Daten
Kommune
Merzenich
Größe
98 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
28.04.17, 11:14
Aktualisiert
28.04.17, 11:14
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
32/2017
Verantwortlicher Fachbereich: FB 3
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Thomas Lüssem
Aktenzeichen: 700.20
Datum: 20.04.2017
Vorgesehene Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Termin:
11.05.2017
Gemeinderat
18.05.2017
Betreff / TOP:
6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) der Gemeinde Merzenich
Ergänzung der Maßnahmenplanung zur baulichen Kanalsanierung
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt:
die ergänzte Maßnahmenplanung zur 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) der Gemeinde Merzenich in der vorliegenden Form zu beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt den Ratsbeschluss der Bezirksregierung Köln vorzulegen.
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 53 Abs. 1 Nr. 7 LWG (Landeswassergesetz) i.V.m. §
53 Abs. 1a LWG sowie § 54 Abs. 3 LWG haben die Gemeinden und Abwasserverbände
die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasser-
beseitigung im Gemeindegebiet sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten
der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen sind im
Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen.
Gemäß § 53 Abs. 1a LWG ist das ABK jeweils im Abstand von 6 Jahren fortzuschreiben.
Bisherige Veranlassungen/Reaktion der Genehmigungsbehörde
Die 6. Fortschreibung des ABK der Gemeinde Merzenich wurde in Zusammenarbeit mit
dem Ing.-Büro Dr. Jochims & Burtscheidt, Düren, erstellt und vom Gemeinderat in seiner
Sitzung am 23.09.2015 beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt das ABK der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen (vgl. Anlage 1 Drs. 57/2015).
Am 20.10.2015 wurde das ABK fristgerecht über den Kreis Düren, Untere Wasserbehörde (UWB), bei der Bezirksregierung Köln, Obere Wasserbehörde (OWB), eingereicht.
Von Seiten der Bezirksregierung Köln wurde im Rahmen der langwierigen Prüfungen des
ABK eine erläuternde Darstellung zu den baulichen Kanalsanierungen, insbesondere im
Hinblick auf die Sanierung von Schäden der Schadensklasse 2 (mittelfristige Schäden),
gefordert.
Daraufhin hat das Ingenieurbüro Dr. Jochims & Burtscheidt die Maßnahmenplanung zu
den Kanalsanierungen für den Zeitraum 2016-2021 überarbeitet und differenziert erläutert. Im Zuge dieser Überarbeitung sind acht neue Maßnahmen im ABK hinzugekommen
und bei sieben Maßnahmen hat sich eine Verschiebung des Baubeginns oder der Kosten
ergeben.
Bei sieben der neuen Maßnahmen handelt es sich um Kanalsanierungen in Teilnetzen,
für die es zum Zeitpunkt der ABK-Erstellung noch keine Sanierungskonzepte und somit
keine Kosten gab. Aufgrund der Forderungen durch die Bezirksregierung Köln wurden
nun Kostenschätzungen für diese Sanierungsmaßnahmen erstellt und in die Überarbeitung des ABK eingepflegt.
Eine zusätzliche Maßnahme ergibt sich aus der Forderung, dass die mittelfristigen Schäden aus der Erstbefahrung zeitnah saniert werden müssen und nicht erst mit der Sanierung nach der Zweitbefahrung abgearbeitet werden können.
Die gesamte Ausarbeitung zum Thema Überarbeitung Kanalsanierung mit den Ergänzungsmaßnahmen ist mit Datum 16.08.2016 an die Bezirksregierung Köln übersandt
worden (siehe Anlage 2).
Derzeitiger Sachstand/weitere Veranlassungen/Auswirkungen
Die Bezirksregierung Köln hat diesem Konzept nun vorbehaltlich eines zusätzlichen Beschlusses über die Ergänzungsmaßnahmen durch den Rat der Gemeinde Merzenich zugestimmt (siehe Anlage 3). Der Ratsbeschluss ist der vorgenannten Behörde vorzulegen.
Die Gegenüberstellung der ursprünglich geplanten und ergänzenden Maßnahmen der 6.
Fortschreibung des ABK ist in der Anlage 4 dargestellt.
Die Überarbeitung der Maßnahmenplanung hat keine finanziellen Auswirkungen auf die
2
jährliche Planung des Gemeindehaushaltes. Die Maßnahmen werden unter Berücksichtigung des jeweils zur Verfügung stehenden Budgets vorgesehen. Falls erforderlich, können einzelne Maßnahmen zeitlich verschoben werden.
Weitere Erläuterungen zum Abwasserbeseitigungskonzept erfolgen in der Sitzung des
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 11.05.2017 durch das Ingenieurbüro Dr.
Jochims & Burtscheidt.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
ja
X nein
Gesamtkosten:
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
Haushaltsmittel stehen bereit:
X ja
Kostenträger:
115380100 / 5211005
nein
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
Datum:
Datum:
3