Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Abfallwirtschaft in Lippe; hier: Festigung der Stellung der kommunalen Gesellschafter in der Gesellschafterver-sammlung der Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe (GAL))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Erstellt
20.05.10, 21:41
Aktualisiert
20.05.10, 21:41
Beschlussvorlage (Abfallwirtschaft in Lippe;
hier: Festigung der Stellung der kommunalen Gesellschafter in der Gesellschafterver-sammlung der Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe (GAL))

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 115/2005 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: Kämmereiamt Auskunft erteilt: Herr Lange Telefon: 05208/991-200 Datum: 14.02.2005 Abfallwirtschaft in Lippe; hier: Festigung der Stellung der kommunalen Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe (GAL) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft Termin 03.03.2005 Rat 17.03.2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen des Kreises Lippe empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe nachstehende Beschlussfassung: Der Rat erteilt dem Vertreter der Gemeinde Leopoldshöhe in der Gesellschafterversammlung der GAL die Weisung für den Fall, dass dieser und auch sein Vertreter nicht persönlich an den Gesellschafterversammlungen der GAL teilnehmen kann, sicherzustellen, dass die Stimmen der Gemeinde Leopoldshöhe vertreten sind und entsprechend des zuvor gefassten Beschlusses der kommunalen Gesellschafter auf Grundlage des Stimmbindungsvertrages abgestimmt wird. Der bestellte Vertreter ist befugt, den Leiter der Gesellschafterversammlung der GAL bzw. einen anderen kommunalen Mitgesellschafter mit der Stimmrechtsabgabe für die Gemeinde Leopoldshöhe zu bevollmächtigten. Wird die Befugnis nicht explizit ausgesprochen, gehen die Stimmrechtsanteile des nicht an der Sitzung teilnehmenden Gesellschafters automatisch auf den kommunalen Leiter der Gesellschafterversammlung über. Die übertragenen Stimmen werden entsprechend dem Mehrheitsbeschluss aus der Versammlung der kommunalen Gesellschafter nach § 2 des Stimmbindungsvertrages abgegeben. In Vertretung Lange