leopoldshöhe, im Februar 2010
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