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Mitteilungsvorlage (Prüfung des Vorschlags zum Neubau einer Sporthalle als Ersatz für die Fünffachturnhalle im Rahmen der Gründung einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
127 kB
Erstellt
31.03.14, 17:14
Aktualisiert
31.03.14, 17:14
Mitteilungsvorlage (Prüfung des Vorschlags zum Neubau einer Sporthalle als Ersatz für die Fünffachturnhalle im Rahmen der Gründung einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH)) Mitteilungsvorlage (Prüfung des Vorschlags zum Neubau einer Sporthalle als Ersatz für die Fünffachturnhalle im Rahmen der Gründung einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH)) Mitteilungsvorlage (Prüfung des Vorschlags zum Neubau einer Sporthalle als Ersatz für die Fünffachturnhalle im Rahmen der Gründung einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH)) Mitteilungsvorlage (Prüfung des Vorschlags zum Neubau einer Sporthalle als Ersatz für die Fünffachturnhalle im Rahmen der Gründung einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH)) Mitteilungsvorlage (Prüfung des Vorschlags zum Neubau einer Sporthalle als Ersatz für die Fünffachturnhalle im Rahmen der Gründung einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH))

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 68/2014 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Prüfung des Vorschlags zum Neubau einer Sporthalle als Ersatz für die Fünffachturnhalle im Rahmen der Gründung einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 27.03.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 68/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Ohrndorf, Herr Hummelsheim 27.03.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Schulausschuss Betreff: Prüfung des Vorschlags zum Neubau einer Sporthalle als Ersatz für die Fünffachturnhalle im Rahmen der Gründung einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Im Rahmen der Diskussion um die Sanierung der Fünffachturnhalle mit einem Kostenrahmen von rd. 4,3 Mio. € wurde durch den Vorsitzenden der Stadtschulpflegschaft, Herrn Teddy Schultze, der Vorschlag gemacht, die Fünffachturnhalle abzureißen und auf dem Gelände eine neue Fünffachhalle zu errichten. Die Maßnahme sei wirtschaftlich, weil der Bau kostengünstig über eine gemeinnützige GmbH (gGmbH), die vorsteuerabzugsberechtigt ist, finanziert und eine neue Halle mit geringeren Bewirtschaftungskosten betrieben werden könne. Herr Schultze und Herr Dipl. Ing. Ahlert von der Kommunalen Sporthallen GmbH (KSG), der Herrn Schultze in der Angelegenheit beraten und beim Gespräch mit der Verwaltung begleitet hat, verweisen auf die Gemeinde Brüggen im Kreis Viersen, die für den Neubau und den Betrieb einer Sporthalle eine gGmbH gegründet hat. Herr Erster Beigeordneter Ohrndorf und Herr Kämmerer Hummelsheim haben sich vor Ort vom Geschäftsführer der Mehrzweckhalle Brüggen gGmbH, der derzeit auch amtierender Kämmerer der Gemeinde Brüggen ist, das Gesellschaftsmodell erläutern und die Mehrzweckhalle zeigen lassen. 2. Die 2-Fach-Halle in Brüggen ist als Mehrzweckhalle, mit Veranstaltungsfläche (Bühne) konzipiert. Auf einer Längsseite ist eine ausfahrbare Tribüne angeordnet, mit einer Sitzplatzkapazität von 254 Personen. Die Halle kann mit 500 Stühlen bestuhlt werden. Die Halle ist für max. 2.000 Stehplätze ausgelegt. Der Prallschutz ist in Holzbauweise mit entsprechender Federung ausgeführt. Die Decken- und Dachaufbauten bestehen aus einer Leimbinderkonstruktion mit einer Industriemetalleindeckung, mit entsprechender gewöhnlicher Halleninnenoptik. Die Wärmeversorgung erfolgt über ein Nahwärmenetz, das mit Holzhackschnitzel gespeist wird. Der Vorteil von Brüggen ist der, dass innerhalb einer Strecke von 500 m sowohl der Bauhof, die Mehrzweckhalle, ein Kindergarten, die Gesamtschule und das Rathaus an das Nahwärmenetz angeschlossen sind. Auf dem Dach der Halle ist eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 190 kwp installiert. Letztendlich bleibt festzuhalten, dass diese Halle sowohl architektonisch, als auch bautechnisch dem einfachsten Standard entspricht und mit Baukosten in Höhe von 3,2 Mio. netto zu keiner wesentlichen Verbesserung des Sportangebots in Wesseling führen würde, da die Verwaltung davon überzeugt ist, dass die Fünffachhalle genau so zeitgemäß, hell und komfortabel saniert werden kann wie eine neue Halle. 