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Beschlussvorlage (Bestellung von Vertretern der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
40 kB
Datum
26.08.2014
Erstellt
11.08.14, 17:07
Aktualisiert
11.08.14, 17:07
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 103/2014 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Zentrales Management Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bestellung von Vertretern der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 02.07.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 103/2014 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Düffel 02.07.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Bestellung von Vertretern der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Als Mitglied der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH wird bestellt: Sachdarstellung: 1. Problem In der Ratssitzung am 15. Oktober 2013 wurde unter TOP 7 (Vorlage 214/2013, 1. Ergänzung) die Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH beschlossen und diese in der folgenden Zeit durch die Verwaltung realisiert. Der o. g. Beschluss umfasste neben dem Gesellschaftsvertrag u. a. auch die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft (§ 9 des Gesellschaftsvertrages), nicht jedoch die Bestellung des Vertreters der Stadt Wesseling gemäß § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages. Bis jetzt ist weder ein Vertreter der Stadt Wesseling noch dessen Stellvertreter durch den Rat bestellt worden. Während der Aufsichtsrat der Gesellschaft bereits tagte und Beschlüsse fasste, hat bisher noch keine Gesellschafterversammlung stattgefunden. Gemäß § 12 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages findet normalerweise in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres die Gesellschafterversammlung statt. 2. Lösung Durch den Wortlaut des § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages ist festgelegt, dass die Stadt Wesseling (die einzige Gesellschafterin ist) eine Person zu ihrer Vertretung in der Gesellschafterversammlung bestellt. Des weiteren ist eine Stellvertretung für den Fall der Verhinderung notwendig. 3. Alternativen --4. Finanzielle Auswirkungen ---