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Beschlussvorlage (2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
312 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
09.05.17, 12:39
Aktualisiert
09.05.17, 12:39
Beschlussvorlage (2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015)) Beschlussvorlage (2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015)) Beschlussvorlage (2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015)) Beschlussvorlage (2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 37/2017 1. Ergänzung Verantwortlicher Fachbereich: Stabstelle Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Beate Schauf Aktenzeichen: 371-00 Datum: 09.05.2017 Vorgesehene Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur Termin: 10.05.2017 Gemeinderat 18.05.2017 Betreff / TOP: 2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015) Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur empfiehlt: Die Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015 - Anlage 1) wird wie folgt geändert: 1. In Pkt. 3. und 6.5 Abs. 3.werden die Worte „Sport- und Kulturausschuss“ durch „Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur“ ersetzt. In Pkt. 7.2 entfällt der 1. Satz. Im 2. Satz wird die Formulierung „Der vorgeschlagene Verein“ durch „Die Vereine können für die Auszeichnung mit der Ehrenmedaille…“ ersetzt. 2. Pkt. 4. erhält folgende Fassung: „Die Vorstände der Sport- und Kulturvereine reichen die Vorschläge der zu ehrenden Personen bei der Verwaltung ein. Der Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur entscheidet aufgrund der Verwaltungsvorlage abschließend über den zu ehrenden Personenkreis.“ 3. Pkt. 8. erhält folgende Fassung: „8. Ehrung von karnevalistischen Tänzen 8.1 Geehrt werden Tänzerinnen und Tänzer, die unabhängig vom Wohnort ih- re Erfolge als Starter für einen Karnevalsverein aus der Gemeinde Merzenich errungen haben sowie Tänzerinnen und Tänzer, die in Merzenich wohnen, jedoch ihre Erfolge als Starter für einen auswärtigen Karnevalsverein im Zuständigkeitsbereich des Regionalverbandes Düren errungen haben. Bei Tanzpaaren aus auswärtigen Vereinen muss wenigstens 1 Person aus der Gemeinde Merzenich sein. 8.2 Als Grundlage für die Ehrung gelten bei den Tänzerinnen und Tänzern gem. Ziffer 8.1 Tanzwettbewerbe des Bundes Deutscher Karneval sowie darüber hinausgehende internationale karnevalistische Tanzwettbewerbe. Auf der jeweiligen Ebene ist immer nur die höchste Leistungsklasse zu berücksichtigen. 8.3 Bei Schautanzgruppen und Garden wird der Verein geehrt. Alle Mitglieder der Gruppe/Garde erhalten eine persönliche Urkunde Der Verein enthalt eine Urkunde zum Zweck der Archivierung oder zum Aushang im Vereinsheim. Außer der durch den Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur beschlossenen Verleihung von Anstecknadeln, Medaillen oder Urkunden werden bei der Sportlerehrung keine Ehrengaben vergeben. 8.4 Die zuständigen Gremien können Ausnahmen von vorstehenden Regelungen zulassen. 8.5 Bei Erfolgen in mehreren Meisterschaftswettbewerben (z. B. Landes- und Deutsche Meisterschaft) wird jeweils der höchste geehrt. 8.6 Das Vorschlagsrecht und die Vorprüfung für die Benennung der zu ehrenden Tänzerinnen und Tänzer wird durch den Regionalverband Düren e.V. im Bund Deutscher Karneval (RVD) wahrgenommen und in Absprache mit den betroffenen Karnevalsvereinen der Gemeinde Merzenich entsprechend mitgeteilt. 8.7 Geehrt werden Tänzerinnen/Tänzer aus folgenden Altersklassen: - Jugend (bis 10 Jahre) - Junioren (von 11 bis einschl. 14 Jahre) und - Ü15 (Aktive ab 15 Jahre) 8.8 Folgende Leistungen in der jeweiligen Altersklasse werden geehrt: 1. Plaketten für Sieger auf den Plätzen 1 bis 3 der Verbandsmeister schaften: 1. Platz goldene Plakette 2. Platz silberne Plakette 3. Platz bronzene Plakette 2. Glasaufsteller für Sieger auf den Plätzen 1 – 5 der Norddeutschen Meisterschaft im Bund Deutscher Karneval: 1. Platz Glasaufsteller mit goldenem Lorbeerkranz 2. Platz Glasaufsteller mit silbernem Lorbeerkranz 3. – 5 Platz Glasaufsteller mit bronzenem Lorbeerkranz 3. Pokale für Sieger auf den Plätzen 1 bis 3 der Deutschen Meister schaft oder Europameisterschaft: 1. Platz Pokal mit goldenem Lorbeerkranz 2. Platz Pokal mit silbernem Lorbeerkranz 3. Platz Pokal mit bronzenem Lorbeerkranz“ 2 Sachverhalt / Begründung: Handlungsbedarf: Wie mit Drs. M99/2016 bekannt gegeben, hat sich der Gemeindesportbund aufgelöst. Es ist daher zwingend erforderlich die vorgenannte Richtlinie zu Pkt. 4. redaktionell anzupassen, da dem Gemeindesportbund das Vorschlagsrecht für die zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler oblag. Außerdem hat sich ein Ungleichgewicht bei den Leitungsmaßstäben gezeigt. Während im Sportbereich z.B. auch Leistungen auf Kreisebene geehrt werden, sind im karnevalistischen Tanzsport „nur“ Ehrungen in der höchsten Kategorie möglich. Begründung der Änderungen: Zu 1.: Es handelt sich wegen der Umbenennung des „Sport- und Kulturausschusses“ in „Ausschusses für Soziales, Sport und Kultur“ (ASSK) und der Auflösung des Gemeindesportbundes um redaktionelle Änderungen. Zu 2.: Neben der redaktionellen Änderung des Ausschuss-Namens muss der Absatz neugefasst werden, da sich der Gemeindesportbund aufgelöst hat (Drs. M99/2016). Zu 3.: Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen die sportlichen Leistungen der Tänzerinnen und Tänzer des karnevalistischen Tanzsports in der Öffentlichkeit ebenso gewürdigt werden, wie es in anderen Sportarten schon gehandhabt wird. Bisher werden auf Gemeindeebene nur Siegerinnen und Sieger der karnevalistischen Tanzwettbewerbe des Bundes Deutscher Karneval sowie darüber hinausgehende internationale karnevalistische Tanzwettbewerbe geehrt. Das Ergebnis des Gespräches mit den Karnevalsgesellschaften und dem Vizepräsidenten des Regionalverbandes Düren ist als Anlage 2 beigefügt. Ausblick: Es ist angedacht, den Rahmen der Sportlerehrung zu erweitern und hier auch anderweitiges ehrenamtliches Engagement zu würdigen, z.B. Ehrenamtler im Rahmen des „Tidyup-Day“, der Flüchtlings- oder Seniorenarbeit. Finanzielle Auswirkungen: 3 Finanzielle Auswirkungen: x ja nein Gesamtkosten: jährl. Kosten: Haushaltsmittel stehen bereit: x ja Kostenträger: 08 421 01 00 / Sachkonto Sportlerehrung 5499013 jährl. Einnahmen: nein Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 4