Daten
Kommune
Wesseling
Größe
106 kB
Datum
28.10.2014
Erstellt
11.08.14, 17:07
Aktualisiert
11.08.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
129/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zusammenlegung und gemeinsame Namesgebung für die Kindertageseinrichtungen Lahnstraße und
Taunusstraße
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
30.07.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 129/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Papasteriadi
30.07.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Zusammenlegung und gemeinsame Namesgebung für die Kindertageseinrichtungen Lahnstraße und
Taunusstraße
Beschlussentwurf:
Die beiden städtischen Tageseinrichtungen Lahnstraße und Taunusstraße werden zu einer Organisationseinheit zusammengefasst.
Die neue Gesamteinrichtung erhält den Namen „Am Rheinbogen“
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Kindertageseinrichtung Lahnstraße und die Kindertageseinrichtung Taunusstraße liegen unmittelbar
nebeneinander. Getrennt werden die beiden Außengelände nur durch die Mainstraße.
Die Kindertageseinrichtung Taunusstraße wurde seitens der Stadt Wesseling am 01.08.2008 von der katholischen Kirchengemeinde St. Marien übernommen. Die Leitung der Kita Taunusstraße übernahm Frau Baumert-Müller. Bereits ein Jahr später wurde ihr auch die Leitung der Kita Lahnstraße übertragen. Im letzten
Kindergartenjahr sind beide Einrichtungen als Verbund-Familienzentrum gestartet.
Im Rahmen des U3 Ausbaus wurden die Fördergelder des Landes NRW für den Ausbau beider Kitas verwendet. Es gibt gemeinsame Dienstbesprechungen, Fortbildungen, Feste und Vertretungen.
Faktisch sind beide Einrichtungen somit bereits zusammengewachsen.
Um beide Einrichtungen als eine Organisationseinheit auch seitens des Landschaftsverbandes anerkennen
zu lassen, ist ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses notwendig.
Für die Namensgebung ist gemäß §1 Ziffer 2 (Namensgebung für öffentliche Einrichtungen) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling der Rat zuständig.
2. Lösung
Zusammenlegung:
Die Verwaltung schlägt vor, die beiden Kindertageseinrichtungen Lahnstraße und Taunusstraße zu einer
Organisationseinheit zusammenzufassen. Für beide Häuser wird je eine stellvertretende Leiterin mit noch
festzulegenden Kompetenzen eingesetzt, die eng mit der Gesamtleitung zusammenarbeiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Betriebszusammenlegung beim LVR zu beantragen.
Die Vorteile der Zusammenlegung liegen im flexiblen Personaleinsatz, einer finanziellen Entlastung des
Haushaltes durch den dauerhaften Wegfall einer 2. Leiterinnenstelle und der Entlastung im Rahmen der
Betriebskostenabrechnung.
Namensgebung:
Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Team und den Eltern den Namen „Am Rheinbogen“ vor.
3. Alternativen
Es werde keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Wie beschrieben.