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Mitteilungsvorlage (Fallzahlen in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
106 kB
Datum
12.03.2014
Erstellt
24.02.14, 17:10
Aktualisiert
24.02.14, 17:10
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 32/2014 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Familien- und Erziehungsberatungsstelle Wesseling und Brühl Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Fallzahlen in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 12.02.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 32/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger 12.02.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Fallzahlen in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Die Gesamtzahl der Fälle in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl liegt für das Jahr 2013 nach der vorläufigen Jahresstatistik bei etwa 520 Fällen. Im Jahresübergang von 2012 zu 2013 gab es noch knapp 230 andauernde Fälle. Bis zum 31.12.2013 wurden insgesamt 382 neue Kinder und Jugendliche angemeldet. Davon gibt es einen kleinen Teil von Klienten, die dann nicht erschienen sind und es gab einen Teil von Anmeldegesprächen, die erst bis in den Februar 2014 hinein terminiert werden konnten. Bis Anfang Februar wurden erneut bereits mehr als 40 Fälle neu angemeldet, sodass sich die hohe Anmeldezahl auch im neuen Jahr fortsetzt. Mit den ca. 300 tatsächlich noch in 2013 aufgenommenen Fällen wird sich die Gesamtzahl für das vorangegangene Jahr bei etwa 520 Fällen bewegen. Damit liegt die Zahl schon wieder deutlich über dem langjährigen Durchschnitt und überschreitet erneut deutlich die Zahl von 2011. Für 2011 (mit 464 Fällen) war bereits in den Jugendhilfeausschüssen der Städte Brühl und Wesseling verdeutlicht und von den Ausschussmitgliedern zum Ausdruck gebracht worden, dass eine Personalanpassung im Hinblick auf die erhöhten Fallzahlen angezeigt ist. Mit den Zahlen 2012 hatte sich erneut eine noch höhere Inanspruchnahme der Familien- und Erziehungsberatungsstelle eingestellt, die dann auch im Jahr 2013 angedauert hat. Die Zahlen der letzten Jahre sind in folgender Tabelle dargestellt: Fallzahlen 2010 bis 2013 Gesamtzahl der Fälle Neuanmeldungen mit Terminvergabe Fallaufnahme und Beratung Im Berichtsjahr abgeschlossen Am Ende des Berichtsjahres andauernde Fälle 2010 432 378 331 293 140 2011 464 362 324 247 217 2012 552 407 347 320 232 2013* 520 382 300 310 200 * Die Fallzahlen für 2013 sind abgeschätzte Werte auf der Grundlage der vorläufigen Jahresstatistik Zur weiteren Information kann auf die letzten Jahresberichte der Familien- und Erziehungsberatungsstelle verwiesen werden. In diesen Berichten wurde auch dargelegt, dass neben den gestiegenen Fallzahlen auch die Dauer und Intensität der Fallverläufe zusätzlich höhere Arbeitsbelastungen mit sich gebracht haben. Zur Deckung des aufgezeigten Mehrbedarfes hat die Verwaltung entschieden, die halbe im Sommer freiwerdende Stelle in der FEB mit einer Vollzeitkraft nachzubesetzen. Die Stellenbesetzung erfolgt durch Verlagerung von Stellenanteilen im Rahmen des Stellenplans und hat insgesamt keine Ausweitung des Stellenkontingents zur Folge. Die FEB verfügt damit dann über 5,5 Vollzeitstellen zuzüglich 0,65 Stellen für das Sekretariat. In der nächsten Zeit kommen als erweiterte Aufgaben auf die FEB auch noch die Kooperation mit zwei weiteren städtischen Familienzentren (1x Wesseling und 1x Brühl) zu. Die Ausweitung der im Sommer 2014 freiwerdenden Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle ist eine Möglichkeit, die gewachsenen Aufgaben und Anforderungen an die Arbeit der FEB ausreichend abfangen zu können. Die Ausweitung der Stelle (ab 1.7.2014) wird voraussichtlich Kosten inkl. Arbeitgebersozialversicherungsanteil für die sechs Monate in 2014 in Höhe von 12.500 € (Entwicklungsstufe 3) bis 15.600 € (bei Entwicklungsstufe 6) ergeben. Diese Kosten werden nach dem vertraglich vereinbarten Schlüssel zwischen den Städten Wesseling und Brühl aufgeteilt. Ab dem Jahr 2015 fließt dann für diesen Stellenanteil auch ein erweiterter Zuschuss des Landes in Höhe von ca. 5.815 €, der den Aufwand der beiden Städte entsprechend reduziert.