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Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit in der Gebührenkalkulation)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
153 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
26.06.17, 16:41
Aktualisiert
26.06.17, 16:41
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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 60/2017 Verantwortlicher Fachbereich: FB 1 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Lothar Klein Aktenzeichen: I-021-00 Datum: 14.06.2017 Vorgesehene Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 05.07.2017 Gemeinderat 13.07.2017 Betreff / TOP: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit in der Gebührenkalkulation Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt: Der Gemeinderat begrüßt die weitere Initiative der Verwaltung zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) und stimmt dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Kolpingstadt Kerpen zur IKZ in der Gebührenkalkulation auf Basis des anliegend beigefügten Entwurfs zu. Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: Seit dem 28.09.2016 läuft die IKZ Personalwesen mit der Kolpingstadt Kerpen mit Kerpen als Aufgabenträger. Auf die Drucksachen 57/16 und M66/16 wird Bezug genommen. Seit Beginn der Initiative war es Ziel der Verwaltung, dass die IKZ mit Kerpen keine „Einbahnstraße“ sein kann, bei der „die Große“ die Aufgaben für „die Kleine“ übernimmt. So wurde die Erweiterung der IKZ insgesamt vorangetrieben und mit der Kolpingstadt Kerpen die IKZ Gebührenkalkulation als zweite Ausbaustufe konzipiert. Aufgabenträger soll hier die Gemeinde Merzenich sein (vgl. Vorbericht Haushalt 2017, Seite 13). Eine entsprechende Planstelle hat der Gemeinderat mit der Haushaltssatzung 2017 am 09.03.2017 beschlossen. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung und Finanzierung: Die Zusammenarbeit soll auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung begründet werden (abgestimmter Entwurf ist als Anlage beigefügt). Die Vereinbarung soll ab dem 01.10.2017 zunächst befristet auf drei Jahre geschlossen werden. Zum Ende der Laufzeit soll ein Evaluierungsgespräch stattfinden und einvernehmlich über die Fortführung der Vereinbarung entschieden werden. Dann verlängert sich die Vereinbarung immer automatisch um zwei Jahre, wenn sie nicht sechs Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird. Auf Basis der vereinbarten Leistungen wird ein Stellenanteil von 0,5 Vollzeitstellen der Entgeltgruppe 10 TVÖD finanziert (45.200,- € p.a.). Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: ja Gesamtkosten: jährl. Kosten: 45.200 € Haushaltsmittel stehen bereit: ja Kostenträger: 01.111.08.00/5012000 jährl. Einnahmen:45.200 € Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 2