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Mitteilungsvorlage (Gewässerkonzept Gewässerentwicklungskonzept zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern (nördliches und südliches Gemeindegebiet) a)Kosten der allgemeinen Umsetzung b)Verrohrung des Eselsbaches im Ortsteil Asemissen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Erstellt
20.05.10, 21:41
Aktualisiert
20.05.10, 21:41
Mitteilungsvorlage (Gewässerkonzept  Gewässerentwicklungskonzept zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern  (nördliches und südliches Gemeindegebiet)
a)Kosten der allgemeinen Umsetzung
b)Verrohrung des Eselsbaches im Ortsteil Asemissen) Mitteilungsvorlage (Gewässerkonzept  Gewässerentwicklungskonzept zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern  (nördliches und südliches Gemeindegebiet)
a)Kosten der allgemeinen Umsetzung
b)Verrohrung des Eselsbaches im Ortsteil Asemissen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 114/2005 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft der Gemeinde Leopoldshöhe Gewässerkonzept Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Loer Telefon: 05208/991-266 Datum: 07.02.2005 Gewässerentwicklungskonzept zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern (nördliches und südliches Gemeindegebiet) a) Kosten der allgemeinen Umsetzung b) Verrohrung des Eselsbaches im Ortsteil Asemissen Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft Termin 02.12.2004 Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft 03.03.2005 Bemerkungen Sachdarstellung: a) Kosten der allgemeinen Unsetzung Die Kosten werden im Haushaltsplan im Unterabschnitt 69001 des Vermögenshaushaltes (Seite 227) veranschlagt. Wie in der Sitzung am 02.12.2004 mündlich erläutert, sind die Maßnahmen innerhalb eines Zeitraumes von max. 10 Jahren umzusetzen. Ansonsten sind infolge der EU-Wasserrechtsrahmenrichtlinie Sanktionen zu erwarten, die vom finanziellen Aufwand her höher als die Baukosten sind. Die Gesamtkosten werden ca. 4.200.000 € betragen. Somit sind je Jahr ca. 420.000 € zu investieren. Allerdings ist es nach heutigem Wissen durchaus möglich, dass die Zuschüsse (immerhin 80 %) angesichts des rückläufigen Abwasserabgabenaufkommens nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt werden. Insofern wäre es sinnvoll, die Maßnahmen z. B. innerhalb von 5 Jahre umzusetzen. Allerdings ist dies momentan weder vom finanziellen Aufwand (840.000€/Jahr) noch personell möglich. Sobald sich finanzielle Spielräume auftun oder sich ein Ende der Bezuschussung abzeichnet, sollte allerdings der Umsetzungszeitraum neu überdacht werden. Beispiel: Kosten Zuschuss 80 % Gemeindeanteil 10 Jahre: 420.000 € 336.000 € 84.000 € 5 Jahre: 840.000 € 672.000 € 168.000 € 7 Jahre: 600.000 € 480.000 € 120.000 € Im Wirtschaftsplan wird von der 10-Jahres-Variante ausgegangen. Sollte sich der Ausschuss z. B. wg. der Bezuschussung für die Umsetzung innerhalb eines kürzeren Zeitraumes aussprechen, wären entsprechende Deckungsvorschläge erforderlich. -2- b) Verrohrung des Eselsbaches im Ortsteil Asemissen Dieser Teil des Gewässerentwicklungskonzeptes ist angesichts des Volumens im Haushaltsplan (Seite 227) gesondert ausgewiesen. Die Gesamtkosten werden auf 500.000 € geschätzt. In den Jahren 2005 und 2006 sind jeweils 50.000 € Planungs- bzw. Vorlaufkosten veranschlagt worden. Abzüglich der 80 % Landeszuschuss (40.000 €) verbleiben jeweils 10.000 € Gemeindeanteil. Die reinen Bau- und Grunderwerbskosten betragen folglich 400.000 € und sollen in den Haushaltsjahren 2007 und 2008 (jeweils 200.000 €) veranschlagt werden. Auch hier wird jeweils mit 80 % Zuschuss (mithin 320.000 €/Jahr) gerechnet, so dass der Gemeindeanteil 80.000 €/Jahr betragen wird. Schemmel