Daten
Kommune
Wesseling
Größe
145 kB
Datum
12.03.2014
Erstellt
07.03.14, 06:12
Aktualisiert
07.03.14, 06:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
47/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Immobilienmanagement
-14-
-20-
-51-
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Umbau Haus Sonnenberg in eine 4-gruppige Kindertageseinrichtung;
Vorstellung der Planung und des Raumkonzepts
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
14
20
51
20.02.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 47/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Tietz-Graf
20.02.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Umbau eines Teils des Gebäudes (Vorderhaus) Haus Sonnenberg zu einer Kindertagesstätte
hier: Vorstellung der Planung
Beschlussentwurf:
Der vorgestellten Planung und Ausführung des Teilumbaus Haus Sonnenberg in eine Kindertagesstätte mit
4 Gruppen wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Jugendhilfeausschuss hat den Umbau eines Teils des Gebäudes Haus Sonnenberg zu einer Kindertagesstätte am 16.10.2013 beschlossen. Hierbei wird das Vorderhaus für eine zukünftige Nutzung als Kita mit
4 Gruppen umgebaut. Es entstehen 22 Plätze für Kinder unter 3 Jahren und mindestens 48 Plätze für Kinder
im Alter von 3 bis 6 Jahren.
Die für die Erweiterung der Kita Haus Sonnenberg benötigten Haushaltsmittel wurden in den Wirtschaftsplan
2014 des Sondervermögens "Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling" eingestellt.
2. Lösung
Das 2-geschossige ehemalige Altersheim aus dem Jahre 1957 wurde nach Auflösung des Altersheims verschiedenen Nutzungen zugeordnet. Das Vorderhaus wird zurzeit hauptsächlich von der Volkshochschule
genutzt.
Um den nicht gedeckten Betreuungsbedarf an Kindergartenplätzen auszugleichen und neue U3-Plätze zu
schaffen, wurde nach einer innerstädtischen Lösung gesucht. Es wurden mehrere Alternativen überprüft, wie
z.B. die Suche nach einem geeigneten Grundstück zur Errichtung eines Neubaus oder einem geeigneten
Bestandsgebäude, welches zur Kita umgebaut werden könnte. Letztendlich hat sich als wirtschaftlichste
Lösung die weitere Nutzung von Haus Sonnenberg ergeben, verbunden mit der Ertüchtigung und Sanierung
des Gebäudes. Im Hinblick auf den Sanierungsstau bezüglich des Gebäudes, ist eine Ertüchtigung des Gebäudes sinnvoll. Zusätzlich gelangt die Stadt Wesseling, da die Kita durch einen externen Träger geführt
wird, zu Mieteinnahmen.
Durch einen größeren Eingriff in das statische System, ist es möglich, den, durch die längliche Gebäudeform
schwierigen Grundriss so zu verändern, dass eine Kitanutzung möglich ist. Ein großzügiger Eingangsbereich
entsteht sowie funktional sinnvoll einander zugeordnete Räume.
Die Anforderungen des Landschaftsverbands Rheinland an die Räumlichkeiten werden umgesetzt.
Das Immobilienmanagement erarbeitet folgendes Entwurfskonzept, welches zeichnerisch durch das Architekturbüro Sassen umgesetzt wurde:
Im Erdgeschoss werden 2 Gruppen jeweils mit Gruppenraum, Nebenraum, Differenzierungsraum und Sanitär- und Wickelbereich angeordnet. Weiterhin liegen der Mehrzweckraum, das Büro der Leitung sowie die
Küche mit Essbereich auf dieser Etage. Über eine Treppe und einen Aufzug ist das Obergeschoss erreichbar. Hier befinden sich weitere 2 Gruppen. Eine Gruppe, wie im Erdgeschoss mit Gruppenraum, Nebenraum, Differenzierungsraum und Sanitär- und Wickelbereich und die zweite Gruppe nur mit Gruppenraum,
Nebenraum und Sanitär- und Wickelbereich. Zusätzlich sind im Obergeschoss der Personalraum und ein
Therapieraum angeordnet.
Flächenaufstellung:
Erdgeschoss:
Gruppenraum 1
Nebenraum 1
Differenzierungsraum 1
Sanitär- und Wickelbereich 1
Vorraum
47.61 m²
20.30 m²
14.69 m²
12.58 m²
6.16 m²
Gruppenraum 2
Nebenraum 2
Differenzierungsraum 2
Sanitär- und Wickelbereich 2
49.32 m²
18.08 m²
18.61 m²
14.74 m²
Mehrzweckraum
Geräteraum
Büro der Leitung
Kochen / Essen
Garderobe
Barrierefreies WC
Eingangsbereich
Treppenraum
Flur
Kinderwagen
Abstellraum
Laubengang
Aufzug
58.82 m²
12.78 m²
19.80 m²
31.23 m²
8.45 m²
5.25 m²
45.76 m²
16.71 m²
13.13 m²
12.25 m²
11.12 m²
20.55 m²
4.05 m²
Obergeschoss:
Gruppenraum 3
Nebenraum 3
Sanitär- und Wickelbereich 3
47.43 m²
16.12 m²
12.33 m²
Gruppenraum 4
Nebenraum 4
Differenzierungsraum 4
Sanitär- und Wickelbereich 4
Abstellraum 4
51.08 m²
21.10 m²
18.11 m²
22.08 m²
7.40 m²
Personalraum
Therapieraum
Abstellraum
Sanitär Personal
Garderobe
Empore
Treppenraum
Flur
Aufzug
27.87 m²
17.10 m²
5.25 m²
13.35 m²
13.69 m²
31.33 m²
16.72 m²
19.65 m²
4.05 m²
Die Nettogrundfläche beträgt insgesamt 806.65 m².
Der Innenhof des U-förmigen Gebäudekomplexes bietet einen schön zu gestaltenden Außenspielbereich mit
entsprechenden Spielgeräten für die Kindertagesstätte.
Das Hinterhaus bleibt unverändert und erhält, seitlich am Vorderhaus vorbei, einen separaten Zugang.
Mit dem Bereich 51, Jugendhilfe und mit dem Landschaftsverband Rheinland ist die geplante Baumaßnahme einvernehmlich besprochen worden. Der Bauplanung für den Umbau des Gebäudes wurde vom Landschaftsverband Rheinland zugestimmt.
Da die Heizungsanlage im Bestand abgängig ist, werden im Zuge der Erweiterung der Kita für die Modernisierung der Heizung Kosten anfallen. Hierfür sind die Mittel noch bereitzustellen.
Die Planunterlagen sind auf DIN-A 4 verkleinert der Vorlage beigefügt.
Die Verwaltung hat die Planung erarbeitet und dabei
den heutigen Stand der Technik
alle gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen und
die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter besonderer Beachtung der Folgekosten
berücksichtigt.
Die Kostenermittlung nach DIN 276 wird nach Kostengruppen nachstehend dargestellt:
Bauwerk – Baukonstruktionen
Bauwerk – technische Anlagen
Außenanlagen
Baunebenkosten
Gesamtherstellungskosten:
1.100.000,00 €
400.000,00 €
140.000,00 €
360.000,00 € *
2.000.000,00 €
* es ist vorgesehen, dass die Planungsleistungen durch das Immobilienmanagement erstellt werden.
Über die Planung und Ausführung muss ein Beschluss gefasst werden. Die Verwaltung empfiehlt, der vorgestellten Planung zuzustimmen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Mit dem Haushaltsplan 2014 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 800.000 Euro, sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.200.000 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2015 bereitgestellt.
Fördermittel des LVR sind beantragt.