Daten
Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
15.09.14, 17:09
Aktualisiert
15.09.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
158/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 32 -
- 60 -
- 80 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
64. Änderung des Flächennutzungsplanes "Flach-Fengler-Straße Nordost"
Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan Nr. 1/121 "Flach-Fengler-Straße Nord"
Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 32 -
- 60 -
- 80 -
02.09.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 158/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
02.09.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
64. Änderung des Flächennutzungsplanes "Flach-Fengler-Straße Nordost"
Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan Nr. 1/121 "Flach-Fengler-Straße Nord"
Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt, das Verfahren zur 64. Änderung
des Flächennutzungsplanes Wesseling für das Plangebiet „Flach-Fengler-Straße Nordost“ gemäß
den §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt, das Verfahren zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ gemäß den §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1
BauGB einzuleiten.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit dem am 18.12.2013 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 1/118 „Flach-Fengler-Straße Süd“ hat die
Stadt Wesseling einen ersten Schritt unternommen, die vorwiegend aus den 1970er Jahren stammenden
Planungskonzeptionen für den Innenstadtbereich zu überprüfen und an die geänderten städtebaulichen Ziele anzupassen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ soll dieses Vorgehen für den als Fußgängerzone ausgewiesenen und durch zahlreiche innerstädtische Handelsund Dienstleistungsfunktionen gekennzeichneten nördlichen Teil der Flach-Fengler-Straße fortgesetzt werden.
2. Lösung
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ umfasst
die beidseitig bebaute Flach-Fengler-Straße zwischen dem Eingang in die Bahnunterführung im Norden und
dem Kreisel Westring/Poststraße/Flach-Fengler-Straße im Süden. Im Osten endet das Plangebiet am östlichen Rand der Poststraße, im Westen stellt die rückwärtige Bebauung der Flach-Fengler-Straße einschließlich des neuen Forums Wesseling die Geltungsbereichsgrenze dar. (Vgl. Anlage)
Der Bebauungsplan Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ überplant die Geltungsbereiche von fünf überwiegend aus den 1970er und -80er Jahren stammenden Bebauungsplänen. Bei den Plänen handelt es sich
um den BP Nr. 1/43 A (Rechtskraft 1972), BP Nr. 1/43 C 1. Änderung (Überplanung in Teilen, Rechtskraft
1981); BP Nr. 1/43 C Teil 2 (Rechtskraft 1985), BP Nr. 1/43 D (Rechtskraft 1974) und den BP Nr. 1/104
(Rechtskraft 2004).
Die Ziele, die mit den angeführten Bebauungsplänen verfolgt wurden, entsprechen teilweise nicht mehr den
heutigen Vorstellungen von einer mittelstädtischen Fußgängerzone. Anzuführen sind insbesondere die ursprünglich vorgesehene massive Überbauung des nördlichen Fußgängerzonenabschnitts mit einem drei- bis
viergeschossigen Querbau, die partielle Überplanung von Bestandsgebäuden auf der Ostseite der FlachFengler-Straße als „öffentliche Verkehrsfläche“ sowie die Überplanung der rückwärtigen Bereiche der östlichen Flach-Fengler-Straße mit bis zu achtgeschossigen Gebäuden. Weitere Abweichungen zwischen dem
tatsächlichen Gebäudebestand und den Festsetzungen der geltenden Bebauungspläne haben sich durch
die (rechtmäßige) Erteilung von Befreiungen, etwa für die Überschreitung von Baugrenzen, ergeben. Der
Bebauungsplan Nr. 1/121 soll den vorhandenen Gebäudebestand unter Berücksichtigung angemessener
baulicher Entwicklungsmöglichkeiten aufnehmen. Hochhausstrukturen, wie zum Teil im Plangebiet vorhanden, werden in ihrem Bestand gesichert. Eine Ausweitung solcher, als unzeitgemäß und unmaßstäblich einzustufenden Gebäudestrukturen hingegen ist nicht vorgesehen.
Die in den Altbebauungsplänen festgelegte Art der baulichen Nutzung als „Kerngebiet“ soll für den Bebauungsplan Nr. 1/121 beibehalten werden. Es ist nach wie vor das Ziel der Stadt Wesseling, das bestehende
Hauptgeschäftszentrum zu stärken und den Fokus der Einzelhandels- und Dienstleistungsentwicklung auf
den zentralen Fußgängerzonenbereich zu konzentrieren. Unterstrichen wird dieses Anliegen durch die
:gesamt-perspektive Wesseling, welche unter anderem eine gestalterische Aufwertung der Fußgängerzone
vorsieht. Neben einer Stärkung der zentralen Versorgungsfunktion ist beabsichtigt, Regelungen zur Sicherung der vorhandenen Wohnnutzungen im Bebauungsplan vorzusehen, da diese zu einer deutlichen Belebung der Innenstadt – auch außerhalb der Geschäftzeiten - beitragen. Zur Vermeidung von Trading-DownTendenzen sollen die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung Aussagen über die räumliche Steuerung
von Vergnügungsstätten (insbes. Spielhallen und Wettbüros) enthalten. Eine rechtssichere Berücksichtigung
der Thematik wird durch ein derzeit in Bearbeitung befindliches gesamtstädtisches Vergnügungsstättenkonzept gewährleistet, welches eine Strategie zur räumlichen Ansiedlung von Vergnügungsstätten vorschlägt.
Ähnlich einem Einzelhandelskonzept ist das Vergnügungsstättenkonzept (sobald politisch beschlossen) als
städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.d. § 1 Abs. 6 BauGB in der bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen.
Der Bebauungsplan Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ soll im Normalverfahren mit zweistufiger Öffentlichkeitsbeteiligung aufgestellt werden. Parallel hierzu erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes
(FNP). In der 64. FNP-Änderung „Flach-Fengler-Straße Nordost“ wird die derzeit als „Wohnbaufläche“ dargestellte Ostseite der Flach-Fengler-Straße in „Kerngebiete“ geändert. Durch die Änderung wird der Prämisse des § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung getragen, der eine Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flä-
chennutzungsplan fordert. Im übrigen Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 121 stimmen die Darstellungen des FNP und die hieraus abzuleitenden Baugebietskategorien des B-Plans überein.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/121 werden
vom Fachbereich Stadtplanung mit eigenem Personal erarbeitet. Ggf. wird, wie bei Bauleitplanverfahren
üblich, die Erstellung von Fachgutachten durch Externe erforderlich.
Anlage
- Geltungsbereich der 64. FNP-Änderung „Flach-Fengler-Straße Nordost“
- Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“