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Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Wesseling am 25.05.2014)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
150 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
09.04.14, 11:31
Aktualisiert
09.04.14, 11:31
Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Wesseling am 25.05.2014) Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Wesseling am 25.05.2014) Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Wesseling am 25.05.2014) Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Wesseling am 25.05.2014)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 63/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen Vorlage für Wahlausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Wesseling am 25.05.2014 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 08.04.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 63/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meschede 08.04.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Wahlausschuss Betreff: Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Wesseling am 25.05.2014 Beschlussentwurf: Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vom Wahlleiter durchgeführten Prüfung und nach Kontrolle durch den Wahlausschuss werden hinsichtlich der Zulassung der für die Wahl des Bürgermeisters sowie des Rates der Stadt Wesseling am 25. Mai 2014 eingereichten Wahlvorschläge folgende Beschlüsse gefasst: 1. Alle für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Wesseling abgegebenen Wahlvorschläge sind form- und fristgerecht eingereicht worden und werden für die Wahl zugelassen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bewerber: Familienname, Vorname Haupt, Hans-Peter Esser, Erwin Nep, Peter Kutzer, Jörg Partei Christlich Demokratische Union Deutschlands Sozialdemokratische Partei Deutschlands Freie Demokratische Partei Bündnis 90/Die Grünen Kurzbezeichnung CDU SPD FDP GRÜNE 2. Alle für die Wahl des Rates der Stadt Wesseling abgegebenen Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken und für die Reserveliste sind form- und fristgerecht eingereicht worden und werden für die Wahl zugelassen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Wahlvorschläge: Partei/Wählergruppe Christlich Demokratische Union Deutschlands Sozialdemokratische Partei Deutschlands Freie Demokratische Partei Bündnis 90/Die Grünen Die Linke WIR - Freie Wähler Wesseling Kurzbezeichnung CDU SPD FDP GRÜNE DIE LINKE WIR - FWW Bewerber/innen s. Anlage zur Vorlage 63/2014 s. Anlage zur Vorlage 63/2014 s. Anlage zur Vorlage 63/2014 s. Anlage zur Vorlage 63/2014 s. Anlage zur Vorlage 63/2014 s. Anlage zur Vorlage 63/2014 Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 18 Abs. 3 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG) entscheidet der Wahlausschuss spätestens am 39. Tage vor der Wahl (d.h. spätestens 16.04.2014) über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Bürgermeister und zum Stadtrat. Er hat Wahlvorschläge zurückzuweisen, wenn sie verspätet eingereicht sind, den durch das KWahlG oder durch die Kommunalwahlordnung (KWahlO) aufgestellten Anforderungen nicht entsprechen oder auf Grund einer Entscheidung nach Artikel 9 Abs. 2, Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes oder Artikel 32 Abs. 2 der Landesverfassung unzulässig sind. I. Wahl zum Bürgermeister Für die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Wesseling wurden beim Wahlleiter der Stadt Wesseling fristgerecht (letzter Abgabetermin: 7. April 2014, 18.00 Uhr) folgende Wahlvorschläge eingereicht: Familienname, Vorname Haupt, Hans-Peter Esser, Erwin Nep, Peter Kutzer, Jörg Partei Christlich Demokratische Union Deutschlands Sozialdemokratische Partei Deutschlands Freie Demokratische Partei Bündnis 90/Die Grünen Kurzbezeichnung CDU SPD FDP GRÜNE Sonstige Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern/Einzelbewerberinnen sind nicht eingereicht worden. Die Wahlvorschläge der o.g. Parteien sind in der Anlage (Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl) zu dieser Vorlage aufgeführt. II. Stadtratswahl Für die Wahl des Rates der Stadt Wesseling wurden beim Wahlleiter der Stadt Wesseling fristgerecht (letzter Abgabetermin: 7. April 2014, 18.00 Uhr) folgende Wahlvorschläge für die Wahl in den einzelnen Wahlbezirken und aus der Reserveliste eingereicht: Partei/Wählergruppe Christlich Demokratische Union Deutschlands Sozialdemokratische Partei Deutschlands Freie Demokratische Partei Bündnis 90/Die Grünen Die Linke WIR - Freie Wähler Wesseling Kurzbezeichnung CDU SPD FDP GRÜNE DIE LINKE WIR - FWW Sonstige Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern/Einzelbewerberinnen sind nicht eingereicht worden. Die Wahlvorschläge der o.g. Parteien sind in der Anlage (Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken und Wahlvorschläge für die Wahl aus den Reservelisten) zu dieser Vorlage aufgeführt. III. Prüfung Die gemäß § 18 Abs. 1 KWahlG durchgeführte Prüfung der Wahlvorschläge hat sich insbesondere auf folgende Punkte erstreckt:  Bezeichnung der Partei  Aufstellung der Bewerber/innen an Hand der Ausfertigung der Niederschrift(en) über die Versammlung(en) nach § 17 KWahlG  Unterzeichnung des Wahlvorschlags  Person des Bewerbers/der Bewerberin, Zustimmungserklärung und Bescheinigung der Wählbarkeit 2. Lösung Die Prüfung hat ergeben, dass alle Wahlvorschläge den Anforderungen des KWahlG und der KWahlO entsprechen und dass kein Wahlvorschlag auf Grund einer Entscheidung nach Artikel 9 Abs. 2, Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes oder Artikel 32 Abs. 2 der Landesverfassung unzulässig ist. 3. Alternativen Falls der Wahlausschuss feststellt, dass ein Wahlvorschlag nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, so hat er diesen zurückzuweisen. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine.