Daten
Kommune
Wesseling
Größe
106 kB
Datum
02.04.2014
Erstellt
17.03.14, 17:09
Aktualisiert
17.03.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
44/2014
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gründung eines Wesselinger Partnerschaftsvereins
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
20.02.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 44/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
20.02.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betreff:
Gründung eines Wesselinger Partnerschaftsvereins
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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Sachdarstellung:
Mit der Vorlage Nr. 225/2012 hat die Verwaltung das Diskussionspapier „Zukunft der Städtepartnerschaften“
vorgelegt. Nach ausführlicher Diskussion hat der Kultur- und Partnerschaftsausschuss am 22.11.2012 in
seiner 13. Sitzung beschlossen, einen Arbeitskreis zur Gründung eines für alle Städtepartnerschaften zuständigen Partnerschaftsverein einzurichten. Jede Ratsfraktion hat hierzu einen/eine Vertreter/-in benannt,
den Vorsitz hat der Ausschussvorsitzende Georg Böhner übernommen.
Der Arbeitskreis hat am 25.4.2013 und 18.02.2014 getagt. Eine dritte Sitzung findet am 28.3.2014, nach
Drucklegung dieser Vorlage (17.3.2014), statt.
Im Ergebnis hat der Arbeitskreis den als Anlage beigefügten Entwurf der Satzung des Wesselinger StädtePartnerschaftsvereins erarbeitet.
Der Arbeitskreis schlägt in seinem Entwurf insbesondere vor, den Vorstand auf drei Mitglieder zu begrenzen,
um das Gremium schlagkräftig zu machen und um personelle Engpässe bei einer Wiederbesetzung des
Vorstands zu vermeiden. Bei der Besetzung des Vorstandes solle aber möglichst eine einseitige parteiliche
Ausrichtung des Vereines vermieden werden.
Hinweis der Verwaltung:
Dieser hier vorgestellte Satzungsentwurf kann nur ein Vorschlag und eine Hilfestellung bei der
Gründung des Vereines sein. Die Gründungsmitglieder können den Wortlaut und den Inhalt ihrer
Vereinssatzung frei bestimmen.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag des Partnerschaftsvereines sollte gering gehalten werden.
Als Örtlichkeit für die zukünftigen Treffen des Vereins und zur Lagerung von Unterlagen bietet die Stadt
Wesseling die „gute Stube“ im Herrenhaus des Schwingeler Hofes an.
Der Arbeitskreis schlägt weiter vor, zu einer Gründungsveranstaltung am Freitag, dem 16. Mai 2014, um
19.00 Uhr in das Rheinforum Wesseling einzuladen.
Anlässlich dieses Termins könnten auch diejenigen Personen geehrt und gewürdigt werden, die sich über
viele Jahre hinweg für den Städte-Partnerschaftsgedanken nachhaltig eingesetzt und mitgewirkt haben, welche sich aber nun aufgrund des hohen Alters oder körperlicher Gebrechen nicht mehr in die Arbeit des neuen Partnerschaftsvereins einbringen können.
Neben einer großen öffentlichen Einladung über die Pressemedien sollen auch gezielt alle der Verwaltung
namentlich bekannten, sowie die von den Fraktionen benannten Personen mit einem persönlichen Anschreiben zu dieser Gründungsversammlung eingeladen werden.
Anlage
Entwurf: Satzung des Wesselinger Städtepartnerschaftsvereins
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