3. Die Gemeinde Brüggen hat, wie oben dargestellt, für den Bau der Halle eine gemeinnützige GmbH gegründet. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb einer Mehrzweckhalle für sportliche und kulturelle Zwecke. Im Gesellschaftsvertrag ist festgelegt, dass die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgt, selbstlos tätig ist und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt. Organe der Gesellschaft sind der Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung. Einziger Vertreter in der Gesellschafterversammlung ist der Bürgermeister. Ein Aufsichtsrat wurde nicht gebildet. Die Gründung der Gesellschaft einschließlich Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde sowie die Anerkennung durch die Finanzverwaltung haben etwa ein Jahr gedauert. Die gGmbH überlässt die Halle entgeltlich an Endverbraucher, z.B. an die Stadt für den Schulsport und an Vereine. Sie erbringt damit steuerbare Leistungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Sie kann deshalb bei Leistungen, die sie bezieht, Vorsteuern absetzen, muss aber die Nutzungsentgelte, die sie für die Überlassung der Halle erhebt, der Umsatzsteuer unterwerfen. Dabei gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7%, sofern die Leistungen dem Satzungszweck „Förderung des Sports und der Kultur“ dienen. Werden gewerbliche Leistungen erbracht, bei der Gewinne erzielt werden, wie etwa bei der Durchführung eines Konzerts verbunden mit Bewirtung, fällt der volle Umsatzsteuersatz von 19% an. Das gleiche gilt, wenn die Halle z.B. für die Durchführung von Messen an Veranstalter überlassen wird. Für die Überlassung der Halle an die Stadt für den Schulsport oder kulturelle Veranstaltungen und an Vereine wird ein Entgelt von 15 € zzgl. 7% MwSt. je Stunde erhoben. Für gewerbliche Veranstaltungen ist das Entgelt deutlich höher und beträgt z.B. für die Durchführung von Messen 200 € zzgl. 19% MwSt. je Stunde. Zum Ausgleich der Belastungen der Vereine zahlt die Gemeinde Brüggen Zuschüsse in Höhe der Entgelte für die Hallennutzung. Die Gemeinde Brüggen ist dazu in der Lage, weil sie über einen (fiktiv) ausgeglichenen Haushalt verfügt. Die Entgelte aus der Überlassung der Halle für sportliche und kulturelle Zwecke von 15 € je Stunde reichen nicht aus, um die Aufwendungen zu decken. Die gGmbH ist daher auf zusätzliche Erträge aus der Durchführung von gewerblichen Veranstaltungen (z.B. Konzerte) angewiesen, um Verluste der Gesellschaft zu begrenzen. Verbleibende Verluste der Gesellschaft muss die Gemeinde ausgleichen. Gewinne, die eine gGmbH macht, dürfen nicht an den Gesellschafter ausgeschüttet werden. Sie müssen für den gemeinnützigen Zweck verwandt werden. 4. Eine Übertragung des in der Gemeinde Brüggen umgesetzten Modells auf den Neubau einer Fünffachturnhalle in Wesseling ist schwierig. Durch die Gründung einer gemeinnützigen GmbH kann ein steuerlicher Vorteil generiert werden, weil die Vorsteuern aus den Aufwendungen für den Bau und den Betrieb der Halle (Steuersatz überwiegend 19%) geltend gemacht werden können und ein Teil der Leistungen der Gesellschaft, nämlich die, die der Förderung des Sports und der Kultur dienen, „nur“ mit 7% zu versteuern sind. Ein Teil dieser steuerlichen Vorteile wird allerdings durch Aufwendungen der gGmbH wieder aufgezehrt: Kosten der Gründung, Personalaufwendungen, Geschäftsaufwendungen, Kosten der Buchhaltung, Rechnungserstellung, Prüfung des Abschlusses, Erstellen von Steuererklärungen etc. Darüber hinaus muss die