Daten
Kommune
Merzenich
Größe
153 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
26.06.17, 16:41
Aktualisiert
26.06.17, 16:41
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
60/2017
Verantwortlicher Fachbereich: FB 1
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Lothar Klein
Aktenzeichen: I-021-00
Datum: 14.06.2017
Vorgesehene Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Termin:
05.07.2017
Gemeinderat
13.07.2017
Betreff / TOP:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit in
der Gebührenkalkulation
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
Der Gemeinderat begrüßt die weitere Initiative der Verwaltung zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) und stimmt dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung mit der Kolpingstadt Kerpen zur IKZ in der Gebührenkalkulation auf
Basis des anliegend beigefügten Entwurfs zu.
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Seit dem 28.09.2016 läuft die IKZ Personalwesen mit der Kolpingstadt Kerpen mit Kerpen
als Aufgabenträger. Auf die Drucksachen 57/16 und M66/16 wird Bezug genommen.
Seit Beginn der Initiative war es Ziel der Verwaltung, dass die IKZ mit Kerpen keine „Einbahnstraße“ sein kann, bei der „die Große“ die Aufgaben für „die Kleine“ übernimmt.
So wurde die Erweiterung der IKZ insgesamt vorangetrieben und mit der Kolpingstadt
Kerpen die IKZ Gebührenkalkulation als zweite Ausbaustufe konzipiert. Aufgabenträger
soll hier die Gemeinde Merzenich sein (vgl. Vorbericht Haushalt 2017, Seite 13). Eine
entsprechende Planstelle hat der Gemeinderat mit der Haushaltssatzung 2017 am
09.03.2017 beschlossen.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung und Finanzierung:
Die Zusammenarbeit soll auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung begründet
werden (abgestimmter Entwurf ist als Anlage beigefügt).
Die Vereinbarung soll ab dem 01.10.2017 zunächst befristet auf drei Jahre geschlossen
werden. Zum Ende der Laufzeit soll ein Evaluierungsgespräch stattfinden und einvernehmlich über die Fortführung der Vereinbarung entschieden werden.
Dann verlängert sich die Vereinbarung immer automatisch um zwei Jahre, wenn sie nicht
sechs Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird.
Auf Basis der vereinbarten Leistungen wird ein Stellenanteil von 0,5 Vollzeitstellen der
Entgeltgruppe 10 TVÖD finanziert (45.200,- € p.a.).
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
ja
Gesamtkosten:
jährl. Kosten: 45.200 €
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
Kostenträger:
01.111.08.00/5012000
jährl. Einnahmen:45.200 €
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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Datum:
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