Daten
Kommune
Wesseling
Größe
40 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
24.03.14, 17:07
Aktualisiert
24.03.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
52/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Umbesetzung des Wahlausschusses
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
26.02.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 52/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Meschede
26.02.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Umbesetzung des Wahlausschusses
Beschlussentwurf:
Auf Vorschlag der FDP-Fraktion wird als stellvertretendes Mitglied des Wahlausschusses gewählt:
Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird als Mitglied des Wahlausschusses gewählt:
Sachdarstellung:
1. Problem
Vorsitzender des Wahlausschusses ist Herr Bürgermeister Hans-Peter Haupt als Wahlleiter. Stellvertretendes Mitglied für die FDP-Fraktion ist Herr Peter Nep und ordentliches Mitglied für die Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen ist Herr Jörg Kutzer.
Alle drei Herren bewerben sich für das Amt des Bürgermeisters.
Gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) können Bürgermeister, Landräte oder ihre Vertreter
im Falle ihrer Bewerbung für das Amt des Bürgermeisters oder des Landrates ab ihrer Aufstellung nicht
Wahlleiter oder stellvertretender Wahlleiter in dem Wahlgebiet sein, in dem sie sich bewerben; an ihre Stelle
tritt der jeweilige Vertreter im Amt. Herr 1. Beigeordneter Gunnar Ohrndorf übt insofern die Funktion des
Wahlleiters aus und ist daher Vorsitzender des Wahlausschusses.
Nach § 2 Abs. 7 S. 2 KWahlG können Bewerber für das Amt des Bürgermeisters oder des Landrates nicht
Mitglied des Wahlausschusses der Gemeinde oder des Kreises oder eines Wahlvorstandes sein. Somit
scheiden Herr Nep und Herr Kutzer aus dem Wahlausschuss aus.
2. Lösung
Die Verwaltung bittet die FDP-Fraktion, anstelle von Herrn Nep ein stellvertretendes Mitglied, und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, anstelle von Herrn Kutzer ein ordentliches Mitglied im Wahlausschuss zu benennen. Beide sind dann vom Rat der Stadt Wesseling in den Wahlausschuss zu wählen.
3. Alternativen
Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.