Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Wahlwerbung & Fristen)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
183 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
26.06.17, 16:41
Aktualisiert
26.06.17, 16:41
Beschlussvorlage (Wahlwerbung & Fristen) Beschlussvorlage (Wahlwerbung & Fristen) Beschlussvorlage (Wahlwerbung & Fristen) Beschlussvorlage (Wahlwerbung & Fristen)

öffnen download melden Dateigröße: 183 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 65/2017 Verantwortlicher Fachbereich: FB 2 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Michael Höhn Aktenzeichen: 151-40 Datum: 21.06.2017 Vorgesehene Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 05.07.2017 Gemeinderat 13.07.2017 Betreff / TOP: Wahlwerbung & Fristen Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt: 1. Die Orte der Plakattafeln werden wie in dieser Vorlage aufgeführt festgelegt. Die Aufstellung von eigenen Plakattafeln im öffentlichen Bereich ist nicht gestattet. Pro Plakattafel und Partei / Wählervereinigung kann ein Plakat in der maximalen Größe DIN A1 angebracht werden. Das Bekleben ist von den Parteien selbst zu organisieren. Hierbei ist Rücksicht auf bereits angebrachte Beklebungen zu nehmen. 2. Die allgemeingültige Frist für den Start der Wahlplakatierung wird auf den spätesten Bekanntmachungstermin der zugelassenen Wahlvorschläge festgelegt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Plakatierung regelmäßig zu überprüfen, um so ein wildes Plakatieren zu unterbinden. Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: Mit Kurzinfo aus dem Rathaus vom 29.03.2017 wurde vom Bürgermeister bereits auf die teilweise nicht vorhandenen gesetzlichen Regelungen zur Plakatierung während des Wahlkampfes und die damit zuletzt aufgetretenen Probleme hingewiesen. Plakatierung außerhalb geschlossener Ortschaften: Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist die Plakatierung auf öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise belästigt oder abgelenkt werden. Auch durch innerörtliche Werbung und Propaganda darf der Verkehr außerhalb geschlossener Ortschaften nicht in solcher Weise gestört werden. Nach dem Erlass „Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein Westfalen vom 08.08.2003“, darf aus Anlass von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen innerhalb einer Zeit von drei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag unter Beachtung folgender Nebenbestimmungen Wahlplakatierung erlaubt werden:    Die Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven. Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. Vor Beginn der Plakatwerbung sind die zuständigen Straßenverkehrsbehörden über die Vorhaben der Plakatwerbung zu unterrichten, damit diese Behörden ggf. die für die Sicherheit des Verkehrs erforderlichen zusätzlichen Auflagen jeweils nach den örtlichen Gegebenheiten festlegen können. Plakatierung innerhalb geschlossener Ortschaften: Für die Ausgestaltung der Wahlplakatierung innerhalb geschlossenen Ortschaften gibt es keinen gesetzlichen Regelungen bzw. Vorschriften. Aus diesem Grund wurde in der Gemeinde Merzenich vor langer Zeit eine Absprache unter den Parteien getroffen, dass nur auf den vorgesehenen Plakatwänden, die von der Gemeinde Merzenich zur Verfügung gestellt werden, Wahlwerbung betrieben werden soll (freiwillige Selbstbeschränkung). Im Gemeindegebiet werden von der Verwaltung insgesamt zehn Plakatwände den Parteien zur Plakatierung zur Verfügung gestellt. Eine Plakatierung, z.B. an Straßenlaternen ist nach der freiwilligen Selbstbeschränkung ausgeschlossen. Auf Nachfrage der Parteien wurden bis dato folgende Informationen und Hinweise erteilt:   Zeitpunkt des Beginns der Plakatierung Orte der Plakattafeln wie folgt: Merzenich Ecke Dürener Straße/ Bahnstraße Ecke Valdersweg/ Jahnstraße (Bauhof) Lindenplatz (Friedhofsmauer) Poolplatz Morschenich: Ellener Straße, gegenüber der Kirche Golzheim: Buirer Straße(Bushaltestelle Parkanlage) Ecke St.-Sebastianusstraße/ Kölner Straße 2 Girbelsrath:   Ecke Dechant-Fabry-Straße/ Friedhofstraße Ecke Neuwerk/ Am Fronhof MorschenichNeu: südlicher Ortseingang, am Kreisverkehr Plakatgröße: Anzahl: max. DIN A1 ein Plakat je Partei / Wählervereinigung Ebenfalls wurde auf gegenseitige Rücksichtnahme bei bereits angebrachten Beklebungen hingewiesen. Nachdem in der Wahlkampfphase der vergangenen Landtagswahl bei der Verwaltung mehrere Beschwerden über begonnene Plakatierung eingingen, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit eine konkretere „freiwillige Selbstbeschränkung“ vom Rat der Gemeinde Merzenich beschließen zu lassen. Empfehlung der Verwaltung: Die bisher an die Parteien erteilten Informationen zu den Aufstellorten der Plakattafeln, zu der Plakatgröße sowie zur Anzahl der Plakate sollen wie oben aufgeführt beibehalten werden. Zusätzlich soll sich zukünftig der Zeitpunkt des Beginns der Plakatierung nach den Vorschriften zur Zulassung der Wahlvorschläge der jeweiligen Wahlgesetze richten. In den Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalwahlgesetzen ist stets der späteste Termin zur endgültigen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge festgelegt. Nach derzeitiger Rechtslage sind dies folgende Zeitpunkte:  Europawahl: 48. Tag vor der Wahl  Bundestagswahl 48. Tag vor der Wahl  Landtagswahl 26. Tag vor der Wahl (bis 31.12.2017)  Landtagswahl 32. Tag vor der Wahl (ab 01.01.2018)  Kommunalwahl 20. Tag vor der Wahl Für die kommende Bundestagswahl am 24. September 2017 wird damit der Beginn der Plakatierung für den 07. August 2017, 18 Uhr, empfohlen. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein Kostenträger: 3 Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 4