Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 2 Schreiben an Bez.Reg. Köln 16.08.2016)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
43 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
28.04.17, 11:14
Aktualisiert
28.04.17, 11:14
Beschlussvorlage (Anlage 2 Schreiben an Bez.Reg. Köln 16.08.2016) Beschlussvorlage (Anlage 2 Schreiben an Bez.Reg. Köln 16.08.2016)

öffnen download melden Dateigröße: 43 kB

Inhalt der Datei

Bezirksregierung Köln Dezernat 54 z. Hd. Frau Schmidt 50606 Köln Sachgebiet: Bauabteilung Aktenzeichen: 720.20 Lue/Ku Auskunft erteilt: Her Lüssem Zimmer-Nummer: 19  Zentrale: 02421 399-0  Durchwahl: 132 Telefax: 02421/ 399-233 e-Mail: buergermeister@gemeinde-merzenich.de Merzenich, den 16.08.2016 Aktenzeichen: 54.2-3.15-2.1 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 23. Juni 2016 haben Sie darum gebeten, die Maßnahmenplanung im ABK hinsichtlich der Kanalsanierungen, insbesondere der Schadensklasse 2, zu prüfen und zu erläutern. Die Sanierungskonzepte, die auf den Ergebnissen der Erstbefahrung beruhten, haben die Schadensklassen 0 und 1 berücksichtigt, analog zum damaligen Berichtswesen der SüwVKan bis 2007. In den aktuellen, derzeit in der Umsetzung befindlichen, Sanierungskonzepten auf Grundlage der Zweitbefahrung werden nun auch die mittelfristigen Schäden (SK 2) mit abgehandelt. Somit werden die Schäden der SK 2, die noch aus der Erstbefahrung resultieren, sukzessive in die laufenden Sanierungskonzepte mit einfließen. Die Zweitbefahrung wird allerdings voraussichtlich nicht vollständig für alle Teilnetze im Gemeindegebiet im 10-Jahreszeitraum nach Abschluss der Erstbefahrung, der für die Sanierung vorgesehen ist, abgeschlossen sein. Für diese restlichen Teilnetze wird eine zusätzliche Maßnahme (101.0201) im ABK aufgenommen, die die Sanierung von Schäden der SK 2 resultierend aus Erstbefahrung beinhaltet. Damit wird eine zeitnahe Sanierung dieser Schäden angestrebt. Ansonsten würde die SK 2 in diesen Teilgebieten turnusmäßig mit der Zweitbefahrung abgearbeitet. Eine Sanierung auf Grundlage dieser zweiten Befahrung würde dann voraussichtlich ab dem Jahr 2022 erfolgen. Für die einzelnen Ortslagen ergibt sich danach folgende Situation: Zentralort Merzenich Die zentrale Ortslage Merzenich beinhaltet insgesamt 19 Teilnetze. Von diesen Teilnetzen sind 14 bereits zweitbefahren:  In den Teilnetzen 2 und 3 sind die Sanierungen auf Grundlage der Zweitbefahrung inkl. SK 2 abgeschlossen  Die Sanierungen im Teilnetz 16 laufen derzeit noch und werden im Jahr 2016 abgeschlossen  Das Teilnetz 4 wies keine Schäden bei der Zweitbefahrung auf  Die Teilnetze 1, 5, 6, 7, 8, 9, 12, 15, 17 und 19 werden im Zeitraum 2016 bis 2021 saniert 4 der insgesamt 19 Teilnetze werden bis Ende 2016 noch nicht zweitbefahren sein, so dass hier eine Sanierung auf Grundlage der Erstbefahrung vorgesehen wird. Dazu wird eine neue Maßnahme mit ins ABK aufgenommen (101.0201), in der dann Schäden der SK 2 berücksichtigt sind. Diese Maßnahme beinhaltet die Teilnetze 10, 11, 13 und 14. Das Teilnetz 18 umfasst den Umsiedlungsstandort Morschenich-Neu, dessen Kanalnetz allerdings noch nicht an die Gemeinde Merzenich übergeben worden ist. Golzheim Die Sanierungen in Golzheim werden gemäß dem seinerzeit aufgestellten Sanierungskonzept im Jahr 2016 fortgesetzt. Girbelsrath Die Sanierungen in Girbelsrath werden gemäß dem seinerzeit aufgestellten Sanierungskonzept im Jahr 2016 fortgesetzt. Morschenich Im alten Ortsteil Morschenich finden vereinbarungsgemäß keine Kanalsanierungen mehr statt, da die Ortslage im Zuge des Braunkohlentagebaus entfällt. Die Tabelle zum ABK, Fortschreibung 2016, ist entsprechend der hier ausgeführten Erläuterungen aktualisiert worden und in der Anlage beigefügt. Ich hoffe, mit diesen Ergänzungen und Erörterungen die noch offenen Punkte klären zu können. Mit freundlichen Grüßen (Gelhausen) 