Daten
Kommune
Wesseling
Größe
151 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
17.03.14, 17:09
Aktualisiert
17.03.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
33/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
66
80
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
:gesamtperspektive Wesseling
Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes
Verknüpfung der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße/Bahnhofstraße durch eine
ebenerdige Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und der Stadtbahntrasse
hier: - Sachstandsbericht
- Einleitung des Plangenehmigungsverfahrens gemäß §§ 18 ff AEG
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
66
80
07.03.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 33/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
07.03.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
:gesamtperspektive Wesseling
Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes
Verknüpfung der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße/Bahnhofstraße durch eine
ebenerdige Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und der Stadtbahntrasse
hier: - Sachstandsbericht
- Einleitung des Plangenehmigungsverfahrens gemäß §§ 18 ff AEG
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Wesseling nimmt den Sachstandsbericht zur Verknüpfung der Fußgängerzone FlachFengler-Straße/Bahnhofstraße durch eine ebenerdige Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und
der Stadtbahntrasse zur Kenntnis.
2. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, einen entsprechenden Plangenehmigungsantrag nach §§ 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zu erarbeiten und diesen Antrag über die Häfen- und Güterverkehr
Köln AG bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Zuge der für das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2014 ff notwendigen Neubearbeitung des Förderantrags für die :gesamtperspektive Wesseling - Teilprojekte Neugestaltung Fußgängerzone und Bahnhofsumfeld - werden derzeit alle Planungskonzepte überprüft bzw. aktualisiert, um eine schrittweise Umsetzung
dieser Projekte in mehreren Baulosen vorzubereiten.
Die Verwaltung hat in vielen Gesprächen den für die Innenstadtentwicklung wesentlichen Baustein „ebenerdige Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und der Stadtbahntrasse“ nochmals diskutiert und strebt
nach wie vor eine Umsetzung dieses Lückenschlusses unmittelbar im Anschluss an die bauliche Neugestaltung der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße (BA 1) und Bahnhofstraße (BA 2) an.
Die beharrliche und konsequente Weiterverfolgung der ebenerdigen Querung der L 300 Konrad-AdenauerStraße und der Stadtbahntrasse für Fußgänger hat für die Innenstadtentwicklung entscheidende Bedeutung:
-
Mit der fußläufigen Verbindung der Fußgängerzonen Flach-Fengler-Straße und Bahnhofstraße wird die
funktionale Verknüpfung des stärker frequentierten Einzelhandelsbereichs Flach-Fengler-Straße mit dem
derzeit ruhigeren, mehr durch Dienstleistungs-/Gastronomienutzungen bzw. Leerstände geprägten Bereich Bahnhofstraße/Alfons-Müller-Platz erreicht. Damit wird die Innenstadt als Einzelhandelsstandort
insgesamt gestärkt.
-
Die fußläufige Anbindung der westlichen Innenstadtbereiche, u.a. des Schulzentrums, an das neugestaltete Rheinufer wird deutlich optimiert, womit auch die „weichen“ Standortqualitäten Wesselings als
Wohn-, Lern- und Arbeitsstandort in der Region verbessert werden.
-
Die derzeitige „Insellage“ des Bahnhofsgebäudes wird durch die fußläufige Einbindung in die Stadtstruktur, ergänzt durch eine Aufwertung des Bahnhofsumfelds und attraktive Umnutzung des Gebäudes, aufgehoben. Die zentrale Lage des Bahnhofsgebäudes im Schnittpunkt wichtiger städtischer Wegeachsen
würde damit stadträumlich wieder erlebbar und optimal nutzbar werden.
-
Die Attraktivität des ÖPNV-Knotenpunktes Wesseling wird durch ebenerdige und barrierefreie Zugänge
zum Mittelbahnsteig sowohl aus der Flach-Fengler-Straße als auch aus der Bahnhofstraße entscheidend
verbessert. Die derzeit unattraktive und eingeschränkte Zugänglichkeit des Mittelbahnsteigs nur durch
den Fußgängertunnel, mit dem häufig defekten Schrägaufzug, könnte behoben und damit die Nutzerfreundlichkeit des ÖPNV-Haltepunktes Wesseling deutlich optimiert werden.
