Daten
Kommune
Wesseling
Größe
138 kB
Datum
01.04.2014
Erstellt
17.03.14, 17:09
Aktualisiert
17.03.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
53/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
:gesamtperspektive Wesseling, Neugestaltung Fußgängerzone
2. Bauabschnitt Bahnhofstraße
hier: Beschluss über das Ergebnis von Leistungsphase 3 (HOAI)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
10.03.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 53/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Stefan Wessels
10.03.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
:gesamtperspektive Wesseling, Neugestaltung Fußgängerzone
2. Bauabschnitt Bahnhofstraße
hier: Beschluss über das Ergebnis von Leistungsphase 3 (HOAI)
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt den vorliegenden Entwurf des Planungsbüros pesch partner architekten stadtplaner als Ergebnis von Leistungsphase 3 HOAI (Entwurf) zur
Kenntnis und beschließt diesen als Grundlage für die Erarbeitung der weiteren Leistungsphasen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis von Leistungsphase 3 (Entwurf) im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Planungsbüro pesch partner architekten stadtplaner mit der Erarbeitung der Leistungsphase 4 (hier: Mitwirkung bei Bürgerinformation und Auswertung) zu beauftragen.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragsvergabe für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) an
das Planungsbüro pesch partner architekten stadtplaner im Anschluss an die Bürgerinformation vorzubereiten und die Beauftragung für die Leistungsphase 5 zu erteilen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Neben der Rheinufer-Planung stellte die Neugestaltung der Wesselinger Fußgängerzone einen wesentlichen
Baustein bei der :gesamtperspektive Wesseling im Rahmen des Städtebauförderprojektes Regionale 2010
dar. Erste Planungen für die Bereiche Flach-Fengler-Straße, Bahnhofstraße und das Rathausumfeld wurden
dem Stadtentwicklungsausschuss bereits im Jahre 2009 vorgestellt (siehe Vorlage 199/2009).
2013 wurden die Planungen zum 1. Bauabschnitt Flach-Fengler-Straße einschließlich der LP 5 (Ausführungsplanung) erarbeitet und beschlossen. Zudem wurde für das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2013
eine entsprechender Förderantrag gestellt. Ziel war es die :gesamtperspektive Wesseling als Fortführungsmaßnahme im Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ weiterzuführen. Da die Stadt
Wesseling im Haushaltsjahr 2013 kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen konnte,
wurde von der Bewilligungsbehörde (Bezirksregierung Köln) keine Bewilligung auf Städtebauförderung erteilt.
Die gestalterische und funktionale Aufwertung der Fußgängerzone ist von wesentlicher Bedeutung für die
Zukunftsfähigkeit Wesselings und integraler Bestandteil der :gesamtperspektive. Die Verwaltung beabsichtigt
daher für das STEP 2014 erneut eine Förderung durch das Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu beantragen. Die haushalterischen Voraussetzungen - ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept - wurde der Kommunalaufsicht vorgelegt.
Um die Zeitplanung weiterhin einzuhalten beabsichtigt die Stadtverwaltung für das STEP 2014 die Bauabschnitte 1 (Flach-Fengler-Straße) und Bauabschnitt 2 (Bahnhofstraße) als Fördergegenstand einzubringen.
2. Lösung
In Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde (Bezirksregierung Köln) hat die Stadtverwaltung sich darauf
verständigt, für die Innenstadtentwicklung einen neuen Gesamtantrag und einen Förderantrag für die Maßnahmen Bauabschnitte 1 und 2 einzureichen. Für den Bauabschnitt 2 sind für eine Bewilligung die bestehenden Planungen weiter zu verfolgen und zu konkretisieren.
Zur Konkretisierung der Planungen des Bauabschnittes 2 (Bahnhofstraße) ist das Büro pesch partner architekten stadtplaner am 12.02.2014 mit der Überarbeitung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI)
beauftragt worden. Die überarbeite Planung für die Bahnhofstraße liegt dem Ausschuss für Stadtentwicklung
und Umweltschutz hiermit vor (siehe Anlagen).
Grundidee des Planungsansatzes für die Fußgängerzone insbesondere der Bauabschnitte Flach-FenglerStraße und Bahnhofstraße ist nach wie vor die lineare Gliederung des Straßenraumes in verschiedene Funktionsräume. Hierzu zählen der Bewegungsraum, der Funktionsstreifen sowie die Vorzone vor den Ladenlokalen.
Bewegungsraum
Die Flucht und Breite des Aufgangs aus der Fußgängerunterführung aufnehmend, stellt der Bewegungsraum
den zentralen „Flanierbereich“ der Fußgängerzone dar. Frei von Einbauten und Möblierungselementen wird
er mit großformatigem Pflaster als großzügiger öffentlicher Raum gestaltet und ermöglicht uneingeschränkte
Sichtbeziehungen und Aufenthaltsmöglichkeiten. Der Bewegungsraum kann auch als Feuerwehr- und Rettungswagenzufahrt sowie für Müllfahrzeuge genutzt werden.
