Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Seniorenbeiratswahl der Stadt Wesseling am 25.05.2014)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
67 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
09.04.14, 11:31
Aktualisiert
09.04.14, 11:31
Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Seniorenbeiratswahl der Stadt Wesseling am 25.05.2014) Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Seniorenbeiratswahl der Stadt Wesseling am 25.05.2014) Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Seniorenbeiratswahl der Stadt Wesseling am 25.05.2014)

öffnen download melden Dateigröße: 67 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 65/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen Vorlage für Wahlausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Seniorenbeiratswahl der Stadt Wesseling am 25.05.2014 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 08.04.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 65/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meschede 08.04.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Wahlausschuss Betreff: Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Seniorenbeiratswahl der Stadt Wesseling am 25.05.2014 Beschlussentwurf: Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vom Wahlleiter durchgeführten Prüfung und nach Kontrolle durch den Wahlausschuss wird hinsichtlich der Zulassung der für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Wesseling am 25. Mai 2014 eingereichten Wahlvorschläge folgender Beschluss gefasst: Alle für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Wesseling abgegebenen Wahlvorschläge sind form- und fristgerecht eingereicht worden und werden für die Wahl zugelassen. Im Einzelnen sind dies die Wahlvorschläge folgender Parteien: Partei Christlich Demokratische Union Deutschlands Sozialdemokratische Partei Deutschlands Freie Demokratische Partei Bündnis 90/Die Grünen Kurzbezeichnung CDU SPD FDP GRÜNE Bewerber/innen s. Anlage zur Vorlage 65/2014 s. Anlage zur Vorlage 65/2014 s. Anlage zur Vorlage 65/2014 s. Anlage zur Vorlage 65/2014 Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 3 Abs. 2 der Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Wesseling (WahlO) entscheidet der Wahlausschuss spätestens am 39. Tage vor der Wahl (d.h. spätestens 16.04.2014) über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Seniorenbeirat. Er hat Wahlvorschläge zurückzuweisen, wenn sie verspätet eingereicht sind, den durch WahlO oder allgemeinen Wahlrechtsgrundsätzen aufgestellten Anforderungen nicht entsprechen oder auf Grund einer Entscheidung nach Artikel 9 Abs. 2, Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes oder Artikel 32 Abs. 2 der Landesverfassung unzulässig sind. Für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Wesseling haben beim Wahlleiter der Stadt Wesseling fristgerecht (letzter Abgabetermin: 7. April 2014, 18.00 Uhr) folgende Parteien Wahlvorschläge eingereicht: Partei Christlich Demokratische Union Deutschlands Sozialdemokratische Partei Deutschlands Freie Demokratische Partei Bündnis 90/Die Grünen Kurzbezeichnung CDU SPD FDP GRÜNE Sonstige Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern/Einzelbewerberinnen sind nicht eingereicht worden. Die Wahlvorschläge der o.g. Parteien sind in der Anlage zu dieser Vorlage aufgeführt. Die gemäß § 7 Abs. 10 WahlO durchgeführte Prüfung der Wahlvorschläge hat sich im Besonderen auf folgende Punkte erstreckt:  Bezeichnung der Partei  Unterzeichnung des Wahlvorschlags  Person des Bewerbers/der Bewerberin, Zustimmungserklärung und Bescheinigung der Wählbarkeit 2. Lösung Die Prüfung hat ergeben, dass alle Wahlvorschläge den Anforderungen der WahlO entsprechen und dass kein Wahlvorschlag auf Grund einer Entscheidung nach Artikel 9 Abs. 2, Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes oder Artikel 32 Abs. 2 der Landesverfassung unzulässig ist. 3. Alternativen Falls der Wahlausschuss feststellt, dass ein Wahlvorschlag nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, so hat er diesen zurückzuweisen. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine.