Daten
Kommune
Wesseling
Größe
43 kB
Datum
19.03.2014
Erstellt
01.03.14, 06:09
Aktualisiert
01.03.14, 06:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
37/2014
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Anmeldezahlen für die Grundschulen für das Schuljahr 2014/2015
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
20.02.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 37/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
17.02.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Anmeldezahlen für die Grundschulen für das Schuljahr 2014/2015
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
In der Anlage sind die aktuellen Anmeldezahlen der sechs Grundschulen zum Schuljahr 2014/2015 und eine
entsprechende Prognose der Gesamtschülerzahlen unter Berücksichtigung der abgehenden Viertklässler
beigefügt. Zum Ende des vergangenen Schuljahres sind 371 Grundschüler/innen aus den vierten Klassen
abgegangen. Zum Ende des Schuljahres 2013/2014 werden nur 302 Schülerinnen und Schüler die vierten
Klassen verlassen.
Mittlerweile wurden 323 Kinder für das kommende Schuljahr angemeldet. Darunter sind auch Kann-Kinder,
die noch nicht schulpflichtig sind, aber bei Feststellung der Schulfähigkeit auch angemeldet werden können.
Fünf schulpflichtige Kinder sind trotz mehrmaliger Aufforderung an die Eltern noch nicht angemeldet worden.
Die Zahlen können sich daher noch geringfügig verändern.
Nachdem in den letzten beiden Schuljahren Schülerrückläufigkeit von 7,1 % und 5,1 % festgestellt werden
konnte, ist zum Schuljahr 2014/2015 eine Steigerung der Schülerzahlen von mindestens 1,7 % zu erwarten.
Erfreulich ist vor allem die Steigerung der Schülerzahl bei der Albert-Schweitzer-Schule um 21,5 %, und
damit kommt es zur Bildung von zwei Eingangsklassen statt bisher einer im kommenden Schuljahr.
Gemäß § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz darf im Gebiet des Schulträgers
die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Richtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung
der kommunalen Richtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23
geteilt. Eingangsklassen sind Klassen, die von neu eingeschulten Schülerinnen und Schülern besucht werden. Schülerinnen und Schüler einer Eingangsklasse sind neben neu einzuschulenden Schülerinnen und
Schülern auch jene, die bereits eingeschult sind und weiterhin die Eingangsklasse besuchen werden. Dies
betrifft in der Regel Schülerinnen und Schüler in höheren Schulbesuchsjahren bei jahrgangsübergreifendem
Unterricht.
Gemäß § 6a der o. g. Verordnung beträgt die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule für jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei einer Schülerzahl von
bis zu 29 eine Klasse, 30 bis 56 zwei Klassen, 57 bis 81 drei Klassen, 82 bis 104 vier Klassen, 105 bis 125
fünf Klassen und 126 bis 150 sechs Klassen.
Aus der beigefügten zweiten Anlage ergibt sich bei einer zugrunde zu legenden Einschulungszahl von 389
für Wesseling ein Klassenrichtwert von 17 Eingangsklassen (389 : 23 = 16,91). Die Goetheschule hat als
einzige Grundschule in Wesseling jahrgangsübergreifenden Unterricht, d.h. dass zu den 59 Einschulungskindern noch 66 Kinder dazugerechnet werden müssen.
Somit ergeben sich für Wesseling folgende zu bildende Eingangsklassen:
Albert-Schweitzer-Schule
2
Brigidaschule
2
Goetheschule
5
Gutenbergschule
2
Rheinschule
2
Schillerschule
4
Das sind genau 17 Eingangsklassen. Damit ist der gesetzliche Klassenrichtwert eingehalten.