Daten
Kommune
Wesseling
Größe
106 kB
Datum
12.03.2014
Erstellt
24.02.14, 17:10
Aktualisiert
24.02.14, 17:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
32/2014
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Familien- und Erziehungsberatungsstelle
Wesseling und Brühl
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Fallzahlen in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
12.02.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 32/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank W. Krüger
12.02.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Fallzahlen in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Die Gesamtzahl der Fälle in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl liegt für
das Jahr 2013 nach der vorläufigen Jahresstatistik bei etwa 520 Fällen.
Im Jahresübergang von 2012 zu 2013 gab es noch knapp 230 andauernde Fälle. Bis zum 31.12.2013 wurden insgesamt 382 neue Kinder und Jugendliche angemeldet. Davon gibt es einen kleinen Teil von Klienten,
die dann nicht erschienen sind und es gab einen Teil von Anmeldegesprächen, die erst bis in den Februar
2014 hinein terminiert werden konnten. Bis Anfang Februar wurden erneut bereits mehr als 40 Fälle neu
angemeldet, sodass sich die hohe Anmeldezahl auch im neuen Jahr fortsetzt. Mit den ca. 300 tatsächlich
noch in 2013 aufgenommenen Fällen wird sich die Gesamtzahl für das vorangegangene Jahr bei etwa 520
Fällen bewegen. Damit liegt die Zahl schon wieder deutlich über dem langjährigen Durchschnitt und überschreitet erneut deutlich die Zahl von 2011.
Für 2011 (mit 464 Fällen) war bereits in den Jugendhilfeausschüssen der Städte Brühl und Wesseling verdeutlicht und von den Ausschussmitgliedern zum Ausdruck gebracht worden, dass eine Personalanpassung
im Hinblick auf die erhöhten Fallzahlen angezeigt ist. Mit den Zahlen 2012 hatte sich erneut eine noch höhere Inanspruchnahme der Familien- und Erziehungsberatungsstelle eingestellt, die dann auch im Jahr 2013
angedauert hat.
Die Zahlen der letzten Jahre sind in folgender Tabelle dargestellt:
Fallzahlen 2010 bis 2013
Gesamtzahl der Fälle
Neuanmeldungen mit Terminvergabe
Fallaufnahme und Beratung
Im Berichtsjahr abgeschlossen
Am Ende des Berichtsjahres andauernde Fälle
2010
432
378
331
293
140
2011
464
362
324
247
217
2012
552
407
347
320
232
2013*
520
382
300
310
200
* Die Fallzahlen für 2013 sind abgeschätzte Werte auf der Grundlage der vorläufigen Jahresstatistik
Zur weiteren Information kann auf die letzten Jahresberichte der Familien- und Erziehungsberatungsstelle
verwiesen werden. In diesen Berichten wurde auch dargelegt, dass neben den gestiegenen Fallzahlen auch
die Dauer und Intensität der Fallverläufe zusätzlich höhere Arbeitsbelastungen mit sich gebracht haben.
Zur Deckung des aufgezeigten Mehrbedarfes hat die Verwaltung entschieden, die halbe im Sommer freiwerdende Stelle in der FEB mit einer Vollzeitkraft nachzubesetzen. Die Stellenbesetzung erfolgt durch Verlagerung von Stellenanteilen im Rahmen des Stellenplans und hat insgesamt keine Ausweitung des Stellenkontingents zur Folge. Die FEB verfügt damit dann über 5,5 Vollzeitstellen zuzüglich 0,65 Stellen für das Sekretariat.
In der nächsten Zeit kommen als erweiterte Aufgaben auf die FEB auch noch die Kooperation mit zwei weiteren städtischen Familienzentren (1x Wesseling und 1x Brühl) zu.
Die Ausweitung der im Sommer 2014 freiwerdenden Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle ist eine Möglichkeit,
die gewachsenen Aufgaben und Anforderungen an die Arbeit der FEB ausreichend abfangen zu können.
Die Ausweitung der Stelle (ab 1.7.2014) wird voraussichtlich Kosten inkl. Arbeitgebersozialversicherungsanteil für die sechs Monate in 2014 in Höhe von 12.500 € (Entwicklungsstufe 3) bis 15.600 € (bei Entwicklungsstufe 6) ergeben.
Diese Kosten werden nach dem vertraglich vereinbarten Schlüssel zwischen den Städten Wesseling und
Brühl aufgeteilt. Ab dem Jahr 2015 fließt dann für diesen Stellenanteil auch ein erweiterter Zuschuss des
Landes in Höhe von ca. 5.815 €, der den Aufwand der beiden Städte entsprechend reduziert.