Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
207 kB
Datum
29.04.2010
Erstellt
09.05.10, 11:42
Aktualisiert
09.05.10, 11:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
57/2010
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
9. Mai 2010
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 "Mackenbrede" im Ortsteil Greste im
Bereich der Kantstraße
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
29.04.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beantragt für sein Grundstück die Änderung der Festsetzungen zu Einfriedungen. Die
Begründung zum Antrag ist der Anlage zu entnehmen.
Garagenhof
Neubaugebiet
Waldstraße
-2-
Festsetzung des rechtskräftigen B-Planes Nr. 04/01
Der Bebauungsplan ist 1964 rechtskräftig geworden. Die getroffene Festsetzung zu Einfriedungen war
damals allgemein üblich. Eine entsprechende Satzung von der Gemeinde Greste ist jedoch nicht
rechtskräftig geworden.
Der B-Plan enthält keine Vorgaben zu Höhen von Einfriedungen. Die Bauordnung NRW ist daher
maßgebend. Diese gibt als maximale Höhe an Grundstücksgrenzen 2,00 m vor. Einfriedungen zu
öffentlichen Straßen haben jedoch eine Höhe von1,00 m nicht zu überschreiten bzw. sind darüber hinaus
baugenehmigungspflichtig. Für die errichtete Einfriedung ist demnach eine Baugenehmigung nötig.
Der B-Plan schreibt eine einheitliche Einfriedung zur Straßenseite vor. Die nachträgliche Genehmigung der
Einfriedung in der errichteten Art und Weise würde allerdings Berufungsfälle schaffen. Bei Zulassung der
Einfriedung wäre aufgrund dieser Berufungsfälle die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Ansonsten bliebe nur noch die Ablehnung und die damit verbundene Beseitigung.
Inhaltlich kann die Verwaltung den Beweggründen des Antragstellers zur Errichtung der Einfriedung folgen.
Abgesehen von der vorgetragenen Situation des Antragstellers trifft diese sowie die o.g.
bauplanungsrechtliche Beurteilung entlang der gesamten Waldstraße zu. Für die Realisierung / Zulassung
der Einfriedung ist der Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass die Festsetzung Höhenangaben
enthält. Des Weiteren wird empfohlen, wie bei der ohne weiteres als positiv zu bezeichnenden Zaunanlage
aufgezeigt wurde, einen größeren Abstand zur Waldstraße einzuhalten. Dieser Abstand bietet sich für
Bepflanzungen an. Der Abstand sowie die Eingrünung nimmt der Einfriedung nach Ansicht der Verwaltung
deren „Massivität“, welche durch die Höhe bewirkt wird.
Veränderungen der textlichen Festsetzungen zu Einfriedungen berühren die Grundzüge der Planung nicht.
Eine vereinfachte Änderung genügt daher.
Einfriedungen haben gestalterischen Einfluss auf das Ortsbild. Soweit der Bedarf besteht, Vorgaben hierzu
zu machen, ist dieses als planerische Aufgabe der Kommune zu bewerten. Verwaltungsseitig wird daher ein
Planungserfordernis aus gemeindlichen Interesse gesehen. Aufgrund der Vielzahl der laufenden Verfahren
ist jedoch derzeit nicht einschätzbar, wann bei einer entsprechende Beschlusslage eine Überarbeitung des
Bebauungsplanes erfolgen kann.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01
„Mackenbruch“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens.
Aufgrund der Vielzahl der laufenden Verfahren wird der Antrag zurückgestellt bzw. der Antragsteller kann für
die Planung einen Dritten beauftragen.
Schemmel
Anlagen:
- Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
- Fotos des Antragstellers