Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
12.03.10, 21:22
Aktualisiert
12.03.10, 21:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
12/2010
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Leweling
Telefon:
05208/991-272
Datum:
12. März 2010
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“
hier: - Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten
Behörden gemäß § 13 Abs. 2 BauGB
- Empfehlung an den Rat: Satzungsbeschluss
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
11.03.2010
Rat
25.03.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner 1. Sitzung am 03.12.2009 die 1. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“ beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück
A22 gemäß Grundstücksteilungsplan (s. Druckvorlage 179/2009).
Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung ist von einem Planungsbüro im Auftrag des Grundstückseigentümers bzw. seines Architekten erarbeitet worden und liegt vor (Anlage).
Des Weiteren hatte der Hochbau- und Planungsausschuss in o. g. Sitzung die Durchführung der Beteiligung
der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Um das Verfahren zu beschleunigen hat die Verwaltung folgendes Vorgehen gemäß § 13 Abs. 2 BauGB
angewandt.
Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.
Der betroffenen Öffentlichkeit, in diesem Fall den Eigentümern der Nachbargrundstücke, wurde
innerhalb einer angemessenen Frist von gut drei Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Den berührten Behörden, in diesem Fall dem Kreis Lippe, wurde innerhalb einer angemessenen Frist
von gut drei Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Das Ergebnis der Beteiligung ist der Anlage zu entnehmen. Eine Abwägung ist demnach nicht erforderlich.
Inzwischen ist der entsprechende Bauantrag der Grundstückseigentümer eingegangen. Unter Verwendung
einer Verpflichtungserklärung gemäß § 33 BauGB, welche Bauherrin und Bauherr am 13.01.2010
unterzeichnet haben, konnte die Verwaltung dem Kreis Lippe als Bauaufsichtsbehörde das Einvernehmen
der Gemeinde am 04.02.2010 mitteilen, so dass eine Baugenehmigung erteilt und die Bautätigkeit
fortgesetzt werden kann.
Beschlussvorschlag:
-2-
a)
Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die eingegangene Äußerung eines Nachbarn und die
Tatsache, dass darüber eine privatrechtliche Einigung zu erzielen ist, zur Kenntnis. Außerdem nimmt er
zur Kenntnis, dass keine weiteren Anregungen und Bedenken seitens der Beteiligten geäußert worden
sind.
b)
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 04/11 „Waldstraße“ und die zugehörige Begründung als
Satzung zu beschließen.
Schemmel
Anlagen:
Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung
Auswertung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13 Abs. 2 BauGB
eingegangene schriftliche Äußerungen