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Mitteilungsvorlage (Anlage 2 - Teilnahmeaufruf)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
257 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
18.05.17, 16:30
Aktualisiert
18.05.17, 16:30
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Inhalt der Datei

Teilnahmeaufruf des Bundesministeriums des Innern (BMI) für ein Pilotprojekt „Modellkommune Open Government“ 1. Anliegen des Modellvorhabens Hinter dem Konzept Open Government steht das Ziel, die Arbeit von Politik, Regierung, Verwaltung und Justiz offener, transparenter, partizipativer und kooperativer zu gestalten. Diesem Ansatz liegt die Annahme zugrunde, dass die Erbringung staatlicher und kommunaler Leistungen verbessert werden kann, wenn die Anforderungen der Nutzer und Nutzerinnen systematisch in die Ausgestaltung einbezogen werden. Indem die Möglichkeiten moderner Informationstechnologie hierfür konsequent genutzt werden, können relevante Anspruchsgruppen, sowie Bürgerinnen und Bürger besser über politische Entscheidungen informiert sowie an der Entscheidungsfindung, Umsetzung und Evaluation staatlicher Maßnahmen beteiligt werden. Unter dem Begriff Open Government werden verschiedene Reformideen gebündelt. Dabei sind in der Umsetzung insbesondere Aspekte der Informations- und Kommunikationstechnologie (Standards, Schnittstellen, Sicherheitsfragen) relevant, aber nicht ohne einen Kulturwandel denkbar. Es geht um: o Aspekte der Transparenz und Rechenschaftslegung, wozu auch Informationsfreiheit und offene Daten gehören. o Aspekte der Beteiligung, offene Innovationsprozesse, Einbeziehung externen Wissens etc. o Aspekte der Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung und mit der Zivilgesellschaft. Ziel des Modellprojekts ist, die Praktikabilität und Effektivität von Open Government auf kommunaler Ebene aufzuzeigen. Das beinhaltet die notwendigen technischen und organisatorischen Verfahren innerhalb der Kommunalverwaltung und die IT-Unterstützung. Da der notwendige Bedarf an Veränderung sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung betrifft, bedarf es zudem einer gezielten Vermittlung der Maßnahmen nach innen und außen sowie die Wahrnehmung und Nutzung der Angebote durch Bürgerinnen und Bürger, Zivilgesellschaft und Unternehmen. Dabei soll insbesondere auch die Effektivität der Maßnahmen im Verhältnis zwischen Aufwand in der Verwaltung und wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Ergebnissen untersucht werden. Im Ergebnis des Modellvorhabens soll ein Leitfaden für Kommunalverwaltungen entstehen (Arbeitstitel „Wie geht Open Government in Kommunen?“) Darin soll dargestellt werden, wie ein konkreter Nutzen durch Open Government für die Kommunen erreicht werden kann. 2. Bewerberkreis Bewerben können sich alle deutschen Kommunen einschließlich der Landkreise. Ausgewählt werden neun Modellkommunen. Eine gemeinsame Bewerbung mehrerer Kommunen ist möglich. 3. Projektanforderung Teilprojekt A In einem ersten Schritt ist ein Konzept für die Open-Government-Maßnahmen im Rahmen des Modellprojekts zu erarbeiten. Dabei soll auch erfasst werden, ob und welche Open-Government-Maßnahmen in den Bewerberkommunen bereits mit welchen Erfahrungen durchgeführt worden sind. Erfahrungen im Bereich Open Government stellen aber keine Bedingung für eine Bewerbung dar. Der erste Arbeitsschritt soll im Oktober 2017 abgeschlossen sein. Das Spektrum möglicher Open-Government-Maßnahmen kann beispielhaft umfassen:  Bereitstellung von Daten zur Information, zur wirtschaftlichen Nutzung und zur wissenschaftlichen Auswertung möglichst in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und/oder der Zivilgesellschaft  Partizipation in Form von Dialogen, Konsultationen und aktiver Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger auf der Grundlage der Bereitstellung offener Daten oder mit dem Ziel der Gewinnung offener Daten  Umgang mit Initiativen zum Einsatz von Formen direkter Demokratie (z.B. Bürgerbegehren, Bürgerentscheide) 2  Transparenz politischer Entscheidungsfindung  Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft  offene Innovationsprozesse, Einbindung externen Wissens Teilprojekt B In