Daten
Kommune
Wesseling
Größe
64 kB
Datum
26.08.2014
Erstellt
11.08.14, 17:07
Aktualisiert
11.08.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
125/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2012
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
23.07.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 125/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Stange
23.07.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2012
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat verweist den Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2012 an den
Rechnungsprüfungsausschuss.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Prüfung des vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurfs des Jahresabschlusses, bestehend aus der Bilanz, dem Anhang, der die Bilanz erläutert, der Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung und den Teilrechnungen, sowie des Lageberichts obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss.
Die Arbeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses 2012 sind noch nicht abgeschlossen. Die Verwaltung
bittet dennoch, den – formalen – Beschluss über die Verweisung des Entwurfs des Abschlusses bereits jetzt
zu fassen, damit die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 wie geplant ab ca. Mitte Oktober d. J. stattfinden
kann. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 und des Lageberichts wird allen Ratsmitgliedern im Laufe
des Monats Oktober zugeleitet.
2. Lösung
Der Stadtrat verweist die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 an den Rechnungsprüfungsausschuss. Damit werden die Beratungen zum Entwurf des Jahresabschlusses 2012 in den Gremien bis zur
Feststellung des Jahresabschlusses, der Verwendung des Jahresergebnisses und der Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat eingeleitet.
3. Alternativen
entfällt
4. Finanzielle Auswirkungen
entfällt