Auf Grund der vorgenannten Aspekte hat die Stadt Wesseling im Jahr 2013 nochmals die Initiative ergriffen
und erste Abstimmungsgespräche mit der Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK/Betreiberin der Bahnstrecke und Eigentümerin von Teilflächen), der Landeseisenbahnverwaltung (LEV/Aufsichtsbehörde) sowie
der Bezirksregierung Köln (BR/Förder- und Genehmigungsbehörde) geführt.
Im August 2013 hat die HGK erstmals ihre grundsätzlich ablehnende Haltung gegen eine ebenerdige Querung der Gleistrasse im Bahnhofsbereich Wesseling relativiert und auf die Prüfung einer Duldungspflicht
gemäß § 4 (1) Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) für eine neue höhengleiche Bahnkreuzung hingewiesen.
Die HGK hat signalisiert, diese Maßnahme zwar nicht aktiv zu fördern; wenn die Stadt Wesseling die HGK
jedoch schriftlich auffordert, einen höhengleichen Bahnübergang herzustellen, würde sich die HGK entsprechend der Duldungspflicht gemäß § 4 (1) EKrG nicht gegen die Umsetzung dieser Maßnahme sperren.
Nach erster Einschätzung der HGK/LEV erfordert die Durchführung der angestrebten Kreuzungsmaßnahme
ein Plangenehmigungsverfahren gemäß §§ 18 ff AEG, bei dem alle fachrechtlichen und sonstigen öffentlichrechtlichen Belange geprüft werden.
Die von der Stadt Wesseling angestrebte ebenerdige Querung der Stadtbahntrasse würde den Charakter
eines Reisendenzugangs zum Bahnsteig für Fußgänger aufweisen und müsste nach Anforderung der Landeseisenbahnverwaltung mit einer kompletten Bahnübergangssicherung ausgestattet werden (Vollsignalisierung, Schrankenanlage für 4 Gleise). Bei einem Ortstermin im Oktober 2013 mit der HGK/LEV wurde diese
Einschätzung sowie die grundsätzliche technische Machbarkeit dieser Lösung bestätigt
Die HGK hat der Stadt Wesseling die Erstellung eines technischen Entwurfsplans für einen etwa 5m breiten
Reisendenzugang zum Mittelbahnsteig einschließlich einer groben Kostenübersicht, als Grundlage weiterer
Abstimmungen zugesagt.
In Anbetracht der Sach- und Gesetzeslage sieht die HGK jedoch bei sich selbst keine Pflicht zur Kostenbeteiligung an der Baumaßnahme; die Planung und Finanzierung der Maßnahme obliegt aus Sicht der HGK
der Stadt Wesseling als Verursacherin der ebenerdigen Bahnquerung.
Da die Stadt Wesseling auch weiterhin beabsichtigt, für die bauliche Neugestaltung einer ebenerdigen Querung der L 300 und der Stadtbahntrasse, den möglichst weitgehenden Rückbau des Fußgängertunnels und
die Neuanlage eines Bahnhofsplatzes - als wesentliche Bestandteile der :gesamtperspektive Wesseling Städtebaufördermittel im Rahmen des STEP 2014 ff zu beantragen, hat im September 2013 eine Beratung
mit der BR Köln (Genehmigungs-/Förderdezernate) stattgefunden.
