Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
28.06.2010
Erstellt
18.06.10, 21:23
Aktualisiert
18.06.10, 21:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserwerk Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
92/2010
zur Sitzung
des Betriebsausschusses Ver- und
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
Entsorgung
Auskunft erteilt:
Herr Friedrich
Telefon:
05208/991-268
Datum:
18. Juni 2010
der Gemeinde Leopoldshöhe
Kanaldichheitsnachweise
hier: weiteres Vorgehen
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Ver- und
Entsorgung
Termin
28.06.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In den bisherigen Besprechungen der Kommunen in Lippe wiesen die Vertreter der Landesregierung darauf
hin, dass die Fremdwasserproblematik für künftige Genehmigungen beispielsweise neuer Baugebiete,
Verlängerung von Kläranlagenerlaubnissen etc. in immer erheblicherem Maße berücksichtigt werde. Zudem
sei die Formulierung „Wasserschutzgebiete vor dem 31.12.2015“ nicht so gemeint, dass auch der
30.12.2015 ausreichend sei. Vielmehr sollte der Zeitraum 2011/2012 angestrebt werden. Dabei empfiehlt es
sich, nicht nach Baujahren zu unterscheiden. Auf jeden Fall seien aber kurzfristig entsprechende Satzungen
zu erstellen.
In diversen Fachblättern wird mittlerweile darauf hingewiesen, dass schon dubiose Firmen versuchen, mit
gefälschten Dichtheitsnachweisen Geld zu erschwindeln.
Außerhalb der Wasserschutzgebiete ist es den Gemeinden freigestellt, andere Fristen festzulegen. Hier
wurde zugesagt, bei kontinuierlichen Terminen (z.B. Bereich 1 in 2012, Bereich 2 in 2013, Bereich 3 in 2014
etc.) eine Zeitdehnung bis 2023 (in Anlehnung an die EU-Wasserrahmenrichtlinie) zu akzeptieren. Diese
Streckung dürfte in erheblichem Maße zur Entlastung der Eigentümer beitragen.
Aus diesen Gründen schlägt die Betriebsleitung folgendes Verfahren vor:
-Presseinfo über die Verfahrensweise mit Hinweisen auf dubiose Firmen.
-einzelne Gebiete in Reihenfolge der Dringlichkeit (Zustand und Fremdwasseranteil) festlegen. Basis hierfür
sind die entsprechend der „Selbstüberwachungsverordnung Kanal“ durchzuführenden Untersuchungen.
-Satzung für Wasserschutzgebiet (Termin 2011) aufstellen.
-Satzungen für Gebiete Termin 2012, 2013, 2014 aufstellen. In den Folgejahren wird jeweils ein weiteres
Gebiet erfasst, so dass konkret 3 – 4 Jahre Vorlaufzeit für die Eigentümer gegeben ist.
-Konzept aufstellen, welches Gebiet in welchem Jahr (bis 2023) ansteht. Hinweis: Einzelne Straßen können
in Abhängigkeit von anderen Baumaßnahmen lt. HHPl./WiPl. verschoben werden.
-Sondersitzung des Betriebsausschusses am 06.09.2010 (Vorschlag) mit Empfehlung an Rat.
-Satzungs-Beschluss im Rat am 30.09.2010.
-Nach Ratsbeschluss pressemäßige Bekanntgabe der Bereiche/Fristen zur frühzeitigen
Eigentümerinformation, so dass sich insbesondere aus dem Konzept schon langfristig ergibt, wann sich die
Eigentümer spätestens um den Dichtheitsnachweis kümmern müssen.
-In 2011 Beratung/Beschluss des Konzeptes
-2-
Die reinen Satzungstexte werden Lippeeinheitlich auf Basis der Mustersatzung des Landes gewählt.
Beschlussvorschlag:
Die Betriebsleitung wird beauftragt, ein Konzept mit einer Prioritätenliste zu erstellen und die
entsprechenden Satzungen vorzubereiten.
Als nächster Sitzungstermin wird der 06.09.2010 angesetzt.
Oortman