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Beschlussvorlage (Bildung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
27.08.2014
Erstellt
11.08.14, 17:07
Aktualisiert
11.08.14, 17:07
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 133/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bildung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 04.08.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 133/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Michael Querbach 04.08.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Bildung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung Beschlussentwurf: Es wird ein Unterausschuss Jugendhilfeplanung gebildet. Dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung gehören folgende Mitglieder und Stellvertreter/innen an: (nach Beratungsergebnis) Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 6 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Wesseling können für einzelne Aufgaben des Jugendhilfeausschusses Unterausschüsse gebildet werden. Die Jugendhilfeplanung ist eine dauerhafte Aufgabe der Verwaltung und des Jugendhilfeausschusses. 2. Lösung Für die laufenden und weiteren Planungsprozesse empfiehlt die Verwaltung die Bildung eines Unterausschusses Jugendhilfeplanung zur Vorbereitung der erforderlichen Beschlüsse im Jugendhilfeausschuss. Der seinerzeit gebildete Unterausschuss Jugendhilfeplanung bestand aus fünf stimmberechtigten und einem beratenden Mitglied. Dem Unterausschuss gehörten drei Mitglieder gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 1 KJHG (Mitglieder der Vertretungskörperschaft) und zwei Mitglieder gem. Ziffer 2 (Vertreter der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder der Jugend- und Wohlfahrtsverbände) an. Als beratendes Mitglied gehörte eine von der Vertretungskörperschaft gewählte Person (als Vertretung der Fraktion, die nicht bereits mit den drei stimmberechtigten Mitgliedern berücksichtigt war) dem Unterausschuss an. 3. Alternativen Wenn kein Unterausschuss Jugendhilfeplanung gebildet wird, müssen sämtliche planungsrelevanten Vorberatungen im gesamten Jugendhilfeausschuss geführt werden. 4. Finanzielle Auswirkungen