Daten
Kommune
Wesseling
Größe
120 kB
Datum
28.10.2014
Erstellt
15.09.14, 17:09
Aktualisiert
15.09.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
151/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/106.1 "Gotenstraße Innenbereich"
hier: Erneuter Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
29.08.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 151/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Stefan Wessels
29.08.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/106.1 "Gotenstraße Innenbereich"
hier: Erneuter Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
-
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (siehe auch Anlage - Abwägung)
-
zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (siehe Anlage - Abwägung)
entsprechend § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen der
vorliegenden Beschlussvorlage zu bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1/106.1 „Gotenstraße Innenbereich“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB
i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.7. 1994 (GV NRW S.
666) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB wird einschließlich Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 i.V.m. § 2a BauGB sowie die zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs.
4 BauGB werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 10.12.2013 den Feststellungsbeschluss zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling und den Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1/106.1 „Gotenstraße Innenbereich“ gefasst. Nach Ablauf der Offenlagefrist ist von einem örtlichen Chemieunternehmen angeregt worden, vor in Kraftsetzung des Bebauungsplanes die Ergebnis eines Seveso-Gutachtens abzuwarten.
Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung, dem Vorhabenträger und den örtlichen Chemieunternehmen
wurde daher auf die Bekanntmachung der 55. FNP-Änderung und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1/106.1 „Gotenstraße Innenbereich“ verzichtet.
2. Lösung
Für den geplanten Lebensmittelvollsortimenter wurde eine Seveso-Stellungnahme erarbeitet und mit den
örtlichen Chemiebetrieben und der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Die daraus resultierenden Punkte
sind ergänzend in die Abwägung aufgenommen worden (siehe Anlage Abwägungstabelle – kursive Markierung). Änderungen an den Planunterlagen ergeben sich aus der Stellungnahme und dem geänderten Abwägungsvorschlag nicht. Aufgrund des geänderten Abwägungstextes ist ein erneuter Satzungsbeschluss bzw.
Feststellungsbeschluss des Rates der Stadt Wesseling notwendig.
Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Verfahrensvereinfachung ist die Auswertung der im Rahmen der
Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen für die jeweiligen Planverfahren (Vorhabenbezogener
Bebauungsplan 1/106.1 und 55. FNP-Änderung) nicht separat dargestellt, sondern in einer gemeinsamen
Liste zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden. Die zu beiden Planverfahren
gehörende Auswertung (Anlage) ist sowohl dieser Beschlussvorlage als auch der Beschlussvorlage
150/2014 (55. Änderung des Flächennutzungsplanes Wesseling „Gotenstraße Innenbereich“) beigefügt.
Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der Offenlage vom 04.10.2013 bis einschließlich 06.11.2013 sind, wie auch bei der frühzeitigen
Beteiligung vom 04.10.2012 bis einschließlich 07.11.2012, keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingereicht worden, in denen Bedenken gegen die Planung vorgetragen wurden.
Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der Behördenbeteiligung sind schriftliche Stellungnahmen eingegangen. In einer Stellungnahme
wurden Bedenken vorgetragen. Die Bedenken, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange vom 04.10.2012 bis einschließlich 07.11.2012 geäußert wurden,
konnten ausgeräumt bzw. in den Planungen berücksichtigt werden.
Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge sowohl aus der
frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB als auch der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind der
beigefügten Anlage zu entnehmen. Dabei ist die im Vergleich zum Satzungsbeschluss vom 10.12.2013 ergänzte Abwägung kursiv dargestellt (siehe Anlage – Abwägung).
Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und Feststellungsbeschluss
Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1/106.1 „Gotenstraße Innenbereich“ umfasst alle im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §
3 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen.
Das Planverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1/106.1 „Gotenstraße Innenbereich“ soll mit
dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die erforderliche Bauleitplanung sowie für die Realisierung des Vorhabens werden von der
Vorhabenträgerin übernommen. Zur Sicherung der Finanzierung, Erschließung und Durchführung des Vorhabens wird vor Satzungsbeschluss des Rates ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.
Die Kosten für die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/106.1 „Gotenstraße Innenbereich“ und der 55. FNP-Änderung werden ebenfalls von der Vorhabenträgerin übernommen (Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zwischen der Stadt Wesseling und der Vorhabenträgerin).
Anlagen:
- Karte - Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1/106.1 „Gotenstraße Innenbereich“
- Auswertung der im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 sowie der öffentlichen
Auslegung und Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (siehe Anlage - Abwägung)
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan 1/106.1 (Satzungsfassung, Verkleinerung DIN A 3)
- Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1/106.1 „Gotenstraße Innenbereich“ (einschließlich Umweltbericht)
- Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 5 BauGB
Anmerkung:
- Die Fraktionen erhalten je ein Exemplar des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1/106.1 „Gotenstraße Innenbereich“ im Maßstab der Satzungsfassung (1.1000).