Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (170505 Tischvorlage Final Entwurf Synopse Änderung kanrevalistische Tänze)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
231 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
09.05.17, 12:39
Aktualisiert
09.05.17, 12:39
Beschlussvorlage (170505 Tischvorlage Final Entwurf Synopse Änderung kanrevalistische Tänze) Beschlussvorlage (170505 Tischvorlage Final Entwurf Synopse Änderung kanrevalistische Tänze) Beschlussvorlage (170505 Tischvorlage Final Entwurf Synopse Änderung kanrevalistische Tänze) Beschlussvorlage (170505 Tischvorlage Final Entwurf Synopse Änderung kanrevalistische Tänze)

öffnen download melden Dateigröße: 231 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Merzenich Der Bürgermeister Merzenich, den 08. Mai 2017 Anlage 2 zu Pkt. 11 (Drs. 37/2017) der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Sport und Kultur Vermerk 2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 05.11.2015 (Drs. 63/2015); Änderung Pkt. 8 „Ehrung von karnevalistischen Tänzen“ Die Karnevalsvereine der Gemeinde Merzenich hatten angeregt, auch Tänzerinnen und Tänzer der Gesellschaften zu ehren, die gute Platzierungen bei Verbandsturnieren des Regionalverbandes Düren und höher erreichen. Bisher wurden auf Gemeindeebene nur Siegerinnen und Sieger der karnevalistischen Tanzwettbewerbe des Bundes Deutscher Karneval sowie darüber hinausgehende internationale karnevalistische Tanzwettbewerbe geehrt. In diesem Zusammenhang hat ein Abstimmungsgespräch mit den Karnevalsgesellschaften und dem Vizepräsidenten des Regionalverbandes Düren stattgefunden. Das Ergebnis des Gespräches ist in der Synopse zu Pkt. 8 der o.g. Richtlinien dargelegt: Synopse zu Pkt. 8 der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung von Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräften vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.511.2015 (Drs. 63/2015) 8. Ehrung von karnevalistischen Tänzen Pkt. Text Richtlinie Änderung der Richtlinie Begründung 8.1 Geehrt werden Tänzerinnen und Tänzer, die unabhängig vom Wohnort ihre Erfolge als Starter für einen Karnevalsverein aus der Gemeinde Merzenich errungen haben sowie Tänzerinnen und Tänzer, die in Merzenich Bei Tanzpaaren sollten möglichst beide Tänzer die gleiche Ehrung erfahren, auch wenn eine Person nicht aus Merzenich ist (s. Tanzpaar Danowski, Merzenich/Bonn, Winden) Geehrt werden Tänzerinnen und Tänzer, die unabhängig vom Wohnort ihre Erfolge als Starter für einen Karnevalsverein aus der Gemeinde Merzenich errungen haben 8.2 8.3 8.4 sowie Tänzerinnen und Tänzer, die in Merzenich wohnen, jedoch ihre Erfolge als Starter für einen auswärtigen Karnevalsverein im Zuständigkeitsbereich des Regionalverbandes Düren errungen haben Als Grundlage für die Ehrung gelten bei den Tänzerinnen und Tänzern gem. Ziffer 8.1 Tanzwettbewerbe des Bundes Deutscher Karneval sowie darüber hinausgehende internationale karnevalistische Tanzwettbewerbe. wohnen, jedoch ihre Erfolge als Starter für einen auswärtigen Karnevalsverein im Zuständigkeitsbereich des Regionalverbandes Düren errungen haben. Bei Tanzpaaren aus auswärtigen Vereinen muss wenigstens 1 Person aus der Gemeinde Merzenich sein. Auf der jeweiligen Ebene ist immer nur die höchste Leistungsklasse zu berücksichtigen Wiederkehrende Einzelsieger, Siege im Paar-, Garde- oder Schautanz in der 8.3 wird gestrichen gleichen