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Beschlussvorlage (6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) der Gemeinde Merzenich Ergänzung der Maßnahmenplanung zur baulichen Kanalsanierung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
98 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
28.04.17, 11:14
Aktualisiert
28.04.17, 11:14
Beschlussvorlage (6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) der Gemeinde Merzenich
Ergänzung der Maßnahmenplanung zur baulichen Kanalsanierung) Beschlussvorlage (6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) der Gemeinde Merzenich
Ergänzung der Maßnahmenplanung zur baulichen Kanalsanierung) Beschlussvorlage (6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) der Gemeinde Merzenich
Ergänzung der Maßnahmenplanung zur baulichen Kanalsanierung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 32/2017 Verantwortlicher Fachbereich: FB 3 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Thomas Lüssem Aktenzeichen: 700.20 Datum: 20.04.2017 Vorgesehene Beratungsfolge: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Termin: 11.05.2017 Gemeinderat 18.05.2017 Betreff / TOP: 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) der Gemeinde Merzenich Ergänzung der Maßnahmenplanung zur baulichen Kanalsanierung Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt: die ergänzte Maßnahmenplanung zur 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) der Gemeinde Merzenich in der vorliegenden Form zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt den Ratsbeschluss der Bezirksregierung Köln vorzulegen. Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 53 Abs. 1 Nr. 7 LWG (Landeswassergesetz) i.V.m. § 53 Abs. 1a LWG sowie § 54 Abs. 3 LWG haben die Gemeinden und Abwasserverbände die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasser- beseitigung im Gemeindegebiet sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen sind im Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen. Gemäß § 53 Abs. 1a LWG ist das ABK jeweils im Abstand von 6 Jahren fortzuschreiben. Bisherige Veranlassungen/Reaktion der Genehmigungsbehörde Die 6. Fortschreibung des ABK der Gemeinde Merzenich wurde in Zusammenarbeit mit dem Ing.-Büro Dr. Jochims & Burtscheidt, Düren, erstellt und vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.09.2015 beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt das ABK der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen (vgl. Anlage 1 Drs. 57/2015). Am 20.10.2015 wurde das ABK fristgerecht über den Kreis Düren, Untere Wasserbehörde (UWB), bei der Bezirksregierung Köln, Obere Wasserbehörde (OWB), eingereicht. Von Seiten der Bezirksregierung Köln wurde im Rahmen der langwierigen Prüfungen des ABK eine erläuternde Darstellung zu den baulichen Kanalsanierungen, insbesondere im Hinblick auf die Sanierung von Schäden der Schadensklasse 2 (mittelfristige Schäden), gefordert. Daraufhin hat das Ingenieurbüro Dr. Jochims & Burtscheidt die Maßnahmenplanung zu den Kanalsanierungen für den Zeitraum 2016-2021 überarbeitet und differenziert erläutert. Im Zuge dieser Überarbeitung sind acht neue Maßnahmen im ABK hinzugekommen und bei sieben Maßnahmen hat sich eine Verschiebung des Baubeginns oder der Kosten ergeben. Bei sieben der neuen Maßnahmen handelt es sich um Kanalsanierungen in Teilnetzen, für die es zum Zeitpunkt der ABK-Erstellung noch keine Sanierungskonzepte und somit keine Kosten gab. Aufgrund der Forderungen durch die Bezirksregierung Köln wurden nun Kostenschätzungen für diese Sanierungsmaßnahmen erstellt und in die Überarbeitung des ABK eingepflegt. Eine zusätzliche Maßnahme ergibt sich aus der Forderung, dass die mittelfristigen Schäden aus der Erstbefahrung zeitnah saniert werden müssen und nicht erst mit der Sanierung nach der Zweitbefahrung abgearbeitet werden können. Die gesamte Ausarbeitung zum Thema Überarbeitung Kanalsanierung mit den Ergänzungsmaßnahmen ist mit Datum 16.08.2016 an die Bezirksregierung Köln übersandt worden (siehe Anlage 2). Derzeitiger Sachstand/weitere Veranlassungen/Auswirkungen Die Bezirksregierung Köln hat diesem Konzept nun vorbehaltlich eines zusätzlichen Beschlusses über die Ergänzungsmaßnahmen durch den Rat der Gemeinde Merzenich zugestimmt (siehe Anlage 3). Der Ratsbeschluss ist der vorgenannten Behörde vorzulegen. Die Gegenüberstellung der ursprünglich geplanten und ergänzenden Maßnahmen der 6. Fortschreibung des ABK ist in der Anlage 4 dargestellt. Die Überarbeitung der Maßnahmenplanung hat keine finanziellen Auswirkungen auf die 2 jährliche Planung des Gemeindehaushaltes. Die Maßnahmen werden unter Berücksichtigung des jeweils zur Verfügung stehenden Budgets vorgesehen. Falls erforderlich, können einzelne Maßnahmen zeitlich verschoben werden. Weitere Erläuterungen zum Abwasserbeseitigungskonzept erfolgen in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 11.05.2017 durch das Ingenieurbüro Dr. Jochims & Burtscheidt. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: ja X nein Gesamtkosten: jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: Haushaltsmittel stehen bereit: X ja Kostenträger: 115380100 / 5211005 nein Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 3