Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
35 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
12.03.10, 21:22
Aktualisiert
12.03.10, 21:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt
Kirchweg 1
15. Änderung des Bebauungsplan Nr. 06/03 „Askamp“ (Offenlegung)
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange / Offenlegung vom 04.01.2010 bis 05.02.2010
angeschrieben am 22. Dezember 2009
Nr.
TÖB
Stellungnahme
vom
Bedenken
Begründung
1
Landschaftsverband
Westfalen-Lippe
Amt für Denkmalpflege
48133 Münster
08.01.10
Keine denkmalpflegerischen Bedenken
wird zur Kenntnis genommen
2
Wolfgang Tomiak
Behindertenbeauftragter
Kastanienweg 33
33813 Leopoldshöhe
08.01.10
keine Bedenken
wird zur Kenntnis genommen
4
E.ON , Westfalen Weser
Technik
Goethestraße 9
31840 Hessisch Oldendorf
07.01.10
grundsätzlich keine Bedenken
wird zur Kenntnis genommen
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich folgende Versorgungsanlagen:
- Mittelspannungskabel, Niederspannungskabel, Umspannstelle
Wir bitten diese Anlagen in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Beschlussvorschlag
Die im Änderungsbereich Der Anregung wird nicht
befindlichen Kabel sind in gefolgt.
der zur Zeit bestehenden
Baustraße verlegt. Nach der
Herstellung der neuen Erschließungsstraße wird die
vorhandene
Baustraße
Seite1
T2036.doc
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt
Kirchweg 1
Nr.
TÖB
Stellungnahme
vom
Bedenken
Begründung
Beschlussvorschlag
einschl. aller Einrichtungen
für Ver- und Entsorgung
beseitigt, sodass eine Übernahme bzw. zeichnerische
Darstellung der Leitungen in
den Bebauungsplan nicht
erforderlich ist.
Bei der Bauausführung berücksichtigen Sie nachstehende Sachverhalte:
1.
2.
6
Gemeinde Leopoldshöhe
FB III
Umwelt
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe
06.01.10
Sollten Änderungen an unseren Versorgungseinrichtungen notwendig sein, ist ein Ortstermin mit unserer Betriebsstelle erforderlich. Bitte stimmen Sie rechtzeitig einen Termin ab, da zur Durchführungen von Leitungsänderungsarbeiten eine angemessene Vorbereitungszeit erforderlich ist. In diesem Fall sind die Kostentragungspflichten zu klären.
Der Schutzstreifen der Leitungen darf auf Grund der Bestimmen
(VDE, DVGW in der jeweils gültigen Fassung) nicht überbaut
und mit Tiefwurzlern überpflanzt werden. Eventuell geplanten
Anpflanzungen sind in der Nähe unserer Leitungen außerhalb des
Schutzstreifens unter Beachtung des DVGW-Arbeitsblattes GW
25 vorzunehmen. Sollten danach Schutzmaßnahmen unserer Leitungen erforderlich sein, so sind diese mit uns abzustimmen.
3.
Mit- bzw. Umverlegungen unsererseits sind nicht geplant.
keine Bedenken
wird zur Kenntnis genommen
und bei Bauausführung berücksichtigt
wird zur Kenntnis genommen
Seite2
T2036.doc
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt
Kirchweg 1
Nr.
TÖB
Stellungnahme
vom
Bedenken
7
Gemeinde Leopoldshöhe
FB IV
LIL
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe
04.01.10
8
Gemeinde Leopoldshöhe
FB IV
AWL
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe
16.10.09
Die Herforder Straße wurde gerade saniert. Aus dieser Maßnahme werden
Straßenbaubeiträge nach den Vorschriften des KAG erhoben. Bei der Erhebung von Vorausleistungen wurden die Grundstücke der Wohnbau Lemgo eG, die bisher als zweigeschossige Reihenhausanlage geplant waren,
beitragsrechtlich nicht berücksichtigt, weil sie durch eine eigene Anlage
erschlossen waren. Durch die geplante Änderung werden die Grundstücke
allerdings zur Herforder Straße erschlossen. Je nachdem, wann die sachliche Beitragspflicht nach Abschluss der Maßnahme entsteht, kann die Änderung des Bebauungsplan dazu führen, dass die Grundstücke noch in die
Berechnung mit einbezogen werden müssen.