Zur Genehmigungsfähigkeit wurde erläutert, dass die Stadt Wesseling über die HGK einen Antrag auf Plangenehmigung nach §§ 18 ff AEG bei der BR Köln einreichen könne. Da es sich bei der angestrebten Maßnahme um einen Sonderfall - Rückbau einer sicheren unterirdischen Bahnquerung und Neubau einer höhengleichen Bahnkreuzung für Fußgänger - handelt, ist aus Sicht der Genehmigungsbehörde eine überzeugende Begründung der Maßnahme, einschließlich der Verkehrssicherheitsaspekte, notwendig. Bei der Förderfähigkeit der Maßnahme ist aus Sicht der BR Köln im Gesamtkontext zu prüfen, ob für Teilmaßnahmen
eventuell andere Förderprogramme (Verkehrs-/ÖPNV-Förderung) in Frage kommen, um die Städtebauförderung zu entlasten (Subsidiaritätsprinzip). Die enorme städtebauliche Bedeutung der Maßnahme für die Wesselinger Innenstadtentwicklung wurde von der BR Köln nochmals bestätigt.
Die HGK hat der Stadt Wesseling im Dezember 2013 ein Planungskonzept zur technischen Ausführung
eines ebenerdigen Reisendenzugangs zum Mittelbahnsteig, einschließlich der notwendigen Anpassungsmaßnahmen (Bahnsteiganlagen/Signalisierung), und einer vorläufigen Kostenschätzung für die Maßnahme
übermittelt.
Das Planungskonzept der HGK umfasst folgende Maßnahmen (vgl. Anlage- Planungskonzept HGK):
-
Die Anlage einer etwa 5m breiten, ebenerdigen Fußgängerquerung in der Achse der Fußgängerzonen
Flach-Fengler-Straße und Bahnhofstraße, unter Nutzung eines schmalen, der Stadt Wesseling gehörenden Grundstücks. Damit können sowohl die oberirdische Erreichbarkeit des Mittelbahnsteigs aus beiden
Fußgängerzonen und vom P+R-Parkplatz aus geschaffen als auch die angestrebte, direkte oberirdische
Wegeverbindung über den künftigen „Bahnhofsplatz“ hergestellt werden.
-
Die Verschiebung des Mittelbahnsteigs um ca. 12,6m in Fahrtrichtung Bonn, um zum einen die erforderlichen Sicherheitsabstände für die Bahnsignalisierung zu gewährleisten. Zum anderen kann damit ausreichend Fläche für eine neue Rampe geschaffen werden, die einen direkten barrierefreien Zugang zum
Mittelbahnsteig von der ebenerdigen Fußgängerquerung aus ermöglicht. Der bisherige Schrägaufzug
aus dem Tunnel zum Mittelbahnsteig würde damit entbehrlich und müsste bei dieser Konzeption entfallen, da die geplante Rampe auf der bisherigen Aufzugsfläche liegen würde.
-
Die Absicherung des Bahnübergangs wird durch Schrankenanlagen aus der Richtung Flach-FenglerStraße/Westring und aus Richtung Bahnhofstraße/Bahnhofsplatz erforderlich, so dass eine Sperrstrecke
für Fußgänger von ca. 27m entstehen wird. Die Schrankenanlage wird die vorhandenen 4 Gleise (Stadtbahnlinie 16, Gütergleis, Zufahrtsgleis HGK-Betriebsanlagen) in beide Fahrtrichtungen sichern.
-
Entsprechend der vorläufigen Kostenschätzung der HGK für diese Maßnahme ist von etwa 1,55 Mio.
Euro (Nettokosten zzgl. 7 % Nebenkosten und Mehrwertsteuer) auszugehen. Die Kostenschätzung der
HGK umfasst Kosten der Bahnsteig- und Tunnelanpassung, des Oberbaus, der bahntechnischen Maßnahmen (Signalisierung, Stellwerksanpassung, Energietechnik), Planungs-, Vermessungs- und Genehmigungskosten sowie Bauaufsichtskosten der HGK für diese Maßnahme.
Nach Auffassung der Verwaltung ist das Planungskonzept der HGK grundsätzlich sehr zu begrüßen, da
damit die technische Machbarkeit der angestrebten ebenerdigen Bahnquerung im Zuge der Fußgängerachse Flach-Fengler-Straße /Bahnhofstraße bestätigt und die Anforderungen dargestellt werden.
