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Beschlussvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“ hier:- Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13 Abs. 2 BauGB - Empfehlung an den Rat: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
12.03.10, 21:22
Aktualisiert
12.03.10, 21:22
Beschlussvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“
hier:- Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten    Behörden gemäß § 13 Abs. 2 BauGB
- Empfehlung an den Rat: Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“
hier:- Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten    Behörden gemäß § 13 Abs. 2 BauGB
- Empfehlung an den Rat: Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 12/2010 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Leweling Telefon: 05208/991-272 Datum: 12. März 2010 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“ hier: - Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13 Abs. 2 BauGB - Empfehlung an den Rat: Satzungsbeschluss Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 11.03.2010 Rat 25.03.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner 1. Sitzung am 03.12.2009 die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“ beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück A22 gemäß Grundstücksteilungsplan (s. Druckvorlage 179/2009). Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung ist von einem Planungsbüro im Auftrag des Grundstückseigentümers bzw. seines Architekten erarbeitet worden und liegt vor (Anlage). Des Weiteren hatte der Hochbau- und Planungsausschuss in o. g. Sitzung die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Um das Verfahren zu beschleunigen hat die Verwaltung folgendes Vorgehen gemäß § 13 Abs. 2 BauGB angewandt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit, in diesem Fall den Eigentümern der Nachbargrundstücke, wurde innerhalb einer angemessenen Frist von gut drei Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Den berührten Behörden, in diesem Fall dem Kreis Lippe, wurde innerhalb einer angemessenen Frist von gut drei Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Ergebnis der Beteiligung ist der Anlage zu entnehmen. Eine Abwägung ist demnach nicht erforderlich. Inzwischen ist der entsprechende Bauantrag der Grundstückseigentümer eingegangen. Unter Verwendung einer Verpflichtungserklärung gemäß § 33 BauGB, welche Bauherrin und Bauherr am 13.01.2010 unterzeichnet haben, konnte die Verwaltung dem Kreis Lippe als Bauaufsichtsbehörde das Einvernehmen der Gemeinde am 04.02.2010 mitteilen, so dass eine Baugenehmigung erteilt und die Bautätigkeit fortgesetzt werden kann. Beschlussvorschlag: -2- a) Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die eingegangene Äußerung eines Nachbarn und die Tatsache, dass darüber eine privatrechtliche Einigung zu erzielen ist, zur Kenntnis. Außerdem nimmt er zur Kenntnis, dass keine weiteren Anregungen und Bedenken seitens der Beteiligten geäußert worden sind. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 04/11 „Waldstraße“ und die zugehörige Begründung als Satzung zu beschließen. Schemmel Anlagen: Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung Auswertung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13 Abs. 2 BauGB eingegangene schriftliche Äußerungen