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Beschlussvorlage (Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
08.07.2010
Erstellt
01.07.10, 21:21
Aktualisiert
01.07.10, 21:21
Beschlussvorlage (Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 85/2010 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Taron Telefon: 05208/991-300 Datum: 1. Juli 2010 Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 24.06.2010 Rat 08.07.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: Gemäß § 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben, um die Größe und Ausstattung der Feuerwehr festlegen zu können. Wegen der grundlegenden Bedeutung für den Brandschutz der Bevölkerung bedarf es hierfür eines Ratsbeschlusses. Der Rat der Gemeinde hat im August 2001 erstmals einen Brandschutzbedarfsplan verabschiedet. Im Rahmen einer Fortschreibung wurden die Strukturen der Freiwilligen Feuerwehr erneut untersucht und die relevanten Einsatzdaten aus den Jahren 2008 und 2009 ausgewertet, um eine aktuelle Entscheidungsgrundlage für die Festlegung der Qualität der Gefahrenabwehr und der Organisation zu erhalten. Mit der Untersuchung wurde die Firma FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H. beauftragt, die über eine langjährige Erfahrung hinsichtlich der Beratung von Kommunen verfügt und somit auch in der Lage ist, interkommunale Vergleiche vorzunehmen und zu präsentieren. Der Projektleiter, Herr Dipl.-Ing. Manfred Unterkofler, wird das Ergebnis in der Sitzung vorstellen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Festlegungen im Rahmen der 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes zu beschließen. Schemmel