Daten
Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
02.04.2014
Erstellt
17.03.14, 17:09
Aktualisiert
17.03.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
266/2013 2. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
- 110 -
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Erwerb einer Skulptur aus Pontivy
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 110 -
11.03.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 266/2013 2. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Rolf Düffel
11.03.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betreff:
Erwerb einer Skulptur aus Pontivy
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Die Vorlage 266/2013 1. Ergänzung wurde in der Sitzung am 28.01.2014 unter TOP 10.2 beraten. Der Ausschuss hat beschlossen, die Vorlage zur weiteren Beratung in den Fraktionen zu vertragen.
Nunmehr sollte ein Beschluss in dieser Angelegenheit erfolgen, damit dem Künstler geantwortet werden
kann.
Sachdarstellung der Vorlage 266/2013 1. Ergänzung:
In der Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 14. November 2013 wurde die Vorlage 266/2013 beraten. Im Ergebnis wurde die Verwaltung gebeten, beim Künstler ROL weitere und
nach Möglichkeit kostengünstigere Skulpturen zu erfragen, die geeignet sind, die Städtepartnerschaft zwischen Wesseling und Pontivy zu symbolisieren.
Dem Künstler wurde das Ansinnen des Ausschusses schriftlich übermittelt. Mitte Januar 2014 ging
dessen schriftliche Antwort ein. Dem Schreiben war ein Katalog mit Abbildungen der von ihm geschaffenen und im Jahr 2012 im Château Rohan in Pontivy ausgestellten Werke beigefügt. Die meisten der abgebildeten Werke sind mit Angaben zu den Maßen und zum Verkaufspreis versehen. Wo
stattdessen lediglich ein Punkt oder „privée“ markiert ist, steht dieses Werk nicht zum Verkauf zur
Verfügung bzw. ist inzwischen verkauft.
In seinem Schreiben macht der Künstler darauf aufmerksam, dass diese Werke im Katalog alle nicht
zur Aufstellung im Freien geeignet sind, u. a. da sie hierfür nicht entsprechend präpariert sind.
Der Künstler legt dar, dass lediglich sein Werk „Tristan & Iseult“ ausdrücklich zur Aufstellung außerhalb von Gebäuden - vornehmlich auf einem Verkehrskreisel - dimensioniert, geschaffen und entsprechend präpariert wurde (Sandstrahlung, Metallisierung, Epoxid-Behandlung, Anstrich). Aus dem
Brief geht weiterhin hervor, dass in dem von ihm angegebenen Kaufpreis (brutto 11.500 €) die
Transportkosten einschließlich eines Betonsockels für das Werk enthalten sind. Darüber hinaus verdeutlicht er sein Einverständnis, dass der Kaufpreis zu je einem Drittel in der Jahren 2014, 2015 und
2016 an ihn gezahlt werden kann.
Den Fraktionen geht - außerhalb dieser Ergänzungsvorlage - je eine Farb-Ablichtung des umfänglichen Ausstellungskatalogs zu, damit anhand dessen die weitere Beratung in der Angelegenheit erfolgen kann.
Zwischenzeitlich konnte auch die Frage geklärt werden, ob zur Finanzierung des Erwerbs auch Mittel aus dem Budget für die Neugestaltung des Rheinparks eingesetzt werden dürfen: Eine solche
Maßnahme war nicht Gegenstand des seinerzeitigen Förderungsantrags. Somit ist die Verwendung
von Fördermitteln für den Erwerb nicht zulässig.