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Beschlussvorlage (Gesellschaftsbeitritt "Partnerschaften Deutschland")

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
285 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
26.06.17, 16:41
Aktualisiert
26.06.17, 16:41
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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 67/2017 Verantwortlicher Fachbereich: Stabstelle Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Sebastian Böttcher Aktenzeichen: 10.33-013 Datum: 23.06.2017 Vorgesehene Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 05.07.2017 Gemeinderat 13.07.2017 Betreff / TOP: Gesellschaftsbeitritt "Partnerschaften Deutschland" Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt: 1. 2. Die Gemeinde Merzenich wird Gesellschafter der Partnerschaften Deutschland PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH im Rahmen der Direktbeteiligung in Form der Kaufvariante eines direkten Erwerbs zum reduzierten Nominalpreis entsprechend der Einwohnerzahl Merzenichs. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung zu vollziehen und alle erforderlichen Schritte einzuleiten. Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: In der Vergangenheit ist die Partnerschaften Deutschland AG als Beratungsgesellschaft mit dem Schwerpunkt öffentlich-privater Partnerschaftsmodelle bundesweit in Erscheinung getreten. Im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen hat PD die Investitionsberatung “Interkommunales DLZ Personal und Rechnungsbearbeitung“ (Volumen 80 T€, vollfinanziert aus Bundesmitteln) für Merzenich und Kerpen übernommen (Drs. M59/2016). Aufgrund der positiven Erfahrung in der Zusammenarbeit hat Merzenich die Bewerbung zur Modellkommune Open Government (Drs. M47/2016) gemeinsam mit PD erstellt. PD soll auch in diesem Projekt die Gemeinde beraten (Volumen 50 T€, ebenfalls vollfinanziert aus Bundesmitteln). Inhousefähigkeit: Im Dezember 2016 ist die ÖPP in der Partnerschaft Deutschland PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH mit Sitz in Berlin aufgegangen. Gesellschafter sind nunmehr ausschließlich Körperschaften der öffentlichen Hand oder deren Einrichtungen. Die drei kommunalen Spitzenverbände (Städte- und Gemeindebund, Landkreistag und Städtetag) sind gemeinsam mit 4 Bundesländern (Schleswig-Holstein, Hessen, MecklenburgVorpommern und NRW) die ersten Gesellschafter. Die PD bietet neben der umfangreich aufgebauten Expertise zu Kooperationsmodellen nun Beratung in allen Phasen eines Projektlebenszyklus sowie mit differenzierten Schwerpunkten nach Tätigkeitsfeldern an. Damit wurde für die vielfältigen Herausforderungen, denen die öffentliche Verwaltung heute gegenübersteht, ein umfangreiches Beratungsangebot geschaffen: Ein Schwerpunkt ist das Angebot einer umfassenden Strategie- und Organisationsberatung für die gesamte öffentliche Verwaltung in Deutschland und im internationalen Raum bei anspruchsvollen Modernisierungs- und Veränderungsprojekten. Das Angebot deckt das gesamte Spektrum der Strategie- und Organisationsberatung ab und adressiert vor allem Effizienzsteigerungen, Verwaltungsmodernisierung, aufgabenkritische Projektansätze sowie die am Markt orientierte Erbringung von Querschnittfunktionen oder Unterstützungsleistungen. Es ist ein Angebot für Verwaltungen auf allen föderalen Ebenen unabhängig von ihrer Größe. 2 Vorteile für Merzenich eines Gesellschafterbeitritts: Die Gemeinde Merzenich sieht Vorteile insbesondere in einer ausschreibungsfreien, direkten Beratung durch die PD. Aufwändige, in Eigenregie durchzuführende Ausschreibungsverfahren bis hin zu europaweiten Ausschreibungen können entfallen, da die PD als Inhouse-Berater genutzt werden kann (vergabefreie Beauftragung nach § 108 GWB). Als konkretes Beispiel kann aktuell das anstehende Open-Government-Projekt genannt werden. Die PD verfügt über ihre langjährige Beratungstätigkeit im öffentlichen Sektor über umfassendes Know How. Wichtig: Seitens der Gemeinde besteht keine Verpflichtung zur Nutzung der Beratungsleistungen. Die Leistungen werden im Rahmen einer abzuschließenden Eckpunktevereinbarung abgerechnet. Außerdem besteht eine Rückerwerbszusage, sodass die Beteiligung grundsätzlich auch wieder aufgegeben werden kann. Die Beteiligung an der Gesellschaft ist gem. § 115 GO NRW der Aufsichtsbehörde, spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich anzuzeigen. Prozess des Gesellschafterbeitritts: Nach positivem Ratsbeschluss ist die Kommunalaufsicht zu informieren. Die Eckpunktevereinbarung muss anschließend unterzeichnet an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gesendet werden mit der Bitte um Aufnahme als Gesellschafter z.B. über den „direkten Erwerb zum reduzierten Nominalpreis – ohne Gewinnbezug“. Das BMF wird dann den Gesellschaftervertrag zusenden, den die Gemeinde gegenzeichnen muss, und um Überweisung des Betrags von 200 Euro bitten. Der Handelsregistereintrag erfolgt dann im Anschluss. Finanzielle Auswirkungen: ja Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: Für die vorgesehene Form der Direktbeteiligung ist entsprechend der Einwohnergröße eine Mindestbeteiligung von 2 Anteilen je 100 €, somit 200 €, vorzusehen. jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein Kostenträger: 3 Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 4