Funktionsstreifen und Pflasterband
In Anlehnung an die im Stadtwappen enthaltene Farbe rot, die bereits am Rheinufer in Form der Gangways
signalwirksam zum Einsatz kam, betont ein ca. 30 cm breites rotes Pflasterband die Achse zwischen Innenstadt und Rhein. An das Pflasterband anschließend bietet ein ca. 2 m breiter Pflasterstreifen Raum für Bänke (quer und längs angeordnet), Spielpunkte zur Aufstellung von Spielgeräten (z.B. Wipptiere) sowie für eine
neue Beleuchtung. Im Straßenraum entlang der Bahnhofstraße und Kreuzstraße sind darüber hinaus zehn
Bäume vorgesehen, wovon fünf Bäume neu angepflanzt werden. Von den derzeit bestehenden sieben Bestandsbäumen werden drei entfernt, da diese in einem schlechten Zustand sind bzw. z.T. nicht in das planerische Konzept passen. Die drei privaten Bäume vor dem Postgebäude bleiben bestehen und werden in das
städtebauliche Konzept übernommen. In der Bilanz werden zukünftig drei Bäume mehr im Plangebiet vorhanden sein. Als neu zu pflanzende Baumart bieten sich z.B. Feldahorn, Säulenahorn oder Rotdorn an, von
denen als Tiefwurzler nicht die Gefahr ausgeht, Pflasterplatten anzuheben oder vorhandene Leitungen zu
beschädigen.
Der Straßenraum wird als V-Profil ausgeführt. Das rote Band stellt den niedrigsten Punkt dar und übernimmt
neben der gestalterischen Funktion zudem die Funktion der Oberflächenentwässerung. Die Entwicklung
eines V-Profils ist notwendig, da hierdurch der best mögliche Schutz für die vorhandenen Ladenlokale vor
Starkregenereignissen geboten wird und so barrierefreie Zugänge zu den Ladenlokalen möglich sind. Ein
Erhalt der alten Entwässerungsrinne scheidet aus folgenden Gründen aus:
Eine Sicherung der Rinne im Bauablauf ist sehr aufwendig und steht daher in keinem Verhältnis zur
Kostenersparnis ihres Erhalts.
Von zentraler Bedeutung für das Gestaltungskonzept ist die klare Gliederung der Flächen in die verschiedenen Funktionsräume. Ein Erhalt der aufgrund ihres Zustands zudem noch unansehnlichen
Rinne würde zu einem nicht vertretbaren Bruch des geradlinigen Konzepts führen.
Vorzone
Vor den Ladenlokalen ist die Anlage von Vorzonen geplant, die den in der Bahnhofstraße vorhanden Gastronomiebetrieben Flächen für Außengastronomie bieten.
Möblierung, Beleuchtung
Es ist eine einheitliche moderne Möblierung vorgesehen, die sich in Größe und Gestaltung in die Struktur der
Bahnhofstraße einfügt. Die Baumbeete werden z.T. beleuchtet und mit umlaufenden Bänken ausgestattet.
Die Straßenbeleuchtung wird mit energieeffizienten LED-Leuchten ausgestattet. Details zu den einzelnen
Ausstattungselementen werden im weiteren Planungsprozess entwickelt und abgestimmt. Erste Ideen wurden von pesch partner architekten stadtplaner im Rahmen der Planungen zur Flach-Fengler-Straße entwickelt und werden im weiteren Verlauf konkretisiert.
Fahrradständer
Größere Fahrradabstellmöglichkeiten werden im Eingangsbereich in die Fußgängerzone vorgesehen (an der
Fußgängerunterführung).
Zugänge zur Unterführung
Aufgrund der aktuellen Überlegungen zur ebenerdigen Querung der Bahntrasse (siehe Vorlage 33/2014)
wurde im Rahmen der Entwurfsplanung (LP 3 HOAI) vom Büro pesch partner architekten stadtplaner eine
Gestaltungsvariante entwickelt, die von einer ebenerdigen Querung ausgeht. In dieser Variante kann der
Abgang in die Unterführung geschlossen und das Gestaltungskonzept bis an die L300 und perspektivisch
(STEP 2015) darüber hinaus durchgeführt werden.
Es ist vorgesehen, die Entwurfsplanung für die Bahnhofstraße (2. Bauabschnitt) im nächsten Schritt den
Wesselingerinnen und Wesselingern in einem Bürgerforum vorzustellen, um Anregungen und Anmerkungen
in die Planungen einfließen zu lassen.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Förderantrag für den 2. Bauabschnitt Neugestaltung Bahnhofstraße wird derzeit zusammen mit dem
Gesamtantrag für die Innenstadtentwicklung (:gesamtperspektive Wesseling) überarbeitet und im Sommer
2014 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.
Die Gesamtkosten der Neugestaltung des 2. Bauabschnittes sind mit 864.448 € (brutto Baukosten und brutto Planungskosten ab LP 1) zu beziffern. Entsprechend Förderantrag sind in den Haushalt der Stadt Wesseling für 2014 Investitionsmittel in Höhe von 864.448 € (Investitionskonto M541-0008-0910402) eingestellt.
Bei der beantragten Förderquote von 80 % beträgt der Eigenanteil der Stadt Wesseling 172.889 € (brutto).
Mit Abschluss der Leistungsphase 3 werden Honorarzahlungen an das Büro pesch partner architekten
stadtplaner fällig. Mit der weiteren Bearbeitung der Leistungsphase 4 (Mitwirkung bei Bürgerinformation und
Auswertung) sowie der Leistungsphase 5 der HOAI (Ausführungsplanung) werden weitere Honorarzahlungen in Höhe von 5.968 € brutto (Leistungsphase 4 HOAI) und 11.190 € brutto (Leistungsphase 5 HOAI) beauftragt werden.
Entsprechend der Vergabeordnung der Stadt Wesseling liegen diese Auftragsvergaben im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung, so dass eine Beschlussfassung im Bau- und Vergabeausschuss nicht notwendig ist.
Anlagen:
- Entwurfsplan M. 1:250 (Verkleinerung DIN A3)
Anmerkung:
Die Fraktionen erhalten je eine gedruckte Fassung des Entwurfsplanes (M. 1:250)