Gesellschaft zur Begrenzung der Verluste gewerbliche Veranstaltungen durchführen; sie träte damit in Wesseling in Konkurrenz zu anderen Veranstaltern und zu anderen Hallen (Rheinforum, Kronenbuschhalle). In Brüggen gibt es nur die Mehrzweckhalle der gGmbH, so dass dort eine Konkurrenzsituation nicht entsteht. Ein Ausgleich der Belastungen der Vereine durch die zu entrichtenden Nutzungsentgelte zu Lasten des städtischen Haushalts scheidet wegen der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt aus. Die Vereine, die die Halle nutzen, müssten deshalb für die Nutzung einer neuen Halle wesentlich höhere Entgelte als bisher zahlen. 5. Für den Abriss der alten Fünffachhalle und einen entsprechenden Neubau entstehen Kosten von mindestens 8,5 Mio. €. Hinzu kommt eine außerordentliche Abschreibung des Restbuchwerts der Fünffachturnhalle in Höhe von rd. 2 Mio. €, zusammen deutlich mehr als 10 Mio. €. Die außerordentlich Abschreibung ist ergebniswirksam zu verbuchen; sie erhöht deshalb das Haushaltsdefizit und erschwert (oder verhindert) die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts. Aus Eigenmitteln kann die Stadt gerade die rd. 4,3 Mio. € für die Sanierung der vorhandenen Halle aufbringen. Die darüber hinaus benötigten Mittel müssten finanziert werden. Für eine Kreditaufnahme benötigte die Stadt die Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Aufsichtsbehörde eine solche Genehmigung wegen der Haushaltslage der Stadt nicht erteilen würde. Die Aufsichtsbehörde würde bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, dass eine Halle in dieser Größe allein für den Schulsport nicht erforderlich ist. Die Förderung des Vereinssports stellt keine Pflichtaufgabe dar. Im Nothaushalt darf die Stadt allerdings nur Ausgaben für Pflichtaufgaben leisten. Erteilte die Aufsichtsbehörde doch eine Kreditgenehmigung und finanzierte die Stadt oder die gGmbH die über die Sanierungskosten hinausgehenden Kosten eines Neubaus in Höhe von (8,5 Mio. € ./. 4,3 Mio. € = ) 4,2 Mio. € über ein Darlehen, fielen Zinsaufwendungen von zunächst (4,2 Mio. € x 3% =) 126.000 € an. Selbstverständlich verursacht ein Neubau wegen der im Vergleich zur Sanierung der bestehenden Halle höheren Investitionskosten zusätzliche Abschreibungen. Sie beliefen sich auf (4,2 Mio. € x 2% =) 84.000 € jährlich. Die höheren Zinsen und die zusätzlichen Abschreibungen müssten aus dem städtischen Haushalt (unmittelbar oder mittelbar über Nutzungsentgelte bzw. den Ausgleich von Verlusten der gGmbH) und von den Vereinen aufgebracht werden. Auch die Finanzierung eines Neubaus über ein PPP-Projekt führt nicht zu geringeren Kosten, denn über die jährliche PPP-Rate werden ja die Kosten eines Neubaus und die Finanzierungskosten refinanziert. Es ist jedenfalls nicht vorstellbar, dass sich aus den steuerlichen Vorteilen, die mit dem Bau und Betrieb einer Sporthalle durch eine zu gründende gGmbH vielleicht verbunden sind, und geringeren Bewirtschaftungskosten einer neuen, energieoptimierten Halle die beträchtlichen Mehrkosten eines Neubaus und die unter Ziffer 4 und 5 beschriebenen höheren laufenden Aufwendungen finanzieren lassen. 6. Zusammenfassend ist festzustellen: - Die Kosten eines Neubaus sind mehr als doppelt so hoch, wie die Sanierung der vorhandenen Halle. Die Mehrkosten sind nicht finanzierbar. - Bei einer durch eine gGmbH errichteten und betriebenen Halle hätten die nutzenden Sportvereine Entgelte zu entrichten, die rd. doppelt so hoch wie die derzeit zu zahlenden Beträge ausfallen. - Der Neubau einer Halle durch eine zu gründende gGmbH beanspruchte deutlich mehr Zeit als die Sanierung der vorhandenen Halle. Für die Gründung der Gesellschaft und die Anerkennung insbesondere durch die Finanzverwaltung müssen mehr als 6 Monate eingeplant werden. Erst danach könnte die Gesellschaft mit den Maßnahmen für den Bau einer neuen Halle beginnen. - Die Sanierung der vorhandenen Halle ist die wirtschaftlichste Lösung.