Daten
Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
26.08.2014
Erstellt
16.06.14, 17:08
Aktualisiert
16.06.14, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
111/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bildung und Besetzung eines Integrationsrates
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
12.06.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 111/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
H. Albert
12.06.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Bildung und Besetzung eines Integrationsrates
Beschlussentwurf:
Zur Bildung des Integrationsrates werden folgende 7 Vertreter/innen des Rates der Stadt Wesseling bestellt:
(nach Beratungsergebnis)
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 27 Abs. 1 der GO NRW ist in einer Gemeinde, in der mindestens 5 000 ausländische Einwohner
ihre Hauptwohnung haben, ein Integrationsrat zu bilden.
In Wesseling leben derzeit (Stand 30.04.2014) 5.460 ausländische Einwohner, so dass gemäß Gemeindeordnung ein Integrationsrat gebildet werden muss.
Dieser Integrationsrat wird gemäß GO gebildet, aus Mitgliedern, die nach Listen oder als Einzelbewerber in
allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer der Wahlperiode des Rates
gewählt werden. Ferner bestellt der Rat aus seiner Mitte die weiteren Mitglieder für den Integrationsrat.
Die Zahl der zu wählenden Mitglieder (Migrantenvertreter) muss die Zahl der zu bestellenden Ratsmitglieder
übersteigen.
Ist die Bildung eines Integrationsrates für die Gemeinde verpflichtend, findet die Wahl der Mitglieder am Tag
der Kommunalwahl statt.
2.Lösung
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen in der Gemeindeordnung, hat der Rat am 27.10.2009 (zuletzt geändert am 11.02.2014) eine Satzung zur Bildung des Integrationsrates der Stadt Wesseling beschlossen.
Laut § 1 Abs. 2 dieser Satzung wird der Integrationsrat durch 8 Mitglieder (Migrantenvertreter), welche in
allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Vorschriften des Landes NordrheinWestfalen von den Wahlberechtigten gewählt werden und 7 vom Rat bestellten Ratsmitgliedern gebildet. Die
Satzung sieht keine Stellvertreter vor.
Nachdem im Rahmen der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 die 8 Migrantenvertreter bereits gewählt wurden,
bedarf es noch der Benennung der 7 vom Rat bestellten Ratsmitglieder.
3. Alternativen
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Stadtverordnete erhalten eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung, so dass deren Mitgliedschaft
im Integrationsrat zu keinem weiteren Aufwand führt. Die sonstigen Mitglieder erhalten Sitzungsgeld je Sitzung.