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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost" im Ortsteil Leopoldshöhe hier: Bereich Hauptstraße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
88 kB
Datum
10.06.2010
Erstellt
28.05.10, 21:30
Aktualisiert
28.05.10, 21:30
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost" im Ortsteil Leopoldshöhe
hier:   Bereich Hauptstraße) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost" im Ortsteil Leopoldshöhe
hier:   Bereich Hauptstraße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 79/2010 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 28. Mai 2010 GE Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost" im Ortsteil Leopoldshöhe hier: Bereich Hauptstraße Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 10.06.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Antragsteller beantragt ein weiteres Wohnhaus auf seinem Grundstück bauen zu können. Hierfür ist die Änderung des o.g. Bebauungsplanes erforderlich. Der Antrag ist der Anlage zu entnehmen. Bauwunsch rechtskräftiger MI B-Plan GE -2- Der Bebauungsplan ist 1998 rechtskräftig geworden. Die letzte Änderung, hier 3. vereinfachte Änderung, ist 2004 rechtskräftig geworden. Für die Realisierung des Bauwunsches müsste die Art der Nutzung von eingeschränktem Gewerbegebiet (GE E = Festsetzung s. Anlage) in Mischgebiet (MI) geändert werden. Grundsätzlich wäre dies mit Blick auf die Umgebungsbebauung und deren Nutzung denkbar. Schwierig einzuschätzen dagegen ist die tatsächliche Lärmbeeinträchtigung, insbesondere durch die Umgehungsstraße und das nördlich angrenzende gewerblich genutzte Gebäude. Eine lärmtechnische Einschätzung durch ein Fachbüro würde hier Klarheit bringen und zudem sicherstellen, dass mischgebietsverträgliche Wohnverhältnisse gewährleisten sind. Es bietet sich an, dies vor Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens zu klären. Um eine zeitnahe Einschätzung zu erhalten, wird angeregt, dass die Antragsteller auf eigene Kosten vor Einleitung der Planung ein Fachbüro bzgl. der Realisierung eines Wohnhauses zu Rate ziehen. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Antragsteller auf eigene Kosten eine lärmtechnische Beurteilung für sein Grundstück einzuholen. Nach Mitteilung des Ergebnisses, wird der Antrag erneut dem Hochbau- und Planungsausschuss vorgelegt. Schemmel Anlagen: - Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes - Festsetzungen des rechtskräftigen B-Planes Nr. 06/05 (Auszug)