In Ergänzung des HGK-Konzeptes ist es jedoch aus städtebaulicher Sicht wesentlich, bei einer Umsetzung
der ebenerdigen Querung und Zugänglichkeit des Mittelbahnsteigs den dann entbehrlichen Fußgängertunnel, einschließlich seiner sämtlichen Zugänge (Treppen, Rolltreppen, Rampen an mehreren Stellen), vollständig zurück zu bauen.
Der Erhalt der zahlreichen, gestalterisch mangelhaften bzw. stadträumlich störenden Zugänge zum Fußgängertunnel steht nach Auffassung der Verwaltung den städtebaulichen Zielen und Qualitätsanforderungen zur
Innenstadt-Neugestaltung grundsätzlich entgegen. Sowohl die attraktive Gestaltung eines neuen „Bahnhofsplatzes“ als auch die Gestaltung optimaler Blick- und Wegebeziehungen in der Achse der Fußgängerzone
würden beim Erhalt der „im Wege stehenden“, mit ihren Überdachungen relativ wuchtigen Tunneleingänge,
erheblich beeinträchtigt bzw. unmöglich gemacht. Zudem erscheint die Beibehaltung eines weitgehend funktionslosen, gering frequentierten Fußgängertunnels sehr problematisch, da damit sowohl eine subjektive
Erhöhung der Wahrnehmung als Angstraum als auch eine objektive Zunahme der Vandalismusgefahr zu
erwarten wäre.
Im Sinne einer optimalen funktionalen und städtebaulich hochwertigen Neugestaltung der Fußgängerzone
und des Bahnhofsumfelds soll deshalb der vollständige Verzicht auf den Fußgängertunnel, einschließlich der
baulichen Schließung und Beseitigung sämtlicher Zugänge, konsequent weiter verfolgt werden.
Im Rahmen einer Beratung mit der HGK/LEV am 19.2.2014 wurden das Planungskonzept der HGK sowie
die städtebaulichen Ziele und Konzepte der Stadt Wesseling intensiv diskutiert und die weitere Vorgehensweise zur Umsetzung der ebenerdigen Bahnquerung beraten.
Als Ergebnis ist folgendes festzuhalten:
-
Die HGK wird sich bei einer schriftlichen Aufforderung der Stadt Wesseling, einen höhengleichen Bahnübergang herzustellen, entsprechend der Duldungspflicht gemäß § 4 (1) EKrG nicht gegen eine Umsetzung der Maßnahme sperren und einen Plangenehmigungsantrag der Stadt Wesseling an die BR Köln
weiter leiten.
-
Die Stadt Wesseling ist nach Auffassung der HGK im Sinne des Verursacherprinzips und der Finanzierungsregelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (§§ 11 ff EKrG) für die Erarbeitung der Antragsunterlagen zur Plangenehmigung sowie für die komplette Kostentragung der Maßnahme verantwortlich.
-
Auf Grund der fachspezifischen Thematik ist eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit der HGK/LEV
und der Stadt Wesseling in der Planungs- und Umsetzungsphase notwendig.
-
Die Stadt Wesseling beabsichtigt, die ebenerdige Bahnquerung als Teilprojekt bei der derzeitigen Neubearbeitung des Gesamtförderantrags für das STEP 2014 ff fortzuschreiben und planerisch sowie kostenmäßig zu konkretisieren. Zudem ist die Haushalts-/HSK-Planung der Stadt Wesseling für die Jahre
2015 ff entsprechend anzupassen.
2. Lösung
Es wird vorgeschlagen, dass der Rat die Verwaltung ermächtigt, einen entsprechenden Plangenehmigungsantrag nach §§ 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zu erarbeiten und diesen Antrag über die Häfenund Güterverkehr Köln AG bei der BR Köln einzureichen.
