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Beschlussvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit zur künftigen Gewerbeflächenentwicklung der Stadt Düren, der Gemeinde Niederzier, der Gemeinde Kreuzau und der Gemeinde Merzenich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
172 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
19.06.17, 14:13
Aktualisiert
19.06.17, 14:13
Beschlussvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit zur künftigen Gewerbeflächenentwicklung der Stadt Düren, der Gemeinde Niederzier, der Gemeinde Kreuzau und der Gemeinde Merzenich) Beschlussvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit zur künftigen Gewerbeflächenentwicklung der Stadt Düren, der Gemeinde Niederzier, der Gemeinde Kreuzau und der Gemeinde Merzenich) Beschlussvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit zur künftigen Gewerbeflächenentwicklung der Stadt Düren, der Gemeinde Niederzier, der Gemeinde Kreuzau und der Gemeinde Merzenich)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 57/2017 Verantwortlicher Fachbereich: Stabstelle Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Sebastian Böttcher Aktenzeichen: 672.01 Datum: 13.06.2017 Vorgesehene Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung Termin: 29.06.2017 Gemeinderat 13.07.2017 Betreff / TOP: Interkommunale Zusammenarbeit zur künftigen Gewerbeflächenentwicklung der Stadt Düren, der Gemeinde Niederzier, der Gemeinde Kreuzau und der Gemeinde Merzenich Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung empfiehlt: 1.) Die Gemeinde Merzenich will mit den Kommunen Düren, Niederzier und Kreuzau eine gemeinsame Kooperation bei der Entwicklung von Gewerbegebieten eingehen. 2.) Die Gemeinde Merzenich wird im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes ihre Interessen gemeinsam mit den Kommunen Düren, Niederzier und Kreuzau einbringen. 3.) Die Verwaltung wird beauftragt Suchräume zu definieren und festzulegen in denen eine eigene oder eine interkommunale Entwicklung für sinnvoll angesehen wird. Die gemeinsame Entwicklung soll in einem Positionspapier zusammengeführt werden. Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: Die Gemeinden Kreuzau, Niederzier und die Stadt Düren haben bereits langjährige Erfahrung mit der Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete. Diese Kooperation soll auf den bestehenden Strukturen weitergeführt und auf die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Merzenich ausgeweitet werden. Die wesentlichen Vorteile der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den genannten Kooperationskommunen sind,      dass die vorhandenen Kooperationsstrukturen und Erfahrungen genutzt werden können, um eine zügige Entwicklung zu gewährleisten. dass Standortvorteile der vier Partnerkommunen gebündelt werden und unterschiedliche, bedarfsgerechte Gewerbeflächenprofile entwickelt werden können. dass Gewerbeflächenpotenziale der Partnerkommunen gebündelt und zielführend unterschiedliche Entwicklungsansätze aufgebaut werden können. dass Kapazitäten der Kooperationskommunen bezogen auf die Vorbereitung, Entwicklung und Vermarktung gebündelt werden. dass „Kirchturmdenken“ überwunden wird. Ebenfalls ist eine interkommunale Zusammenarbeit für Gewerbegebietsentwicklungen sinnvoll, um zum einen Ressourcen zu bündeln und zum anderen regionalplanerisch vorgegebene Flächenpotenziale optimal zu nutzen. Denn nur die Entwicklung von größeren zusammenhängenden Gewerbeflächen ist für eine aktive Ansiedlungspolitik – auch im Hinblick auf den anstehenden Strukturwandel – und eine ökonomische Flächenentwicklung zielführend. Die interkommunale Zusammenarbeit wird auch im neuen Landesentwicklungsplan NRW im Grundsatz 6.4.3. gefördert: „Bevor ein anderer im Freiraum gelegener Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen festgelegt wird, ist eine interkommunale Zusammenarbeit an Standorten in anderen Gemeinden, die unmittelbar an vorhandene Allgemeine Siedlungsbereiche oder Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen anschließen, anzustreben. Auch bei der Umsetzung von unmittelbar an vorhandene Allgemeine Siedlungsbereiche oder Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen anschließenden Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen sollen die Chancen interkommunaler Zusammenarbeit genutzt werden.“ (Grundsatz 6.4.3. des Landesentwicklungsplanes NRW – Kabinettsentwurf vom 05.07.2016) Auch bei der Fortschreibung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln wird das Thema der interkommunalen Kooperation eine Rolle spielen. Gerade im Hinblick auf die anstehende Fortschreibung des Regionalplanes ist eine Fortführung bzw. ein Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit zweckmäßig, um die eigenen Positionen und die Flächenbedarfe für gewerbliche Entwicklungen in den Fortschreibungsprozess gestärkt einzubringen. Weiteres Vorgehen: Die Gemeinden Merzenich, Niederzier und Kreuzau sowie die Stadt Düren werden Suchräume auf ihre Eignung für eine interkommunale Gewerbeentwicklung prüfen. Dabei sollen zum einen bereits bestehende gewerbliche Ansätze auf ihre Fortführung geprüft und zum anderen wesentliche Verkehrsachsen und Anschlussstellen in den Fokus genommen werden. Diese Erkenntnisse werden in einem Positionspapier zusammengefasst und dienen als Grundlage für die Gespräche im Hinblick auf die Fortführung des Regionalplanes. Finanzielle Auswirkungen: 2 Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein Kostenträger: Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 3