Seitens des Abwasserwerkes Leopoldshöhe bitte ich folgende Änderung
der „Textlichen Festsetzungen“ aufzunehmen:
III Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen
2. Bodenbefestigungen, Freiflächen, Stellplätze und Zufahrten:
Die Versiegelung von Freifläche, Stellplätzen und Zufahren zu Stellplätzen
mit Materialien....zulässig.
2. Absatz: „Stellplätze...... herzustellen“ bitte streichen.
Gemeinde Leopoldshöhe
FB IV
Wasserwerk
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe
15.01.10
1.
2.
Begründung
Die Erschließung ist über den Anne-Frank-Weg sichergestellt.
Bereits vorhandene Leitungen, die aufgrund ursprünglicher Planungen bereits verlegt wurden, müssen zurückgebaut werden. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Verursachers.
Beschlussvorschlag
Hinweis wird zur Kenntnis
genommen
Hier besteht ansonsten ein
Der Änderung wird gefolgt
Widerspruch zwischen Bau- und der Text entsprechend
und Gebührenrecht, da das
angepasst.
Gebührenrecht nur Befestigungen mit einem Fugenanteil von mind. 40 % als nicht
versiegelt ansieht (siehe auch
„VI“). Diesbezüglich gab es
in der Vergangenheit eben
bei diesem Bebauungsplan
erhebliche Schwierigkeiten.
Die vorhandene Baustraße Dem Einwand wird gefolgt.
wird einschl. der Einrichtungen für Ver- und Entsorgung
zu Lasten des Verursachers
zurückgebaut.
Seite3
T2036.doc
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt
Kirchweg 1
Nr.
TÖB
Stellungnahme
vom
Bedenken
9
Kreis Lippe, Der Landrat
Regional- u.
Bauleitplanung
32754 Detmold
03.02.10
Keine Bedenken
wird zur Kenntnis genommen
10
Landesbetrieb Wald und
Holz NRW
Forstamt Lage
Sedanplatz 9
32791 Lage
14.01.10
Da öffentlich forstrechtliche Belange nicht betroffen sind , bestehen keine
Anregungen oder Bedenken
wird zur Kenntnis genommen
11
Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen
Kreisstelle
Höxter-Lippe-Paderborn
Bohlenweg 3
33034 Brakel
Neuapostolische Kirche
des Landes NRW
44028 Dortmund
11.01.10
Keine Anregungen oder Bedenken
wird zur Kenntnis genommen
04.02.10
Keine Anregungen oder Bedenken
wird zur Kenntnis genommen
Oberbürgermeister der
Stadt Bielefeld
33501 Bielefeld
29.12.09
Die Belange der Stadt Bielefeld sind nicht berührt.
wird zur Kenntnis genommen
12
13
Begründung
Beschlussvorschlag
Seite4
T2036.doc
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt
Kirchweg 1
Nr.
15
TÖB
Stellungnahme
vom
Bedenken
Begründung
Beschlussvorschlag
RWE
Bahnhofstraße 105
33397 Rietberg
14.01.10
Keine Bedenken und Anregungen
wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Deutsche Telekom
Netzproduktion GmbH
Philipp-Reis-Platz 1
33602 Bielefeld
01.02.10
Wir weisen darauf hin, dass sich innerhalb bzw. am Rande des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Mitteldruckleitungen unseres Versorgungsnetzes befinde. Maßnahmen die den ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb der Leitungen beeinträchtigen oder gefährden, dürfen nicht vorgenommen werden.
Die Belange der Deutschen Telekom AG werden nicht berührt
wird zur Kenntnis genommen
Seite5
T2036.doc