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Beschlussvorlage (Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
35 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
12.03.10, 21:22
Aktualisiert
12.03.10, 21:22
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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt Kirchweg 1 15. Änderung des Bebauungsplan Nr. 06/03 „Askamp“ (Offenlegung) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange / Offenlegung vom 04.01.2010 bis 05.02.2010 angeschrieben am 22. Dezember 2009 Nr. TÖB Stellungnahme vom Bedenken Begründung 1 Landschaftsverband Westfalen-Lippe Amt für Denkmalpflege 48133 Münster 08.01.10 Keine denkmalpflegerischen Bedenken wird zur Kenntnis genommen 2 Wolfgang Tomiak Behindertenbeauftragter Kastanienweg 33 33813 Leopoldshöhe 08.01.10 keine Bedenken wird zur Kenntnis genommen 4 E.ON , Westfalen Weser Technik Goethestraße 9 31840 Hessisch Oldendorf 07.01.10 grundsätzlich keine Bedenken wird zur Kenntnis genommen Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich folgende Versorgungsanlagen: - Mittelspannungskabel, Niederspannungskabel, Umspannstelle Wir bitten diese Anlagen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Beschlussvorschlag Die im Änderungsbereich Der Anregung wird nicht befindlichen Kabel sind in gefolgt. der zur Zeit bestehenden Baustraße verlegt. Nach der Herstellung der neuen Erschließungsstraße wird die vorhandene Baustraße Seite1 T2036.doc Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt Kirchweg 1 Nr. TÖB Stellungnahme vom Bedenken Begründung Beschlussvorschlag einschl. aller Einrichtungen für Ver- und Entsorgung beseitigt, sodass eine Übernahme bzw. zeichnerische Darstellung der Leitungen in den Bebauungsplan nicht erforderlich ist. Bei der Bauausführung berücksichtigen Sie nachstehende Sachverhalte: 1. 2. 6 Gemeinde Leopoldshöhe FB III Umwelt Kirchweg 1 33818 Leopoldshöhe 06.01.10 Sollten Änderungen an unseren Versorgungseinrichtungen notwendig sein, ist ein Ortstermin mit unserer Betriebsstelle erforderlich. Bitte stimmen Sie rechtzeitig einen Termin ab, da zur Durchführungen von Leitungsänderungsarbeiten eine angemessene Vorbereitungszeit erforderlich ist. In diesem Fall sind die Kostentragungspflichten zu klären. Der Schutzstreifen der Leitungen darf auf Grund der Bestimmen (VDE, DVGW in der jeweils gültigen Fassung) nicht überbaut und mit Tiefwurzlern überpflanzt werden. Eventuell geplanten Anpflanzungen sind in der Nähe unserer Leitungen außerhalb des Schutzstreifens unter Beachtung des DVGW-Arbeitsblattes GW 25 vorzunehmen. Sollten danach Schutzmaßnahmen unserer Leitungen erforderlich sein, so sind diese mit uns abzustimmen. 3. Mit- bzw. Umverlegungen unsererseits sind nicht geplant. keine Bedenken wird zur Kenntnis genommen und bei Bauausführung berücksichtigt wird zur Kenntnis genommen Seite2 T2036.doc Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt Kirchweg 1 Nr. TÖB Stellungnahme vom Bedenken 7 Gemeinde Leopoldshöhe FB IV LIL Kirchweg 1 33818 Leopoldshöhe 04.01.10 8 Gemeinde Leopoldshöhe FB IV AWL Kirchweg 1 33818 Leopoldshöhe 16.10.09 Die Herforder Straße wurde gerade saniert. Aus dieser Maßnahme werden Straßenbaubeiträge nach den Vorschriften des KAG erhoben. Bei der Erhebung von Vorausleistungen wurden die Grundstücke der Wohnbau Lemgo eG, die bisher als zweigeschossige Reihenhausanlage geplant waren, beitragsrechtlich nicht berücksichtigt, weil sie durch eine eigene Anlage erschlossen waren. Durch die geplante Änderung werden die Grundstücke allerdings zur Herforder Straße erschlossen. Je nachdem, wann die sachliche Beitragspflicht nach Abschluss der Maßnahme entsteht, kann die Änderung des Bebauungsplan dazu führen, dass die Grundstücke noch in die Berechnung mit einbezogen werden müssen. Seitens des Abwasserwerkes Leopoldshöhe bitte ich folgende Änderung der „Textlichen Festsetzungen“ aufzunehmen: III Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen 2. Bodenbefestigungen, Freiflächen, Stellplätze und Zufahrten: Die Versiegelung von Freifläche, Stellplätzen und Zufahren zu Stellplätzen mit Materialien....zulässig. 2. Absatz: „Stellplätze...... herzustellen“ bitte streichen. Gemeinde Leopoldshöhe FB IV Wasserwerk Kirchweg 1 33818 Leopoldshöhe 15.01.10 1. 2. Begründung Die Erschließung ist über den Anne-Frank-Weg sichergestellt. Bereits vorhandene Leitungen, die aufgrund ursprünglicher Planungen bereits verlegt wurden, müssen zurückgebaut werden. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Verursachers. Beschlussvorschlag Hinweis wird zur Kenntnis genommen Hier besteht ansonsten ein Der Änderung wird gefolgt Widerspruch zwischen Bau- und der Text entsprechend und Gebührenrecht, da das angepasst. Gebührenrecht nur Befestigungen mit einem Fugenanteil von mind. 40 % als nicht versiegelt ansieht (siehe auch „VI“). Diesbezüglich gab es in der Vergangenheit eben bei diesem Bebauungsplan erhebliche Schwierigkeiten. Die vorhandene Baustraße Dem Einwand wird gefolgt. wird einschl. der Einrichtungen für Ver- und Entsorgung zu Lasten des Verursachers zurückgebaut. Seite3 T2036.doc Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt Kirchweg 1 Nr. TÖB Stellungnahme vom Bedenken 9 Kreis Lippe, Der Landrat Regional- u. Bauleitplanung 32754 Detmold 03.02.10 Keine Bedenken wird zur Kenntnis genommen 10 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Forstamt Lage Sedanplatz 9 32791 Lage 14.01.10 Da öffentlich forstrechtliche Belange nicht betroffen sind , bestehen keine Anregungen oder Bedenken wird zur Kenntnis genommen 11 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Kreisstelle Höxter-Lippe-Paderborn Bohlenweg 3 33034 Brakel Neuapostolische Kirche des Landes NRW 44028 Dortmund 11.01.10 Keine Anregungen oder Bedenken wird zur Kenntnis genommen 04.02.10 Keine Anregungen oder Bedenken wird zur Kenntnis genommen Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld 33501 Bielefeld 29.12.09 Die Belange der Stadt Bielefeld sind nicht berührt. wird zur Kenntnis genommen 12 13 Begründung Beschlussvorschlag Seite4 T2036.doc Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt Kirchweg 1 Nr. 15 TÖB Stellungnahme vom Bedenken Begründung Beschlussvorschlag RWE Bahnhofstraße 105 33397 Rietberg 14.01.10 Keine Bedenken und Anregungen wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH Philipp-Reis-Platz 1 33602 Bielefeld 01.02.10 Wir weisen darauf hin, dass sich innerhalb bzw. am Rande des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Mitteldruckleitungen unseres Versorgungsnetzes befinde. Maßnahmen die den ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb der Leitungen beeinträchtigen oder gefährden, dürfen nicht vorgenommen werden. Die Belange der Deutschen Telekom AG werden nicht berührt wird zur Kenntnis genommen Seite5 T2036.doc