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Beschlussvorlage (Bildung und Besetzung eines Integrationsrates)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
26.08.2014
Erstellt
16.06.14, 17:08
Aktualisiert
16.06.14, 17:08
Beschlussvorlage (Bildung und Besetzung eines Integrationsrates) Beschlussvorlage (Bildung und Besetzung eines Integrationsrates) Beschlussvorlage (Bildung und Besetzung eines Integrationsrates)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 111/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bildung und Besetzung eines Integrationsrates Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 12.06.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 111/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: H. Albert 12.06.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Bildung und Besetzung eines Integrationsrates Beschlussentwurf: Zur Bildung des Integrationsrates werden folgende 7 Vertreter/innen des Rates der Stadt Wesseling bestellt: (nach Beratungsergebnis) Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 27 Abs. 1 der GO NRW ist in einer Gemeinde, in der mindestens 5 000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ein Integrationsrat zu bilden. In Wesseling leben derzeit (Stand 30.04.2014) 5.460 ausländische Einwohner, so dass gemäß Gemeindeordnung ein Integrationsrat gebildet werden muss. Dieser Integrationsrat wird gemäß GO gebildet, aus Mitgliedern, die nach Listen oder als Einzelbewerber in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer der Wahlperiode des Rates gewählt werden. Ferner bestellt der Rat aus seiner Mitte die weiteren Mitglieder für den Integrationsrat. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder (Migrantenvertreter) muss die Zahl der zu bestellenden Ratsmitglieder übersteigen. Ist die Bildung eines Integrationsrates für die Gemeinde verpflichtend, findet die Wahl der Mitglieder am Tag der Kommunalwahl statt. 2.Lösung Aufgrund der gesetzlichen Regelungen in der Gemeindeordnung, hat der Rat am 27.10.2009 (zuletzt geändert am 11.02.2014) eine Satzung zur Bildung des Integrationsrates der Stadt Wesseling beschlossen. Laut § 1 Abs. 2 dieser Satzung wird der Integrationsrat durch 8 Mitglieder (Migrantenvertreter), welche in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Vorschriften des Landes NordrheinWestfalen von den Wahlberechtigten gewählt werden und 7 vom Rat bestellten Ratsmitgliedern gebildet. Die Satzung sieht keine Stellvertreter vor. Nachdem im Rahmen der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 die 8 Migrantenvertreter bereits gewählt wurden, bedarf es noch der Benennung der 7 vom Rat bestellten Ratsmitglieder. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Stadtverordnete erhalten eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung, so dass deren Mitgliedschaft im Integrationsrat zu keinem weiteren Aufwand führt. Die sonstigen Mitglieder erhalten Sitzungsgeld je Sitzung.