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Beschlussvorlage Abwasserwerk (Kanaldichheitsnachweise hier: weiteres Vorgehen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
28.06.2010
Erstellt
18.06.10, 21:23
Aktualisiert
18.06.10, 21:23
Beschlussvorlage Abwasserwerk (Kanaldichheitsnachweise
hier: weiteres Vorgehen) Beschlussvorlage Abwasserwerk (Kanaldichheitsnachweise
hier: weiteres Vorgehen)

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Inhalt der Datei

Abwasserwerk Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 92/2010 zur Sitzung des Betriebsausschusses Ver- und Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe Entsorgung Auskunft erteilt: Herr Friedrich Telefon: 05208/991-268 Datum: 18. Juni 2010 der Gemeinde Leopoldshöhe Kanaldichheitsnachweise hier: weiteres Vorgehen Beratungsfolge Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung Termin 28.06.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: In den bisherigen Besprechungen der Kommunen in Lippe wiesen die Vertreter der Landesregierung darauf hin, dass die Fremdwasserproblematik für künftige Genehmigungen beispielsweise neuer Baugebiete, Verlängerung von Kläranlagenerlaubnissen etc. in immer erheblicherem Maße berücksichtigt werde. Zudem sei die Formulierung „Wasserschutzgebiete vor dem 31.12.2015“ nicht so gemeint, dass auch der 30.12.2015 ausreichend sei. Vielmehr sollte der Zeitraum 2011/2012 angestrebt werden. Dabei empfiehlt es sich, nicht nach Baujahren zu unterscheiden. Auf jeden Fall seien aber kurzfristig entsprechende Satzungen zu erstellen. In diversen Fachblättern wird mittlerweile darauf hingewiesen, dass schon dubiose Firmen versuchen, mit gefälschten Dichtheitsnachweisen Geld zu erschwindeln. Außerhalb der Wasserschutzgebiete ist es den Gemeinden freigestellt, andere Fristen festzulegen. Hier wurde zugesagt, bei kontinuierlichen Terminen (z.B. Bereich 1 in 2012, Bereich 2 in 2013, Bereich 3 in 2014 etc.) eine Zeitdehnung bis 2023 (in Anlehnung an die EU-Wasserrahmenrichtlinie) zu akzeptieren. Diese Streckung dürfte in erheblichem Maße zur Entlastung der Eigentümer beitragen. Aus diesen Gründen schlägt die Betriebsleitung folgendes Verfahren vor: -Presseinfo über die Verfahrensweise mit Hinweisen auf dubiose Firmen. -einzelne Gebiete in Reihenfolge der Dringlichkeit (Zustand und Fremdwasseranteil) festlegen. Basis hierfür sind die entsprechend der „Selbstüberwachungsverordnung Kanal“ durchzuführenden Untersuchungen. -Satzung für Wasserschutzgebiet (Termin 2011) aufstellen. -Satzungen für Gebiete Termin 2012, 2013, 2014 aufstellen. In den Folgejahren wird jeweils ein weiteres Gebiet erfasst, so dass konkret 3 – 4 Jahre Vorlaufzeit für die Eigentümer gegeben ist. -Konzept aufstellen, welches Gebiet in welchem Jahr (bis 2023) ansteht. Hinweis: Einzelne Straßen können in Abhängigkeit von anderen Baumaßnahmen lt. HHPl./WiPl. verschoben werden. -Sondersitzung des Betriebsausschusses am 06.09.2010 (Vorschlag) mit Empfehlung an Rat. -Satzungs-Beschluss im Rat am 30.09.2010. -Nach Ratsbeschluss pressemäßige Bekanntgabe der Bereiche/Fristen zur frühzeitigen Eigentümerinformation, so dass sich insbesondere aus dem Konzept schon langfristig ergibt, wann sich die Eigentümer spätestens um den Dichtheitsnachweis kümmern müssen. -In 2011 Beratung/Beschluss des Konzeptes -2- Die reinen Satzungstexte werden Lippeeinheitlich auf Basis der Mustersatzung des Landes gewählt. Beschlussvorschlag: Die Betriebsleitung wird beauftragt, ein Konzept mit einer Prioritätenliste zu erstellen und die entsprechenden Satzungen vorzubereiten. Als nächster Sitzungstermin wird der 06.09.2010 angesetzt. Oortman