Disziplin und Meisterschaftsergebnis können im Wechsel von einem Jahr zur Ehrung zurückgestellt oder ausgeschlossen werden Bei Schautanzgruppen und Garden wird der Verein geehrt. Alle Mitglieder der Gruppe/Garde erhalten eine persönliche Urkunde Der Verein enthalt eine Urkunde zum Zweck der Archivierung oder zum Aushang im Vereinsheim. Außer der durch den Sportausschuss beschlossenen Verleihung von Anstecknadeln, Medaillen oder Urkunden werden bei der Sportlerehrung keine Ehrengaben vergeben. Es ist eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Disziplinen im Sport, wenn ständige Sieger nicht geehrt werden Außer der durch den Ausschuss für Soziales, Sport und Hier handelt es sich um eine redaktionelle Kultur beschlossenen Verleihung von Anstecknadeln, Änderung Medaillen oder Urkunden werden bei der Sportlerehrung keine Ehrengaben vergeben. 8.5 8.6 8.7 8.8 8.9 Die zuständigen Gremien können Ausnahmen von vorstehenden Regelungen zulassen. Bei Erfolgen in mehreren Meisterschaftswettbewerben (z. B. Landesund Deutsche Meisterschaft) wird jeweils der höchste geehrt Das Vorschlagsrecht und die Vorprüfung für die Benennung der zu ehrenden Tänzerinnen und Tänzer wird durch den Regionalverband Düren e.V. im Bund Deutscher Karneval (RVD) wahrgenommen und werden auf Anfrage durch die Gemeinde Merzenich entsprechend mitgeteilt. Geehrt werden Tänzerinnen/Tänzer aus folgenden Altersklassen: - Jugend (bis 9 Jahre) - Junioren (von 10 bis einschl. 15 Jahre) und - Ü15 (Aktive älter als 15 Jahre) Mit Anstecknadeln werden folgende Leistungen geehrt: Bronze erhalten: Sieger im Halbfinale zur Deutschen Meisterschaft (->Meisterschaft auf Landesebene und Qualifikation zur Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften) (1. bis 7. Platz) Silber erhalten: Sieger in der Deutschen Meisterschaft (1. bis 7. Platz) Gold erhalten: Sieger bei er Europameisterschaft oder Das Vorschlagsrecht und die Vorprüfung für die Benennung der zu ehrenden Tänzerinnen und Tänzer wird durch den Regionalverband Düren e.V. im Bund Deutscher Karneval (RVD) wahrgenommen und in Absprache mit den betroffenen Karnevalsvereinen werden auf Anfrage durch die der Gemeinde Merzenich entsprechend mitgeteilt. Das Vorschlagsrecht sollte in Absprache mit den örtlichen Vereinen vom Regionalverband Düren ausgeübt werden, da dort alle Siege verzeichnet sind. Geehrt werden Tänzerinnen/Tänzer aus folgenden Altersklassen: - Jugend (bis 10 Jahre) - Junioren (von 11 bis einschl. 14 Jahre) und - Ü15 (Aktive ab älter als 15 Jahre) Folgende Leistungen in der jeweiligen Altersklasse werden geehrt: 1. Plaketten für Sieger auf den Plätzen 1 bis 3 der Verbandsmeisterschaften: 1. Platz goldene Plakette 2. Platz silberne Plakette 3. Platz bronzene Plakette 2. Glasaufsteller für Sieger auf den Plätzen 1 – 5 der Norddeutschen Meisterschaft im Bund Deutscher Karneval: 1. Platz Glasaufsteller mit goldenem Lorbeerkranz 2. Platz Glasaufsteller mit silbernem Lorbeerkranz 3. – 5 Platz Glasaufsteller mit bronzenem Lorbeerkranz Redaktionelle Änderungen, die den Richtlinien des BDK entnommen wurden Die Ehrungen wurden in Absprache mit dem Regionalverband Düren von den Vereinen vorgeschlage höher (1. bis 8. Platz) 3. Pokale für Sieger auf den Plätzen 1 bis 3 der Deutschen Meisterschaft oder Europameisterschaft: 1. Platz Pokal mit goldenem Lorbeerkranz 2. Platz Pokal mit silbernem Lorbeerkranz 3. Platz Pokal mit bronzenem Lorbeerkranz