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Mitteilungsvorlage (Gründung eines Wesselinger Partnerschaftsvereins)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
106 kB
Datum
02.04.2014
Erstellt
17.03.14, 17:09
Aktualisiert
17.03.14, 17:09
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 44/2014 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Gründung eines Wesselinger Partnerschaftsvereins Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 20.02.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 44/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weidenhaupt 20.02.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betreff: Gründung eines Wesselinger Partnerschaftsvereins Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. -2- Sachdarstellung: Mit der Vorlage Nr. 225/2012 hat die Verwaltung das Diskussionspapier „Zukunft der Städtepartnerschaften“ vorgelegt. Nach ausführlicher Diskussion hat der Kultur- und Partnerschaftsausschuss am 22.11.2012 in seiner 13. Sitzung beschlossen, einen Arbeitskreis zur Gründung eines für alle Städtepartnerschaften zuständigen Partnerschaftsverein einzurichten. Jede Ratsfraktion hat hierzu einen/eine Vertreter/-in benannt, den Vorsitz hat der Ausschussvorsitzende Georg Böhner übernommen. Der Arbeitskreis hat am 25.4.2013 und 18.02.2014 getagt. Eine dritte Sitzung findet am 28.3.2014, nach Drucklegung dieser Vorlage (17.3.2014), statt. Im Ergebnis hat der Arbeitskreis den als Anlage beigefügten Entwurf der Satzung des Wesselinger StädtePartnerschaftsvereins erarbeitet. Der Arbeitskreis schlägt in seinem Entwurf insbesondere vor, den Vorstand auf drei Mitglieder zu begrenzen, um das Gremium schlagkräftig zu machen und um personelle Engpässe bei einer Wiederbesetzung des Vorstands zu vermeiden. Bei der Besetzung des Vorstandes solle aber möglichst eine einseitige parteiliche Ausrichtung des Vereines vermieden werden. Hinweis der Verwaltung: Dieser hier vorgestellte Satzungsentwurf kann nur ein Vorschlag und eine Hilfestellung bei der Gründung des Vereines sein. Die Gründungsmitglieder können den Wortlaut und den Inhalt ihrer Vereinssatzung frei bestimmen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag des Partnerschaftsvereines sollte gering gehalten werden. Als Örtlichkeit für die zukünftigen Treffen des Vereins und zur Lagerung von Unterlagen bietet die Stadt Wesseling die „gute Stube“ im Herrenhaus des Schwingeler Hofes an. Der Arbeitskreis schlägt weiter vor, zu einer Gründungsveranstaltung am Freitag, dem 16. Mai 2014, um 19.00 Uhr in das Rheinforum Wesseling einzuladen. Anlässlich dieses Termins könnten auch diejenigen Personen geehrt und gewürdigt werden, die sich über viele Jahre hinweg für den Städte-Partnerschaftsgedanken nachhaltig eingesetzt und mitgewirkt haben, welche sich aber nun aufgrund des hohen Alters oder körperlicher Gebrechen nicht mehr in die Arbeit des neuen Partnerschaftsvereins einbringen können. Neben einer großen öffentlichen Einladung über die Pressemedien sollen auch gezielt alle der Verwaltung namentlich bekannten, sowie die von den Fraktionen benannten Personen mit einem persönlichen Anschreiben zu dieser Gründungsversammlung eingeladen werden. Anlage Entwurf: Satzung des Wesselinger Städtepartnerschaftsvereins -3-