Daten
Kommune
Wesseling
Größe
40 kB
Datum
26.08.2014
Erstellt
11.08.14, 17:07
Aktualisiert
11.08.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
103/2014 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Zentrales Management
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bestellung von Vertretern der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
02.07.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 103/2014 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Düffel
02.07.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Bestellung von Vertretern der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Als Mitglied der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH wird bestellt:
Als stellvertretendes Mitglied der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling
mbH wird bestellt:
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Ratssitzung am 15. Oktober 2013 wurde unter TOP 7 (Vorlage 214/2013, 1. Ergänzung) die Gründung
der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH beschlossen und diese in der folgenden Zeit durch die
Verwaltung realisiert.
Der o. g. Beschluss umfasste neben dem Gesellschaftsvertrag u. a. auch die Bestellung der Mitglieder des
Aufsichtsrates der Gesellschaft (§ 9 des Gesellschaftsvertrages), nicht jedoch die Bestellung des Vertreters
der Stadt Wesseling gemäß § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages. Bis jetzt ist weder ein Vertreter der
Stadt Wesseling noch dessen Stellvertreter durch den Rat bestellt worden.
Während der Aufsichtsrat der Gesellschaft bereits tagte und Beschlüsse fasste, hat bisher noch keine Gesellschafterversammlung stattgefunden. Gemäß § 12 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages findet normalerweise in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres die Gesellschafterversammlung statt.
2. Lösung
Durch den Wortlaut des § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages ist festgelegt, dass die Stadt Wesseling (die
einzige Gesellschafterin ist) eine Person zu ihrer Vertretung in der Gesellschafterversammlung bestellt. Des
weiteren ist eine Stellvertretung für den Fall der Verhinderung notwendig.
3. Alternativen
--4. Finanzielle Auswirkungen
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