Die LEV stellt der Stadt Wesseling eine Liste mit den erforderlichen Antragsunterlagen für die Einleitung
eines Plangenehmigungsverfahrens gemäß §§ 18 AEG zusammen. Auf Grund der spezifischen Thematik ist
davon auszugehen, dass externe Auftragsvergaben an Gutachter/Planungsbüros erforderlich werden, die
über dieses bahnspezifische Leistungsspektrum verfügen (z.B. Planung bahntechnischer Anlagen, Berechnung der Signaltechnik). Die Erarbeitung dieser Antragsunterlagen soll in enger Abstimmung mit der HGK
als Betreiberin der Bahnanlagen und der LEV als Aufsichtsbehörde erfolgen.
Nach erster Einschätzung der LEV ist nach Einreichung des Plangenehmigungsantrags bei der BR Köln von
einem Zeitraum von etwa einem Jahr bis zur Erteilung der Genehmigung auszugehen.
Parallel dazu ist die Überarbeitung des bisherigen städtebaulichen Konzeptes für die Neugestaltung des
Bahnhofsumfelds, mit der gestalterischen Einbindung der ebenerdigen Bahnquerung, erforderlich. Das bisherige Planungskonzept des Büros Reicher Haase Associierte (rha) aus dem Jahr 2010 muss im Bereich
des „Bahnhofsplatzes“ entsprechend angepasst werden, da die damals als „Notlösung“ vorgesehene Verkürzung des Tunnels nunmehr entbehrlich wird. Die weiteren Planungsvorschläge des Konzeptes für das
Bahnhofsumfeld können beibehalten werden (vgl. Anlage- Planungskonzept rha mit skizzenhafter Eintragung der ebenerdigen Querungslösung).
Die Auftragsvergabe an das Planungsbüro rha ist kurzfristig vorgesehen, da sowohl das überarbeitete Planungskonzept als auch die Aktualisierung der Kostenschätzung für die Maßnahmen im Bahnhofsumfeld
zügig für die Neubearbeitung des Städtebauförderantrags und die Haushaltsplanung benötigt werden.
Die Verwaltung beabsichtigt zudem, zeitnah eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW zur
ebenerdigen Überquerung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße herbei zu führen. Die grundsätzliche Akzeptanz dieser Maßnahme wurde bereits in den Jahren 2003/2004 von Seiten des Landesbetriebs bestätigt.
Das bisherige Planungskonzept umfasst deshalb die Umgestaltung der L 300 zu einer alleeartigen Stadtstraße mit einer ebenerdigen Überquerung im Bahnhofsbereich. Mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW ist
eine Abstimmung der Planungsdetails und der Finanzierung der Maßnahme notwendig.
3. Alternativen
-
Beibehaltung der bisherigen, im Rahmen der Regionale 2010 erarbeiteten Planungslösung mit ebenerdiger Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße, Verkürzung des Fußgängertunnels und künftigem
Zugang in den Fußgängertunnel von einem neugestalteten Bahnhofsplatz.
-
Beibehaltung der derzeitigen Situation mit dem Fußgängertunnel und der unterirdischen Querung der
L 300 Konrad-Adenauer-Straße sowie der Stadtbahntrasse.
4. Finanzielle Auswirkungen
Zur Erarbeitung eines städtebaulich hochwertigen Planungskonzeptes für das Bahnhofsumfeld sowie zur
Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen für das Plangenehmigungsverfahren gemäß §§ 18 ff AEG
werden Auftragsvergaben an externe Büros und Gutachter (Planungsbüro rha, Fachbüros für die Planung
bahntechnischer Anlagen/Berechnung der Signaltechnik etc.) notwendig.
In den Haushalt 2014 sind Planungskosten in Höhe von 78.340 € für entsprechende Auftragsvergaben eingestellt (Investitionsmaßnahme M541-0009A 0910402 Umbau Bahnhofsbereich).