einem zweiten Schritt ist die Umsetzung der Konzepte zu bilanzieren. Dabei soll dargestellt werden:  wie die Open-Government-Maßnahmen durch die Öffentlichkeit angenommen werden und welche Effekte daraus resultieren     welcher Nutzen und welcher Aufwand für die Verwaltung verbunden sind inwieweit ein Kulturwandel innerhalb der Verwaltung erfolgt wie die IT-Unterstützung mit welchem Ergebnis erfolgt inwieweit ein Zusammenhang zum Stand der Digitalisierung der Verwaltungsarbeit insgesamt gezogen werden. Dabei sind auch auftretende Hemmnisse und Hindernisse zu dokumentieren. Der zweite Arbeitsschritt kann insbesondere bei der Verwendung von Eigen- und Drittmitteln über die Projektlaufzeit hinausgehen. Ein Zwischenstand der Umsetzung des Konzepts soll im Oktober 2018 vorliegen. Teilprojekt C Im dritten und letzten Arbeitsschritt ist durch jede Modellkommune auf der Grundlage ihrer Projekterfahrung ein Beitrag zur Erarbeitung des Leitfadens zu erarbeiten. Der Beitrag zum Leitfaden soll bis Februar 2019 vorgelegt werden. 4. Berichterstattung und Ergebnistransfer  Nach Abschluss der Arbeitsschritte 1, 2 und 3 werden von den Modellkommunen Berichte erwartet in einer Größenordnung von dreißig bis sechzig Seiten. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden die inhaltlichen Punkte jeweils vorgegeben. Die Übersendung an den Auftraggeber erfolgt elektronisch.  Innerhalb des Pilotprojekts soll ein intensiver Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit den Projektpartnern und zwischen den Modellkommunen erfolgen. Dazu werden durch BMI vier Workshops durchgeführt. Die Teilnahme an den Workshops ist verpflichtend. Die Reisekosten sind durch die Kommunen zu tragen. 3  Zum Abschluss des Modellvorhabens erfolgt die Veröffentlichung des Leitfadens (Arbeitstitel: „Wie geht Open Government in den Kommunen“). Die Abschlussveranstaltung ist für das Frühjahr 2019 vorgesehen. Die Modellkommunen nehmen daran teil und stellen ihre Projekte vor.  Während des Projektes erfolgt eine kontinuierliche und dem Anspruch von Open Government Rechnung tragende Öffentlichkeitsarbeit. 5. Zeitschiene Das Pilotprojekt besitzt eine Laufzeit von zwei Jahren. Start ist im Frühjahr 2017, Ende im Frühjahr 2019 6. Projektmittel Jede Modellkommunen erhält über die gesamte Laufzeit des Projekts für die Erfüllung der genannten Arbeitsschritte Projektmittel in Höhe von 50 000 €. Die Auszahlung der Mittel erfolgt über einen Werkvertrag. Die Mittel können verwandt werden für Personalkosten, Beratungsleistungen, Programmierungsleistungen für den Zweck des Modellvorhabens u. a. Eine investive Verwendung, z. B. Kauf von Hard- und Software, ist nicht möglich. Die Bereitstellung der Projektmittel erfolgt in drei Tranchen, die jeweils an die Erbringung von Leistungen gebunden sind. Termin Art des Berichts/der Leistung Projektmittel 31. 10. 2017 Bericht zum Sachstand und Konzept 20.000 € 31. 10. 2018 Bericht zur Konzeptumsetzung 20.000 € - unter Haushaltsvorbehalt 28. 02. 2019 Beitrag zum Leitfaden 4 10.000 7. Bewerbungsverfahren Die Bewerbungen erfolgen über das in der Anlage beigelegte Formular bis zum 21. April 2017 Die Bewerbungen sind ausschließlich in elektronischer Form an die E-MailAdresse modellkommune-opengov@bmi.bund.de zu richten. Rückfragen zum Antragsverfahren bitte gleichfalls an die E-Mail-Adresse: modellkommune-opengov@bmi.bund.de Die Bewerbungsunterlagen finden Sie auch unter: …..(Link wird vorbereitet) 8. Auswahl der Modellkommunen Zur Auswahl der neun Modellkommunen gibt eine Jury, die sich aus Vertretern der Projektpartner und der Wissenschaft zusammensetzt, eine Empfehlung. Die Auswahlentscheidung trifft BMI. Als maßgebliche Entscheidungskriterien werden zugrundegelegt:     Überzeugungskraft der Konzeptidee Breitenwirkung der Maßnahmen Nachhaltigkeit der Maßnahmen nutzerfreundliche IT-Unterstützung Bei der Auswahl der Modellkommunen wird zudem eine Rolle spielen, dass die neun Modellkommunen ein breites Spektrum von Open-Government-Maßnahmen und unterschiedliche Einwohnergrößenklassen repräsentieren. 9. Projektpartner Das Pilotprojekt wird durch das BMI in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutsche Städte- und Gemeindebund durchgeführt. 5