Daten
Kommune
Merzenich
Größe
82 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
18.05.17, 16:30
Aktualisiert
18.05.17, 16:30
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Mitteilungsvorlage
Nr./Drucksache:
M45/2017
Verantwortlicher Fachbereich: FB 2
Mitteilung
öffentliche Sitzung
Gremium:
Gemeinderat
Sachbearbeiter: Mario Zeyen
Aktenzeichen: @AKZ@
Datum: 16.05.2017
Termin:
18.05.2017
Betreff / TOP:
Antrag zur Verbesserung der Verkehrssituation Merzenich / Nord
Sachverhalt / Begründung:
Der Rat der Gemeinde Merzenich verwies in seiner Sitzung vom 09.03.2017 den Antrag
vom 25.02.2017 an den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung.
Weiterhin wurde die Verwaltung mit einer erneuten Messung in der Rather Straße beauftragt (vgl. Drucksache 24/2017).
Im Rahmen einer Verkehrsschau wurde die Örtlichkeit, unter Teilnahme eines Vertreters
der Antragsteller, überprüft. Seitens der Straßenverkehrsbehörde Düren wurde mitgeteilt,
dass diese für etwaige anzuordnende Maßnahmen (z.B. beidseitiges Durchfahrtsverbot
für den Wirtschaftsweg Richtung S-Bahn-Haltepunkt) offen ist.
Mit beigefügtem Ergänzungsschreiben vom 29.03.2017 teilten die Antragsteller mit, dass
unverändert erhebliche Mängel in der Verkehrssicherheit bestehen. Weiterhin bitten die
Antragsteller eine entsprechende Beschlussvorlage für den Gemeinderat vorzubereiten
und kurzfristig passende Maßnahmen umzusetzen.
In der Zeit vom 20.03.2017 bis 24.03.2017 wurden mehrere Radar- bzw. Lasermessungen des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde Düren durchgeführt.
Bei diesen Geschwindigkeitsmessungen konnte lediglich ein Übertretungsanteil von 15 %
festgestellt werden, welcher nach Ansicht der Kreispolizeibehörde bei der geringen Fahrzeugbelastung als nicht gravierend einzustufen ist.
Diese Aussage kann durch eine erneute Messung mit der gemeindlichen Geschwindigkeitstafel bestätigt werden. In der Zeit vom 02.05.2017 bis 16.05.2017 wurde erneut die
Geschwindigkeit auf der Rather Straße gemessen. Hierbei konnte ein Übertretungsanteil
von ca. 20 % festgestellt werden. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Ge-
schwindigkeitsübertretung anhand der abgegebenen Geschwindigkeitswerten ermittelt
wird und nicht anhand der Fahrzeuganzahl. Jedes gemessene Fahrzeug gibt unterschiedlich viele Geschwindigkeitswerte ab.
Die Verwaltung wird für die kommende Sitzungsrunde eine Beschlussvorlage zur Einrichtung eines beidseitigen Durchfahrtsverbot vorbereiten und den entsprechenden Gremien
(AWS und Rat) zur Entscheidung vorlegen. Darüber hinaus sind nach Ansicht der Verwaltung keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen. Dies gilt insbesondere auch vor dem
Hintergrund der Bewertung der Kreispolizeibehörde.
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
Datum:
Datum:
2