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Beschlussvorlage (Zusammenlegung und gemeinsame Namesgebung für die Kindertageseinrichtungen Lahnstraße und Taunusstraße)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
106 kB
Datum
28.10.2014
Erstellt
11.08.14, 17:07
Aktualisiert
11.08.14, 17:07
Beschlussvorlage (Zusammenlegung und gemeinsame Namesgebung für die Kindertageseinrichtungen Lahnstraße und Taunusstraße) Beschlussvorlage (Zusammenlegung und gemeinsame Namesgebung für die Kindertageseinrichtungen Lahnstraße und Taunusstraße) Beschlussvorlage (Zusammenlegung und gemeinsame Namesgebung für die Kindertageseinrichtungen Lahnstraße und Taunusstraße)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 129/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zusammenlegung und gemeinsame Namesgebung für die Kindertageseinrichtungen Lahnstraße und Taunusstraße Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 30.07.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 129/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Papasteriadi 30.07.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Zusammenlegung und gemeinsame Namesgebung für die Kindertageseinrichtungen Lahnstraße und Taunusstraße Beschlussentwurf: Die beiden städtischen Tageseinrichtungen Lahnstraße und Taunusstraße werden zu einer Organisationseinheit zusammengefasst. Die neue Gesamteinrichtung erhält den Namen „Am Rheinbogen“ Sachdarstellung: 1. Problem Die Kindertageseinrichtung Lahnstraße und die Kindertageseinrichtung Taunusstraße liegen unmittelbar nebeneinander. Getrennt werden die beiden Außengelände nur durch die Mainstraße. Die Kindertageseinrichtung Taunusstraße wurde seitens der Stadt Wesseling am 01.08.2008 von der katholischen Kirchengemeinde St. Marien übernommen. Die Leitung der Kita Taunusstraße übernahm Frau Baumert-Müller. Bereits ein Jahr später wurde ihr auch die Leitung der Kita Lahnstraße übertragen. Im letzten Kindergartenjahr sind beide Einrichtungen als Verbund-Familienzentrum gestartet. Im Rahmen des U3 Ausbaus wurden die Fördergelder des Landes NRW für den Ausbau beider Kitas verwendet. Es gibt gemeinsame Dienstbesprechungen, Fortbildungen, Feste und Vertretungen. Faktisch sind beide Einrichtungen somit bereits zusammengewachsen. Um beide Einrichtungen als eine Organisationseinheit auch seitens des Landschaftsverbandes anerkennen zu lassen, ist ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses notwendig. Für die Namensgebung ist gemäß §1 Ziffer 2 (Namensgebung für öffentliche Einrichtungen) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling der Rat zuständig. 2. Lösung Zusammenlegung: Die Verwaltung schlägt vor, die beiden Kindertageseinrichtungen Lahnstraße und Taunusstraße zu einer Organisationseinheit zusammenzufassen. Für beide Häuser wird je eine stellvertretende Leiterin mit noch festzulegenden Kompetenzen eingesetzt, die eng mit der Gesamtleitung zusammenarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betriebszusammenlegung beim LVR zu beantragen. Die Vorteile der Zusammenlegung liegen im flexiblen Personaleinsatz, einer finanziellen Entlastung des Haushaltes durch den dauerhaften Wegfall einer 2. Leiterinnenstelle und der Entlastung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung. Namensgebung: Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Team und den Eltern den Namen „Am Rheinbogen“ vor. 3. Alternativen Es werde keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Wie beschrieben.