Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
88 kB
Datum
10.06.2010
Erstellt
28.05.10, 21:30
Aktualisiert
28.05.10, 21:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
79/2010
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
28. Mai 2010
GE
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost" im Ortsteil
Leopoldshöhe
hier: Bereich Hauptstraße
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
10.06.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beantragt ein weiteres Wohnhaus auf seinem Grundstück bauen zu können.
Hierfür ist die Änderung des o.g. Bebauungsplanes erforderlich. Der Antrag ist der Anlage zu
entnehmen.
Bauwunsch rechtskräftiger MI
B-Plan
GE
-2-
Der Bebauungsplan ist 1998 rechtskräftig geworden. Die letzte Änderung, hier
3. vereinfachte Änderung, ist 2004 rechtskräftig geworden.
Für die Realisierung des Bauwunsches müsste die Art der Nutzung von eingeschränktem
Gewerbegebiet (GE E = Festsetzung s. Anlage) in Mischgebiet (MI) geändert werden.
Grundsätzlich wäre dies mit Blick auf die Umgebungsbebauung und deren Nutzung denkbar.
Schwierig einzuschätzen dagegen ist die tatsächliche Lärmbeeinträchtigung, insbesondere durch
die Umgehungsstraße und das nördlich angrenzende gewerblich genutzte Gebäude. Eine
lärmtechnische Einschätzung durch ein Fachbüro würde hier Klarheit bringen und zudem
sicherstellen, dass mischgebietsverträgliche Wohnverhältnisse gewährleisten sind. Es bietet sich
an, dies vor Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens zu klären.
Um eine zeitnahe Einschätzung zu erhalten, wird angeregt, dass die Antragsteller auf eigene
Kosten vor Einleitung der Planung ein Fachbüro bzgl. der Realisierung eines Wohnhauses zu Rate
ziehen.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Antragsteller auf eigene Kosten eine
lärmtechnische Beurteilung für sein Grundstück einzuholen. Nach Mitteilung des Ergebnisses, wird
der Antrag erneut dem Hochbau- und Planungsausschuss vorgelegt.
Schemmel
Anlagen:
- Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
- Festsetzungen des rechtskräftigen B-Planes Nr. 06/05 (Auszug)