Entsprechend der vorläufigen Kostenschätzung der HGK sind für die vorgeschlagene Maßnahme „ebenerdige Bahnquerung in Wesseling“ Nettokosten in Höhe von ca. 1,55 Mio. Euro zu kalkulieren. Zuzüglich der zu
berücksichtigenden 7 % Nebenkosten und Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) sind die voraussichtlichen Bruttokosten für die Maßnahme mit ca. 1,97 Mio. Euro zu beziffern.
Die Kostenschätzung der HGK umfasst Kosten der Bahnsteig- und Tunnelanpassung, des Oberbaus, der
bahntechnischen Maßnahmen (Signalisierung, Stellwerksanpassung, Energietechnik), Planungs-, Vermessungs- und Genehmigungskosten sowie Bauaufsichtskosten der HGK für die Maßnahme; darin enthalten ist
eine Kostenposition „Provisorien/Unvorhergesehenes“, die laut HGK für die Gewährleistung des Stadtbahnbetriebs während der Bauphase einzuplanen ist.
In dieser Kostenschätzung sind die Kosten für weitere städtebauliche Maßnahmen der :gesamtperspektive
Wesseling - Teilprojekt Neugestaltung des Bahnhofsumfelds (Gestaltung Bahnhofsplatz, Sanierung/ Umnutzung Bahnhofsgebäude, Anlage Busbahnhof, Anlage Grünflächen, bisher: Verkürzung Unterführung) sowie
für den vollständigen Rückbau des Fußgängertunnels nicht enthalten. Die bisherigen, seit 2009 in die Städtebauförderung und Haushaltsplanung eingestellten Gesamtkosten des Teilprojekts - Neugestaltung des
Bahnhofsumfelds - sind mit 4,8 Mio. Euro (brutto) zu beziffern.
Die Gesamtkosten von 4,8 Mio. Euro (brutto) umfassen die Baulose 1 (Umgestaltung P+R-Platz), 2 (Verkürzung Unterführung), 4 (Umbau Bahnhofsgebäude), 5 (Bahnhofsplatz/Grünanlagen) und 6 (Busbahnhof).
Bei dem beantragten Fördersatz von 80 % (Städtebauförderung) wurden bisher Fördermittel in Höhe von
3,84 Mio. Euro und ein Eigenanteil der Stadt Wesseling von 960.000 Euro kalkuliert.
Die Baulose 3 (Umbau Mittelbahnsteig) und 7 (Umgestaltung L 300) wurden nicht in den Förderantrag bzw.
die Haushaltsplanung der Stadt Wesseling eingestellt, da diese Maßnahmen den Baulastträgern HGK bzw.
Landesbetrieb Straßen.NRW zugeordnet wurden. Aus Sicht der Stadt Wesseling sind weitere Abstimmungen zur Kostentragung dieser Baulose sinnvoll.
Die notwendige Aktualisierung und Konkretisierung der Maßnahmekosten für die „Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes“, nunmehr unter Berücksichtigung der ebenerdigen Querung, kann erst auf Grundlage des
aktualisierten Planungskonzeptes des Büros rha erfolgen.
Anhand dieser Planung kann dann die bisher vorliegende Kostenschätzung für das Teilprojekt „Neugestaltung des Bahnhofsumfelds“ (Baulose 1-7) sachgerecht überprüft und aktualisiert werden; zudem kann ermittelt werden, ob bzw. welche Veränderungen der Kosten sich innerhalb der Baulose 1-7 ergeben. Derzeit ist
seitens der Verwaltung nicht einzuschätzen, welche bahn- und bautechnischen Maßnahmen/Kosten auf
Grund des Planungskonzeptes der HGK in den bisherigen Baulosen entfallen bzw. sich verändern können.
Anlagen:
- Planungskonzept der HGK (Stand 12/2013, M. 1:1.000)
- Planungskonzept Büro rha - Bahnhofsumfeld (Stand 2010) - mit skizzenhafter Eintragung der ebenerdigen Querungslösung (unmaßstäblich)