Daten
Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
27.08.2014
Erstellt
11.08.14, 17:07
Aktualisiert
11.08.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
133/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bildung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
04.08.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 133/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Michael Querbach
04.08.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Bildung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung
Beschlussentwurf:
Es wird ein Unterausschuss Jugendhilfeplanung gebildet.
Dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung gehören folgende Mitglieder und Stellvertreter/innen an:
(nach Beratungsergebnis)
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 6 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Wesseling können für einzelne Aufgaben des Jugendhilfeausschusses Unterausschüsse gebildet werden.
Die Jugendhilfeplanung ist eine dauerhafte Aufgabe der Verwaltung und des Jugendhilfeausschusses.
2. Lösung
Für die laufenden und weiteren Planungsprozesse empfiehlt die Verwaltung die Bildung eines Unterausschusses Jugendhilfeplanung zur Vorbereitung der erforderlichen Beschlüsse im Jugendhilfeausschuss.
Der seinerzeit gebildete Unterausschuss Jugendhilfeplanung bestand aus fünf stimmberechtigten und einem
beratenden Mitglied. Dem Unterausschuss gehörten drei Mitglieder gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 1 KJHG (Mitglieder der Vertretungskörperschaft) und zwei Mitglieder gem. Ziffer 2 (Vertreter der anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe oder der Jugend- und Wohlfahrtsverbände) an. Als beratendes Mitglied gehörte eine von
der Vertretungskörperschaft gewählte Person (als Vertretung der Fraktion, die nicht bereits mit den drei
stimmberechtigten Mitgliedern berücksichtigt war) dem Unterausschuss an.
3. Alternativen
Wenn kein Unterausschuss Jugendhilfeplanung gebildet wird, müssen sämtliche planungsrelevanten Vorberatungen im gesamten Jugendhilfeausschuss geführt werden.
4. Finanzielle Auswirkungen